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IGNORED

Standaufsicht: Wer haftet wie bei einem Unfall?


Wolli

Empfohlene Beiträge

Nachdem bei unserer Ausschusssitzung vom SM die Meinung vertreten wurde,

daß bei einem Unfall auf dem Stand der Verein haftet, mir aber schon anderes zu Ohren kam

(Standaufsicht haftet mit seinem persönlichen Vermögen), wollte ich mal fragen,

ob das jemand von Euch genauer sagen kann.

Sicher gilt es hier noch unterschiedliche Fälle zu unterscheiden (Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit usw.).

Wenn nun die Aufsicht haftet: Ist sie versichert (über wen?, welche Summe?), kann sie sich selbst

noch zusätzlich versichern? Gilt hier notfalls der eigene Rechtsschutz usw.?

Wolli

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Beispiel:

Schütze 1 legt seinen Revolver an der Seite ab und geht mit anderen nach vorne zum Abkleben.

Schütze 2 nimmt diesen Revolver, zielt seitlich gegen die Wand und drückt ab. Leider war noch was drin. Auf Grund des Kalibers trifft das Geschoss nach 2 Abprallern einen von den Löcherzählern vorne am Stand in den Arm.

Eines auf die Mütze bekamen Schütze 1, Schütze 2 und der Schießleiter.... räusper...natürlich rein fiktives Beispiel!!!! hrrrmmm.

Wir haben eine sogenannte "Vereinshaftpflicht-Versicherung" abgeschlossen, die den Vorstand in seiner Verantwortung als solchen schützt (zumindest der 1. Vorsitzende haftet im Zweifelsfall), im Schadenfall reguliert bzw. unberechtigte Ansprüche abwehrt. Kostet noch nicht mal die Welt. Dann haben wir noch ohne Aufpreis 2 Veranstaltungen pro Jahr ausgehandelt, die mitversichert sind (wenn sich ein Besucher an unserem Weihnachtsstand den Kopf anstößt, z.B.....).

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Ach Mann... warum habt Ihr nicht vor 14 Tagen gefragt. Da hab ich meinen Jahrzentelang aufgehobenen Versicherungszettel als "Gastschütze" weggeschmissen crying.gif . Sonst hätte ich´s abschreiben können. Jetzt muss ich es aus dem Gedächtnis sagen. Also:

Soweit ich das verstanden habe muss ja der VEREIN über den Schützenbund versichert sein. Bei uns ist es sogar so dass der Versicherungsbeitrag extra aufgeschlüsselt ist. Es ist also sowohl der Verein als auch der Schütze versichert. Wenn ich nun als Schütze Aufsicht habe ist das die gleiche Versicherung und der gleiche Fall als ob ich selbst schiesse.

Die Auskunft "mit seinem persönlichen Vermögen" ist damit schon vom Tisch.

ENTWEDER haftet also MEINE Versicherung oder die des VEREINS.

Aber vielleicht hat ja jemand Zugang zu einem Versicherungsschein für Gastschützen.

Nachdem mit mein Sportleiter erst letzthin gesagt hat dass wir auch über die gleiche Versicherung versichert sind wenn mir auf dem Weg zur Schiesstätte was passiert, wenn mir am Parkplatz vor dem Schützenheim ein Baum auf´s Auto fällt, wenn ich beim Einrenken des Rolltors meine Hose zerreisse usw. dürfte es wohl der VEREIN sein.

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haften tun versicherungen nie... nur manchmal rolleyes.gif zahlen sie aufgrund eines versicherungsvertrages.

im schützenverein und beim schiessen ist es nicht anders als im fussballverein und beim kegeln: eine haftung für entstehende schäden kommt für den verursacher, aufsichtspflichtige personen, vereine, veranstalter, betreiber, etc. in betracht.

die vereins- und verbandsversicherung wurde zur abdeckung dieses risikos (nicht nur des risikos, zahlen zu müssen, sondern vor allem auch des risikos, geschädigt zu werden und kein geld zu bekommen!) bereits angesprochen und eine privathaftpflichtversicherung solle jeder sowieso von kindesbeinen an haben!

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Über § 27 Abs. 1 WaffG sind die Sportschützen über den Verein gedeckt mit mindestens 10.000 Euro gegen Unfall im Todesfall bzw. mindestens 100.000 Euro für den Invaliditätsfall. Das ganze läuft über den Schützenbund (für die Vereine, die dort angegliedert sind).


Ist das nicht etwas wenig?

Wenn z.B. ein junger mehrfacher Familienvater zum Invaliden wird?

Der geht dann sicher noch privat gegen mich vor, wenn ich Aufsicht hatte, und vielleicht meine A.Pflicht verletzt habe.

Zahlt da sicher die Privathaftpflicht (von wegen "besonderes Risiko" wie z.B. Drachenfliegen usw.)?

Aber es haftet doch sicher die Aufsicht, und nicht der Schützenmeister. Höchstens, wenn er nicht sachkundige oder zuverlässige Personen eingeteilt hat.

Wolli

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Nach § 823 BGB haftet erstmal grundsätzlich der Schädiger.

Das dürfte wohl an erster Stelle derjenige sein, der den Schuss abgegeben hat.

Zitat:

§ 823

Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

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ich denke, daß man das differenziert betrachten muß:

bei einem unfall wird sicherlich die "haupthaftung" bei dem entsprechenden schützen liegen.

die frage dabei ist, ob der vorfall durch eingreifen der aufsicht hätte verhindert werden können, sprich, ob die aufsicht fahrlässig oder vorsätzlich dabei gehandelt hat.

in diesem fall würde ich mich dann auch nicht darauf verlassen, daß eine bezahlung durch ne versicherung so locker vom hocker geregelt ist.

cu

klaus

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hallo klausp,

icon14.gificon14.gif

wobei noch folgendes anzumerken ist:

1. die Rechtsschutzvers. hat das Vereinsrecht ausgeklammert !!

2. zu unterscheiden ist zwischen eine angeordneten Training ( im Rahmen eines

Vereinstrainings und einem freien Training (z.B. als Gastschütze).

MfG

bumper

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mal davon abgesehen wer hier haftet oder nicht:

ich finde es eine frechheit wenn jemand ungefragt eine fremde waffe in die hand nimmt!!!

is mir auch schon das ein oder andere mal passiert, dass einer zu mir kam, mich wegen meiner waffe angequatscht hat und die waffe ohne zu fragen gleich in die hand genommen hat, oder wollte!!!

niemand, wirklich niemand hat ungefragt eine fremde waffe anzufasse!!! anschaun ja, anfassen is hundepfui!!!

dabei könnt ich jedes mal ausrasten!!!

016.gif016.gif016.gif016.gif

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zustimmung, geht mir genauso!!

gehört IMHO zur Sachkundeausbildung und war sogar mal Teil der Standordnung des DSB !

Man sollte die aufgekommene Frage sogar mal genauer Beantworten, denn - bei allem Respekt- ich lese hier nichts, was ich greifen kann bzw. nachlesen könnte. Hat jemand die Rahmenbedingungen des DSB zum Thema "Haftung auf dem Stand" o-ä. greifbar?

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leute, ihr müsst da was trennen:

schadensersatz ist nicht das problem, wenn man eine privathaftpflicht hat. die zahlt auch bei schiessunfällen. nur die jagd ist ausgeschlossen.

haftung hingegen bedeutet vor allem haftung im strafrechtlichen sinne. und wer in so einem fall haftbar ist, den erwartet z.b. ein verfahren wegen fahrlässiger körperverletzung. und das kann einem keine versicherung abnehmen.

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In Antwort auf:

ich finde es eine frechheit wenn jemand ungefragt eine fremde waffe in die hand nimmt!!!

is mir auch schon das ein oder andere mal passiert, dass einer zu mir kam, mich wegen meiner waffe angequatscht hat und die waffe ohne zu fragen gleich in die hand genommen hat, oder wollte!!!

niemand, wirklich niemand hat ungefragt eine fremde waffe anzufasse!!! anschaun ja, anfassen is hundepfui!!!

dabei könnt ich jedes mal ausrasten!!!


Wow.........da ist aber einer verspannt.

Ich mein, allein der gute Anstand läßt einen vorher fragen, ob man die Kanone vom Standnachbarn mal in die Hand nehmen darf, aber warum muß man da gleich ausflippen?

Wir Schützen tun doch immer so, als wären unsere Eisen "Sportgeräte", oder? Wenn ich im Tennisverein einen neuen Tennisschläger neben mir liegen hab und der Kollege nimmt ihn, dann würde mir bestimmt nicht die Hutschnur reissen. Und wo ist jetzt der Unterschied? Manche tun so, als wäre die Waffe der Arsch der eigenen Frau.

So eng braucht man das unter Schützenkameraden echt nicht sehen. Da muß ich ja den Kopf schütteln. confused.gif

Mir ist es auch lieber, wenn der eine oder andere frägt, bevor er mein Baby in die Hand nimmt aber wenn das einer mal vergißt, bin ich ihm auch nicht böse.

Man kennt sich ja normalerweise.

Also immer locker bleiben und als Tip für paranoide Persönlichkeiten: Die Waffe niemals am Stand ablegen! Bei jedem Nachladevorgang bzw. Scheibenwechsel die Waffe gleich in den Koffer ( damit es keiner sieht ) und am besten gleich noch absperren ( damit kein "OhnefragenfremdeWaffenindieHandNehmer" an die Gerätschaften kommt).

MfG

Sentenced7

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In Antwort auf:

Manche tun so, als wäre die Waffe der Arsch der eigenen Frau.


Den Arsch meiner Frau darf jeder auf eigene Gefahr anfassen, das regelt meine Frau, nicht ich.

Meine Waffe allerdings darf nicht jeder anfassen, denn ich möchte nicht, daß meine Waffe das regelt.

gruß barlow

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Manche tun so, als wäre die Waffe der Arsch der eigenen Frau.


Den Arsch meiner Frau darf jeder auf eigene Gefahr anfassen, das regelt meine Frau, nicht ich.

Meine Waffe allerdings darf nicht jeder anfassen, denn ich möchte nicht, daß meine Waffe das regelt.

gruß barlow


Wenn Berlin nicht so weit weg wäre, würde ich Dich bitten, mal ein Bild zu posten! chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Wolli

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NICHTS was mir gehört und was ich anlange, hat ein anderer ungefragt mit seinen Schweißpfoten anzutatschen icon13.gif

Das hat nichts mit Ausflippen oder Paranoia (Himmel haben wir hier eine Menge selbstberufer Psychoanalytiker an Bord rolleyes.gif) sondern u.a. auch mit Hygiene zu tun. Ein Gewehr in Anschlag zu bringen, setzt nämlich schon eine ganze Menge Körperkontakt voraus. Weitere Aspekte sind eigentumsrechtlicher Art -"ach, das tut mir aber leid -aber es ist doch nur eine kleine Macke im Schaft" und vielfältige andere Gründe.

Ich verweigere/verweigerte bislang auf höfliche Frage niemand den Versuch und ich habe noch nie ungefragt selbst angelangt-Vereinseigene Waffen mal ausgeklammert.Das gilt bei mir für ALLES,nicht nur für Waffen.

Und wenn man gegen derart schlechte Manieren nicht allergisch ist-dann zeigt es nur, daß man selbst offenbar keine Besseren hat tongue.gif

Mouche

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um mal wieder auf das Thema zurückzukommen - mir hat zum Anfang meiner Karriere als Schießleiter grin.gif mal ein Herr Nike - Schießleiterabnahmeprüfkommissionsabnahmeberechtigter ( die Betroffenen wissen, wer gemeint ist ) gesagt, ein Schießleiter steht bei einem Schießunfall immer !!! mit einem Bein im Schuldturm und mit dem anderen im Knast .

Was nicht zu beweisen wäre crying.gif

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Wenn Berlin nicht so weit weg wäre, würde ich Dich bitten, mal ein Bild zu posten!
chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Wolli


Ja- dann könntest Du es mit zwei Augen betrachten - denn nach einem derartigen Versuch,an den Du jetzt denkst, würdest Du bei jeder anständigen Frau-wie es dem Barlow seine unbedingt ist icon14.gif-nämlich nicht mehr so gut sehen: Aus "blauen" Augen mit Doppelveilchen ist der Blick nämlich stark verschwommen und die Sehkraft bis auf diverse "Sternbilder" erheblich reduziert 021.gif021.gif021.gif

Mouche

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also, ich putze meiner Mark nich die Zähne
gaga.gif


Müssen Deine schlechten Angewohnheiten Maßstab meiner Ansprüche sein? cool3.gif

Mouche

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...da offenbar nix Vernünftigeres mehr zu erwarten ist, geh ich jetzt schlafen!

Wer flegelhaft genug ist, andere Meinungen mit dem "Gaga" zu kommentieren hat sich hinsichtlich der Beurteilung von Manieren doch längst selbst disqualifiziert.

EOD

Mouche

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