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IGNORED

abzugsgewicht beim dsb gk


peter becker

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Hallo

DSB GK immer 1000g, es sei den ihr habt für eure Wettkämpfe andere Regeln. Bei uns auf BM hat die Waffenkontrolle von Hand geprüft eek2.gif Seine Aussage: Das ist weniger als 1000g pissed.gif Antwort: Wer weiß das schon gaga.gif Das Prüggewicht weiß es meistens. Aber wenn keins da ist chrisgrinst.gif Was solls also.

Ja ich schieße DSB, auch mit Fähnchen.

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habe das schlaue Buch nicht da bin aber sicher 1360 Gramm (Kaliber .32 .38 und .44 WC) Gebrauchspistole und Revolver (9mm .45 ACP .357 Mag .44 Mag.) 1000 Gramm.


Fast wink.gif Zentralfeuer nach 2.45.1 7,62 mm -9,65 mm (.30-.38)

Ganz einfach: Schiesst Du Duell in 20 Sekunden =1000Gramm

Schiesst Du Duell in 3/7 Sekunden = 1360 Gramm

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Hallo

DSB GK immer 1000g, es sei den ihr habt für eure Wettkämpfe andere Regeln. Bei uns auf BM hat die Waffenkontrolle von Hand geprüft
eek2.gif
Seine Aussage: Das ist weniger als 1000g
pissed.gif
Antwort: Wer weiß das schon
gaga.gif
Das Prüggewicht weiß es meistens. Aber wenn keins da ist
chrisgrinst.gif
Was solls also.


Bei der Bezirksmeisterschaft wurden vor mir alle Waffen geprüft. Meine 210/6 hat er angeschaut, in den Händen gedreht und dann den Kleber draufgemacht. chrisgrinst.gif

Warum?

Ich habe lieber nicht gefragt, hatte aber auch nichts zu verbergen.

Wolli

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Hallo

DSB GK immer 1000g, es sei den ihr habt für eure Wettkämpfe andere Regeln. Bei uns auf BM hat die Waffenkontrolle von Hand geprüft
eek2.gif
Seine Aussage: Das ist weniger als 1000g
pissed.gif
Antwort: Wer weiß das schon
gaga.gif
Das Prüggewicht weiß es meistens. Aber wenn keins da ist
chrisgrinst.gif
Was solls also.

Ja ich schieße DSB, auch mit Fähnchen.


wie bitte, ? waffenkontrolle ohne prüfgewicht,?

da würde ich meine waffe noch nicht mal auspacken und eine schöne beschwerde an die herren funktionäre verfassen.

hier geht es ja immerhin um nicht geringeres als die qualifikation zur landesmeisterschaft

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moin,

mal ne frage zum dsb regelwerk:

gibt es für kaliber .40 s&w eine disziplien???

hab ich mir mal auf jagtschein geholt und in unserem verein (dsb) ist man der auffassung, dass man damit bei den .45 mitschiessen kann, daher bekomm ich keine .45 genehmigt!!!

kann mir dazu einer was sagen???

thx...

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@ HM

DSB hat keine Disziplin für .40er Kaliber. Pistole nur 9 Para und .45 ACP, Revolver .357 Mag und .44 Mag. Also sollen sie Dir die .45 genehmigen. Was habt Ihr denn für einen Sportleiter? confused.gif

Gruß Usta

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GLAUBT ers nicht oder MAG er nicht?

Nochmal zum vor die Nase halten:

Ziff. 2.45 Zentralfeuerpistole

Kaliber 7,62 bis 9,65 mm oder .30 bis .38 (Magnum sind nicht gestattet)

Durchführung: Nach Regel 2.40 =Sportpistolenprogramm (mit Abzugsgewicht 1360 Gramm)

Ziffer 2.50 "Gebrauchspistole/Gebrachsrevolver" (Soll umbenannt werden in "Sportrevolver/Sportpistole)

Waffen: 9 Para = 2.53

.45 ACP= 2.59

.357 Magnum=2.55

.44 MAGNUM=2.58

Durchführung: 150 Sekunden Präzision, 20 Sekunden Duell

Abzugsgewicht: 1000 Gramm

Und das war´s abschliessend

Also: Wenn er nicht will ist´s was anderes, wenn er es aber nicht glaubt einfach neueste Sportordnung holen und Ziffern nachschlagen lassen.

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Was gehen denn deinen DSB deine Waffen an, die du zur Jagdausübung benötigst? Wenn du dir dafür halt eine .40er zugelegt hast, dann kann dir das keiner für das sportliche Schießen anrechnen.

Außerdem, wie es schon gesagt wurde, sind für Sportpistole .30-.38 keine 40er zugelassen und für GK ist halt nur .357 Mag, .44 Mag, 9 para, und .45 ACP zugelassen.

Persönlich würde ich den Sportleiter mal fragen, ob er sie nicht alle hat, bzw. des Lesens nicht mächtig ist...

Gruß Stefan

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Übrigends, Hangman, aus welchem Bundesland kommst Du denn?

In Bayern (und andere haben sich da ja schon angeglichen) ist es so, dass Du nach dem neuen Formblatt gar keinen Sportleiter mehr brauchst.

Den DSB-Antrag unterschreibt der 1. Schützenmeister als persönlich Haftender auf Seite 2 ganz oben. (Hab ihn leider schon weggeschmissen, kann mich aber erinnern dass nicht mal ein Vereinsstempel drin ist eek2.gif).

Die Anlage, den Schiessnachweis unterschreibt die am Schieestag führende Aufsicht (das wird auch nicht immer der Sportleiter sein).

ICH würde einen Antrag mit der Anlage ausfüllen und ganz offiziell beim Verein (Gesellschaftsausschuss) einreichen. Die können den gar nicht ablehnen.

Was der "Sportleiter" da zwischen Tür und Angel so alles von sich gibt ist mitunter nicht wichtig. Und bei meinen Beiden letzten Anträgen war der Sportleiter überhaupt nicht beteiligt.

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Was gehen denn deinen DSB deine Waffen an, die du zur Jagdausübung benötigst?


Stefan, die Fragestellung sollte wohl heisen: "Was gehen denn deinen Verein deine Waffen an, die du zur Jagdausübung benötigst?" Vom Landesverband wird die Waffe mit Sicherheit genehmigt.

Nicht auf dem Sack hauen, wenn Du den Esel treffen willst der ihn trägt. wink.gif

Gruß Usta

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ICH würde einen Antrag mit der Anlage ausfüllen und
ganz offiziell
beim Verein (Gesellschaftsausschuss) einreichen. Die
können
den gar nicht ablehnen.


Mal allgemein eine Frage zur Befürwortungsproblemen. Wie geht man vor, wenn sich der Vereinsvorsitzende sträubt bei der Befürwortung einer eigenen Waffe (aus dem Grundkontingent)? Was ich mal irgendwo hier so rausgelesen habe, war das man dagegen auch klagen könnte.

Gruß

Sonet

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ICH würde einen Antrag mit der Anlage ausfüllen und
ganz offiziell
beim Verein (Gesellschaftsausschuss) einreichen. Die
können
den gar nicht ablehnen.


Mal allgemein eine Frage zur Befürwortungsproblemen. Wie geht man vor, wenn sich der Vereinsvorsitzende sträubt bei der Befürwortung einer eigenen Waffe (aus dem Grundkontingent)? Was ich mal irgendwo hier so rausgelesen habe, war das man dagegen auch klagen könnte.

Gruß

Sonet


Man kann gegen alles und jeden klagen. Die Frage ist nur macht es auch Sinn?

Wenn ich meine Beführwortung durch den Verein erst einklagen müsste, wäre ich im falschen Verein. Und das liese sich schneller ändern als eine Klage vor Gericht durchzufechten, bei der das Verhältnis hinterher sowieso den Bach runter ist.

Gruß Usta

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Das das Verhältnis dann hinüber ist, würde ich auch vermuten, aber dann lieber die Befürwortung einklagen und dann den Verein wechseln. Vor allem, wenn man noch keine eigene Waffe hat, gäbe es im neuen Verein ja das Problem, das man keinen Nachweis der einjährigen Sportschützentätigkeit hat und wieder ein Jahr lang schießen muss, bis man Bedürftig wird (was für ein Wort blush.gif ).

Sonet

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Mal allgemein eine Frage zur Befürwortungsproblemen. Wie geht man vor, wenn sich der Vereinsvorsitzende sträubt bei der Befürwortung einer eigenen Waffe (aus dem Grundkontingent)? Was ich mal irgendwo hier so rausgelesen habe, war das man dagegen auch klagen könnte.


Also ich sprech mal nur aus meinem Verein:

Da befürwortet weder der Sportleiter noch der Vereinsvorsitzende. Ein Antrag auf Befürwortung eines Bedürfnisses geht da in den GESELLSCHAFTSAUSSCHUSS und das Abstimmungsergebnis wird mit dem ERGEBNIS (z.b. 10:2; also nicht namentlich) veröffentlicht. Ist das Ergebnis mehrstimmig FÜR den Antrag so hat der Vereinsvorsitzende den Antrag zu UNTERSCHREIBEN. (Befürwortet hat der Gesellschaftsausschuss, man beachte die Begriffe). Dass der Vereinsvorsitzende dann zu unterschreiben hat ist in der Satzung so geregelt. Die Begriffe sind deshalb so wichtig weil Du im Falle einer Ablehnung dann den Gesellschaftsausschuss verklagen musst.

Erst dann würde klar, WER und WARUM der einzelnen Mitglieder GEGEN den Antrag war. Das müsste dann auch begründet werden.

Aber nochmal: Ich bin nicht der Meinung dass der Klageweg der richtige ist. Ich hab nur die Frage beantwortet AZZANGEL.gif.

Zur Sache selbst bin ich eben der Meinung dass der Antrag dann befürwortet wird wenn er in den Ausschuss geht (oder Formell nach euren Regeln) gestellt wird. Ich habe es selbst schon erlebt dass jemand durch Anfragen keine Anständige Antwort erhalten hat und versucht wurde sich rauszureden. Als der Antrag dann FÖRMLICH gestellt wurde wurde die Befürwortung auch ausgesprochen da "man" keinen Ablehnungsgrund gefunden hat.

Solltest Du dennoch die Ablehnung schriftlich (Auszug aus dem Sitzungsprotokoll oder Niederschrift) bekommen kannst Du immer noch überlegen was Du machst. DANN wäre meiner Meinung nach eine Klage/Androhung auch nicht mehr so schlimm weil das Kind eh schon in den Brunnen gefallen ist.

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Noch was am Rande:

Sportordung des DSB, Seite 37

2.51 Gebrauchspistole .30 7,62-7,63mm

2.52 Gebrauchspistole .32 7,65mm

2.54 Gebrauchspistole .38

2.56 Gebrauchspistole 10mm

2.57 Gebrauchsrevolver .41

Es gibt entsprechende Disziplinen, sie werden nur nicht geschossen confused.gif

Greetz

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Hi Smithy:

Habe ich das richtig verstanden? Bei Euch wird über eine waffenrechtliche Befürwortung abgestimmt?

Ich habe ja in letzter Zeit einige seltsame Gebahren aus Vereins-/Verbands- und Behördenetagen gelesen und gehört, was die waffenrechtlichen Befürwortungen angeht, aber das schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht!

Dein seltsamer Verein hat gefälligst nur zu prüfen, od Du die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für den Erwerb erfüllst. Ist das der Fall, so muss Dein Verein das Vorhandensein dieser Voraussetzungen bestätigen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Basis-Demokratie in allen Ehren, aber hier ist sie völlig falsch am Platz. icon13.gif

So long, CM wink.gif

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