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Darf man Schweigen als Zustimmung deuten ?


Hamster

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Hallo allerseits,

ich hätte mal wieder eine Frage AZZANGEL.gif :

Kennt jemand irgendwelche Urteile, aus denen hervorgeht, ob man das Schweigen einer Behörde einfach als Zustimmung auffassen darf ?

Oder muß man nach über 3 Monaten Wartezeit Untätigkeitsklage einreichen ? confused.gif

In meinem Fall will ich von einer Behörde seit ein paar Monaten eine Auskunft haben, ob ich etwas ganz Bestimmtes machen darf oder nicht. Ich bekomme aber trotz eines Erinnerungsschreibens keine Antwort, obwohl ich extra hineingeschrieben hatte, daß ich das Schweigen wohl oder übel als Zustimmung deuten muß, da ich keine abschlägige Antwort bekomme.

Schonmal Danke und frohe Weihnachten rainbow.gif

Hamster

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Antwort auf:

Eine schriftliche Zustimmung kann ja auch negativ sein.
wink.gifAZZANGEL.gif


Ich wäre ja schon über eine Ablehnung happy !

Denn dann hätte ich wenigstens eine Auskunft und wüßte bescheid.

Naja, dann werde ich noch ein paar Wochen warten und eben eine Klage einreichen müssen. rolleyes.gif

Antwort auf:

Aber es empfiehlt sich, vorher beim Amt nachzufragen.


Ich denke nicht, daß das die groß jucken wird.

Die glauben sowas erst, wenn man es tut.

Gruß

Hamster

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In Ba-Wü gilt die entsprechende Landesordnung, worin sinngemäß steht, dass der Antrag eines Bürgers innerhalb von sechs Wochen zu bearbeiten ist, reicht diese Zeit nicht aus um den Verwaltungsakt fertig zustellen, dann muss sozusagen innerhalb dieser Frist ein Zwischenbescheid an den Antragsteller ergehen.

Wenn das also schon über sechs Wochen her ist, einfach nochmal freundlich anfragen (man muss ja nicht gleich mit der Türe ins Haus fallen).

Sollte nach vierzehn Tagen noch immer keine Antwort ergangen sein, würde ich eine Untätigkeitsbeschwerde an die Vorgesetzte Dienststelle richten.

Hilft meist und bleibt noch unter der Stufe eines Verwaltungsgerichtsverfahren, was sich selbst ja auch "ewig hinschleppen" kann.

Gruß

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Antwort auf:


Hallo allerseits,

ich hätte mal wieder eine Frage
AZZANGEL.gif
:

Kennt jemand irgendwelche Urteile, aus denen hervorgeht, ob man das Schweigen einer Behörde einfach als Zustimmung auffassen darf ?

Oder muß man nach über 3 Monaten Wartezeit Untätigkeitsklage einreichen ?
confused.gif

In meinem Fall will ich von einer Behörde seit ein paar Monaten eine Auskunft haben, ob ich etwas ganz Bestimmtes machen darf oder nicht. Ich bekomme aber trotz eines Erinnerungsschreibens keine Antwort, obwohl ich extra hineingeschrieben hatte, daß ich das Schweigen wohl oder übel als Zustimmung deuten muß, da ich keine abschlägige Antwort bekomme.


Hall Hamster,

dieses Vorgehen gilt i.A. nur unter sog. Vollkaufleuten.

Und das sind Beamte nun wirklich nicht grin.gif

Gruß

Michael

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Ja klar, ich will ja auch nicht immer mit der Tür ins Haus fallen. Deshalb habe ich ja schon zweimal schriftlich per Einschreiben nachgefragt.

Anrufen wollte ich bislang nicht (die Erfahrung habe ich einmal gemacht mad.gif ), denn eine Antwort hätte ich schon gerne auf Papier.

Naja, mal überlegen, was ich als nächstes tun werde. wink.gif

Gruß

Hamster

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Tja Hamster, da Du offensichlich einen Fürsten als Verwaltungsbeamten hast, der nach Anfall der täglichen Großmut über Anträge seiner Untertan entscheidet, denke ich mal, dass das ein hoffnungsloses Unterfangen sein wird.

Machs kurz und schreibe ne ordentliche Untätigkeitsbeschwerde an die Vorgesetzte Stelle, besonders Gut wenn Du das an das zuständige Regierungspräsidium sendest.

Gruß

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Antwort auf:

...

Naja, mal überlegen, was ich als nächstes tun werde.
wink.gif

...


Den bisherigen Verlauf (wann hast Du welche Schreiben an wen geschickt, welche Antworten hast Du bekommen) dokumentieren, an den Leiter der Behörde schicken und dabei deiner Enttäuschung oder deinem Unmut in freundlichen Worten Ausdruck geben.

Das hilt i.d.R. um Bewegung in den Vorgang zu bringen.

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Naja, Behördenleiter und vorgesetzte Dienststelle...

Ich habe die erfahrung egmacht, daß da keine Krähe einer anderen ein Auge aushackt. Die haben ihre Regeln, wichtig ist, daß Du sie kennst und für Dich auslegen kannst. Wenn ein member sagt, daß es im Ländle so eine Bearbeitungsregelung gibt, schön. Die Frist zur Bearbeitung ist in Deinem Fall doch schon überschritten, so wird sich die Behörde sicher freuen, vom Verwaltungsgericht zu hören, von einer Schadenersatzklage gegen den "faulen" Sachbearbeiter mal ganz zu schweigen... chrisgrinst.gif

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Zuerst einmal nein.

Hier in De ist grundsätzlich alles Verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist, oder wurde.

Weiterhin macht man sich damit beim Amt ganz viele Freunde. Insbesondere dann, wenn es nicht ein so dicker Hund ist das der Sachbearbeiter fortan seinen Dienst in Archiv versieht.

Wenn der Sachbearbeiter aber Archivar wird, genießt man danach gewisse Vorzüge bei den ehemaligen Kollegen.:)

Ich habe einmal einen Repetierer gekauft.Die Mitteilung über den Erwerb auf JJS persönlich beim Sachbearbeiter ausgefüllt und die WBK zwecks Eintragung gleich da gelassen.

Nach etwa 3 Monaten habe ich den Sachbearbeiter angerufen und gefragt was man denn machen müsse wenn man eine WBK verloren glaubt. Mein Gesprächspartner bat mich, doch noch mal genau nachzuschauen ob ich sie nicht doch noch hätte.

Weiterhin fragte er mich noch, seit wann und wo ich sie denn verloren glaubte.

Als Antwort bekam er:" seit etwa 12 Wochen, genau zu dem Zeitpunkt, an dem ich sie Ihnen übergeben habe um darin einen Repetierer einzutragen.

Ich erhielt die WBK, per Boten, noch am selben Tage.

Und wir können über diese Anekdote heute noch herzlich lachen.

Gruß

Frank

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Naja, Behördenleiter und vorgesetzte Dienststelle...

Ich habe die erfahrung egmacht, daß da keine Krähe einer anderen ein Auge aushackt. Die haben ihre Regeln, wichtig ist, daß Du sie kennst und für Dich auslegen kannst. Wenn ein member sagt, daß es im Ländle so eine Bearbeitungsregelung gibt, schön. Die Frist zur Bearbeitung ist in Deinem Fall doch schon überschritten, so wird sich die Behörde sicher freuen, vom Verwaltungsgericht zu hören, von einer Schadenersatzklage gegen den "faulen" Sachbearbeiter mal ganz zu schweigen...
chrisgrinst.gif


Naja, ich denke, das es im Falle von Hamsters Sorgen "keine" echte vorgesetzte Dienststelle gibt, da es schon die oberste Behörde in gewissen Sachen ist.

Zumal die im Moment noch andere (Umzugs-)Sorgen und dergleichen haben. Ebenso hat man keine passende gesetzliche Grundlage um Hamsters Wünsche abzulehnen, man schweigt sie besser tot und wartet, bis die neue Beschussordnung da ist, die anscheinend dann auch für dieses Amt die "Erlösung" bringen soll....bis dahin macht man dann lieber nix, dann kann man auch nix falsch machen, bzw. einen Präzedenzfall schaffen. Womöglich käme noch ein Anderer mit den gleichen Wünschen...wo kommt denn dann das Amt hin??

Aber Hmaster tröste Dich, auch meine damaligen Schreiben gingen angeblich im Computer des zuständigen Bearbeiters verloren (obwohl ich die Rücksendelogs seines Computers über emfangene!!! Faxe hatte....

Hätte ich dann nicht am letzten Drücker angerufen und dies von ihm erfahren (er sagte es gäbe grosse Probleme bei der Abarbeitung spezieller Genehmigungen und ich möge die Faxe doch nochmals manuell an eine andere Nummer senden), dann würde ich heute bereits einige dicke Verfahren am Fusse haben....denn ich bin Zugangsbeweispflichtig. Dummerweise gilt die elektronische "Rückmeldung" eines amtseigenen Computers aber nicht als Beweis (da er manipulierbar ist), sodas ich seitdem zu meinen Faxen auch noch eine Schneckenpost mit Einschreiben/Rückschein schicke...dann haben die den schwarzen Peter. Auch ein "normales" Einschreiben gilt vor Gericht garnix, da es nur ein "Versandnachweis" ist und nicht den "Zugang" bei der Behörde beweist...

Also bleibt dem Hamster wirklich nur der Weg zum VG W.... (aber die kennen ihre Pappenheimer schon), oder aber ein Anruf bei dem Rechtsreferat der Behörde (Sachbearbeiter Steinhauer) oder Referatsleiter Ziegler um dort freundlich auf ein drohendes Klageverfahren wegen Untätigkeit zu verweisen. Das bewirkte früher unter dem damaligen Leiter Spielberger immer kleine Wunder....die Anrufe der Fachabteilung(en) kamen innerhalb 24 Stunden.....

Die Durchwahl geb ich gerne per PN durch.....

Schöne Weihnachten für Alle (auch für die beamteten oder angestellten behördlichen Herren Mitleser :-) )

MfG

Muni

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Hallo Muni,

Du hast es voll durchschaut wink.gifAZZANGEL.gif

Aber mich hat es sowieso mal ganz allgemein interessiert, wie das mit dem "Deuten" von Schweigen ist. Jetzt bin ich jedenfalls wieder schlauer rolleyes.gif .

Gruß und ebenfalls schöne Weihnachten !

Hamster

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Antwort auf:

Naja, ich denke, das es im Falle von Hamsters Sorgen "keine" echte vorgesetzte Dienststelle gibt, da es schon die oberste Behörde in gewissen Sachen ist.


Dem ist nicht so. Zumindest nicht in Baden-Württemberg. Mag es in anderen Bundesländern anderst sein, in Ba-Wü ist das jeweilige Regierungspräsidium (wir haben genau vier davon) die "fachlich Vorgesetzte" Dienststelle.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde dorthin, wenn vorherige "Einigungsversuche" zwischen Bürger und Kreispolizeibehörde gescheitert sind, würde ich nicht als lapalie abtun. Es ist immerhin die letzte Möglichkeit vor einem Verwaltungsgerichtsverfahren.

Und...wichtig für Schwaben..... es kostet nix.

Ich würde jetzt erst einmal ein Vertrauensvolles Gespräch mit dem Dezernatsleiter oder Leiter Deiner Kreispolizeibehörde suchen, vielleicht hilft das schon mehr als alles drohen mit Anwalt und Gericht.

Gruß

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Antwort auf:

so wie ich den Hamster kenne, geht es hier nicht um eine Behörde im BW, sondern eher um eine Bundesbehörde, gelle?

Grüße

Peter


Ja, das u.a. auch crying.gif .

Aber wie gesagt, ich wollte es halt mal allgemein wissen wink.gif

Gruß

Hamster

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