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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Passivmitglieder "entwaffnen"


Hagen

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Geschrieben

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Gibt's vielleicht eine Möglichkeit die Polizei dazu zu bewegen, dass die die Schießanlagen im neuen Frankfurter PP von 23:00-05:00 Uhr für Sportschützen öffnen
smirk.gif
, damit die auf ihre Pflichtschießen kommen
rolleyes.gif
? Schließlich ist in der Hessischen Verfassung der Sport Staatsziel.
chrisgrinst.gif

Euer

Mausebaer
016.gif


Zwischen 23:00 und 05:00 besteht dann aber Schalldämpferpflicht !!
cool.gif


Ein OA-UG (modifiziert) mit Schalldämpfer.
crazy.gif

Warum denn nicht?
chrisgrinst.gif


und Laser (weil es dunkel ist)
grin.gif


Nee nee,
crazy.gif

Dat lass mal sein!
tongue.gif
Dat is verboode.
icon13.gif


Äh, ich meinte Licht weil es dunkel ist !
confused.gif


Dat is aauuch verboode. crazy.gif

Geschrieben

So wie ich das sehe gilt DIESE Anordnung nur für den Munerwerb (was ja noch nachvollziehbar wäre). Das Waffg gibt allerdings darüber hinaus AUCH die Möglichkeit zum Widerruf der WBK, dies liegt dann allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Ihr seid also auf den Good-will des Sachbearbeiters angewiesen; ansonsten tschüss zur Alteisensammlung.

Diese ganze Blockward-Aktion wird im übrigen in vielen anderen Bereichen schon mehr oder weniger sehr erfolgreich praktiziert - das nennt sich dann "freiwillige Selbstver(ge)walt(ig)ung".

Was ich von diesem ganzen Schmarrn halte, schreibe ich hier besser nicht pissed.gif

Geschrieben

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Was ich von diesem ganzen Schmarrn halte, schreibe ich hier besser nicht
pissed.gif


Ich denke, dass könnte sonst auch noch strafrechtliche Konsequenzen haben. AZZANGEL.gif

Von daher, stimme ich Dir zu. 016.gif

Geschrieben

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@hagen

kannst du mir bitte den wisch als scan irgendwie zur verfügung stellen?

cu

klaus


@Hagen

Wäre ganz nett, wenn du diesen Wisch vielleicht hier reinstellen könntest.

Ich denke, der genaue Wortlaut würde einige (mich eingeschlossen) interessieren.

Geschrieben

18 hin 18 her, die frage ist m.e. erstmal eine ganz andere.

es geht zunächst darum, ob und wenn ja, wie oft

die behörde dies sog. regelmäßige schießtraining,

also die grundlage des bedürfnissses bzw. das bedürfnis

überprüfen kann, darf oder muss.

und da hilft wie so oft ein blick ins gesetz wink.gif

§ 4 Abs. 4:

...

Die zuständige Behörde hat

drei Jahre

nach Erteilung

der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis

das Fortbestehen

des Bedürfnisses zu prüfen.

...

also: nach dem gesetz wird nur ZWEIMAL geprüft,

einmal bei antragstellung ( klar ,

dann ein zweites mal

drei jahre nach erteilung der 1. wbk.

also, im gegensatz zur zuverlässigkeit /pers. eignung

siehe abs. 3

(3) Die zuständige Behörde hat d

ie Inhaber von waffenrechtlichen

Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen,

mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren,

erneut

auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung

zu prüfen

...

die in regelmäßigen abständen immer wieder überprüft wird,

ist eine mehrfache oder gar laufende automatische überprüfung des bedürfnisse durch die behörde im gesetz jedenfalls garnicht vorgesehen.

also, die frage der regelmäßigen teilnahme ( 18 x pro jahr, einmal im monat, 14-tägig odersonstirgendwiewasauchimmer)

stellt sich erstens bei antragstellung und dann einmalig nach drei jahren erneut.

klar, wenn die behörde nach dieser zweiten prüfung kenntnis erlangt, dass jemand den schießsport aufgegeben

hat...

aber eine pflicht zur betr. auskunftserteilung durch den verein, die findet man jedenfalls noch nicht im waffg oder in der awaffvo..

und, dann gibt´s immer noch den § 45 abs. III

...

(3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2

Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls

des Bedürfnisses,

aus besonderen Gründen auch in Fällen des

endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses,

von einem Widerruf

abgesehen werden.

und dann gibt es ja noch das fwr und die

rs-versicherung rainbow.gif

Geschrieben

Schöner (und richtiger!) Ansatz. NUR DAS

In Antwort auf:

daß die 1. Vorsitzenden der Vereine
alle Mitglieder
zu melden hätten, die nicht auf die Mindestanzahl von 18 Terminen kämen...


hört sich halt anders an. crazy.gif

Geschrieben

"Brief reinstellen": Ich habe mir das Blatt von meinem Trainer zufaxen lassen. Scannen geht bei mir nicht. Ich habe es mit der Digicam als (Datenreduziertes) .jpg vorliegen. (ANHANG). FWR wird noch informiert. Obwohl ich dort Mitglied bin, ist aber mein erster Weg immer hierher....

Praktische Auswirkungen: Einer meiner Vereine erhofft sich dadurch eine größere Präsenz der Passivmitglieder (18 mal 10 Euro pro Nase bzw. Wechsel auf Aktivbeitrag) und wird jeden melden !!!, der nicht auf die 18 Termine kommt. Der 1. Vorsitzende möchte schließlich nichts falsch machen.

Nebenan trainiert die Balkan-Connection, die sich in alten Zeiten gegenseitig 6 Monate fleißiges Training bescheinigten, bis rauskam, daß einige der Brüder erst seit 2 Monaten in Dummland waren....

Geschrieben

In Antwort auf:

Schöner (und richtiger!) Ansatz. NUR DAS

In Antwort auf:

daß die 1. Vorsitzenden der Vereine
alle Mitglieder
zu melden hätten, die nicht auf die Mindestanzahl von 18 Terminen kämen...


hört sich halt
anders
an.
crazy.gif


ja klar hört sich das anders an.

aber, wo steht denn das bitte :

"In der telefonischen Nachfrage gab es noch den Hinweis, daß die 1. Vorsitzenden der Vereine alle Mitglieder zu melden hätten, die nicht auf die Mindestanzahl von 18 Terminen kämen..."

im gesetz ?

in der awaffvo ?

in den mir vorliegenden fassungen jedenfalls nicht, aber vielleicht hat jemand was entsprechendes, solange...

eine solche meldepflicht kann m.e. nicht per ordre de mufti

festgelegt werden.

Geschrieben

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Laut der jetzt vorliegenden Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung ist eine regelmäßige Ausübung des Schießsports nachzuweisen; und zwar in der Form, dass mindestens 18 mal pro Jahr mit erlaubnispflichtigen Kurz- und oder Langwaffen nachweislich geschossen werden muß.


Das ist meiner ganz bescheidenen Meinung nach einfach nur Quatsch. In der Waffengesetz-Verordnung steht dazu gar nix drin (konnte jedenfalls nix finden). Und im Gesetz steht - wie hier schon geschrieben - nur drin, dass bei der Antragsstellung und einmalig drei Jahre nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Bedürfnis zu überprüfen ist. Von regelmäßigen Nachweisen ist nirgendwo die Rede....

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

"Brief reinstellen": Ich habe mir das Blatt von meinem Trainer zufaxen lassen. Scannen geht bei mir nicht. Ich habe es mit der Digicam als (Datenreduziertes) .jpg vorliegen. (ANHANG). FWR wird noch informiert. Obwohl ich dort Mitglied bin, ist aber mein erster Weg immer hierher....


Danke dafür.

Die entscheidende Passage steht ja als Begründung, wie vorher schon erwähnt, in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung von 2001 (!!!). Vom Gesetzestext (auch vom damaligen) alleine her, ist diese Forderung eigentlich nicht gedeckt. Der Gesetzgeber könnte aber behaupten, dass die Begründungen auch heute so zählen und zusammen mit der entsprechenden Gesetzespassage (ich glaube §14) kommen.

Ich bin mal sehr gespannt, ob das FWR hier etwas erreichen kann. Auch die Visier könnte das mal thematisieren. Ich halte es nämlich für eine Unverschämtheit des BMI, uns aus dem Blauen heraus so eine harte Regelung (das ganze Ausmaß kann ich mir noch nicht vorstellen) aufzudrücken.

Geschrieben

In Antwort auf:

erlaubnispflichtigen
Kurz- und oder Langwaffen


Auch noch ein interessanter Aspekt, also wenn ich z. B. 12 mal im Jahr mit meinen WBK-Eisen auf dem Stand bin und 12 mal mit meiner Le Page, dann hab ich die A-Karte gezogen, weil die Termine mit der Le Page nicht zaehlen. gaga.gif

Und was ist eigentlich mit denen, die zwar vor dem 01.04.2003 ihre WBK erhalten haben, aber bei denen seit der Erteilung noch keine 3 Jahre vergangen sind ?

Geschrieben

In Antwort auf:

"Brief reinstellen": Ich habe mir das Blatt von meinem Trainer zufaxen lassen. Scannen geht bei mir nicht. Ich habe es mit der Digicam als (Datenreduziertes) .jpg vorliegen. (ANHANG)....


na, DER anhang sieht nicht nach einer offiziellen antwort des BMI aus.

die verschicken auch als anlagen zu einem offiziellen schreiben nicht so ein wurschtpapier.

oder hast du den briefkopf etc. abgedeckt ?

wenn du wirklich nur so ein blankodingsbums hast---

DAS sieht mir mehr nach einer aktion des trainers aus, die passiven "säcke" auf trab zu bringen.

hast DU beim bmi angerufen oder hat "cheffe" erzählt, er habe dort angerufen ???

wenn DU nicht dort angerufen hast, dann...

frag ihn doch mal nach dem sachbearbeiter und dessen durchwahl...

Geschrieben

und @ hagen:

nicht vergessen

bang(l)e machen gilt nicht

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

[na, DER anhang sieht nicht nach einer offiziellen antwort des BMI aus.

...

DAS sieht mir mehr nach einer aktion des trainers aus, die passiven "säcke" auf trab zu bringen


Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, denn der BSSB rechtfertigt seine Regelverschärfung bei Bedürfnisanträgen auch mit dieser Anordnung des BMI.

Es könnte natürlich sein, dass der Schrieb nur von einem übermütigen Mitarbeiter des BMI stammt. Das wäre aber so ein dickes Ding, dass ich nicht so recht daran glauben kann.

Geschrieben

In Antwort auf:

...

Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, denn der BSSB rechtfertigt seine Regelverschärfung bei Bedürfnisanträgen auch mit dieser Anordnung des BMI.....


wo tut er das ?

in der von dir angegebenen quelle hier jedenfalls nicht.

ist da vom bmi die rede ?

geht´s da um mehrfache, automatische überprüfungen des bedürfnisses ?

steht da was von einer meldepflicht der vereinsvorsitzenden?

sorry, aber des o.g. ominöse schreiben ist von dem info des bssb meilenweit entfernt.

Geschrieben

@Daytona: Mein Trainer hat die Zeilen mit dem ihn betreffenden Teil zu einem anderen Thema abgedeckt. Er schwört Stein und Bein, daß er sich niemals so einen Fake erlauben würde. Und bevor ich sooo ein Thema hier lostrete, habe ich bei "Leuten mit Ahnung" hier in WO erst mal im Kleinen angefragt, und die hatten ebenfalls von so einem Schrieb gehört. Deshalb ein Thread dazu.

Es lag leider auch ein Hörfehler vor: NICHT BMI, sondern MI (Ministerium des Inneren in Hessen). Womöglich Ländersache?

ABER, weil Du mich zu Recht nochmals sensibilisiert hast und weil Pferde auch mal vor der Apotheke und so... habe ich eben mal etwas telefoniert:

- IM BMI weiß man nichts davon. Einer der beiden Sachbearbeiter, die mir von der Telefonzentrale des BMI genannt wurden, bestätigte mir eben die o.a. "Zahl 18", weiß allerdings nichts von einer "Beilage". Grundsätzlich richtig Dein Hinweis: ALLE Schriftstücke aus dem BMI verfügen über Schriftkopf, Aktenzeichen etc., um den amtlichen Charakter zu wahren.

- Die Sachbearbeiterin meines Ordnungs-/Landratsamtes weiß nichts davon, der Leiter desselben, dem das Schriftstück vorliegen würde, war nicht da.

- Im MI in Wiesbaden wurde mir der Inhalt im Grunde bestätigt (gemäß Verordnung!), die Existenz eines Schriftstückes aber in Abrede gestellt???

Geschrieben

@ hagen:

mystisch confused.gifcrazy.gif

aber, da du das fwr informiert hast, sollte sich das bald auflösen.

Geschrieben

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Moooment. Das Problem stellt sich bei uns Jägern ja auch - was ist mit denen, die keinen Jahresjagdschein lösen? Da hab ich auch schon die abenteuerlichsten Vermutungen gehört.


Allein die Möglichkeit jederzeit einen Jagdschein zu lösen stellt ein ausreichendes Bedürfnis für den Waffenbesitz dar. Als Erwerbsberechtigung ist natürlich ein gültiger Jagdschein erforderlich.

Dieses Rechtskonstrukt findet sich auch an anderen Stellen, z. B. bei den Regelungen zum Jugendjagdschein. Der (beaufsichtigende) Erwachsene muß nicht Jagdscheininhaber sein, sonder "jagdlich erfahren" d. h. er muß in der Lage und berechtigt sein jederzeit einen Jagdschein zu lösen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Allein die Möglichkeit jederzeit einen Jagdschein zu lösen stellt ein ausreichendes Bedürfnis für den Waffenbesitz dar. Als Erwerbsberechtigung ist natürlich ein gültiger Jagdschein erforderlich.


Der Besitz der Waffe ist ja durch die WBK gedeckt. Viel schlimmer ist, dass der Jagdschein idR die Besitzerlaubnis für die Munition ist - sofern die EWB nicht ausnahmsweise in der WBK eingetragen ist. Und da geht der Spaß erst richtig los: Wer den Jagdschein nicht (rechtzeitig) verlängert, und noch Munition hat, der hat keine Besitzerlaubnis für diese Munition. Also liegt ein Verstoß gegen das WaffG vor, der zum Entzug der WBK und zum Versagen weiterer Jagdscheine führen kann. So is dat mit die Waffengesetzlogik in Deutschland. kotz.gif

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

... jemand wach geworden und will jetzt den "Passivschützen" das Zeug wegnehmen.


Habe mir diesen Zettel mal durchgelesen, da geht es aber doch nur um: Zitat "Munitionsbesitz und Erwerb". Also Kanonen behalten, nur die Muni weg, weil wird ja sowieso nicht gebraucht. Oder hab' ich das jetzt falsch verstanden confused.gif

Max

Der seine Muni lieber verballert als wegzuschmeißen...

Geschrieben

Wer kann mir folgende Fragen beantworten ?

Geht von Passivmitgliedern eine erhöhte Gefahr für die Gesellschaft aus ?

Wenn ja, ist das statistisch belegbar ?

Geht von Passivmitglieder mit Munitionserwerb eine nochmals erhöhte Gefahr aus ?

Die Erfahrungen zeigen doch vielmehr, dass Polizistinnen geklaute MP 5 in Teichen versenken, Polizisten durch geschlossenen Türen touristische Zurweme - Doppelgänger erschießen oder SEK - Mitglieder sich auf offener Straße ein Loch in den Fuß ballern.

Sicher sind das Einzelfälle, aber noch sicher ist, dass die richtig dicken Dinger mit illegalen Waffen erledigt werden.

Diese ganze Diskussion ist scheinbar überflüssig ! gaga.gif

P.S. Ich bin aktiv !

Ordonanz

Geschrieben

In Antwort auf:

Habe mir diesen Zettel mal durchgelesen, da geht es aber doch nur um: Zitat "Munitionsbesitz und Erwerb". Also Kanonen behalten, nur die Muni weg, weil wird ja sowieso nicht gebraucht. Oder hab' ich das jetzt falsch verstanden
confused.gif


Warum sollten Schützen, die 18 mal im Jahr trainieren, Munition erwerben und besitzen dürfen, aber Schützen, die 17 mal im Jahr trainieren, nicht?

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Warum sollten Schützen, die 18 mal im Jahr trainieren, Munition erwerben und besitzen dürfen, aber Schützen, die 17 mal im Jahr trainieren, nicht?


Ausserdem ist das schon wieder so eine "damit kann ich leben"Frage. SOWAS kotzt mich an. Wenn´s im Gesetz nicht verboten ist dass jemand mit 17 mal Training im Jahr Munition kaufen darf dann muss es so ein Sesselpfurzer auch nicht durchsetzen nur weil ihm sonstige Geistesblitze fehlen.

ALLES wegnehmen und dann die Hälfte als Zugeständnis machen damit alle wieder zufrieden sind ist momentan eine Grundhaltung die sich durch alle Bereiche der Politik zieht. Das nervt tierisch und ist so durchsichtig.

Das ist wie in Bayern wo alle Ministerien pauschal 10 % gekürzt wurden. Dann hat man gesagt das Blindengeld wird um 30 % gekürzt. Die Leute sind auf die Strasse gegangen, haben demonstriert und das Blindengeld wurde "nur" um 15 % gekürzt. ALLE sind zufrieden obwohl es immerhin um 5 % MEHR ALS DIE VORGABE sind confused.gif

Und so läuft das hier auch wieder. Da stellt jetzt jemand unmögliche Forderungen und jetzt schaun mer mal auf was wir uns einigen.

WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Archiviert

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