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IGNORED

Laser Besitz erlaubt, Anbau verboten?


SEB

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Nein, die Dinger sind ok, da sie nicht zur Montage an einer Schußwaffe bestimmt sind.

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Natürlich sind die Taschenlampen nicht verboten, auch nicht wenn Sie im Waffenkoffer liegen. Es ist aber verboten diese an der Waffe anzubringen und damit zu schießen.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 WaffenG

Anlage 2 zu § 2 Abs. 2-4; Waffenliste Abschnitt 1

"Verbotene Waffen"

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

... Ziffer 1.2.4.1.

..... Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (Projektor, Taschenlampe) oder markieren (z.B. Laserpoint).......

Auszug ENDE

Ist doch irgendwie eindeutig, oder?

Und bevor wir nun wieder stundenlang über Kaisersbart diskutieren, JA wer sowas schon gemacht hat und dabei erwischt wurde, der wurde verdonnert.

Frag mal beim FWR nach wenn Du mir mal wieder nicht glaubst

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Mausebaer, bitte, es geht hier um Beamte... wir sind doch bekanntlich nicht in der Lage, mehr Sinneseindrücke als die fünf Farben unserer Formulardurchschläge zu erfassen und zu verarbeiten...  :021:

Man könnte natürlich die roten Punkte als kleine individuelle Symbole gestalten... einen Teddybaer, einen Smiley etc...  :chrisgrinst:

mfg

Trooper

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Oh,

ich vergaß, dass ich nur die Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Bundesfinanzverwaltung habe. :unsure:

Dein

Mausebaer :rolleyes:

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Meine Freundin hat einen Laser an ihrer Glock, der ist sehr genau. Und auf Distanzen um 20 Meter (so ist er eingestellt) trifft man auch gut damit. Mannscheibe ca. 15 m, 3 mal 10 Schuss Serien, alles Koerpertreffer... Ich kann aber auch ohne Laser treffen. Sollte man auch, da der rote Punkt bei strahlenden Sonnenschein nicht zu sehen ist.

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Beste Lösung (holographisch): EOTECH und ein Nachtsichtgerät. Soweit mir bekannt ist, ist das in Deutschland eine legale Nachtjagdlösung. Und fürs sportliche Schießen haben wir ja noch keine Nachtdisziplinen.  :crying:

Allerdings ist das EOTECH auch tagsüber über jeden Zweifel erhaben und ich kann es jedem uneingeschränkt empfehlen. U.a. benutzt auch das KSK das Teil.

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Hab selber leider noch keines (da ich auch noch keine eigene Waffe habe). Bei uns hat aber einer eins auf seinem SL-8 :icon14: und nach diversen Erprobungen werd ich mir wohl genau diese Kombination in hoffentlich nicht allzuferner Zukunft zulegen. Dann halt nicht mehr G36-Style (HKV) sondern KSK/SEK-Style. :wub:

Allerdings hat er das EOTECH auf dem normalen 3x BW-ZF (wie beim KSK). Gibts da noch eine bessere Alternative? Bin von der Original-Bw-Zieloptik nicht so begeistert.

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EOTECH und ein Nachtsichtgerät. Soweit mir bekannt ist, ist das in Deutschland eine legale Nachtjagdlösung.

woher hast du den diese weisheit???

es ist in d verboten mit nachtsichtgeräten zu jagen, selbst wenn es ein nachtsichtgerät sein sollte das NICHT an der waffe angebracht ist!!! beobachten o.k, es zum direkten schuss auf wild zu nutzen nicht!!!

es gibt zwar ausnahmen, die aber gesonderte situationen voraussetzten!!! z.b. gab es mal eine ausnahme (als schweinepest herrschte). da wurde die jagd mit nachtsichtgeräten von der behörde im betroffenen gebiet unter auflagen zeitweise genehmigt!!!

laut BJG aber ansonsten verboten!!!

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Sorry,

aber das stimmt so nicht.

Du darfst nur kein Nachsichtgerät an der Waffe montoieren. Eotec o.ä. auf der Waffe und Nachtsichtbrille am Kopf befestigt ist ok, wurd auch mal so vom BKA bestätigt ( oder wer grad dafür zuständig war), stand auch als Meldung in diversen Jagdzeitungen.

Die genehmigung lief damals bei der Ausnahme auch nur für künstliche Lichtquellen bei der Jagd, nicht für Nachtsichtgeräte ( wenn ich das richtig erinnere ).

Gruß

Barney.

woher hast du den diese weisheit???

es ist in d verboten mit nachtsichtgeräten zu jagen, selbst wenn es ein nachtsichtgerät sein sollte das NICHT an der waffe angebracht ist!!! beobachten o.k, es zum direkten schuss auf wild zu nutzen nicht!!!

es gibt zwar ausnahmen, die aber gesonderte situationen voraussetzten!!! z.b. gab es mal eine ausnahme (als schweinepest herrschte). da wurde die jagd mit nachtsichtgeräten von der behörde im betroffenen gebiet unter auflagen zeitweise genehmigt!!!

laut BJG aber ansonsten verboten!!!

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es ist in d verboten mit nachtsichtgeräten zu jagen, selbst wenn es ein nachtsichtgerät sein sollte das NICHT an der waffe angebracht ist!!!

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Hallo HangMan,

kannst Du Deine Aussage auch belegen?

Im BJG finde ich im §19 "Sachliche Verbote" nur

(1) Verboten ist

...

5. a) künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, ... beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen.

Und eine Kombination eines Leuchtpunktes mit einem separaten, eigenständigen und nicht an der Waffe besfetigten Nachsichtgerät (z.B. einer Brille mit Kopfhaube o.ä.) fällt wohl kaum unter die o.a. Regelung, da nicht für Schußwaffen bestimmt.

Oder sehe ich da was falsch?

Gruß

Michael

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Lt. Auskunft mehrerer Büma unabhängig voneinander ist diese Lösung in Deutschland legal. Die würden ja sonst ihre Genehmigung riskieren wenn sie verbotene Gegenstände verkaufen.

Hier ein Eotech montiert beim KSK.

3613023849.03.LZZZZZZZ.jpg

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Legal ist das wahrscheinlich schon... aber wenn ich mir von einigen jagenden Bekannten die Klagen anhören muß, daß viele konservative Waidmänner schon Zeter und Mordio schreien, wenn jemand auf einer Gesellschaftsjagd bloß mit einem Selbstlader auftaucht, drängt sich mir die Frage auf, was passiert, wenn deine Mitjäger rauskriegen, daß du nachts mit BIV-Brille und Eotech losziehst... :chrisgrinst:

mfg

Trooper

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Legal ist das wahrscheinlich schon... aber wenn ich mir von einigen jagenden Bekannten die Klagen anhören muß, daß viele konservative Waidmänner schon Zeter und Mordio schreien, wenn jemand auf einer Gesellschaftsjagd bloß mit einem Selbstlader auftaucht, drängt sich mir die Frage auf, was passiert, wenn deine Mitjäger rauskriegen, daß du nachts mit BIV-Brille und Eotech losziehst...  :chrisgrinst:

mfg

Trooper

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Wenn ich so was hätte und das einsetzen würde ... würden meine Beständer sagen "toll :icon14:" und jede Woche eine erlegte Sau erwarten :D

Gruß

Michael

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Wenn ich so was hätte und das einsetzen würde ... würden meine Beständer sagen "toll :icon14:" und jede Woche eine erlegte Sau erwarten  :D

Gruß

Michael

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:grlaugh:

Naja es ging hier ja auch nicht um Sinn oder Unsinn bzw. um die Außenwirkung. (Ich persönlich halte die sinnvollen Einsatzmöglichkeiten für begrenzt ... je nach Revier ... aber es gibt bestimmt sinnvolle Einsatzmöglichkeiten)

Ich habe nur gesagt das es sich hierbei um eine in Deutschland legale Nachtjagdlösung handelt.

Mal davon abgesehen ist das Gerät, wie bereits erwähnt, auch tagsüber sehr gut! Auf jeden Fall besser als z.B. das HKV von H&K.

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Legal ist das wahrscheinlich schon... aber wenn ich mir von einigen jagenden Bekannten die Klagen anhören muß, daß viele konservative Waidmänner schon Zeter und Mordio schreien, wenn jemand auf einer Gesellschaftsjagd bloß mit einem Selbstlader auftaucht, drängt sich mir die Frage auf, was passiert, wenn deine Mitjäger rauskriegen, daß du nachts mit BIV-Brille und Eotech losziehst...  :chrisgrinst:

mfg

Trooper

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wieso? die sehen dich doch nicht... :021:

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Legal ist das wahrscheinlich schon... aber wenn ich mir von einigen jagenden Bekannten die Klagen anhören muß, daß viele konservative Waidmänner schon Zeter und Mordio schreien, wenn jemand auf einer Gesellschaftsjagd bloß mit einem Selbstlader auftaucht, drängt sich mir die Frage auf, was passiert, wenn deine Mitjäger rauskriegen, daß du nachts mit BIV-Brille und Eotech losziehst...  :chrisgrinst:

mfg

Trooper

335280[/snapback]

Das ist die gleiche Diskussion wie die mit 10er, 20er oder 30er Magazinen bei der Jagd (Jagdschutz!). Da hab ich auch gesagt das das nach außen hin schlecht aussieht ... aber für den Jagdschutz ist es anscheinend legal.

Außerdem gibt es das Eotech ja auch ohne Nachtsichtkompatibilität und ist auch so als Visierung sehr zu empfehlen.

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