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IGNORED

Neue Masche/Schikane!


Smithy

Empfohlene Beiträge

Hallo

ein Bekannter

hat mir gerade folgendes berichtet:

Er hat ein Bedürfnis für ein Pistole .45 ACP bekommen. Die hat er auch gekauft und..ein WS in 9 Para dazu. Das Amt hat die Pistole samt Wechselsystem eingetragen und ihm NUR FÜR DIE 45.er einen Munitionserwerb genehmigt.

Für das 9 Para WS bekommt er keinen Munitionserwerb da es vom Bedürfnis angeblich nicht gedeckt sei!!

Ist das eine neue Anordnung oder was!!

Weis jemand was dazu? Der Händler der ihm die Waffe verkauft hat hat sich der Sache mit seinem Rechtsschutz angeblich schon angenommen.

Aber vielleicht kann man ihm ja helfen??!

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Hallo beisammen,

also wenn ich das richtig verstehe geht es auch gar nicht um das Bedürfnis für das WS, sondern um den Munitionserwerb für dieses WS!

Und da sieht die Sache evtl. wirklich etwas anders aus?!?

Weiß leider nicht, ob der Munitionserwerb vom "Bedürfnis" für das WS gedeckt ist (Bedürfnis in Anführungszeichen, da man dafür in der Tat kein Bedürfnis benötigt, wusste aber nicht, wie ich das umschreiben soll ...).

Aber da können sicher andere hier kompetenter Stellung nehmen ... wink.gif

Gruß

Sigges

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Zitat:

Original erstellt von Sigges:

Hallo beisammen,

also wenn ich das richtig verstehe geht es auch gar nicht um das Bedürfnis für das WS, sondern um den Munitionserwerb für dieses WS!

Genau, um das Bedürfnis geht es nicht!

Es geht darum dass man sich zu einer Waffe jederzeit ein WS gleichen oder kleineren Kalibers kaufen kann

-aber man anscheinend für dieses Wechselsystem keinen Munitionserwerb bekommt!?

Begründung: Im Bedürfnis stand ja nur .."Waffe cal. .45"

Mit dieser Begründung hätte ja die Bestimmung nach der das WS ohne eigene Bedürfnisprüfung gekauft werden darf gar keinen Sinn. Was soll er mit dem Wechselsystem wenn er sich keine Munition kaufen darf.

[Dieser Beitrag wurde von Smithy am 03. September 2002 editiert.]

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nur 'ne idee, bezw. vorschlag als argumentationshilfe:

- das WS in 9P. wird zu uebungs-trainingszwecken benoetigt, um auch muni-kosten zu sparen (9P ist billiger als .45acp).

- evtl. auch zur teilnahme an weiteren/anderen disziplinen (?!?!?)

wie gesagt, nur 'ne idee...vielleicht hilft's.

------------------

...er war einsam aber schneller...

Hoplophobie ist heilbar !

Wenden sie sich vertrauensvoll an Ihren Psychiater !

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Schriftlich von der Behörde die Munitionserwerbs-Erlaubnis verlangen mit dem Hinweis "Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid."

Hoffentlich FWR-Rechtschutz versichert ...

------------------

Sharps !

Der Sharps schießt listig, der Sharps schießt leise. Doch BEVOR er schießt überlegt er weise !!!

Mitglied im FWR Nr. 9600

FDP-Wähler - Wahltag ist Zahltag!!!

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Also das mit dem "schriftlichen Bescheid" ist schon mal ne Idee.

Das mit der Zusatzdisziplin ist wie ins Fettnäpfchen getreten: Der Junge hat nämlich das Bedürfnis über den Reservistenverband. Eigentlich schiessen die 9 Para. Da er von mir den Tip mit dem Wechselsystem hat hat er sich ne 45.er bescheinigen lassen und sogar als Voreintrag die Tanfoglio Ultra Mach COMBO eintragen lassen. Combo ist NUR die Ausfertigung mit WS ab Werk.

Und jetzt haben wir das Problem dass er genau für das Kaliber mit dem er eigentlich Wettkämpfe schiesst keine Muni kaufen darf.

Besch... gelaufen. Aber das kanns doch nicht sein oder? Schliesslich haben wir doch alle unsere WS MIT Mun-Erwerb. ICH jedenfalls schon.

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Ist ja interessant.

Mich würde auch interessieren, ob man überhaupt ein Bedürfnis nachweisen muss für den Mun-Erwerb.

Wenn z.B. ein Jäger (KW-Mun über WBK-Eintrag, sämtl. LW-Mun über Jagdschein) sich nun eine Langwaffe in einem Kurzw.-kaliber kauft braucht er ja einen entsprechenden Eintrag. Muss er den begründen, Bedürfnis nachweisen?

Die LW wird ja auf Jagdschein einfach gekauft, Jagdschein=Erwerbsberechtigung, KW-Mun kann aber nicht über Jagdschein erworben werden.

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Zitat:

Original erstellt von Smithy:

Begründung: Im Bedürfnis stand ja nur .."Waffe cal. .45"

Ich halte diese Begründung für abenteuerlich,weil dieses "Bedürfnis" - im Zusammenhang mit dem Voreintrag - die Erwerbserlaubnis für die Pistole im genannten Kaliber darstellt.

Der Erwerb des Wechselsystems ist ein anderer Vorgang.

Ich bin zwar schon die ganze Zeit am suchen,konnte aber im I-Net bis jetzt noch nichts zur Thematik des Mun-Erwerbs für ein WS finden.

Gruß André

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Zitat:

Original erstellt von Smithy:

Das mit der Zusatzdisziplin ist wie ins Fettnäpfchen getreten: Der Junge hat nämlich das Bedürfnis über den Reservistenverband. Eigentlich schiessen die 9 Para.

Stimmt nicht, der VdrBw schießt zum einen unveränderte Dienstpistole, hier sind sowohl 9mm als auch .45 ok, zum anderen Zentralfeuerpistole/Gebrauchspistole analog zu den Regeln des DSB. Auch dort sowohl .45 als auch 9mm zulässig. Eine Kurzwaffendisziplin, die ausschließlich mit 9mm geschossen werden darf, gibt es nicht. Somit stellt eine Bescheinigung für eine Selbstladepistole .45 ACP beim VdRBw überhaupt kein Problem da.

Lies hier: http://www.vdrbw.de/NEUE_WEBSITE/service/s...srichtlinie.pdf

Mit anderen Worten, immer druff auf die Behörde, das Ding verlieren die! Ansonsten hoffentlich Waff-Rechtsschutz!

Gruß

Bounty

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"Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden

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@Smithy:

§ 30 WaffG (Versagung):

Absatz 1:

Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbsschein sind zu versagen, wenn ...

Nr. 3:

... ein Bedürfnis (§ 32) nicht nachgewiesen ist.

Du hast aber bereits dein Bedürfnis nach § 32 WaffG bei der Beantragung deiner Waffe dargelegt.

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 03. September 2002 editiert.]

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Wie sharps schon sagte: Lass Dir es schriftlich geben. Du kannst zwar den Hinweis "Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid" hinzufügen, die Rechtsmittelbelehrung ("...gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von vier Wochen blablabla...") ist aber für die Behörde Pflicht, sollte sie dies nicht tun, hat Dein Rechtsanwalt schon mal einen ordentlichen Ansatzpunkt, um dementsprechend agieren zu können.

Gegen diesen ablehnenden Bescheid (Ablehnung Munitionserwerb für 9x19) kannst Du Widerspruch einlegen (binnen 4 Wochen), wird dieser ebenfalls negativ beschieden, geht das ganze vor das Verwaltungsgericht.

Das WS eintragen ist eh erlaubt, keine Munitionserlaubnis dafür einzutragen wohl eher eine sachfremde Entscheidung, sei es aus Unkenntnis oder sonst was.

Versuch, mit dem Mann nochmal zu reden und das ganze erst mal auf der kleinen Schiene laufen zu lassen. Sollte das aus welchen Gründen auch immer erneut nicht fruchten, kannst Du Dich an seinen Vorgesetzten wenden.

Erst wenn beide Gespräche nichts gebracht haben, würde ich die angesprochenen Rechtsmittel einlegen.

Vielleicht handelt es sich echt nur um Unkenntnis/ein Mißverständnis seitens des Sachbearbeiters, das nach einem Gespräch mit ihm oder seinem Vorgesetzten aus der Welt geschafft werden kann. So was ist mir auch schon passiert und jede Seite war nach der Klärung äußerst zufrieden.

Grüße vom

Talisker

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Der Satz "Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid." macht dem Sachbearbeiter ganz einfach klar, dass man gegen einen negativen Bescheid rechtlich vorgehen wird. Wenn die Behörde bewusst Anträge ablehnt, die eigentlich positiv hätten beschieden werden müssen, wird sie es sich bei diesem Antrag zweimal überlegen, ob sie ihn einfach abschmettert. So eine Niederlage vor Gericht macht sich für keine Behörde gut.

Es gibt Behörden (z.B. Saarlouis, Saarland), bei denen dieser Satz im Antrag Pflicht ist, da grundsätzlich sonst erst mal alles abgelehnt wird.

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Sharps !

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Hallo,

ich habe/hatte das gleiche Problem. Die GLOCK in .40 ist mit Mun.Erwerb eingetragen und beim 9x19 WS habe ich kein Mun.Erwerb eingetragen bekommen. Die gleiche Begründung wie bei dir. Kein Bedürfnis nachgewiesen. Jetzt bin ich einer anderen Waffenbehörde unterstellt und die sagte auf Anfrage von mir: Der Mun.Erwerbe gilt für die eingetragene Pistole und allen Munitionssorten die damit verschossen werden können. Also auch für alle eingetragenen Wechselsysteme! Also wieder mal Geld und Lauferei gespart.

Gruß JENS

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Hey Stinkmarder, DAS ist ja interessant. Hast du denn von deíner NEUEN Waffenrechtsbehörde den Stempel bekommen?

Es ist so dass ihm DER Händler der die Waffe verkauft hat ihm auch eine 9mm Munition verkauft (nach SEINER Rechtsauffassung). Aber ein anderer Händler macht ohne eigenen Stempel schon mal Probleme.

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Hallo Leute!

Keine neue Schikane. Mit meinem Bruder hat man die schon 1989 probiert. Pistole .45 ACP (Peters Stahl) mit WS 10 mm Auto gekauft. War auch so beantragt - mit Bescheinigung des Vereins-. Der Sachbearbeiter meinte bei Abgabe des Antrags "WS 10 mm können sie ohne Antrag kaufen und streiche es daher aus dem Antrag (Bescheinugung)"! Anschließend hat der Sachbearbeiter bei der Anmeldung dann für 10 mm Auto keine Munitions-Erwerbsberechtigung erteilt.

Wir haben dann mit Bescheinigung des Vereins eine Munitions-Erwerbsberechtiung für WS in WBK Nr.:..... Lfd.Nr:..... beantragt. Nach 3 Monaten Bedenkzeit kam dann WBK mit Stempel ohne Gebührenbescheid und ohne Kommentar zurück!!!

Also, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!!!

LG Joe

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Als ich mein 9mm WS für die Glock-22 eintragen lies, fehlte auch der Munitionserwerb. Auf meine Nachfrage meinte mein Sachbearbeiter, dass ich ja bereits eine 9mm Pistole eingetragen habe und ihn daher nicht brauche. Auf Wunsch könne er ihn mir aber gerne auch beim Wechselsystem eintragen, das koste dann aber die entsprechende Gebühr.

Ich gehe daher also mal davon aus, dass man den Munitionserwerb für das WS haben muss, um Munition zu kaufen. Andernfalls hätte er mir sicher gesagt, dass ich ihn gar nicht brauche. Der Mann ist nämlich für gewöhnlich sehr gut informiert.

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Zitat:

Original erstellt von Sharps:

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Hallo Smithy!

Im Ergebnis stimme ich Sharps voll zu, würde aber Deinem Bekannten zuerst raten, es auf die nette Art zu versuchen, d.h. höflich anfragen, ob sich der Sachbearbeiter nicht geirrt habe und das noch ändern würde.

Ich habe damals meine grüne WBK mit Voreintrag .32 und .22 beantragt, mir dann aber nur eine .22er GSP geholt.

Als ich dann ein super-günstiges Angebot für eine Jericho bekam, änderte der Sachbearbeiter -kostenlos- und ohne viel Gelaber den Voreintrag von .32 auf .41 AE. Als ich dann die Jericho, samt ihrem Wechsellauf in 9 Para, anmeldete, trug er den Wechsellauf nebst Muniberechtigung ein. Mit dem Argument -von ihm!!-, der 9er-Lauf habe ja die gleiche Seriennummer (in der Tat) wie das 41er System, mußte ich nur die normale Anmeldegebühr für die 41er zahlen. ==> Es geht auch anders.

Viele Grüße

Jens

[Dieser Beitrag wurde von Jens41AE am 04. September 2002 editiert.]

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Hi Smithy,

vor ca. 4 Jahren hab ich mir für meinen 1911er ein WS in 9 Para gekauft. Die nette Dame bei der Behörde hat auch brav ihren Stempel in die WBK gemacht obwohl das WS keine Seriennummer hat. Keinen Stempel bei Munitionserwerb. Als ich sie freundlich danach fragte bekam ich zur Antwort daß sie das WS eintragen müsse, den Munitionserwerb aber nicht. Mein Verein solle für mich 9X19 explizit beantragen. Ich hab ihr versichert das würde der Verein auf jeden Fall machen, daraufhin hab ich den Stempel schon mal vorab "auf Ehrenwort" bekommen. Mein Verein han einen Brief hinterhergeschickt und die Sache war im Lack.

Gruß Stephan

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9mm Wechselsysteme für eine .40-er Glock kann man bei jedem Händler bestellen. Dabei handelt es sich nämlich einfach um den Schlitten, Lauf und Schließfeder der entsprechenden 9mm Version (z.B. G22-G17, G23-G19, G27-G26). Der Händler trägt das Ganze dann als Wechselsystem ein und fertig.

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Sharps !

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Also meine GLOCK .40 mit WS 9x19 ist von OA. Es ist ein WS. Steht auch vor der Waffennummer. Sind also "Ersatzteile".Verkaufen tut das:

-Frankonia/Kettner

-PolTech

-WF-Sports

-und und und...

Frag bei denen an die sagen dir den Preis. Kostet glaube ich etwas weniger wie eine G17.

Zum Mun Kauf mit meiner WBK. Keine Probleme bei meinem Händler. Andere habe ich noch nicht getestet. Und zu Kettner gehe ich nie mehr!

JENS

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Hallo!

Ich hatte das selbe Problem. Der sehr freundliche Sachbearbeiter beim zusändigen Ordnungsamt erklärte folgendes: Das Bedürfnis für die Munition im Wechselsystem ist im Grundbedürfnis der Waffe beinhaltet (wie ja das Wechselsystem selbst auch), daher ist kein Stempel im Munitionsfeld des WS notwendig. Ansonsten müsse für den Stempel wegen der gesonderten Erteilung einer Genemigung von Amts wegen eine extra Gebür erhoben werden (hat es so erklärt das es im Beamtenkauderwelsch nachvollziehbar klang....) Falls der Waffenhandel beim Munitionskauf Probleme machen würde solle ich mich einfach noch einmal melden. Bei Kettner und allen anderen Händlern gab es bei mir so trotz fehlenden Stempels im Munitionsfeld NIE Probleme oder Rückfragen beim Kauf von 9mmPara bei einem .45ACP - Basissystem (HK USP Tactical .45ACP / Expert WS 9mm).

Gruß, Artiranmor

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