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IGNORED

Pumpe auf neue gelb?


Slugsniper

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Eine Flinte hat keinen gezogenen Lauf.

Eine Büchse hat keinen glatten Lauf.

Die Waffenart bestimmt sich nicht nach dem Griffstück/Schaft.

Also, wenn ein Schaft einen gezogenen Lauf "beherbergt", dann ist das entstandene Gebilde eine BÜCHSE, mit einem glatten Lauf ist es eine FLINTE.

- Und nix anderes.

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richtig, und ein Mensch den wir bisher für eine Frau gehalten haben ist ein Mann, weil er Hosen trägt.

Karl,

es gibt Sachkundekurse und es gibt Definitionen wie z.B. bei wikipedia: "Eine Flinte (oder Schrotflinte) ist eine Waffe mit innen glatten Läufen"

Aber das beste ist: Im WaffG steht bei der gelben WBK nix von "Flinte" oder "Büchse" sondern von "Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen". Und daher ist es völlig egal, ob Du eine Remington 870 mit gezogenem Sluglauf "Büchse",. "Flinte" oder "Diddl" nennst: es ist eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf.

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Mich interessieren hier nur Tatsachen:

Wer hat definitiv schon auf die neue Gelbe eine RF mit gezogenem Lauf eingetragen

bekommen, oder kennt nachprüfbar einen solchen Fall?

Welches Bundesland usw.

Und zwar einen "unverwässerten" Fall: Also nicht gleichzeitig noch Jagdschein usw.

Wolli

p.s. Lustige Frage dazu:

Wenn ich für meine RF (grüne WBK) einen gezogenen Wechsellauf kaufen will,

kann ich das nun einfach auf die neue Gelbe? ;)

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Mich interessieren hier nur Tatsachen:

Wer hat definitiv schon auf die neue Gelbe eine RF mit gezogenem Lauf eingetragen

bekommen, oder kennt nachprüfbar einen solchen Fall?

Welches Bundesland usw.

Und zwar einen "unverwässerten" Fall: Also nicht gleichzeitig noch Jagdschein usw.

Wolli

Ich kenne zwar genau so einen Fall, aber ich glaube nicht dass dir das weiterhilft.

Offenbar verfahren hier nicht alle Behörden gleich, auch wenn der Gesetzestext absolut eindeutig ist.

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Soweit mir da meine grauen Zellen noch weiterhelfen, wurde vom LKA Bayern irgendwie mitgeteilt, dass man Repetiergewehr mit gezogenem Lauf kaufen kann und darunter Fallen auch die Dinger in Kal. 12, wenn gezogener Lauf. Man dürfte auch einen Wechsellauf in Kal.12 glatt kaufen. Aber wie es sich gehört, diesen natürlich nicht montieren.

Ich denke so ist es auch sachlich richtig.

Gruß

Makalu

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Flinten "mit speziellen Laufprofilen" gehören nicht zu den Waffen mit gezogenen Läufen.

Nicht meine Idee, die des Verordnungsgebers. Nachzulesen im Entwurf der Verwaltungsvorschrift.

Allerdings wurden sie auch im alten Waffenrecht schon so behandelt. Demnach können Repetierflinten nicht auf Gelbe WBK erworben werden.

Gehörten Flinten "mit speziellen Laufprofilen" zu den Waffen mit gezogenen Läufen, dürften unterkalibrige Flintenlaufgeschosse "Slugs" nicht daraus verschossen werden.

WH

Amadeus

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Ich kenne zwar genau so einen Fall, aber ich glaube nicht dass dir das weiterhilft.

Offenbar verfahren hier nicht alle Behörden gleich, auch wenn der Gesetzestext absolut eindeutig ist.

Hi BeastyBoy,

mir geht es nicht um eine RF für mich. Da brauche ich keine neue Gelbe dazu.

Mir geht es nur darum, ob wir hier ewig theoretisch diskutieren, und der SB trotzdem immer NJET sagt.

Aber danke für die Info,

Wolli

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Die Argumentation ist eigentlich auch klar:

Es ist von Repetier-Langwaffen die Rede und darunter versteht man im Allgemeinen eine Büchse für den Kugelschuß. Da aber das Kaliber 12 (z.B.) kein Büchsenkaliber, sondern ein Flintenkaliber ist, geht man von einer Flinte für den Schrotschuß aus und die ist eben, wenn Mehrlader, nicht auf die neue Gelbe zu bekommen.

Wer ist denn dieser man?

Ist das der Bruder von Owi aus dem Weihnachtssong?

("...alles schläft, Owi lacht") :rotfl2:

Sorry Hermes, der musste sein! :wub:

Ich vermute auch, daß es im Moment per Definition möglich sein sollte, aber

es einfach am SB scheitert.

Klagt schon jemand?

Doch eher nicht!

Dann doch lieber über die Grüne!

Wolli

p.s. Wer es probieren will, der soll es tun.

Wenn's klappt: Gratulation von mir, wenn nicht: se la vi (Stimmt das so? Kann kein Französich)

Eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf ist für mich eine Büchse und keine Flinte ! Oder sehe ich da was falsch ??

Hallo Klausi,

sei mir bitte nicht böse, aber ob es für Dich etwas ist oder nicht ist, interessiert weder den SB

oder den Gesetzgeber oder den Händler.

Und die müssen eben alle mitmachen.

Der dumme Gesetzgeber hat sich undeutlich ausgedrückt.

Der SB hat eine Meinung oder nicht, und traut sich oder nicht, und beim Händler ist es genauso.

Nur daß der vermutlich gerne verkaufen würde.

Wolli

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Ich vermute auch, daß es im Moment per Definition möglich sein sollte, aber

es einfach am SB scheitert.

Genau so ist es, da hilft kein lamentieren über Flinte oder Büchse, gezogerner Lauf hin oder her, ist da auch egal. Wenn der zuständige SB nicht mitspielen will, dann bleibt nur der Klageweg und ob der es bringt?...

Ich warte jetzt auf die endgültige Genehmigung des BDS-SHB und dann wird per Flinte-Speed beantragt...auf Grün ^_^

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Kann mir das mal jemand übersetzen? :D:D:D

In der Annahme, diese Frage bezieht sich auf mein vorheriges Posting...

Ich versuchs mal etwas ironisch

§1 Es gibt keine Flinte mit gezogenen Läufen

§2 Wenn eine Flinte doch einmal einen gezogenen Lauf hat, dann gilt §1 und wir nennen das dann eine "Flinte mit speziellem Laufprofil"

§3 Läufe mit"speziellem Laufprofil" sind keine gezogenen Läufe. Begünstigungen oder Restriktionen die für gezogene Läufe gelten, gelten nicht für Läufe mit speziellem Laufprofil.

Extradeutlich: Du nix bekommen Repetierflinte auf gelbe WBK.

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In der Annahme, diese Frage bezieht sich auf mein vorheriges Posting...

Eigentlich bezog sich meine Frage auf das Posting von Amadeus. Du wirst doch hier nicht mit mehreren Identitäten unterwegs sein, oder?

Ich versuchs mal etwas ironisch

§1 Es gibt keine Flinte mit gezogenen Läufen

Stimmt.

§2 Wenn eine Flinte doch einmal einen gezogenen Lauf hat, dann gilt §1 und wir nennen das dann eine "Flinte mit speziellem Laufprofil"

Wenn es nach §1 keine Flinten mit gezogenen Läufen gibt, dann ist der Satz hinfällig. :D Ein solches Gewehr wäre nämlich eine Büchse und nicht eine "Flinte mit speziellem Laufprofil." Abgesehen davon (und ich sage das jetzt zum hundertsten Mal): Die Begriffe Büchse und Flinte stehen weder im Waffengesetz (abgesehen von dem Verbot von Vorderschaftrepetierlfinten mit Pistolengriff) noch in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung.

Extradeutlich: Du nix bekommen Repetierflinte auf gelbe WBK.

Das man keine Repetierflinte auf die gelbe WBK bekommt ist klar. Habe ich auch niemals behauptet. Du bekommst aber Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen und darunter fallen eben auch die Modelle von Remington und Winchester. Ich habs doch selber schon gesehen, dass man diese Gewehre auf die neue gelbe WBK bekommen kann, also erzähl mir nichts. :D

Hast du überhaupt schonmal einen gezogenen Lauf für eine Winchester 1300 oder Remington 870 gesehen?

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Hallo Asterix

es gibt glatte Läufe und es gibt gezogene Läufe.

Im Gesetz steht Repetierlangwaffe mit glatten Lauf. Wenn der Lauf gezogen ist, kannst du es kaufen. Es wird nicht zwischen Büchse und Flinte unterschieden. Wieder mal ein Beispiel, daß unser lieber unfähiger Sluggy sein Metier nicht beherrschte. Also, haltet euch gefälligst an das Gesetz und kauft eure Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen auf WBK Gelb(neu). Alles andere steht nicht im Gesetz.

Steven

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Eigentlich bezog sich meine Frage auf das Posting von Amadeus. Du wirst doch hier nicht mit mehreren Identitäten unterwegs sein, oder?

Hihihihi ERWISCHT!

Asterix

Heute, 09:15

Beitragslink: #66

Mitglied

Gruppe: Neumitglieder

Beiträge: 1

Mitglied seit: 17.09.2005

Mitglieds-Nr.: 8.649

In der Annahme, diese Frage bezieht sich auf mein vorheriges Posting...

@ Astereus / Amadix:

Und was machen wir, wenn der Hersteller eine Waffe mit "rifled Barrel" anbietet? Schreiben wir dann alle Wörterbücher um?

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1. Doch, weil dieses Ding sich automatisch anmeldet und ich irgendwann einmal ach vergiss es.

2. Eine Flinte mit speziellem Laufprofil ist technisch eine Flinte mit gezogenem Lauf.

3. Juristisch will man aber nicht, das es Flinten mit gezogenen Läufen gibt oder diese wie Büchsen behandelt werden.

4. Deshalb hat man sich den Begriff des "Speziellen Laufprofils" einfallen lassen.

5. Falls jemand Glück hatte, ihm ein Händler eine Flinte mit gezogenem Lauf auf gelbe WBK verkauft hat und ein SB diese in eine gelbe WBK eingetragen hat, dann bedeutet dies nicht, daß andere daraus einen Anspruch herleiten können.

6. Kennst Du wirklich jemand persönlich der eine Flinte mit gezogenem Lauf auf gelbe WBK eingetragen bekam und hast Du diese WBK mit Eintrag gesehen?

7. Der derzeitige Entwurf der Verwaltungsvorschrift wird genau das obige enthalten, jeder SB kann es lesen und wird danach handeln.

8. Da eine Verwaltungsvorschrift primär kein Recht schafft, sondern es erläutert, könnte man versuchen die Sache mit dem "speziellen Laufprofil" auf dem Klageweg zu kippen. Die Chancen sind aber schlecht.

9. Ich melde mich hier wieder ab. Wenn Du noch Fragen hast bitte an Amadeus.Amadeus@gmx.de

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Hallo Amadeus

zu 2. Was ist ein "Spezielles Laufprofil"? Lt. WaffG gibt es doch nur gezogene und glatte Läufe.

zu 4. den Begriff einfallen lassen. Wer hat sich den Begriff einfallen lassen? Juckt die das Gesetz nicht?

zu 7. Das Gesetz ist doch eindeutig. Wieso soll die VwV etwas anderes schreiben, wie im Gesetz steht? Können die Macher der VwV nicht lesen oder wollen die sich nicht an das Gesetz halten?

Steven

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Das Waffengesetz juckt schon.

Mit der gelben WBK wollte man nicht deliktsrelevante Waffen für Sportschützen leichter zugänglich machen und hat dies auch getan. Repetierflinten besonders die Vorderschaftrepetierflinten sieht man aber nicht als "nicht deliktsrelevante Waffe". Im Gegenteil und nach Erfurth wären sie ums Haar ganz verboten worden.

Da der Verfasser des Waffenrechts halt selbst nicht so ganz genau gewußt hat, was er da (ab-)schreibt, könnten (streng nach dem Wortlkaut) jetzt (Vorderschaft-)Repetierflinten mit gezogenen Läufen besonders einfach erworben werden. Will und wollte der Gesetzgeber aber nie.

Um aus dieser Situation heraus zu kommen, hat man sich den Begriff des "speziellen Laufprofils" einfallen lassen.

Dürfen das die Verfasser der Verwaltungsvorschrift? Ja dürfen sie. Kann man sich dagegen wehren? Ja, kann man indem man klagt.

Wie passt das jetzt ins Gesetz? Wie sind die Chancen einer Klage? Zum einen bestimmt das BKA, wie ein Gegenstand nach dem Gesetz einzuordnen ist und zum anderen muß man sich auch ein wenig am eigentlichen Willen des Gesetzgebers orientieren. Das nennt der Jurist dann teleologische Auslegung.

So für weitere Auskünfte bitte an-mailen. Adresse siehe oben.

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Mich interessieren hier nur Tatsachen:

Wer hat definitiv schon auf die neue Gelbe eine RF mit gezogenem Lauf eingetragen

bekommen, oder kennt nachprüfbar einen solchen Fall?

Welches Bundesland usw.

Schau' ins Flintenforum!!!

Da hat jemand vor ein, zwei oder drei Wochen einen Preis ausgelobt für einen Kopie einer Gelben mit eingetragener "Pumpe mit gezogenem Lauf", also eigentlich einer Büchse.

Der Preis is' weg - schon lange. (Und es haben sich MEHRERE gemeldet. :rotfl2: )

Grüße

Iggy

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@Wolli: es heißt "C'est la vie"

Gruß von

Jake C., mit ein paar Jahren Französischunterricht in der Mittelstufe

Schau' ins Flintenforum!!!

Da hat jemand vor ein, zwei oder drei Wochen einen Preis ausgelobt für einen Kopie einer Gelben mit eingetragener "Pumpe mit gezogenem Lauf", also eigentlich einer Büchse.

Der Preis is' weg - schon lange. (Und es haben sich MEHRERE gemeldet. :rotfl2: )

Grüße

Iggy

Aber die Behörden arbeiten fleißig daran, daß es in Zukunft nicht noch mehr werden. Und das wird ja wohl niemanden ernsthaft verwundern. Eine Gesetzeslücke wird per Verwaltungsvorschrift geschlossen...

Safe Shooting!

Jake C.

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