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talisker

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  1. hallo shootist!!! ich würde doch glatt mitkommen, weiß aber noch nicht, ob bis dahin meine hand wieder in ordnung ist. falls ja, fällt das für mich flach, da ich am 29/11 dienst hätte. ansonsten: gerne! (wenn ich kommen sollte, soll ich dann für dich den .480 ruger mitbringen ???). talisker
  2. talisker

    Tetra Gun

    Hallo kalimero, ich bín auch aus Kostengründen auf vollsynthetisches Motoröl umgestiegen (Spezifikation 15W40). Es hat keinerlei Nachteile gegenüber Waffenfett, schmiert auch zuverlässig unter extremen Bedingungen (wird nicht zäh, der Schmierfilm reißt nicht ab) und riecht dabei noch angenehm. Der Schmauch setzt sich während des Schießens auf dem Ölfilm ab und läßt sich somit zum allergrößten Teil durch einfaches Abwischen von der Waffe entfernen. Schmier es nur nicht in den Lauf... Bezahlt habe ich dafür im baumarkt 10 € . Grüße vom Talisker
  3. ich habe deine mail als hypothetische frage verstanden, was man machen könnte, um ohne teilnahmebescheinigung an einem normalen wettkampf die waffen zu einem ausländischen combatwettkampf transportieren zu können. wenn du aber ne einladung hast, ist das sozusagen das gelbe vom ei. dann bist du in allen belangen aus dem schneider! also bleibt mir nur noch viel erfolg zu wünschen. talisker p.s. schau mal in deinen posteingan bei wo
  4. hallo roland, das mit den zwei hochzeiten ist richtig und dürfte i. d. realität in den allermeisten fällen auch keine probleme bereiten. es kann nur dann problematisch werden, wenn die kontrollierenden deutschen beamten einen beleg für eine sportliche veranstaltung im ausland sehen wollen. ich denke aber nicht, dass dies verlangt wird, da der deutsche gesetzgeber für das mitnehmen von waffen AUS der brd IN einen anderen europäischen staat lediglich den europ. feuerwaffenpass und (falls notwendig) die vorherige einwilligung des zielstaates als voraussetzung haben will (§ 9d der 1. Verordnung zum waffg). umgekehrt - AUS einem europ. land raus IN die brd - wollen die deutschen behörden den feuerwaffenpaß UND die bestätigung der veranstalttung (genau wie die franzosen ihrerseits beim mitbringen der waffe in ihr land). die ausfuhr wird logischerweise lockerer gesehen als die einfuhr. fraglich bleibt immer noch, was ausländische behörden im falle einer kontrolle im jeweiligen land machen. besteht eine multilaterale übereinkunft, dass personen, die an solchen veranstaltungen teilnehmen, an die zuständige behörde des herkunftslandes gemeldet werden, wird zwar in deutschland keine anzeige wegen ausüben des verteidigungsschießens gefertigt, es kann dann aber mit gültigkeit des neuen waffg sehr wohl wiederum probleme mit dem bedürfnis und dem bedürnisgebundenen transport geben, weil die franzosen die einladung zum verteidigungsschießen kontrollierten und dies u. u. nach deutschland übermitteln könnten. ob es eine solche übereinkunft gibt, weiß ich nicht , glaube ich aber auch nicht, weil ich schon mit französischen kollegen darüber gesprochen habe und die aussagten, dass noch keiner weitergemeldet wurde. bis denne jetzt muss ich aber los, sonst werd ich von meiner regierung gefönt... habe aber gerade gehört, dass da oben auch ein internetanschluss existiert... talisker
  5. ich hatte ursprünglich nicht vor, hierzu was zu schreiben, da ich die nächsten zehn tage wahrscheinlich sowieso nicht an der diskussion teilnehmen kann, desweiteren nicht alle postings aus dem geschlossenen thread durchlesen wollte und die nächsten wochen etwas probleme mit dem tippen habe. soweit ich dies beim überfliegen des alten themas aufgefasst habe, ging es zwerg lediglich um die bedürfnisregelung im neuen waffenrecht. ob dies jetzt nach dem stgb eine zu verfolgende, weil im ausland begangene straftat darstellt oder nicht, war wahrscheinlich nicht die intention seiner schreiben. (nebenbei: dies wird in dem speziellen fall nicht verfolgt). ihm ging es lediglich um die folgen einer möglichen kontrolle im inland bis zum erreichen der grenze. hierbei stellt sich folgendes problem: befindet man sich auf dem weg zu einer solchen veranstaltung ins benachbarte ausland, ist man im besitz einer schriftlichen bestätigung/einladung, dass man z. b. in reims oder bockange als teilnehmer gemeldet ist. die einladung muss mitgeführt werden, damit im ausland die behörden ihrerseits bei einer kontrolle daraus den zweck des verbringens der waffe ersehen können - dazu benötigen sie dieses schreiben, den europäischen feuerwaffenpass und je nach land noch die deutsche wbk. diese vom veranstalter ausgestellte einladung klärt den leser darüber auf, dass es sich z. b. in frankreich um "tirer en situation" handelt. Sollte dies in deutschland bei einer kfz kontrolle durch polizeibeamte kontrolliert werden, kann es sich nach dem wortlaut des neuen waffg um unerlaubtes führen handeln (wie es sich in der gerichtlichen Praxis auswirken wird, ist noch offen) - zumindest aber ist es ein unerlaubter transport. (zitat waffg neue fassung:"eine erlaubnis zum FÜHREN bedarf nicht, wer...zu einem anderen ort befördert, sofern der transport mit dem von seinem BEDÜRNIS UMFASSTEN ZWECK erfolgt" - § 12 (3) nr. 2) in diesem falle bedeutet dies, dass der transport nicht vom bedürfnis erfasst ist (bedürnis ist sportschießen, zweck ist verteidigungsschießen), eine erlaubnis ist somit vonnöten. meines erachtens wurde die bedürfnisgebundenheit exakt zu diesem zwecke im neuen gesetz integriert: es sollte unter anderem genau dies verhindert werden (§ 12 (3) nr. 2 waffg neue fassung. weiterhin sollen türsteheraktivitäten von sportschützen in kneipeneingängen, discoeingängen mit ihrer waffe (§ 12 (3) nr.1 waffg neue fassung) unterbunden werden, was ja momentan noch erlaubt ist, da es sich um das hausrecht des besitzers handelt und dieser erlauben darf, ob und wie ein anderer eine waffe innerhalb seiner vier wände führen darf. bislang konnte die polizei nur polizeirechtlich dagegen vorgehen. sollte dies jetzt alles bei einer kontrolle herauskommen und die beamten eine meldung an die für den jäger/sportschützen zuständige waffenbehörde machen, bekommt der betroffene schütze neben der anzeige wegen unerlaubten transportes/führens (s. o.), die durch die polizei verfasst wird u. u. von seiner waffenbehörde die meldung, die waffe sei bedürnisfremd transportiert worden. die folge ist mind. eine geldstrafe, im schlimmsten falle kann aber das bedürnis entogen werden, da es sich um eine STRAFTAT i.s.d. waffg handelt: § 50 (1) nr. 2b i.v.m. §§ 2 (2, 4) i.v.m. § 1 (3) waffg i.v.m. anlage 2, abschnitt 2, unterabschnitt 1, satz 1 waffg. für meine begriffe wollte zwerg in keiner weise das stgb ansprechen, sondern uns lediglich die möglichen folgen vor augen halten. fest steht eines: der transport zu solchen veranstaltungen wird ausdrücklich leider nicht mehr erlaubt sein. talisker
  6. Wie sharps schon sagte: Lass Dir es schriftlich geben. Du kannst zwar den Hinweis "Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid" hinzufügen, die Rechtsmittelbelehrung ("...gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von vier Wochen blablabla...") ist aber für die Behörde Pflicht, sollte sie dies nicht tun, hat Dein Rechtsanwalt schon mal einen ordentlichen Ansatzpunkt, um dementsprechend agieren zu können. Gegen diesen ablehnenden Bescheid (Ablehnung Munitionserwerb für 9x19) kannst Du Widerspruch einlegen (binnen 4 Wochen), wird dieser ebenfalls negativ beschieden, geht das ganze vor das Verwaltungsgericht. Das WS eintragen ist eh erlaubt, keine Munitionserlaubnis dafür einzutragen wohl eher eine sachfremde Entscheidung, sei es aus Unkenntnis oder sonst was. Versuch, mit dem Mann nochmal zu reden und das ganze erst mal auf der kleinen Schiene laufen zu lassen. Sollte das aus welchen Gründen auch immer erneut nicht fruchten, kannst Du Dich an seinen Vorgesetzten wenden. Erst wenn beide Gespräche nichts gebracht haben, würde ich die angesprochenen Rechtsmittel einlegen. Vielleicht handelt es sich echt nur um Unkenntnis/ein Mißverständnis seitens des Sachbearbeiters, das nach einem Gespräch mit ihm oder seinem Vorgesetzten aus der Welt geschafft werden kann. So was ist mir auch schon passiert und jede Seite war nach der Klärung äußerst zufrieden. Grüße vom Talisker
  7. Ob das Thema zu WO passt oder nicht ist diesbezüglich gleichgültig. Es ist besser, Du sagst, was Dich beschäftigt, als es in Dich reinzufressen. Du hast mein volles Verständnis. Sieh es mal anders herum: Schlimm wäre es, wenn Du Dir darüber keine Gedanken machen würdest. Viel reden hilft, es besser zu verarbeiten. Talisker
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