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Artiranmor

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  1. Hallo! Wenn er aber derartig naiv argumentiert ist fraglich ob er jemals erwerbsberechtigt war / die Murmeln aus einem eventuellen Erbe (positiv denken !!!) waffengesetzkonform legalisiert wurden (es gab da doch irgend etwas von wegen Munition und Altbesitz ???) Bei www.teilesatz.de wird übrigens ein Handschutz (Vorderschaft) für eine MP5 angeboten der eine Aufnamevorrichtung für eine Taschenlampe enthält. Ist etwas derartiges nicht auch schon illegal, da es ja eine Vorrichtung zur Beleuchtung von Zielen enthält und in diesem Fall ganz eindeutig für die Montage an eine Schusswaffe bestimmt ist ??? Ein Snickers wird ja kaum jemand da reinstecken und ob der Erwerb / Besitz auch für Sammler unproblematisch ist weiss ich nicht. Es gab auch bei www.kotte-zeller.de eine Softair USP-Socom (Rubrik Softair Waffen / Softair Pistolen / Gas ) mit montierter Lampe. Ob dies bei Softairwaffen legal ist ist fraglich, da diese Vorrichtung ja wohl auch abgenommen und an eine echte Waffe montiert werden kann, das Licht mit der Montage also illegal ist und nicht die Softairwaffe..... . Artiranmor
  2. Hier sähe ich viel eher ein Problem, da die Vorrichtung zur Aufname der Lampe ja gezielt zur Montage an einer Waffe gedacht ist: Ebay
  3. Hallo! Ich hatte in der Vergangenheit schon einmal gefragt, bekam aber keine zufriedenstellende Antwort - vielleicht hat sich ja inzwischen etwas geändert: Nach meiner Erinnerung ist der Erwerb einer Signalpistole auch möglich wenn hierdurch im Alpinsport ein Bedürfniss entsteht. Hat jemand Informationen ob ein derartiger Antrag (Sjitourengeher, Bergführer etc.) schon einmal eingereicht wurde / erfolg hatte ? Gruß, Artiranmor
  4. Hallo! Die Walther - Lampe ließe sich ebenso wie wohl andere taktische Lampen auch problemlos mit einer Zielfernrohrmontage (30mm) an einer Waverschiene einer Waffe befestigen. Stellen deswegen die alten ZF-Montageringe im Keller vieler Sportschützen einen Verstoß gegen gültiges Waffenrecht dar falls sich der Schütze eine derartige Lampe kauft ??? wohl kaum - es sei denn er montiert die Lampe im Montagering - vorausgesetzt er hat überhaupt ein Weaverprofil an einer seiner Sportwaffen welches nicht schon durch ein Zielfernrohr belegt ist. Die Montage bei dieser Auktion ließe sich vermutlich auch einsetzen um eine derartige Lampe am Fahrrad zu befestigen, um zwei Rohre aneinanderzukoppeln und für vieles mehr - wenn die Phantasie sich nur auf die Möglichkeit einer gesetzeswiedrigen Montage einer unheimlich gefährlichen Taschenlampe an einer unheimlich gefährlichen Jagdbüchse beschränkt ist irgendetwas faul..... . Der Fernschalter der Lampe ist in D frei verkäuflich und mitnichten illegal, kann er doch auch z.B. zum Anschalten der besagten Lampe am Fahrrad dienen. Wenn irgendwelche Gesetzesübertreter dies bei einer an einer Waffe montierten Lampe tun begehen sie damit kaum einen anderen Gesetzesverstoß als durch die Montage der Lampe an der Waffe selbst. Ich bin - glücklicherweise - kein Jurist und daher ist dies auch nur eine Auslegung der Lage durch einen Laien - jedoch stellt die Auktion in meinen Augen kein Problem dar - auch wenn man die Kombination der Gegenstände im Haushalt hat. All diese "tollen" Dinge (Montage + Taschenlampe + Fernschalter + Laser + Fernschalter für Laser etc.) in einer Schachtel im Tresor neben seiner Jagdwaffe aufzubewahren wäre aber schon als Indiz dafür zu werten das da etwas gezielt für einen Zweck zusammengekauft wurde und entsprechend ( begründet)richterlich ausgelegt werden. Ist eigentlich z.B. für Jäger auch die Anwendung von Stirnlampen verboten wenn sie nachts im Wald nicht über jeden Ast stolpern wollen und sie gleichzeitig eine Waffe führen um den armen Schwarzkittlen nachzustellen oder vor dem Schuß prüfen wollen ob es nun die Wildschweine oder die entlaufene Hunde des Nachbarn sind ??? Ist es eigentlich nicht waidgerechter wenn man dank ausreichender Beleuchtung nachts das Tier gut trifft und relativ schnell und leidensarm in die ewigen Jagdgründe befördert als wenn man im dunkeln irgendeinen schlecht sitzenden Schuß mit längerer Leidensphase / Entkommen und Verenden des Tieres riskiert ??? Ich bin kein Jäger und habe da sicherlich nicht die Erfahrung / das Wissen der hier ausgebildeten. Aber ich kann ganz sicher sagen das auf militärischen Schießständen die Trefferbilder mit zunehmender Dunkelheit nicht unbedingt besser werden und bei Neumond selbst das Treffen aus 25m auf ein nicht erkanntes Ziel eher Glückssache als Können ist. Dies soll nicht den gesetzeswidrigen Einsatz von Lampen rechtfertigen / propagieren sondern nur die Rechtsgrundlag des gesetzeswidrigen Verhaltens hinterfragen. Woher stammt dieses Gesetz eigentlich ??? Noch aus den RAF - Zeiten, als illegale Waffenbesitzer vielleicht in Tateinheit zum illegalen Waffenbesitz ein Lämpchen an der Waffe montierten ???? Oder ist das Gesetz noch älter ???? Hat jemand hierzu Informationen ???? Ârtiranmor....
  5. Hallo! Ich hatte das selbe Problem. Der sehr freundliche Sachbearbeiter beim zusändigen Ordnungsamt erklärte folgendes: Das Bedürfnis für die Munition im Wechselsystem ist im Grundbedürfnis der Waffe beinhaltet (wie ja das Wechselsystem selbst auch), daher ist kein Stempel im Munitionsfeld des WS notwendig. Ansonsten müsse für den Stempel wegen der gesonderten Erteilung einer Genemigung von Amts wegen eine extra Gebür erhoben werden (hat es so erklärt das es im Beamtenkauderwelsch nachvollziehbar klang....) Falls der Waffenhandel beim Munitionskauf Probleme machen würde solle ich mich einfach noch einmal melden. Bei Kettner und allen anderen Händlern gab es bei mir so trotz fehlenden Stempels im Munitionsfeld NIE Probleme oder Rückfragen beim Kauf von 9mmPara bei einem .45ACP - Basissystem (HK USP Tactical .45ACP / Expert WS 9mm). Gruß, Artiranmor
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