Habakuk Posted April 27, 2004 Share Posted April 27, 2004 In Antwort auf: Noch was am Rande: Sportordung des DSB, Seite 37 2.51 Gebrauchspistole .30 7,62-7,63mm 2.52 Gebrauchspistole .32 7,65mm 2.54 Gebrauchspistole .38 2.56 Gebrauchspistole 10mm 2.57 Gebrauchsrevolver .41 Es gibt entsprechende Disziplinen, sie werden nur nicht geschossen Greetz Hallo Hoss, diese Sportordnung ist veraltet. Sie gilt nicht mehr. Gruß Habakuk im FWR Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted April 27, 2004 Share Posted April 27, 2004 In Antwort auf: Von wann ist denn Deine Sportordnung? 01.01.1999, Ergänzung 01.01.2001, allgemeine Regeln, Seite 37 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Remington Posted April 27, 2004 Share Posted April 27, 2004 Kann ich nur beipflichten, meine ist auch "Ergänzung 01.01.2001" auf Seite 37 steht tatsächlich Gebrauchspistole 10mm und Revolver .41 in einer Tabelle. mfg Remington Link to comment Share on other sites More sharing options...
Usta Posted April 27, 2004 Share Posted April 27, 2004 So dann will ich auch noch erklären, wie es bei uns, WSB angeschloßen, gehandhabt wird: Antragsteller füllt 1. Seite des Antrags (liegen im Schützenhaus aus) aus (Wer, Was, Warum) und gibt sie beim Vorstand ab. Dieser füllt die zweite Seite aus (Beführwortung durch den Verein), fragt event. beim Schießmeister nach. Unterschrift nach §26 BGB und dann zurück zum Antragsteller, fertisch. An guten Tagen ( wenn alle zur Unterschrift benötigten im Schützenhaus sind) eine Sache von fünf Minuten . Dieser kann dann den kompl. Antrag an den Verband schicken. Gruß Usta Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted April 27, 2004 Share Posted April 27, 2004 In Antwort auf: Hi Smithy: Habe ich das richtig verstanden? Bei Euch wird über eine waffenrechtliche Befürwortung abgestimmt? Ich habe ja in letzter Zeit einige seltsame Gebahren aus Vereins-/Verbands- und Behördenetagen gelesen und gehört, was die waffenrechtlichen Befürwortungen angeht, aber das schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht! Dein seltsamer Verein hat gefälligst nur zu prüfen, od Du die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für den Erwerb erfüllst. Ist das der Fall, so muss Dein Verein das Vorhandensein dieser Voraussetzungen bestätigen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Basis-Demokratie in allen Ehren, aber hier ist sie völlig falsch am Platz. So long, CM @ Smithy, da möchte ich cartridgemaster beipflichten. Was wäre denn bei Euch ein Argument gegen die Befürwortung? Übrigens würde mich interessieren, was der Sportleiter mit Befürwortungen zu tun hat, außer, daß er vielleicht registriert, wer wie oft zum Schießen kommt? Wenn bei uns der Sportleiter das Sagen gehabt hätte, dann hätte es nur Druckluft und KK gegeben. Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted April 27, 2004 Share Posted April 27, 2004 In Antwort auf: Was wäre denn bei Euch ein Argument gegen die Befürwortung? Übrigens würde mich interessieren, was der Sportleiter mit Befürwortungen zu tun hat, außer, daß er vielleicht registriert, wer wie oft zum Schießen kommt? Wenn bei uns der Sportleiter das Sagen gehabt hätte, dann hätte es nur Druckluft und KK gegeben. Also was ein Ablehnungsgrund wäre weiss ich nicht. Ist -glaub ich- noch nicht vorgekommen. Dass der Sportleiter nichts mit der Befürwortung zu tun hat ist bei uns auch so und habe ich oben ja auch gesagt. Aber nochmals zur Bestätigung: Ja, es ist der Gesellschaftsausschuss an den ich meinen Antrag stelle und der dann auch abstimmt. UNTERSCHREIBEN tut dann der Schützenmeister. Zur Sportordnung: Die ist wirklich veraltet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Asgard Posted April 27, 2004 Share Posted April 27, 2004 Was hast Du ein Glück... Bei uns sieht es folgendermassen aus (dem neuen Waffengesetz sei Dank): Schießbuch führen - die Aufsicht muss das abzeichnen, mindestens 18x an einem Training teilnehmen, Antrag auf Erteilung WBK mit Kopie des Schießbuchs an den Verein, Antrag mit Stellungnahme des Vereins an den Verband, 8-12 Wochen warten, WBK- Antrag eventuell erhalten.... Wo im Gesetz steht, dass ich mindesten 18x an einem training teilgenommen haben muss?? Nirgends. Hast Du das aber nicht, bekommst Du vom Verband keine WBK- Befürwortung. Ich hatte den GauSM darauf angesprochen- er sagte mir wortwörtlich: "... ist mir egal was im Gesetz steht, wir (der Verband) wollen es so und damit basta. Mach Deine achtzehn Trainingstage oder Du bekommst keine WBK..." Link to comment Share on other sites More sharing options...
walter Posted April 28, 2004 Share Posted April 28, 2004 @asgard Was wäre denn deiner Meinung nach ausreichend ? Sportschütze werden ohne Training ist jetzt so direkt noch nicht erfunden .Wär aber sicher ne echte Marklücke walter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Usta Posted April 28, 2004 Share Posted April 28, 2004 Deshalb kommt bei uns ja auch der Schießmeister ins Spiel. Bei ihm wird halt nachgefragt, ob der Antragsteller sein Trainingssoll erfüllt hat. Mit der Unterschrift unter der Beführwortung hat er sonst nichts zu tun. Gruß Usta Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted April 28, 2004 Share Posted April 28, 2004 In Antwort auf: Was wäre denn deiner Meinung nach ausreichend ? Beim BSSB müssen 10 mal pro Jahr, einmal monatlich nachgewiesen werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Usta Posted April 28, 2004 Share Posted April 28, 2004 In Antwort auf: Beim BSSB müssen 10 mal pro Jahr, einmal monatlich nachgewiesen werden. Erkläre mir das bitte. Gruß Usta Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted April 28, 2004 Share Posted April 28, 2004 OK Beim BSSB musst Du ein FORMBLATT über Deine Schiessnachweise ausfüllen weil die zu F**l sind ein Schiessbuch zu lesen. Auf dem Formblatt musst Du 10 Termine eintragen und von der Aufsicht unterschreiben lassen. Diese 10 Termine kannst Du aber nicht alle im Januar schiessen (weil Du ja einen Trainingszeitraum von 1 Jahr nachweisen musst) Du trägst also EINEN Termin vom Januar, EINEN Termin vom Februar usw. ein. 10 Termine, gestreckt auf 1 Jahr. Dass es nicht 12 sind haben sie anscheinend berücksichtigt dass man mal in Urlaub fahren oder krank sein kann. Bei den einzelnen Terminen kann man dann noch Kreuzchen machen ob es ein Wettkampf oder ein Training war. Gut erklärt? Einfach mal das anschauen: http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...genschaften.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Usta Posted April 28, 2004 Share Posted April 28, 2004 Danke, hab´s jetzt kapiert. Gruß Usta Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest klausp Posted April 28, 2004 Share Posted April 28, 2004 moin, grundsätzlich finde ich die art, wies bei verein von smithy läuft, ned mal so verkehrt: auf diese weise wird ne "one-man-show" verhindert. ob ein verein oder dessen vorstand "gefälligst" ne befürwortung auszustellen hat, das ließe ich auf eine gerichtliche klärung ankommen. eine klage wegen ungleichbehandlung usw. kann ich mir ja gerade noch vorstellen, bloß, wer will z. b. einen verein dazu zwingen, überhaupt befürwortungen auszustellen? ob das sinn machen würde oder der mitgliederzahl förderlich wäre, lassen wir mal dahingestellt, es geht nur ums rechtliche. ach ja, kennt jemand nen fall, wo eine befürwortung (egal, nach altem oder neuen recht) gegen nen verein erfolgreich erklagt wurde? ich nicht kennt sonst jemand klagefälle im vereinsrecht? um was ging es da? außer n paar rausschmisse von verbandsseite, die revidiert werden mußten, ist mir da auch nichts bekannt. cu klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted April 28, 2004 Share Posted April 28, 2004 In Antwort auf: grundsätzlich finde ich die art, wies bei verein von smithy läuft, ned mal so verkehrt: auf diese weise wird ne "one-man-show" verhindert. und ich muss auch noch dazu sagen dass es sich da um einen Verein mit rund 400 Mitgliedern handelt. Erstens wird die "one-man-show" verhindert (gute Beschreibung) und zweitens ist der Schützenmeister UMGEKEHRT auch etwas abgesichert vor Unterstellungen, Haftpflichtfragen oder sonstwas. Ich finde es auch nicht schlecht. Ich wüsste wie gesagt nicht dass DER VEREIN schon mal was abgelehnt hätte. Selbst wenn EINER persönliche Animositäten gegen jemand hat sind dann halt noch 12 andere Stimmen da. Muss ja auch nicht immer EINSTIMMIG sein. Mehrheit genügt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest klausp Posted April 28, 2004 Share Posted April 28, 2004 so sehe ich des auch, smithy. ach übrigens, sooooo was besonderes ist das prinzip auch nicht: bei uns entscheidet mehrheitlich die vorstandschaft darüber (5 leute) cu klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
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