Smithy Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 ja, das ist wieder so ein beispiel, lässt mans einem durchgehen,wollens alle. rechtlich ist ja richtig, was jetzt passiert,aber hätte man den jäger, nicht verwahrnen können und gut is´, ich glaube,er hätte es dann beim nächsten mal bestimmt richtig gemacht, jetzt bekommt er viel,viel ärger und die papierberge auf den ämtern werden noch grösser. MEINE MEINUNG viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Magnumelch Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Auf dem Weg zum Revier und auf dem Weg vom Revier nach Hause darf der Jagdscheininhaber seine Waffen ungeladen und zugriffsbereit führen. Aber den Ärger hat er wohl erstmal..... Der Schreiberling hätte sich erstmal informieren sollen, bevor er so einen Kokolores von sich gibt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted April 10, 2004 Author Share Posted April 10, 2004 In Antwort auf: Der Schreiberling hätte sich erstmal informieren sollen, bevor er so einen Kokolores von sich gibt... Ich kann leider nicht zuviel dazu sagen sonst stehen die wieder vor meiner Tür Aber wie ich unsere Dorf-Scherrifs kenne ist das NICHT auf dem Mist der Presse gewachsen. Irgendwie muss ja auch die "Anzeige" zur Presse gekommen sein. Wenn ich Glück hab erfahr ich aber im Ort wie´s ausgegangen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Da müsste die Presse gleich einen Artikel bringen, dass selbst die Polizei und der Staatsanwalt das neue, ach so viel bessere Waffengesetz nicht kennt. Wenn das so stimmt wie es im Artikel steht, dann sollten die sich doch wohl schämen. [EDIT]:Ach ja, richtiggestellt sollte der Artikel auch werden, sonst glaubt das noch einer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
attila Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Habe ich eine Waffengesetztänderung verschlafen ? " Oktober 2002 " Oder ist das sachlich objektive Berichterstattung ? Attila Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 In Antwort auf: ja, das ist wieder so ein beispiel, lässt mans einem durchgehen,wollens alle. rechtlich ist ja richtig, was jetzt passiert,aber hätte man den jäger, nicht verwahrnen können und gut is´, ich glaube,er hätte es dann beim nächsten mal bestimmt richtig gemacht, jetzt bekommt er viel,viel ärger und die papierberge auf den ämtern werden noch grösser. MEINE MEINUNG viele grüsse peter Wieso, er hat sich doch richtig und gesetzesgemäss verhalten. Jäger dürfen ihre Waffen auf dem direkten Weg zur Jagd ungeladen führen. Vor dem neuen WaffG durfte man auch geladen führen. Den Polizisten gehört eine auf den Deckel. Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 die sta in regensburg hat ja eh nix zu tun Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted April 10, 2004 Author Share Posted April 10, 2004 Hast Du denn da noch "Beziehungen", Falcon? Das In Antwort auf: Ach ja, richtiggestellt sollte der Artikel auch werden, sonst glaubt das noch einer. wäre meiner Meinung nach auch wichtig. Aber ICH trau mich nicht mehr. Und wenn da ein Jurist einen Leserbrief schreibt..... hat das doch ein ganz anderes Format Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 @ mad max du hast recht, sie dürfen die waffen ins revier und vom revier ungeladen führen,dass war mir bei meiner ersten antwort gar nicht bewusst geworden, zum editieren ist es jetzt leider zu spät, ich kanns nicht mehr berichtigen. ich war davon ausgegangen,dass ein jäger auch wie ein sportschütze,die waffe ungeladen und nicht zugriffsbereit vom revier und ins revier "verbringen" muss. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 In Antwort auf:Hast Du denn da noch "Beziehungen", Falcon? In Antwort auf:ne, nur feindbilder Link to comment Share on other sites More sharing options...
armiger Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 In Antwort auf:Wieso, er hat sich doch richtig und gesetzesgemäss verhalten. Den Polizisten gehört eine auf den Deckel. In Antwort auf:Hi, sei bitte nicht ganz so hart! Bei den Unmengen von Vorschriften, die ein Gendarm als "Präsentwissen" verfügbar haben soll, kann (soll aber nicht) so was passieren. ABER: liest denn bei dieser Inspektion kein Vorgesetzter die Anzeigen, und prüft sie in rechtlicher und sachlicher Hinsicht, bevor sie an die Staatsanwaltschaft gehen? Und gibt es da niemanden, der sofort feststellt "Vorgang nicht tatbestandsmäßig" und die Sache einstellt? Meine Methode bei Polizeikontrollen: Gendarm: "Was hamse denn da? Das ist aber verboten!" Ich: "Herr (Anrede mit richtigem Dienstgrad), ich bin Jäger - hier mein Jahresjagdschein - und fahre gerade von meinem Revier nach Hause. Ich DARF die Waffe in diesem Zustand transportieren weil im Waffengesetz für JÄGER das unverpackte Führen der entladenen Schusswaffe ausdrücklich gestattet ist. Ich kann Ihnen das schnell mal zeigen..." Aus dem Handschuhfach das Waffengesetz (von Visier) entnommen, wo mit Textmarker die richtige Stelle markiert ist. Gendarm liest, Lämpchen geht an, Gendarm: "Vielen Dank, dann ist ja alles in Ordnung. Haben die uns im Dienstunterricht was falsches erzählt grummel grummel. Schönen Abend noch, Gute Fahrt!" Mit dieser Methode habe ich mich bisher bei allen Polizeikontrollen mit dem Beamten aufs Beste verständigen können. "Support Your Local Police" - auch bei der Wissenvermittlung Viel Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted April 10, 2004 Author Share Posted April 10, 2004 In Antwort auf: "Vielen Dank, dann ist ja alles in Ordnung. Haben die uns im Dienstunterricht was falsches erzählt grummel grummel. Schönen Abend noch, Gute Fahrt!" Sowas gibt doch einer NIE zu!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Die bekommen Geld dafür, informiert zu sein, ich nicht... Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 In Antwort auf: Habe ich eine Waffengesetztänderung verschlafen ? " Oktober 2002 " Oder ist das sachlich objektive Berichterstattung ? Attila Teile des ab 1.4.2003 geltenden Waffengesetzes traten schon im Oktober des Vorjahres in Kraft ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
C-96 Posted April 10, 2004 Share Posted April 10, 2004 Teile des ab 1.4.2003 geltenden Waffengesetzes traten schon im Oktober des Vorjahres in Kraft Das stimmt,...leider ! Aber auch nur die meiner Meinung nach völlig unsinnigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted April 12, 2004 Author Share Posted April 12, 2004 Hallo nochmal. Die Anzeige scheint wirklich so "weitergegangen" zu sein. Ich kenne den Betroffenen auch Also: Weiss jemand wo ein Kommentar zu § 13 Abs.6 WaffG zu finden ist damit man den Mann beruhigen kann?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
m1collector Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 Cool bleiben! Das geht bis zum Staatsanwalt, und dann kommt ein Schrieb mit "Verfahren eingestellt......" Wenn nicht wird das vor Gericht gehen, da gibts aber 100% recht und anschliesssend nicht vergessen, Polizeibeamten und ggf. Staatsanwalt anzeigen!!! Das Kostet die viele , viele Jahre eine Chance auf Beförderung Gruß und Waidmanns heil m1collector P.S. hatte der keine "Fangschuß-" Kurzwaffe zusätzlich geführt??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 @m1collector: Vor Gericht gibt es 100% Recht? Naja, daß ich nicht lache- aber 100%ig gibt es ein Urteil. Wie das dann aussiehtentzieht sich nur allzuoft der menschlichen Logik, ganz zu schweigen von den geltenden Gesetzen... Dem Manne ist nur anzuraten, sich einen im Waffenrecht versierten Anwalt zu nehmen, um diesen Theater eventuell auch schon vor einem Prozeß ein Ende zu bereiten. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
m1collector Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 Bin selber Junger Jäger. Das ganze ist ein klarer Fehler der Beamten. Wie gesagt, ich hätte schon längst die PZ Beamten angezeigt. Er ist zu 100% im Recht, hat kein Gesetz gedehnt,.... was soll da passieren??? Sicher, ein RA der im Bereich Waffenrecht fit ist schadet nie. Gruß und WH m1collector Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 Was willst du mit einem Kommentar zu §13 Abs. 6 ? Die Staatsanwaltschaft muss ihm ja ein Vergehen vorwerfen und da ist die Frage, welches, ich sehe lt. Zeitungsbericht kein Vergehen. (vielleicht nicht direkter Weg von Jagd nach Haus ?) Wenn das feststeht, kann man reagieren, was will man vorher sonst machen ? Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
m1collector Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 Ein Umweg, z.B. kurz noch einen kleinen Einkauf tätigen IST Legal! Oder auch zum Schüsseltreiben die Waffe sichtbar mit in die Wirtschaft nehmen, alles gestattet. man könnte Ihm einen Strick draus drehen, wenn er in Nürnberg wohnt und einen Einkauf in München tätigte und dann bei der Fahrt die Waffe führte aber solange es sich um ein paar Kilometer handelt wüsste ich nicht was ein Gesetzesverstoß gewesen sein könnte! Gruß m1collector Link to comment Share on other sites More sharing options...
reinhard Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 In Antwort auf: Dem Manne ist nur anzuraten, sich einen im Waffenrecht versierten Anwalt zu nehmen, um diesen Theater eventuell auch schon vor einem Prozeß ein Ende zu bereiten. Auch wenns keiner mehr hören will (kann), ich sag nur, FWR und ÖRAG. Wer's immer noch nicht kapiert hat, dem ist nicht mehr zu helfen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted April 12, 2004 Author Share Posted April 12, 2004 In Antwort auf: Die Staatsanwaltschaft muss ihm ja ein Vergehen vorwerfen und da ist die Frage, welches, ich sehe lt. Zeitungsbericht kein Vergehen. (vielleicht nicht direkter Weg von Jagd nach Haus ?) Wenn das feststeht, kann man reagieren, was will man vorher sonst machen ? Also es war schon so wie´s im Bericht steht: Einfach vom Wald auf DIREKTEM Weg nach Haus (sind ungefähr 5 km)und dabei kontrolliert worden. (MICH haben die auch mal verfolgt, weiss heute noch nicht WO die gestanden haben ). Dabei hatte er die Waffe auf dem Beifahrersitz weil er einen Jeep fährt wo er sonst keinen gepolsterten Platz für seine Waffe hat. So ein Gewehrchen kostet ja auch Geld, Die schmeisst man nicht einfach so hinten rein auf den Wagenheber. Das "Vergehen" ist eine Waffe zugriffsbereit geführt zu haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shooter 06 Posted April 12, 2004 Share Posted April 12, 2004 Habe ich da etwas verschlafen??? Als ich vor ca. einem Jahr den Jagdschein gemacht habe wurde uns noch gesagt, dass die Waffen nach dem neuen Gesetz entladen und „nicht zugriffsbereit“ (d.h. im Futteral) auf dem Weg zum Revier zu verwahren sind! Diese Antwort war auch bei meiner Prüfung richtig! Shooter 06 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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