Trooper Posted February 29, 2004 Share Posted February 29, 2004 Moin Leute, ich werde (wieder mal) aus dem WaffG samt VO nicht so recht schlau... muß ich meinen Waffenschrank in jedem Fall an die Wand andübeln, oder hat das lediglich Einfluß auf die Frage, wieviele KW's ich da reinstopfen darf (200-kg-Regel)??? Ich kann nämlich keine Formulierung finden, die mir eine Verankerung explizit vorschreibt. Hintergrund ist, daß ich 1.) in meiner kleinen Bude kaum noch Platz an der Wand habe, und mir 2.) den Aufwand sparen möchte, weil ich hier wahrscheinlich nicht mehr lange wohnen werde. mfg Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted February 29, 2004 Share Posted February 29, 2004 Hi Trooper! Waffenrechtlich geht es nur um die Anzahl der Waffen. Wobei mir nicht klar ist, ob es reichen würde, wenn ich die Gewichte von meinen Hanteln mit in den Schränken lagerte, um die 200kg-Grenze zu erreichen. Eine Pflicht zum Anschrauben kann sich aber auch aus den Bedingungen Deiner Hausratversicherung ergeben . Die verlangen üblicher Weise das Anschrauben . Ich habe leider keine Hausratversicherung gefunden, die mir zu vernüftigen Konditionen nur meine Cluster-Risiken, meine Waffenschränke mit Inhalt, versichern wollte und habe deshalb auch keine angeschraubten Waffenschränke. Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted February 29, 2004 Share Posted February 29, 2004 Also ich habe einen B-Tresor der KEINE 200 kg wiegt. Trotzdem ist er in der Hausratversicherung (samt Inhalt ) mit bis zu 75.000DM versichert. Ich habe letztens im Baumarkt einen 0-Schrank mit unter 200 kg gesehen. Da war ein riesen Aufkleber dran dass er im Boden verankert werden muss. Das heisst für mich dass das Gewicht eher waffenrechtlich eine Rolle spielt. (bin mir hier aber nicht sicher, das leite ich aus dem Aufkleber ab). Beim versicherungsrechtlichen bin ich mir aber sicher weil´s bei der HUK so in der Police steht und mein Vertreter EXTRA in der Zentrale nachgefragt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted February 29, 2004 Author Share Posted February 29, 2004 Die versicherungstechnische Seite ist mir im Moment nicht ganz so wichtig... Hauptsache, das Ordnungsamt steigt mir nicht aufs Dach. Ich hab mir neulich im Baumarkt einen kleinen B-Schrank geschossen, der aber keine voll durchgebohrten Löcher hat. Sonst hätte ich noch damit zum Schlosser gemußt, aber das kann ich mir ja jetzt sparen. Thanx... Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted February 29, 2004 Share Posted February 29, 2004 Wenn er B hat ohne "Auflage" oder extra Hinweis dann darfst Du die bekannten 5 KW drin lagern. Auch der Hersteller hat steht durch die Einstufung in der Pflicht und wenn er Stufe B nur durch Einbetonieren hätte müsste das wohl irgendwo dabei stehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted February 29, 2004 Share Posted February 29, 2004 In Antwort auf: Die versicherungstechnische Seite ist mir im Moment nicht ganz so wichtig... Hauptsache, das Ordnungsamt steigt mir nicht aufs Dach. Ich hab mir neulich im Baumarkt einen kleinen B-Schrank geschossen, der aber keine voll durchgebohrten Löcher hat. Sonst hätte ich noch damit zum Schlosser gemußt, aber das kann ich mir ja jetzt sparen. Thanx... Trooper Den relativ geringen Aufwand würd ich mir trotzdem nicht sparen: HSS Bohrer und normale Bohrmaschine reichen völlig aus, um die Löcher vollends durchzubohren - und sicherer ist es dann allemal Fang halt nicht gleich mit Größe 10mm an-sondern nimm zuerst einen dünneren Bohrer. es geht Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Howie Posted February 29, 2004 Share Posted February 29, 2004 In Antwort auf: Den relativ geringen Aufwand würd ich mir trotzdem nicht sparen: HSS Bohrer und normale Bohrmaschine reichen völlig aus, um die Löcher vollends durchzubohren - und sicherer ist es dann allemal Fang halt nicht gleich mit Größe 10mm an-sondern nimm zuerst einen dünneren Bohrer. es geht Mouche Also Mouche, da gibt`s eine schnellere möglichkeit ein Loch reinzumachen. So ca. 9 mm !!! oder 7.62 !!! Übrigends schweiße ich an meinen einfach ausen eine Lasche ran. ...Und Betoniere ihn ein !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fungun Posted February 29, 2004 Share Posted February 29, 2004 Ich habe meine Schränke einfach miteinander verschraubt. Diese Schrauben sind nur von innen sicht- und erreichbar. Das Gesammtgewicht dieser Konstruktion hat weit über 200 Kg und ist auch von dem Ausmaßen einfach nicht mehr wegzube- kommen. Der Sachbearbeiter auf dem Amt meinte: Gute Idee. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted February 29, 2004 Author Share Posted February 29, 2004 Respekt!! Das nenne ich mal ne Innovation... Aber in meiner jetzigen Bude werde ich wohl doch nicht mehr groß basteln, das kann ich in meiner neuen Wohnung irgendwann dieses Jahr mal machen. Ich wollte nur vor dem Waffenkauf vorsichtshalber mal abklopfen, ob ich Probleme kriege, wenn ich das Ding nicht festtackere. mfg Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 Hallo, das Gewicht bzw. die Forderung um Befestigen ergibt sich aus der DIN EN-1143-1! Unter 1000 Kg – kein B! Es sei denn, man befestigt nach DIN EN-1143-1 (8 Verankerung) Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
gecko Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 Hast Du einen Link auf die DIN's? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schiller Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 In Berlin ist ketzten jahres ein Waffenbesitzer wegen unsachgemäßer Lagerung seiner Waffen in zweiter Instanz verurteilt worden ( Unzuverlässigkeit, Entzug der waffenrechtl. Lizenzen etc.) , weil sein Waffenschrank nicht mit der Wand und dem Boden verdübelt war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Murmelgießer Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 HI Fungun Ich habe meine drei Schränke auch miteinander verschraubt. Diesen "TURM" trägt keiner weg Der einzige ( Arni Schworzenägger) der das vielleicht gekonnt hätte, ist jetzt Gouvi in Amiland und mittlerweile durch den Genuß von Cola und Hamburger´s vollkommen aufgeschwemmt. Gruß murmel Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 Oooch Murmel, in unserer Ecke hat vor Jahren eine angebl. "Rumänenbande" TONNENSCHWERE Tresore aus Postämtern geholt. OK, da saß auch niemand drin, der sich nächstens vermittels "Murmeln" dagegen aufgelehnt hätte Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest ulrik Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 ( Ich hab mir neulich im Baumarkt einen kleinen B-Schrank geschossen, der aber keine voll durchgebohrten Löcher hat.) Zitat. So'n Schachtelchen hab ich mir auch erst kürzlich gekauft, habe mir dann mit einem HSS-Bohrer durch das vorhandene Loch als Führung einfach ein 2. durch die Rückwand gebohrt- den Bohrer gut kühlen, trotzdem Verlust einkalkulieren! Ist ein zäher Stahl, ging aber mit meiner uralten Blackunddingens trotzdem durch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Slotsipxes Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 Hallo, was ist wenn jemand im dritten Stock wohnt und der Schrank aus statischen Gründen nicht schwerer als 150kg sein darf? Das jemand einen 150 KG Schrank aus den dritten Stock einfach entfernt ist ja wohl eher unwahrscheinlich. Oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 Hallo, ich kenne keinen Link der zu einer DIN führt. Aber ich habe diese vorliegen. Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 In Antwort auf: Hallo, ich kenne keinen Link der zu einer DIN führt. Aber ich habe diese vorliegen. Gruss Spa ....worüber? Das "unter 1000 Kg kein B" - wie Du weiter vorne gepostet hast? Sorry - aber DAS ist kompletter Unsinn Versicherungseinstufungen sind/können gewichtsabhängig sein. A und B - Einstufungen nach VDMA 24992 definitiv nicht!Gewichtsabhängigkeit nach Anforderungen des WaffG bzw.der VO im Zusammenhang mit B gibt es nur in einem(!) Ausnahmefall: Bei über 200 Kg Gewicht oder entsprechender Verschraubung, sind im B Schrank 10 anstatt 5 KW zulässig ! Wurde aber nun wirklich oft genug hier besprochen Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 In Antwort auf: A und B - Einstufungen nach VDMA 24992 definitiv nicht!Gewichtsabhängigkeit nach Anforderungen des WaffG bzw.der VO im Zusammenhang mit B gibt es nur in einem(!) Ausnahmefall: Bei über 200 Kg Gewicht oder entsprechender Verschraubung, sind im B Schrank 10 anstatt 5 KW zulässig ! Wurde aber nun wirklich oft genug hier besprochen Genau, ich wollte ja auf die DIN warten. Da diese aber nicht kommen gleich mal ein Hinweis: MEIN B-Tresor hat nämlich 1. wie oben schon gepostet keine 200 kg 2. ganz andere DIN Nummern als von Dir angegeben. (DIN EN ISO 9002:94) VDMA 24992 Deswegen hätte mich eine Übersicht der DIN-Normen schon interessiert Link to comment Share on other sites More sharing options...
JM Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 In Antwort auf: Hallo, das Gewicht bzw. die Forderung um Befestigen ergibt sich aus der DIN EN-1143-1! Unter 1000 Kg – kein B! Es sei denn, man befestigt nach DIN EN-1143-1 (8 Verankerung) Gruss Spa Hallo, was hat die Norm DIN EN-1143-1 mit der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 zu tun ? JM Link to comment Share on other sites More sharing options...
JM Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 In Antwort auf: In Berlin ist ketzten jahres ein Waffenbesitzer wegen unsachgemäßer Lagerung seiner Waffen in zweiter Instanz verurteilt worden ( Unzuverlässigkeit, Entzug der waffenrechtl. Lizenzen etc.) , weil sein Waffenschrank nicht mit der Wand und dem Boden verdübelt war. Ich kann mich dunkel an so einen Fall erinnern, der auch hier diskutiert wurde. Allerdings wurde da nicht nur die fehlende Verankerung, sondern auch das offene Liegenlassen (!) der Waffen in der Wohnung beanstandet. Hast Du vielleicht ein Aktenzeichen zu dem Urteil ? JM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sentenced7 Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 Hui, da hat sich jetzt wohl jemand in die Nesseln gesetzt...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
JM Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: In Berlin ist ketzten jahres ein Waffenbesitzer wegen unsachgemäßer Lagerung seiner Waffen in zweiter Instanz verurteilt worden ( Unzuverlässigkeit, Entzug der waffenrechtl. Lizenzen etc.) , weil sein Waffenschrank nicht mit der Wand und dem Boden verdübelt war. Ich kann mich dunkel an so einen Fall erinnern, der auch hier diskutiert wurde. Allerdings wurde da nicht nur die fehlende Verankerung, sondern auch das offene Liegenlassen (!) der Waffen in der Wohnung beanstandet. Hast Du vielleicht ein Aktenzeichen zu dem Urteil ? JM Hallo nochmal, hab die damalige Diskussion hier gefunden: alter Thread Leider funktioniert der Link auf www.jagd.de nicht mehr (zumindest für mich, bin dort kein Mitglied). Aber die Aussage von Barlow ist ja auch ganz interessant. In Antwort auf: Wenn ihr den von JM angegebenen Link www.jagd.de lesen würdet, würdet ihr finden, daß dem Mann die Zuverlässigkeit entzogen worden ist, weil er Waffen und Munition offen in der Wohnung herumliegen ließ. Der nicht festgeschraubte Tresor kam nur noch erschwerend hinzu. MfG Barlow" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 Hier in dem Forum wurde doch früher mal lang und breit diskutiert, daß die fehlenden 200 kg durch entsprechendes Verankern zu kompensieren wäre, was einer Zugkraft von 200 Kp entspricht..... (Das war der Diskussionsstand, ich enthalte mich einer Meinung dazu). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted March 1, 2004 Share Posted March 1, 2004 ....und auch das "Festschrauben von Tresoren" ist im WaffG oder der VO nirgendwo gefordert-also kann das "Fehlen" auch keine strafverschärfende Wirkung haben ! Es wird einzig als Ersatz für die 200 Kg Anforderung in der von mir weiter oben zitierten Ausnahme-Regelung erwähnt. Das es eine hilfreiche,nicht aufwändige und kostengünstige ,zusätzliche Sicherung ist, die man ruhig anwenden sollte, ist davon nicht betroffen Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
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