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IGNORED

Waffentransport innerhalb eines Mehrfamilienhauses


ak555

Empfohlene Beiträge

@ Rodney:

In Antwort auf:

Wenn das Treppenhaus nicht befriedet ist - darf dann dort die Jagd ausgeübt werden? (Oder hab ich da schon wieder was falsch verstanden???
confused.gifcrazy.gif


Du kannst ganz beruhigt sein, Rodney.

Dein Treppenhaus ist sicher. Es ist schließlich in einem Wohngebiet.

Da ist die Jagd mit Schußwaffen grundsätzlich untersagt.

Wenn du allerdings auf Pirsch nach deiner hübschen Nachbarin eek2.gif bist, darfst du dies tun. chrisgrinst.gif

Natürlich nur wenn keine übergeordnete Aufsichtsbehörde zugegen ist. grlaugh.gif (Frau, Freundin o. Ä.)

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Richtig, Skipper. Mausebaer, der Briefträger hat dann aber auch ein Hindernis überwinden müssen. Der muß nicht nur mit einem Hundebiß in den Allerwertesten rechnen, sondern auch mit einem Blick in eine Flinte.

In einem offen zugänglichen Mietshaus braucht niemand mit diesem Einblick zu rechnen.

Aber wie so oft im Waffenrecht scheiden sich offenbar auch hier die Geister.

hemo

der bei seiner Definition bleibt, Bärchen

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In Antwort auf:

Der muß nicht nur mit einem Hundebiß in den Allerwertesten rechnen,...


Aber meine Eltern haben doch wegen der Sonderhundesteuer jetzt eine Kampfkatze; crazy.gif

so eine richtige Miese-Katze halt. grlaugh.gif

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In Antwort auf:

@ Rodney:

In Antwort auf:

Wenn das Treppenhaus nicht befriedet ist - darf dann dort die Jagd ausgeübt werden?


Du kannst ganz beruhigt sein, Rodney.

Dein Treppenhaus ist sicher. Es ist schließlich in einem Wohngebiet. Da ist die Jagd mit Schußwaffen grundsätzlich untersagt.


Ich hab (wie mir gerade auffällt) Befriedete Bezirke (vgl. BJG §6) mit befriedetem Besitz zusammengeworfen. (Mea Culpa) ... naja ... und da ruht die Jagd tatsächlich. Grundsätzlich wäre unser Treppenhaus allerdings sicherer wenn die Jagd dort erlaubt wäre - ich bin der einzige Jäger im Haus grin.gifgr1.gifchrisgrinst.gif ! Die einzigen Viecher die es dort gibt gehören allerdings in .de (und vermutlich auch sonst nirgendwo) zum jagbaren Wild crying.gif !

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Ôb die lieben Nachbarn nun lieb sind und einverstanden täglich der familie Smith und Wesson im Treppenhaus zu begegnen oder obs die böse Sorte ist die Pfui Bah rufen...

ist völlig egal.

Treppenmhaus oder Tiefgarage oder Durchgang ist nicht Wohnung und so kein beferiedeter Besitz.Also Knarre verpacken!!! grin.gif

wer sagt Dir denn dass Du morgen auch noch mit Deinen Nachbarn gut auskommst ? confused.gif

Die lieben Mitbewohner gehts nichts an.Basta!

Richte Dich nach dem Gesetz (auch wenns minimal unbequem ist) UND beruf Dich im Zweifel darauf (wenns mit dem Nachbarn mal nicht so klappt).

Aus Erfahrung

Bunduki

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Treppenmhaus oder Tiefgarage oder Durchgang ist nicht Wohnung und so kein beferiedeter Besitz.

was hat denn das eine mit dem anderen zu tun???

wohnung und umfriedeter besitz sind wirklich 2 paar schuhe.

hier meine bescheidene meinung:

als mieter habe ich ein nutzungsrecht für das treppenhaus. dieses treppenhaus ist definitiv umfriedet (was nichts mit "wohnung" zu tun hat, definition s.o.). dieses nutzungsrecht wird lediglich durch die hausordnung eingeschränkt (zb abstellen von fahrrädern verboten etc). insofern habe ich das einverständnis des besitzers, sofern im mietvertrag und in der hausordnung nichts gegenteiliges steht.

die anderen mieter um zustimmung bitten mag zwar praktikabel und ratsam sein, juristisch notwendig ist es aber meiner meinung nach nicht. wo soll sowas stehen? so etwas kenne ich nur, wenn jemand schlangen halten will, oder einen hund trotz hundeverbot.

soweit die juristische theorie.

ich bin laie, daher hab ich das auch ganz deutlich als meine meinung gekennzeichnet. manch anderer sollte das vielleicht auch so machen, anstatt mutmassungen mit 48 ausrufezeichen zu verbreiten AZZANGEL.gif

hier mein vorschlag für die praxis:

die langwaffen nur im futteral durchs treppenhaus schleppen, kw sowieso.

denn selbst wenn alle nachbarn bescheid wissen und kein problem damit haben... es kommt ja auch mal besuch, handwerker, gasableser, postboten, etc. und ob die dann so gelassen reagieren, weiss keiner.

erlaubt oder nicht, wo man von ahnungslosen menschen gesehen werden kann, sollte man seine waffen bedeckt halten. gilt auch für vorgärten und balkone (!).

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Es mag ja gerne ein solches Urteil geben.

Nur erlaubt sei die Frage: hat es direkt mit Waffen zu tun,

wann ist es gefällt worden und wann wird es, ohne dass wir es mitkriegen revidiert.

Ich möchte wirklich niemandem zu nahe treten ,aber meint Ihr nicht, dass das beharren auf einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtgrundlage/Rechtsauffassung etwas

"inflexibel" wirkt, wenn es um eine solche "Bagatelle" geht.

In meinen Augen eine "Bagatelle" die mit Rücksichtnahme auf die Empfindlichkeiten von Nichtwaffenbesitzern zu tun hat.

Die Waffe "blank" durchs Treppenhaus zu tragen ist m.E. unvernünftig und provokant,weil es über kurz oder lang zu Irritationen führen wird.Oder habt Ihr alle keine Nachbarn die tratschen?

Warum unnötig provozieren,warum sich auf unklaren Rechtauslegungen versteifen, wenns nicht notwendig ist?

Wir hatten vor einiger Zeit genau den Fall mit unserem Sachbearbeiter diskutiert. Er war der Meinung, dass umfriedeter Besitz nichts mit dem Treppenhaus zu tun hat

(immer bezogen aufs Waffenrecht).

Nun mag dieser Mensch (der selbst Sportschütze ist und den Waffenbesitzern sehr gewogen ),ja nicht alle Urteile kennen...was solls.

Waffen gehören nicht ins Erscheinungsbild des deutschen

Alltags.Und so mancher Omi wirds halt irgendwann flau im Magen, wenn der nette Junge von nebenan dauernd mit dem AR 15 durchs Treppenhaus flitzt...das erzählt sie dem sozialpädagogik studierenden Enkel und morgens um 3.45hrs kloppft es sanft an der Tür:"Hallöle Ihr freundliches SEK ist da!" - shocked.gif

Aber dann hab ich meine Urteilssammlung parat und kann klare Rechtsauskunft geben währen ein paar Sturmhauben auf mich anlegen.

Ach nööö... icon13.gif

Muß ich nicht haben...

Bunduki

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Moin bunduki,

ich hatte die Diskussion so verstanden, das wir die rechtliche Seite diskutieren wollen und nicht die praktische Umsetzung, bei der praktischen Umsetzung würde ich eigentlich auch auf Nummer sicher gehen und die Waffe transportieren.

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hey Skipper,

ich hab einen anderen Ansatz,weil ich kein Rechtsanwalt bin.

Für mich entscheidet die praktische Verwertbarkeit eines gesetztes oder einer Verordnung.

Sinnfrage: Was nutzt es mir- was schadest es mir- wie gehe ich mit möglichgst wenig Problempotentiual mit einem Sachverhalt um.

Eine Rechtsdiskussion kann ich nicht führen,dazu sind nur studierte Juristen in der Lage.

Ob und welchen praktischen Sinn eine Fachdiskussion

für uns Laien hat... ist eine Ferage die sich jeder selber stellen sollte.Für mich ists es Sesselpuperei!

(Entschuldigung folgt )

Aber ich interpretiere den Sinn des Forums Recht einfach mal so:

Wie gehe ich mit dem Waffenrecht praktisch um.

Ich glaube dass es so für alle fruchtbarer ist als sich laienhaft als rechtsgeklehrter zu betätigen.

darüber hinaus möchte ich mich unverzüglich entschuldigen bei :

allen Rechtsanwälten

allen sozialpädagogik Studierenden

allen Enkeln

allen Omas

allen Nachbarn

allen sesselpupern

natürlich allen Besitzern von AR 15 und S&W

nur für den Fall dass ich mich schon wieder im Ton vergriffen haben sollte. crying.gifcrying.gifcrying.gifcrying.gif

Ihr seht ich lerne und will jetzt auch ganz lieb sein... smirk.gif

Bunduki

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In Antwort auf:

wie gehe ich mit möglichgst wenig Problempotentiual mit einem Sachverhalt um.


Hey Mzee grin.gif -

mit der Einstellung bist aber hier am falschen Ort chrisgrinst.gif

Hier werden Probleme erkannt und abgeklärt,von denen sich der große Rest der Welt -Sachkundige und - verständige eingeschlossen rolleyes.gif - nicht mal vorstellen kann, das es sie gibt 021.gif021.gif021.gif

Mouche

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Dabei fällt mir gerade was ganz anderes ein (naja ... nicht GANZ anders): Es gibt ja doch viele Leute, die Waffen grundsätzlich nicht putzen. Demzufolge schießen sie also auch schmutzig. DARF ich meine Waffen (ob nun im Keller, in der Wohnung, oder meinethalben auch im Treppenhaus) eigentlich putzen? Da es ja vieleicht gar nicht zwingend notwendig ist - steht das unter Umständen gar nicht mehr im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck?!?

(Und ist ein umfasster Zweck eigentlich auch befriedet - vowegen der Umfassung??? confused.gifchrisgrinst.gifgaga.gif)

So ich muß jetzt Schluß machen, sonst denkt meine Behörde (falls sie hier mitliest) noch ich nehme Drogen ... aber bei so einem klaren und deutlichen Gesetz werd' ich vor lauter Verständlich keit immer ganz meschugge im Kopf ...

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Schießen ist eben ein schmutziger job!

aber einer muß ihn ja machen. icon14.gif

Hey Rodney,

Drogen im befriedeten Besitz sind ok, solange Du nicht nicht bekifft beim Schneeschaufeln im Heizungskeller mit 25 Kilo Vitavouri vom Postboten der zweimal geklingelt hat erwischt wirst.

confused.gifEs lebe die sinnlosigkeit des Seins! confused.gif

Prost und nicht zu vergessen

Entschuldigung!

Bunduki

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.....und wieder einer mehr,der sich der Sinnlosigkeit deutscher Gesetze durch Flucht in die Promille enzieht chrisgrinst.gif.......

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Wenn ich diesen Thread mit meinen müden Augen so verfolgt habe fällt mir unabhängig von der juristischen Haarspalterei eines auf:

Deutsche Sportschützen verstecken ihre Waffen in der Öffentlichkeit.

IRONIE:AN

Sie schleichen angstvoll bibbernd bei Dunkelheit und Nacht und Nebel

durchs Treppenhaus, um ja nicht den Briefträger,den Milchmann,die Putzfrau oder Hinz und Kunz mit eine der unheimlichen erschröcklichen,furchtbaren und hundepfui bösen bösen tödlichen blutrünstigen Waffen zu erschrecken.

Waffe im Keller in den Koffer 3 bis 4 Vorhängeschlösser drum zuschweißen, oben alles wieder auseinander geschraubt,und husch ab in den Tresor damit

IRONIE: AUS

Das ist für mich tiefste Resignation und vorauseilender Gehorsam.. Scheibchenweise ziehen wir uns zurück.

Wenn die Rechtslage tatsächlich so uneindeutig wäre würde ich mir einen Spaß draus machen und mit der Flinte durchs Treppenhaus zu latschen.

Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Ich bin übrigens auch der Meinung, daß ein Treppenhaus zum befriedeten Grundstück gehört.

Da ist eine Tür vorn dran und meist auch eine Klingel.

Der Wille des Eigentümers ist zweifelsfrei erkennbar und wenn Mauern des Privat-Hauses keine UMfriedung sind, was dann noch?

Worum es mir geht:

Der Anblick einer Schußwaffe darf nicht zum außergewöhnlichen Erlebnis für andere Leute werden.

so etwa : "ooooh... ich habe heute eine richtige,echte Knarre gesehen...ohhhh.." Ja !! sag mal woooo denn ???!""

Ich würde ruhig auch mal die Neugier wecken, natürlich im Rahmen der Legalität.

Ich habe natürlich gut reden:

Einfamilienhaus mit reichlich Grundstück herum.

Aber wenn ich meine Püster nach dem Schießen aus dem Auto hebe, die mal in meinem Grundstück in der Sonne blitzen lasse,ist es mir sch.... egal, ab jemand auf der Straße Stielaugen kriegt oder nicht.

Man muß ja nicht gleich auf dem anlegen..oder das Gerät in seine Richtung schwenken. chrisgrinst.gif

Ich putze meine Waffe bei schönen Wetter auch im Gartenstuhl und werde nicht mal Rot dabei.Meine Nachbarn kennen mich und einen davon habe ich schon mal auf den Schießstand mitgenommen weil er so neugierig geworden ist.Der hat da seinen Spaß gehabt.

Selbstbewußtsein sollten wir haben.Hat nichts mit Prollerei zu tun.

Der einzige Nachteil, den ich erkennen würde, daß eventuell jemand ein lohnendes Diebesobjekt bei mir sehen würde.

Nun gut.Darauf wäre ich vorbereitet....

Ich glaube auch nicht, daß das SEK wegen jedem LUPI- Schützen gleich einen Sturmangriff veranstaltet.

Erstens haben die auch was anderes zu tun und zum anderen können die jederzeit beim Ordnungamt nachfragen, ob jemand unter dem legalen Waffenbesitzern dort wohnt.

In der Schweiz ist das so alltäglich, da dreht sich kaum noch ein Einheimischer um, wenn welche mit was Schießbaren

vorbeilaufen ( ist mir berichtet worden,korrigiert mich, wenns nicht stimmt )

So, nun will ich mal paar kräftigen Wiedersprüche hören:

Attila

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In Antwort auf:

Der Anblick einer Schußwaffe darf nicht zum außergewöhnlichen Erlebnis für andere Leute werden.


icon14.gif

Aber warum ist der Reklamezettelausteiler neulich unverichteter Dinge im Rückwärtsgang wieder verschwunden, als ich mit Bergstutzen in der Hand und Strayer Voigt im Hodenbund im Treppenhaus stand?

Muß wohl an den Schildern liegen, die den Einwurf von Reklame verbieten smile.gif

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In Antwort auf:

Was nicht verboten ist, ist erlaubt.


das ist ja mal was ganz neues in deutschland!!! wie kommst du denn auf so einen m***confused.gif

016.gif016.gif

und ausserdem:

"in der schweiz dreht sich keiner um wenn man mit einer waffe rumläuft!!!" confused.gif

das war hier bei uns früher auch so. da hat es keinen gestört wenn ein jäger mit der waffe über der schulter durchs dorf gelaufen ist, mit dem reh im rucksack und anschliessend mit all seinem "gepäck" in die dorfschenke eingekehrt ist!!! (das ist aber schon min. 20 jahre her!!!)

mad.gif

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Ich glaube auch nicht, daß das SEK wegen jedem LUPI- Schützen gleich einen Sturmangriff veranstaltet.

Erstens haben die auch was anderes zu tun und zum anderen können die jederzeit beim Ordnungamt nachfragen, ob jemand unter dem legalen Waffenbesitzern dort wohnt.


link

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hey Skipper,

ich hab einen anderen Ansatz,weil ich kein Rechtsanwalt bin.

Für mich entscheidet die praktische Verwertbarkeit eines gesetztes oder einer Verordnung.


bunduki,

ich sehe es auch eher praktisch und bin da mit dir einer meinung.

aber wenn du in deinem posting irgendwelche juristischen definitionen abgibst ("Treppenmhaus oder Tiefgarage oder Durchgang ist nicht Wohnung und so kein beferiedeter Besitz."), dann wird man dich darauf hinweisen, dass das eben falsch ist.

und dann würde es dir gut stehen, nicht im kreis herumzulamentieren, à la "ich hab es doch anders gemeint und nicht juristisch"... wenn du juristische phrasen drischst, dann werden die als juristische phrasen gelesen. so einfach ist das.

ist das so schwer, einfach mal zuzugeben, dass man was falsches geschrieben hat? confused.gif

wie gesagt, in der praktischen ausführung geb ich dir recht - also nix für ungut.

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