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IGNORED

Vorlage der Neu-Waffe beim Ordnungsamt???


Ron77

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Wenn ich eine neue Waffe in meiner WBK abstempeln lassen will, dann will mein Ordnungsamt diese Waffe auch sehen!

Ist das überall so? Wo steht das?

Danke!

Geschrieben

Bei mir wollte der Mitarbeiter schon mal eine Pistole sehen, ein Einzelstück, er war dann recht enttäuscht als ich erklärte, daß ich die Waffe ja nicht mitnehmen dürfte.

Karl

Geschrieben

Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Besitzer von

1. Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, ...

ihr diese ... binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist zur Prüfung vorlegt.

Gibt es einen begründeten Anlass bei Dir...? AZZANGEL.gif

IMI

Geschrieben

Die Begründung könnte man ja mal verlangen cool.gif am Besten schriftlich tongue.gif

Mouche

Geschrieben

ist vom gesetz auch nicht gefordert.

denn: §39 sagt "Aus begründetem Anlass"

ich würde mal fragen, ob es berechtigte zweifel an den angaben von verkäufer (händler) und antragsteller gibt, die so eine überprüfung rechtfertigen?

schliesslich ist das ja mit umständen und unnötigem risiko verbunden. mit der waffe im gepäck kann man ja z.b. nicht mal eben auf dem weg zur arbeit beim amt vorbeischauen. 016.gif

ich hab mal eine flinte gekauft, bei der dann die von mir gemeldete seriennummer nicht mit der des verkäufers übereinstimmten: es war der buchstabe "J" eingeschlagen, der verkäufer hatte diesen aber als grosses "i" gelesen, wie es früher halt üblich war.

die sachbearbeiterin wollte die flinte aber trotzdem nicht sehen und hat sie nach meiner erklärung mit dem "J" eingetragen.

Geschrieben

Ich hatte in meiner Einfalt meine Waffe seinerzeit ohnehin von mir aus zum Eintragen mitgebracht und war dann sehr erstaunt, als meine SB'in sie gar nicht sehen wollte.

Trooper

Geschrieben

Antwort auf:

Es ist nicht nur bei mir so! Jeder muss das in diesem Ordnungsamt!


Reihenuntersuchungen sind mit Sicherheit nicht von § 39 III WaffG gedeckt.

BG ZEBO

Geschrieben

Antwort auf:

Die hatte wahrscheinlich selbst schon ganz andere Waffen.
021.gif


Mir war schon beim Abschicken meines Beitrags klar, daß Sachbearbeiter binnen Minutenfrist auftauchen und eine zutiefst frivole Antwort verfassen würde... wink.gif

Trooper

Geschrieben

Gute Frage...!

Darf man die überhaubt nach dem WaffG mit zum Amt nehmen?

Transport zum Schiesstand/BüMa/Jagdrevier...OK! Aber "Transport zum Amt" ist ja eigentlich nicht vom Bedürfnis abgedeckt, oder?? confused.gif

Geschrieben

Kann aber problemlos wie z.B. der Transport zum Büchsenmacher oder zum Beschussamt im Zusammenhang damit gesehen werden. Nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit versteht sich von selbst. Der SB wäre vielleicht nicht gerade erfreut, wenn das hier passieren würde:

"Guten Tag, Herr Bond. Na, dann wollen wir mal sehen. Hm, sieht ja noch ganz neu aus das Stück. Herstellungsnummer 007, jaaaa okay. Was ist denn das hier für ein Knopf ?" - *zensiert* - 021.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Die hatte wahrscheinlich selbst schon ganz andere Waffen.
021.gif


Mir war schon beim Abschicken meines Beitrags klar, daß Sachbearbeiter binnen Minutenfrist auftauchen und eine zutiefst frivole Antwort verfassen würde...
wink.gif

Trooper


Also das halte ich dann doch für eine sehr sachfremde Erwägung. cool.gif Ts ts... AZZANGEL.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Aber "Transport zum Amt" ist ja eigentlich nicht vom Bedürfnis abgedeckt, oder??
confused.gif


Ey komm - man kann seine Bedenken auch übertreiben rolleyes.gif

Wenn die waffenrechtliche Genehmigungsbehörde einen Transport zur Vorlage anordnet - dann brauchst DU Dir Dein Köpfchen nicht darüber zerbrechen, ob das ein vom Bedürfnis umfaßter Zweck ist tongue.gif.

Nur : So etwas ginge bei mir nicht auf Zuruf, sondern schriftlich und begründet, da es ein Verwaltungsakt ist.

Und mit DEM Schreiben in der Tasche wirst ja wohl kein Problem mehr befürchten müssen wenn Du beim Transport in eine Kontrolle kommst cool.gif

Mouche

Geschrieben

moin,

wurde die waffe schon in deine wbk eingetragen???

wenn nein:

where is the prob???

musst ja eh aufs amt, dann kannst auch die waffe mitnehmen!!!

oder ist es eine waffe die nicht mit der von dir beantragten übereinstimmt??? also eine waffe die nicht zum sportlichen schiessen geeignet ist??? wink.gif

Geschrieben

Mir zwar noch nie passiert, aber mein Ordnungsamt ist leider nicht um die Ecke. Solte das Ordnungsamt die Vorlage der Waffe verlangen, müßte ich ca. 1 h Stunde Fahrzeit kalkulieren. Also ich würde mich wehren, wenn es schikane und regelmäßig ist.

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Antwort auf:

Die hatte wahrscheinlich selbst schon ganz andere Waffen.
021.gif


Mir war schon beim Abschicken meines Beitrags klar, daß Sachbearbeiter binnen Minutenfrist auftauchen und eine zutiefst frivole Antwort verfassen würde...
wink.gif

Trooper


Also das halte ich dann doch für eine sehr sachfremde Erwägung.
cool.gif
Ts ts...
AZZANGEL.gif


Und du hast damit angefangen... ÄTSCH!!!

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