Ron77 Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Hallo! Wenn ich eine neue Waffe in meiner WBK abstempeln lassen will, dann will mein Ordnungsamt diese Waffe auch sehen! Ist das überall so? Wo steht das? Danke! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 nochnievongehoert !!! haendlereintrag in wbk, respektive ggf. kaufvertrag und wbk-kopie des vorbesitzers sollten genuegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Sehr ungewöhnlich... Können sie aber machen. Gruß, frogger PS Auf nicht zugriffsbereiten Transport achten! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 ... die wolln halt mal draufsabbern ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Bei mir wollte der Mitarbeiter schon mal eine Pistole sehen, ein Einzelstück, er war dann recht enttäuscht als ich erklärte, daß ich die Waffe ja nicht mitnehmen dürfte. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Antwort auf: Hallo! Ist das überall so? Wo steht das? - Nein - z. B. hier Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Besitzer von 1. Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, ... ihr diese ... binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist zur Prüfung vorlegt. Gibt es einen begründeten Anlass bei Dir...? IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Die Begründung könnte man ja mal verlangen am Besten schriftlich Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 hallo also ich musste in den vielen jahren meiner schiessaktivität noch nie eine waffe vorführen. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 ist vom gesetz auch nicht gefordert. denn: §39 sagt "Aus begründetem Anlass" ich würde mal fragen, ob es berechtigte zweifel an den angaben von verkäufer (händler) und antragsteller gibt, die so eine überprüfung rechtfertigen? schliesslich ist das ja mit umständen und unnötigem risiko verbunden. mit der waffe im gepäck kann man ja z.b. nicht mal eben auf dem weg zur arbeit beim amt vorbeischauen. ich hab mal eine flinte gekauft, bei der dann die von mir gemeldete seriennummer nicht mit der des verkäufers übereinstimmten: es war der buchstabe "J" eingeschlagen, der verkäufer hatte diesen aber als grosses "i" gelesen, wie es früher halt üblich war. die sachbearbeiterin wollte die flinte aber trotzdem nicht sehen und hat sie nach meiner erklärung mit dem "J" eingetragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 ...oder schreib denen mal einen ernsten brief, in dem du fragst wieviel schuss überdruck-munition du für die überprüfung des beschusses mitbringen sollst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Ich hatte in meiner Einfalt meine Waffe seinerzeit ohnehin von mir aus zum Eintragen mitgebracht und war dann sehr erstaunt, als meine SB'in sie gar nicht sehen wollte. Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Die hatte wahrscheinlich selbst schon ganz andere Waffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ron77 Posted December 1, 2004 Author Share Posted December 1, 2004 Danke für die Antworten! Es ist nicht nur bei mir so! Jeder muss das in diesem Ordnungsamt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
ZEBO Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Antwort auf: Es ist nicht nur bei mir so! Jeder muss das in diesem Ordnungsamt! Reihenuntersuchungen sind mit Sicherheit nicht von § 39 III WaffG gedeckt. BG ZEBO Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Sitzt da etwa ein Waffennarr im Ordnungsamt .... MfG Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Antwort auf: Die hatte wahrscheinlich selbst schon ganz andere Waffen. Mir war schon beim Abschicken meines Beitrags klar, daß Sachbearbeiter binnen Minutenfrist auftauchen und eine zutiefst frivole Antwort verfassen würde... Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted December 1, 2004 Share Posted December 1, 2004 Gute Frage...! Darf man die überhaubt nach dem WaffG mit zum Amt nehmen? Transport zum Schiesstand/BüMa/Jagdrevier...OK! Aber "Transport zum Amt" ist ja eigentlich nicht vom Bedürfnis abgedeckt, oder?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted December 2, 2004 Share Posted December 2, 2004 Kann aber problemlos wie z.B. der Transport zum Büchsenmacher oder zum Beschussamt im Zusammenhang damit gesehen werden. Nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit versteht sich von selbst. Der SB wäre vielleicht nicht gerade erfreut, wenn das hier passieren würde: "Guten Tag, Herr Bond. Na, dann wollen wir mal sehen. Hm, sieht ja noch ganz neu aus das Stück. Herstellungsnummer 007, jaaaa okay. Was ist denn das hier für ein Knopf ?" - *zensiert* - Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted December 2, 2004 Share Posted December 2, 2004 Antwort auf: Antwort auf: Die hatte wahrscheinlich selbst schon ganz andere Waffen. Mir war schon beim Abschicken meines Beitrags klar, daß Sachbearbeiter binnen Minutenfrist auftauchen und eine zutiefst frivole Antwort verfassen würde... Trooper Also das halte ich dann doch für eine sehr sachfremde Erwägung. Ts ts... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 2, 2004 Share Posted December 2, 2004 Antwort auf: Aber "Transport zum Amt" ist ja eigentlich nicht vom Bedürfnis abgedeckt, oder?? Ey komm - man kann seine Bedenken auch übertreiben Wenn die waffenrechtliche Genehmigungsbehörde einen Transport zur Vorlage anordnet - dann brauchst DU Dir Dein Köpfchen nicht darüber zerbrechen, ob das ein vom Bedürfnis umfaßter Zweck ist . Nur : So etwas ginge bei mir nicht auf Zuruf, sondern schriftlich und begründet, da es ein Verwaltungsakt ist. Und mit DEM Schreiben in der Tasche wirst ja wohl kein Problem mehr befürchten müssen wenn Du beim Transport in eine Kontrolle kommst Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted December 2, 2004 Share Posted December 2, 2004 moin, wurde die waffe schon in deine wbk eingetragen??? wenn nein: where is the prob??? musst ja eh aufs amt, dann kannst auch die waffe mitnehmen!!! oder ist es eine waffe die nicht mit der von dir beantragten übereinstimmt??? also eine waffe die nicht zum sportlichen schiessen geeignet ist??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted December 2, 2004 Share Posted December 2, 2004 Mir zwar noch nie passiert, aber mein Ordnungsamt ist leider nicht um die Ecke. Solte das Ordnungsamt die Vorlage der Waffe verlangen, müßte ich ca. 1 h Stunde Fahrzeit kalkulieren. Also ich würde mich wehren, wenn es schikane und regelmäßig ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted December 2, 2004 Share Posted December 2, 2004 Antwort auf: Antwort auf: Antwort auf: Die hatte wahrscheinlich selbst schon ganz andere Waffen. Mir war schon beim Abschicken meines Beitrags klar, daß Sachbearbeiter binnen Minutenfrist auftauchen und eine zutiefst frivole Antwort verfassen würde... Trooper Also das halte ich dann doch für eine sehr sachfremde Erwägung. Ts ts... Und du hast damit angefangen... ÄTSCH!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted December 3, 2004 Share Posted December 3, 2004 Is ja gut, Schätzchen ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.