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IGNORED

Verankerung von Waffenschränken


Trooper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Leute,

ich werde (wieder mal) aus dem WaffG samt VO nicht so recht schlau... muß ich meinen Waffenschrank in jedem Fall an die Wand andübeln, oder hat das lediglich Einfluß auf die Frage, wieviele KW's ich da reinstopfen darf (200-kg-Regel)???

Ich kann nämlich keine Formulierung finden, die mir eine Verankerung explizit vorschreibt.

Hintergrund ist, daß ich 1.) in meiner kleinen Bude kaum noch Platz an der Wand habe, und mir 2.) den Aufwand sparen möchte, weil ich hier wahrscheinlich nicht mehr lange wohnen werde.

mfg

Trooper

Geschrieben

Hi Trooper!

Waffenrechtlich geht es nur um die Anzahl der Waffen. pissed.gif Wobei mir nicht klar ist, ob es reichen würde, wenn ich die Gewichte von meinen Hanteln mit in den Schränken lagerte, um die 200kg-Grenze zu erreichen. AZZANGEL.gif

Eine Pflicht zum Anschrauben kann sich aber auch aus den Bedingungen Deiner Hausratversicherung ergeben 016.gif. Die verlangen üblicher Weise das Anschrauben eek2.gif.

Ich habe leider keine Hausratversicherung gefunden, die mir zu vernüftigen Konditionen nur meine Cluster-Risiken, meine Waffenschränke mit Inhalt, versichern wollte crying.gif und habe deshalb auch keine angeschraubten Waffenschränke. tongue.gif

Dein

Mausebaer cool.gif

Geschrieben

Also ich habe einen B-Tresor der KEINE 200 kg wiegt. Trotzdem ist er in der Hausratversicherung (samt Inhalt wink.gif) mit bis zu 75.000DM versichert.

Ich habe letztens im Baumarkt einen 0-Schrank mit unter 200 kg gesehen. Da war ein riesen Aufkleber dran dass er im Boden verankert werden muss.

Das heisst für mich dass das Gewicht eher waffenrechtlich eine Rolle spielt. (bin mir hier aber nicht sicher, das leite ich aus dem Aufkleber ab).

Beim versicherungsrechtlichen bin ich mir aber sicher weil´s bei der HUK so in der Police steht und mein Vertreter EXTRA in der Zentrale nachgefragt hat.

Geschrieben

Die versicherungstechnische Seite ist mir im Moment nicht ganz so wichtig... wink.gif

Hauptsache, das Ordnungsamt steigt mir nicht aufs Dach. Ich hab mir neulich im Baumarkt einen kleinen B-Schrank geschossen, der aber keine voll durchgebohrten Löcher hat. Sonst hätte ich noch damit zum Schlosser gemußt, aber das kann ich mir ja jetzt sparen.

Thanx...

Trooper

Geschrieben

Wenn er B hat ohne "Auflage" oder extra Hinweis dann darfst Du die bekannten 5 KW drin lagern.

Auch der Hersteller hat steht durch die Einstufung in der Pflicht und wenn er Stufe B nur durch Einbetonieren hätte müsste das wohl irgendwo dabei stehen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Die versicherungstechnische Seite ist mir im Moment nicht ganz so wichtig...
wink.gif

Hauptsache, das Ordnungsamt steigt mir nicht aufs Dach. Ich hab mir neulich im Baumarkt einen kleinen B-Schrank geschossen, der aber keine voll durchgebohrten Löcher hat. Sonst hätte ich noch damit zum Schlosser gemußt, aber das kann ich mir ja jetzt sparen.

Thanx...

Trooper


Den relativ geringen Aufwand würd ich mir trotzdem nicht sparen: HSS Bohrer und normale Bohrmaschine reichen völlig aus, um die Löcher vollends durchzubohren - und sicherer ist es dann allemal wink.gifFang halt nicht gleich mit Größe 10mm an-sondern nimm zuerst einen dünneren Bohrer. es geht grin.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Den relativ geringen Aufwand würd ich mir trotzdem nicht sparen: HSS Bohrer und normale Bohrmaschine reichen völlig aus, um die Löcher vollends durchzubohren - und sicherer ist es dann allemal Fang halt nicht gleich mit Größe 10mm an-sondern nimm zuerst einen dünneren Bohrer. es geht

Mouche


Also Mouche, da gibt`s eine schnellere möglichkeit ein Loch reinzumachen.

So ca. 9 mm !!! chrisgrinst.gif oder 7.62 !!! grlaugh.gifgrlaugh.gif

Übrigends schweiße ich an meinen einfach ausen eine Lasche ran. eek2.gifeek2.gif

...Und Betoniere ihn ein !!! 021.gif021.gif

Geschrieben

Ich habe meine Schränke einfach miteinander verschraubt.

Diese Schrauben sind nur von innen sicht- und erreichbar.

Das Gesammtgewicht dieser Konstruktion hat weit über 200 Kg

und ist auch von dem Ausmaßen einfach nicht mehr wegzube-

kommen. Der Sachbearbeiter auf dem Amt meinte: Gute Idee.

Geschrieben

Respekt!! Das nenne ich mal ne Innovation...

Aber in meiner jetzigen Bude werde ich wohl doch nicht mehr groß basteln, das kann ich in meiner neuen Wohnung irgendwann dieses Jahr mal machen.

Ich wollte nur vor dem Waffenkauf vorsichtshalber mal abklopfen, ob ich Probleme kriege, wenn ich das Ding nicht festtackere.

mfg

Trooper

Geschrieben

Hallo, das Gewicht bzw. die Forderung um Befestigen ergibt sich aus der DIN EN-1143-1!

Unter 1000 Kg – kein B! Es sei denn, man befestigt nach DIN EN-1143-1 (8 Verankerung)

Gruss Spa

cool.gif

Geschrieben

In Berlin ist ketzten jahres ein Waffenbesitzer wegen unsachgemäßer Lagerung seiner Waffen in zweiter Instanz verurteilt worden ( Unzuverlässigkeit, Entzug der waffenrechtl. Lizenzen etc.) , weil sein Waffenschrank nicht mit der Wand und dem Boden verdübelt war.

Geschrieben

HI Fungun

Ich habe meine drei Schränke auch miteinander verschraubt.

Diesen "TURM" trägt keiner weg grlaugh.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Der einzige ( Arni Schworzenägger) der das vielleicht gekonnt hätte, ist jetzt Gouvi in Amiland und mittlerweile durch den Genuß von Cola und Hamburger´s vollkommen aufgeschwemmt.

Gruß murmel

Geschrieben

Oooch Murmel,

in unserer Ecke hat vor Jahren eine angebl. "Rumänenbande" TONNENSCHWERE Tresore aus Postämtern geholt.

OK, da saß auch niemand drin, der sich nächstens vermittels "Murmeln" dagegen aufgelehnt hätte chrisgrinst.gif

Geschrieben

( Ich hab mir neulich im Baumarkt einen kleinen B-Schrank geschossen, der aber keine voll durchgebohrten Löcher hat.)

Zitat.

So'n Schachtelchen hab ich mir auch erst kürzlich gekauft,

habe mir dann mit einem HSS-Bohrer durch das vorhandene Loch als Führung einfach ein 2. durch die Rückwand gebohrt-

den Bohrer gut kühlen, trotzdem Verlust einkalkulieren!

Ist ein zäher Stahl, ging aber mit meiner uralten Blackunddingens trotzdem durch.

Geschrieben

Hallo, was ist wenn jemand im dritten Stock wohnt und der Schrank aus statischen Gründen nicht schwerer als 150kg sein darf? Das jemand einen 150 KG Schrank aus den dritten Stock einfach entfernt ist ja wohl eher unwahrscheinlich.

Oder? 021.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo, ich kenne keinen Link der zu einer DIN führt.

blush.gif

Aber ich habe diese vorliegen.

Gruss Spa
chrisgrinst.gif


....worüber?

Das "unter 1000 Kg kein B" - wie Du weiter vorne gepostet hast?

Sorry - aber DAS ist kompletter Unsinn rolleyes.gif

Versicherungseinstufungen sind/können gewichtsabhängig sein.

A und B - Einstufungen nach VDMA 24992 definitiv nicht!Gewichtsabhängigkeit nach Anforderungen des WaffG bzw.der VO im Zusammenhang mit B gibt es nur in einem(!) Ausnahmefall: Bei über 200 Kg Gewicht oder entsprechender Verschraubung, sind im B Schrank 10 anstatt 5 KW zulässig !

Wurde aber nun wirklich oft genug hier besprochen grin.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

A und B - Einstufungen nach VDMA 24992 definitiv nicht!Gewichtsabhängigkeit nach Anforderungen des WaffG bzw.der VO im Zusammenhang mit B gibt es nur in einem(!) Ausnahmefall: Bei über 200 Kg Gewicht oder entsprechender Verschraubung, sind im B Schrank 10 anstatt 5 KW zulässig !

Wurde aber nun wirklich oft genug hier besprochen


Genau, ich wollte ja auf die DIN warten. Da diese aber nicht kommen gleich mal ein Hinweis:

MEIN B-Tresor hat nämlich

1. wie oben schon gepostet keine 200 kg

2. ganz andere DIN Nummern als von Dir angegeben.

(DIN EN ISO 9002:94) VDMA 24992

Deswegen hätte mich eine Übersicht der DIN-Normen schon interessiert

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo, das Gewicht bzw. die Forderung um Befestigen ergibt sich aus der DIN EN-1143-1!

Unter 1000 Kg – kein B! Es sei denn, man befestigt nach DIN EN-1143-1 (8 Verankerung)

Gruss Spa

cool.gif


Hallo,

was hat die Norm DIN EN-1143-1 mit der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 zu tun ?

JM

Geschrieben

In Antwort auf:

In Berlin ist ketzten jahres ein Waffenbesitzer wegen unsachgemäßer Lagerung seiner Waffen in zweiter Instanz verurteilt worden ( Unzuverlässigkeit, Entzug der waffenrechtl. Lizenzen etc.) , weil sein Waffenschrank nicht mit der Wand und dem Boden verdübelt war.


Ich kann mich dunkel an so einen Fall erinnern, der auch hier diskutiert wurde.

Allerdings wurde da nicht nur die fehlende Verankerung, sondern auch das offene Liegenlassen (!) der Waffen in der Wohnung beanstandet.

Hast Du vielleicht ein Aktenzeichen zu dem Urteil ?

JM

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

In Berlin ist ketzten jahres ein Waffenbesitzer wegen unsachgemäßer Lagerung seiner Waffen in zweiter Instanz verurteilt worden ( Unzuverlässigkeit, Entzug der waffenrechtl. Lizenzen etc.) , weil sein Waffenschrank nicht mit der Wand und dem Boden verdübelt war.


Ich kann mich dunkel an so einen Fall erinnern, der auch hier diskutiert wurde.

Allerdings wurde da nicht nur die fehlende Verankerung, sondern auch das offene Liegenlassen (!) der Waffen in der Wohnung beanstandet.

Hast Du vielleicht ein Aktenzeichen zu dem Urteil ?

JM


Hallo nochmal,

hab die damalige Diskussion hier gefunden:

alter Thread

Leider funktioniert der Link auf www.jagd.de nicht mehr (zumindest für mich, bin dort kein Mitglied).

Aber die Aussage von Barlow ist ja auch ganz interessant.

In Antwort auf:

Wenn ihr den von JM angegebenen Link
lesen würdet, würdet ihr finden, daß dem Mann die Zuverlässigkeit entzogen worden ist, weil er Waffen und Munition offen in der

Wohnung herumliegen ließ. Der nicht festgeschraubte Tresor kam nur noch erschwerend hinzu.

MfG Barlow"


Geschrieben

Hier in dem Forum wurde doch früher mal lang und breit diskutiert, daß die fehlenden 200 kg durch entsprechendes Verankern zu kompensieren wäre, was einer Zugkraft von 200 Kp entspricht..... (Das war der Diskussionsstand, ich enthalte mich einer Meinung dazu).

Geschrieben

....und auch das "Festschrauben von Tresoren" ist im WaffG oder der VO nirgendwo gefordert-also kann das "Fehlen" auch keine strafverschärfende Wirkung haben rolleyes.gif!

Es wird einzig als Ersatz für die 200 Kg Anforderung in der von mir weiter oben zitierten Ausnahme-Regelung erwähnt.

Das es eine hilfreiche,nicht aufwändige und kostengünstige ,zusätzliche Sicherung ist, die man ruhig anwenden sollte, ist davon nicht betroffen wink.gif

Mouche

Archiviert

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