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Voll-Automatik-Schalter für Glock. Legal?


Guest Kerfent

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Guest Kerfent
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So, einer muss es ja mal fragen.

Nachdem nun schon wieder einer bei Egun diesen Schalter anbietet möchte ich nun doch mal wissen wie es hier rechtlich aussieht.

Das das Teil nicht eingebaut werden darf ist klar, ist aber als Sammelobjekt sicher interessant.

Immer wieder behaupten die Anbieter es wäre legal und immer wieder gibt es hier im Forum Aufstand wenn soetwas erwähnt wird.

Wenn sie aber legal sein sollten gibt es auch keinen Grund sich darüber aufzuregen, wird ja nicht von Beitler angeboten... wink.gif

Also dann, wie lautet die Meinung der Jury? Legal oder nicht?

Noch mal zur Klarstellung, ich rede vom Besitz, nicht von Einbau oder Nutzung.

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300 Euro für ein Stückchen Metall, daß man nicht mal benutzen darf? Von dessen Funktionsfähigkeit man sich nicht überzeugen darf? Das ist ein Lehrbuchbeispiel für eine Fehlinvestition. 021.gif

Guest Kerfent
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Hab ja nicht behauptet ich könnte es mir leisten oder ich fände den Preis gut.

Will mal den rechtlichen Rahmen klären.

Übrigens:

"ein Stückchen Metall, daß man nicht mal benutzen darf? Von dessen Funktionsfähigkeit man sich nicht überzeugen darf?"

Das gilt für viele Waffen- und besonders die Munitionssammler auch...

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Eine Waffensammlung hat kulturhistorischen Wert, aber das Hebelchen???

Ich glaube ich produziere auch ein paar hundert Hebelchen und biete sie dann für 250 Euro (aggressiver Kampfpreis 021.gif) bei Egun an. Ist ein super risikoloses Geschäft, weil die Kunden ja nicht testen dürfen, ob der Hebel wirklich die versprochene Funktion hat.

Das ist doch DIE Geschäftsidee!!! gaga.gif

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Und wenn einer wegen "erwiesener Nichtfunktion" sein Geld zurück haben will, zeigst Du ihn wegen "erwiesenen Verstosses gegen WaffG und KWKG" an 021.gif

Aber Vorsicht: Kein Verkauf ins Aulsnd!

Gruß

Michael

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Auch eine Waffe, die derart leicht in einen Vollautomaten umgebaut werden kann (Austausch eines einzelnen, auch noch frei erhältlichen, Teils) wäre nicht zulässig. Denkt nur mal an das Theater mit den Selbstladebüchsen. Gebt also alle eure Glocks schleunigst bei der nächsten Polizeidienststelle ab. cool.gif

Welcher Käufer eines solchen Teils reklamiert wohl, daß es nicht funktioniert? Nach dem heimlichen Ausprobieren merkt selbst der dümmste, daß er (erfolgreich) verarscht worden ist. kotz.gif

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Das Hebelchen ist wohl nicht wesentlicher Bestandteil einer Waffe (wie Lauf oder Griffstück), daher sicherlich ohne WBK-Voreintrag erwerbbar.

Ich selbst besitze z.B. keine Glock. Es wäre somit zwar Quatsch, aber juristisch unkritisch, wenn ich mir das Teil zulege.

Der Kauf einer Glock mit WBK-Voreintrag ist alltäglich.

Wenn der Erwerb jeder Sache legal abläuft, kann der gleichzeitige Besitz beider Teile doch nicht strafbar sein.

Und wenn das DIng nicht funktioniert, ist es eh unkritisch.

(Meinung eines juristischen Laien)

Sindbad

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In Antwort auf:

Der Kauf einer Glock mit WBK-Voreintrag ist alltäglich.


Genau! Allein dieser Umstand läßt Zweifel an der Funktionsfähigkeit des angebotenen Schalters aufkommen. Wäre eine Glock tatsächlich so leicht auf vollautomatisch umbaubar, so dürfte die Waffe eben deshalb nicht erworben werden.

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Es gibt ja auch z.B. auf den Börsen überall diese M1-M2 Umbausätze für den M1.Carbine. Der Umbau ist wohl nicht schwer und die Umbausätze liegen bei 300 - 400 EUR.

Müßte jetzt der M1 verboten werden, weil er zu leicht auf die Vollauto-Version M2 umbaubar ist ?

Grüße

Hamster

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wo wir wieder beim thema sind!!! wie kann man eine sl-waffe mit "handelsüblichen" werkzeugen in einen vollauto umbauen???

is doch nu kein geheimnis mehr, dass das für handwerklich begabte keine grosse herausforderung darstellt so was zu bewerkstelligen!!!

also was soll der schmunz?!?

Guest Kerfent
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Vielleicht könnten wir aber auch zur ursprünglichen Frage zurückkehren. Und die war: Besitz LEGAL ODER NICHT?

Bisher hat sich noch keiner der üblichen Rechtsexperten geäussert.

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vielleicht weil es sich hier um eine der üblichen grauzonen handelt und es keinen sinn macht legalwaffenbesitzer auf dünnes eis zu führen...

Posted

Diese Umschalter sind legal, weil sie nicht explizit verboten sind (kein wesentliches Waffenteil, kein verbotener Gegenstand etc.). Und funktionsfähig sind sie auch. Der Einbau ist natürlich in Deutschland verboten. Bevor nu einer denkt, daß ich fröhlich ne Glock damit modifiziert habe, der irrt, da ich weder ne Glock noch so nen Schalter besitze. Es gibt allerdings Länder auf diesem Planeten mit anderen Sitten und Gebräuchen. Da sieht man dann, was so ein kleiner Schalter mit einer Glock anrichtet.

Posted

In Antwort auf:

Vielleicht könnten wir aber auch zur ursprünglichen Frage zurückkehren. Und die war: Besitz LEGAL ODER NICHT?

Bisher hat sich noch keiner der üblichen Rechtsexperten geäussert.


Ich halte mich zwar nicht für einen Rechtsexperten und noch viel weniger bin ich einer. Aber ich meine mich an ein Urteil nach dem alten WaffG zu erinnern, welches sich auf die damaligen Teilesätze von Anscheinswaffen bezog. Danach war der Besitz auch eines nicht zusammen montierten Teilesatzes verboten, wenn er sich mit wenig Aufwand hätte zusammen montieren lassen. Man hätte also ein wichtiges Teil deutlich woanders lagern müssen, um den Teilesatz legal zu besitzen. Nun sagt dies noch nicht konkretes über diesen Stift aus. Allerdings besteht die Gefahr, dass ggf. ein Richter zu einer analogen Auslegung kommen wird.

Wenn es dich genau interessiert, dann musst du eine rechtsverbindliche Anfrage an deine Behörde richten, evtl. auch über einen Anwalt....

Rhein theoretisch könnte man die grundsätzliche Funktionsfähigkeit ja an einer unbrauchbar gemachten Glock prüfen, indem man diese von Hand repetiert und prüft, ob die Waffe automatisch frisch abgeschlagen wird, wenn der Schlitten wieder vorne ist. Dort dürfte auch die Montage legal sein, da eine unbrauchbar gemachte Glock keine Schusswaffe mehr ist. Oder habe ich da was übersehen?

bye knight

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Weder Erwerb, noch Besitz eines Fireselectors ist reglementiert. Auch nicht wenn man eine passende Glock dazu besitzt. Ein Feuerwahlhebel ist aus Sicht des WaffG ein "Nichts", solange er nicht montiert wird.

Es gibt seit Jahrzehnten legale Auto-Fire-Modifikationen für Ruger Mini 14, AR 15, SLG, MP5, Ruger Camp u.v.a. Einige dieser Waffen waren auch vor dem 01.04.03 schon legal hier zu bekommen, wieso soll da der Fireselector einer Glock auf einmal illegal sein?

Er ist weder ein verbotener Gegenstand, noch wesentlicher Bestandteil einer Schusswaffe.

Auch gibt es nirgend im WaffG einen Passus, der besagt, dass eine WBK- Waffe nicht mit allg. gebräuchlichem Werkzeug, in eine verbotene Waffe umgebaut werden können darf.

Können dürfen darf man es, lediglich tun dürfen darf man es nicht. crazy.gif

In dem Thread hier werden alle möglichen Bestandteile des WaffG miteinander verwürfelt, auch wenn die nichts miteinander zu tun haben.

Alleine das Endergebnis, die Fullauto- Waffe, ist verbotener Gegenstand.

Somit ist die Montage dieses Fireselectors auch in D! - an einer Glock völlig legal, solange das Endergebnis keine Full-Auto-Glock ist. Also z.B. an LEP u. 4mmM20 (oder auch Deko) Glock's.

Reglementierungen gäbe es nur für ehem. Kriegswaffen oder ehemalige Vollautomaten, die unbrauchbar gemacht wurde oder zu Halbautomaten umgebaut wurden. Also wäre z.B. das Entfernen das Austauschen des Fireselectors einer Glock 18, gegen einen Semi-Auto- Fireselector nicht ausreichend. Aber eine Glock 17 war nie ein Vollautomat, auch war sie nie Kriegswaffe. Folglich greift das Gesetz hier nicht.

Übrigens lässt sich nahezu jeder Halbautomat in einen Vollautomaten ändern. Lediglich die Nachfrage bestimmt hier ob eine Lösung kommerziell angeboten wird.

  • 5 years later...
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Weder Erwerb, noch Besitz eines Fireselectors ist reglementiert.

Ich würde den Thread gerne mal wieder aufgreifen, denn die letzte Antwort hierzu ist ja auch schon wieder über 5 Jahre her.

-Hat sich hier in DE seither etwas durch die diversen Amokläufe (=der Regierung gegen die legalen Waffenbesitzer) etwas geändert?

Auch würde mich interessieren, wie das in den europäischen Nachbarländern aussieht. In CH ist es meines Wissens so, wie o.g.: Besitz, Erwerb, Verkauf legal, Verwendung dagegen seit dem Schengener Abkommen von 2008 hingegen nur mehr mit kantonaler Ausnahmegenehmigung.

Wie sieht das in AT aus? Oder in FR oder IT?

Merci!

Posted

Besitz immer noch legal. Einbau verboten.

Kaufst du dir einen und du hast die dazu passende Waffe, kannst du sicher sein, eines morgens in die Mündung eines AUG des freundlichen SEK-Beamten von nebenan zu blicken.

Ein Forenuser hatte diesen "Spaß".

Posted
Kaufst du dir einen und du hast die dazu passende Waffe, kannst du sicher sein, eines morgens in die Mündung eines AUG des freundlichen SEK-Beamten von nebenan zu blicken.

Genau: Wenn Du eine neue Haustüre auf Staatskosten brauchst, dann mach es so.

In einem VISIER-Bericht wurde ein solcher Fall geschildert. Das Geldeintreiben könnte aber etwas dauern :rolleyes:

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