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IGNORED

Jäger und Führen!!


Smithy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bitte nachlesen: WaffG § 13, Abs. 6

Jäger darf sie auf dem Weg führen (also zugriffbereit, unverpackt), aber n i c h t geladen (=ungeladen) !!!

Geladen erst ab Reviergrenze.

Tranportieren (Schiessstand, Büma) nur nicht zugriffsbereit = verpackt.

Cappiche ?

Mad Max

Geschrieben

Na Soooo genau steht das da auch nicht. Das Wort "WEG" kommt da gar nicht vor!!!

Deshalb auch meine Frage nach einem Kommentar. Es reicht evtl. auc die amtliche Begründung.

Gibt´s da nichts "handfesteres"?

Geschrieben

In Antwort auf:

Also es war schon so wie´s im Bericht steht: Einfach vom Wald auf DIREKTEM Weg nach Haus (sind ungefähr 5 km)und dabei kontrolliert worden. ...


Und es ist auszuschliessen, dass er nicht vielleicht DOCH Patronen im Revolver, geladenes Magazin in der Pistole, oder mit Patronen bestücktes Magazin im Repetierer hatte?

IMI

Geschrieben

Zitat "...er darf in Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Waffen nicht schussbereit führen"

Im "Zusammenhang" versteht man hier den direkten Weg hin und zurück oder was sollte das sonst sein ?

Wenn das nicht reicht, eben ein im Waffenrecht erfahrener RA über FWR, LJV, KJV.

Mad Max

P.S. hats eigentlich keine Juristen in WO ?

Geschrieben

In Antwort auf:

Und es ist auszuschliessen, dass er nicht vielleicht DOCH Patronen im Revolver, geladenes Magazin in der Pistole, oder mit Patronen bestücktes Magazin im Repetierer hatte?


Ja, es ist GENAU wie oben.

Ich darf jetzt nicht sagen warum da kein "Übermittlungsfehler" vorliegt (vorliegen kann). IST aber wie oben und auch die Anzeige beinhaltet nichts anderes. -definitiv-

Die legen nur den "...Zusammenhang mit der Jagd" etwas sonderbar aus.

Geschrieben

Da haben sie euch einen Sch.. erzählt. crying.gif

Vor dem 01.04.2003 nach altem WaffG konnte man die Waffen auf direktem Weg sogar geladen führen, durfte man aber dann wegen UVV nicht mehr (z.B. im Fahrzeug). Wenn du aber zu Fuss gegangen bist, durftest du das.

Mad Max

Geschrieben

Also der betreffende geht ja morgen nochmal aufs Revier (Polizei- wink.gif).

Aber ich kann mir nicht vorstellen dass die einen Rückziehrer machen weil er so schöne blaue Augen hat.

Wenn also jemand den ultimativen Hammer hat, her damit!

Geschrieben

Tschuldigung.... rolleyes.gifrolleyes.gifrolleyes.gif

Da war ich etwas zu schnell....

Ich wollte ja auf keinen Fall am gesetzeskonformen Verhalten des Jägers zweifeln, als ich nochmal nachfragte betreff geladene Waffen etc. Aber ich kanns´ halt irgendwie nicht glauben, dass man, beim gemütlichen zur Jagd fahren auf einmal eine Anzeige angedreht kriegt!!! pissed.gif

Traurig, aber wie man sehen kann, WAHR! 016.gif016.gif016.gif

IMI

Geschrieben

In Antwort auf:

Na Soooo genau steht das da auch nicht. Das Wort "WEG" kommt da gar nicht vor!!!

Deshalb auch meine Frage nach einem Kommentar. Es reicht evtl. auc die amtliche Begründung.

Gibt´s da nichts "handfesteres"?


Hallo Smithy,

hier die Begründung aus der Bundestagsdrucksache 14/8886 vom 24. 04. 2002 Seite 112:

Die Regelung in Absatz 6 bedarf der Präzisierung: Einerseits sollen nicht nur die direkten Hin- und Rückwege zur und von der Jagd und den anderen jagdlichen Tätigkeiten von der Waffenscheinpflicht freigestellt werden, sondern auch die üblichen gesellschaftlichen Veranstaltungen (z. B. sog. Schüsseltreiben) oder die damit einhergehenden Besorgungen wie Abstecher zur Bank oder Post. Andererseits dürfen im hiernach umschriebenen Bereich die Jagdwaffen aber nicht schussbereit geführt werden (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften/ UVV 4.4).

Und außerdem kann ich es mir nicht verkneifen, hier noch einen privaten Kommentar zum ungeladenen Führen abzugeben: Das Ganze ist eine riesen Sauerei. Man kann sich ja mal gerne vorstellen, wie viele Jäger unter dem alten WaffG auf dem Weg zum Revier noch mal schnell eine Tankstelle ausgeraubt haben. Und neben diese Zahl legt man die Pressemeldungen von Jägern, die auf dem Weg zum Fahrzeug abgepasst wurden oder extrapoliert, wie viele nun abgepasst werden. Wenn ich das richtig sehe, sind nach der UVV nur Langwaffen zu entladen, das WaffG schreibt zusätzlich aber auch vor, Kurzwaffen zu entladen.

So, das musste mal raus! War für die mitlesenden Pressefuzzies und "die anderen" Mitleser aus Berlin bestimmt.

bye knight

Geschrieben

Danke, DAS ist es doch icon14.gificon14.gif

Wenn er DAS ausgedruckt morgen im Briefkasten hat sieht die Sache doch schon anders aus. Glaube kaum dass die in der Amtsstube DA so schnell ein Gegenargument finden icon14.gif

Was mit immer noch nicht einleuchtet ist der oben schon mal gemachte Einwand dass in der Inspektion wohl KEINER die Arbeit der Streifenfuzzi´s überprüft oder zumindest nicht schlauer ist wink.gif

Edit:

Ob ich DAS mal an die Zeitung schicken sollte wink.gif -evtl mit der Bitte um Stellungnahme WER WIE für den Artikel "recherchiert" hat wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ob ich DAS mal an die Zeitung schicken sollte
wink.gif
-evtl mit der Bitte um Stellungnahme WER WIE für den Artikel "recherchiert" hat
wink.gif


Fragen kostet nix chrisgrinst.gif

bye knight

Geschrieben

Und ich empfehle abschließend, den Beamten keine Angaben zu der Fahrtstrecke zu machen. Jagdschein, WBK und Perso müssen im Zweifelsfall ausreichen, um das Führen zu legitimieren. Kein Mensch ist verpflichtet, sich selber um Kopf und Kragen zu reden und eine insoweitige Rechtsgrundlage gibt es -noch- nicht. Momentan ist es immer noch so, dass der "Staat" dem Bürger beweisen muß, dass dieser Recht gebrochen hat. Keinesfalls ist der Bürger verpflichtet, sich vorab vermeintlich zu entlasten. Wenn die immer wieder Waffen sicherstellen und sie später wieder rausgeben müssen, weil ein Anwalt ihnen ein schönes Schreiben übermittelt, hören die irgendwann von selber damit auf. Ich habe mir jedenfalls geschworen, keine Angeben mehr zu Jagdort und/oder Fahrstrecke zu machen. Sollen sie mich foltern.

Geschrieben

Eventuell ist noch eine Anzeige gegen die bearbeitenden Polizeibeamten und gegen ihre Führung wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) drin. Der Vorsatz dürfte sich allerdings schwierig belegen lassen. Hat vielleicht jemand ihnen die Gesetzeslage erläutert, und sie haben trotzdem weitergemacht? Dann könnte es was werden.

mfg

Trooper

Geschrieben

In Antwort auf:


Habe ich da etwas verschlafen???

Als ich vor ca. einem Jahr den Jagdschein gemacht habe wurde uns noch gesagt, dass die Waffen nach dem neuen Gesetz entladen und „nicht zugriffsbereit“ (d.h. im Futteral) auf dem Weg zum Revier zu verwahren sind!

Diese Antwort war auch bei meiner Prüfung richtig!

Shooter 06


Nein, nicht verschlafen, sondern falsch beigebracht bekommen.

Und das war damals schon falsch - nur nicht vielleicht bei Deinem Prüfer!

Waidmansheil

Michael

Geschrieben

In Antwort auf:

Der stv. Dienstgruppenleiter scheint etwas beratungsresistent zu sein.

Wenn's der Mann von der Ordnungsbehörde schon richtig darstellt....


Nicht nur beratungsresistent wink.gif

Aber soviel zum Thema "Sorry, wir haben uns geirrt, schönen Tag noch" wie es oben mal dargestellt wurde.

WEITERES kann ich momentan nicht dazu sagen wink.gif

Geschrieben

der Knabe ist nicht nur beratungsresistent - er hat auch eine seltsame Auffassung von *Waffe und Munition getrennt...* - wenn es nach dem ginge, müsste wohl hinter jedem Schützen oder Jäger auf dem Weg zum Schießstand resp. Revier ein Schützenpanzerwagen mit der Mun herfahren... gaga.gif

Gruss

Christian

Geschrieben

Vielleicht versteht der unter "Munition getrennt" transportieren: Zündhütchen getrennt von Pulver, getrennt von Geschoss, getrennt von Hülse...? chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Aber ich halte mich lieber mal zurück, um der dortigen Spezialpolizei nicht womöglich noch Tipps zu IHRER Gesetzesinterpretation zu geben... 021.gif

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