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IGNORED

ich mache innerlich KABOOM :waffg:


Slotsipxes

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*Die lange Odysee meines Austauschlaufes für meine P22*

Es war einmal ein kleiner Zwerg der von allen Seiten des Lebens gesagt bekommt das er ein Zwerg ist. !.)Von den Politikern die Ihn Müllmäßig regieren und ihn nach Strich und Faden über den Tisch ziehen mit Gesetzen die so schwachsinnig sind das ein normaler Mensch sich von Geburt an im Notstand befindet und anderen bis zum Lebensende Nothilfe leisten muss.....also wie gesagt von allen Seiten....dieser Zwerg also bestellte bei Frankonia Ende Dezember 2003 einen Wechsellauf für seine Walther P22; im Guten Glauben das dieser spätestens nach 14 Tagen eintreffen wird.Aber der Zwerg wartet....wartet...wartet...ein Telefonanruf bei Walther...(vielleicht haben die ja vergessen den lauf zu bestellen?).....warten....dann plötzlich am 27.02.2004 die Bestätigung das er (der Wechsellauf) endlich in der Filiale DA zum abholen bereit liegt. laugh.gif

Der Zwerg freut sich ungemein und nimmt die beschwerliche Fahrt nach DA auf sich in der Hoffnung endlich diesen kurzen Lauf in seinen Panzerschrank der Sicherheitsstufe B zu deponieren. Aber dann...... pissed.gif

So jetzt 'mal Spaß bei Seite, also ich marschier da ein, hol' die WBK heraus damit er sieht das da schon eine Waffe im gleichen Kaliber eingetragen ist und will den Lauf in Empfang nehmen, da meint er (Sachbearbeiter Mr. weiss nix) auf einmal das ich für den Erwerb des Wechsellaufes einen Voreintrag benötige und er mir diesen deshalb nicht aushändigen kann.Ich natürlich versuch Ihm zu erklären das dieses nicht nötig sei, bzw. der Kollege neben Ihm sagt zu Mr."ich weiss nix" das gleiche und das er den Lauf so eintragen würde,....hilft alles nix, er ist der Meinung das er dieses ERST EINMAL MIT DER ZUSTÄNDIGEN WAFFENBEHÖRDE ABKLÄREN MUSS!!! Da fällt mir ja nix mehr ein! Also ich schnurstracks zu der Bücherabteilung gelaufen, hol' mir eine überarbeitete Version des Waffengesetzes, und such den passenden § heraus.

1.)WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

3.1

Austauschläufe sind Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne

Nacharbeit ausgetauscht werden können.

3.2

Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen

Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden müssen.

2.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für

diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.3

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu

bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine

Einsteckläufe sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis

eingetragen sind.

Anderer Kollege von Frankonia sucht mit mir zusammen in dem besagten Buch....hab ich dann auch gefunden.(siehe oben)Ich will dieses dem Besagten Sachbearbeiter "Weiss nix" zeigen und bekomme dann als Antwort, ich zitiere : "das interessiert mich nicht, das Waffengesetz ist Landesrecht und jedes Land definiert es anders" 021.gif ich dann voll Sprachlos, sind ja auch ne menge Kunden anwesend sonst hätte ich mal meine rethorischen Fähigkeiten genutzt und Ihm mit ein paar Worten gesagt das er sich einmal gedanken darüber machen sollte was so ein Gesetz eigentlich bedeutet.Egal.....das wird noch ein Nachspiel haben, den besagte Angestellten haben das Waffengesetz zu kennen und nicht zu interpretieren wie es der jeweilige Waffensachbearbeiter der jeweiligen Waffensachbehörde es gerne möchte.Meldung an Forum Waffenrecht geht raus sobald ich das ganze schriftlich aufgearbeitet habe.Ich will hier nicht so weit gehen und die Vermutung äußern das ein Mitarbeiter sich vor einem Sachbearbeiter hinkniet und Absolution verlangt für jede kleine Action die genemigt werden muß, nur um anschließend selbst einfacher an andere Dinge zu kommen, aber ich habe ein Waffengesetz und ich habe ein recht darauf das der Wortlaut des Waffengesetzes 1 zu 1 umgesetz wird.

So das war es.Wiederstand bedeutet nicht Ungehorsam der Sache gegenüber aber denjenigen die die Sache in eigenem Interesse zurechtbiegen und beugen.Also wenn was anliegt dann Meldung an das Forum oder FWR. Öffentlich machen dieser Aktionen und anschließend beschweren das hilft.

Danke

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OK... daß einige Sachbearbeiter in den Ordnungsbehörden uns gerne das Leben schwer machen, war mir ja klar. Und daß es ebenfalls Vereinsfürsten gibt, die in vorauseilendem Gehorsam aus eigener Machtvollkommenheit selber waffenrechtliche "Regelungen" aufstellen, ist mir auch schon zu Ohren gekommen. Aber daß sich in diese unheilige Allianz jetzt auch noch Leute einreihen, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen, Dinge an UNS zu verkaufen, das haut mich jetzt wirklich aus den Latschen...

Hast du den Lauf denn jetzt gekriegt, oder schmort er immer noch bei der besagten Firma? Ich würde mir an deiner Stelle das Telefon schnappen, mich mit dem Vorgesetzten des Herrn verbinden lassen und ihm erläutern, daß du deine Geschäfte woanders tätigen wirst, wenn die Firma nicht sofort in die Puschen kommt (und dir einen beträchtlichen Entschuldigungspreisnachlaß gewährt :-)

mfg

Trooper

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Unglaublich, dass die Verkäufer sich nicht mit dem Waffengesetz auskennen. pissed.gif

Ich hätte sofort an Ort und Stelle in Würzburg angerufen. Irgendein Vorgesetzter wird sich doch mit Waffenunrecht auskennen? confused.gif

Da beklagen die Herren den schlechten Absatz und vergraulen auch noch die letzten Kunden. gaga.gif

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Lasse es einfach, kaufe dir den Lauf woanders, da wo man sich auskennt. Wenn der in zwei Jahren bei denen immer noch rumliegt, werden die schon noch darüber nachdenken.

Ansonsten besser keinen Stress deswegen, denn wir wissen ja alle, dass einzige, was wirklich unendlich ist, ist die menschliche Dummheit und daran werden wir auch nichts ändern.

Gruß

Makalu

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....so thema für mich erledigt.

Habe Email an das Forum Waffenrecht und an die entsprechende Filiale von Frankonia geschickt.Mir ging es nicht um das Registrieren des Austauschlaufes (hätte ich sowieso gemacht auch wenn ich es nach dem neuen Waffengesetz nicht muß) Ich kann mir vorstellen das der betreffende Mitarbeiter an das gleiche gedacht hat wie ich....., das ist aber ein Problem das sich die Herren die das Waffengesetz modifiziert haben verantworten müssen, und solange es ein Gesetz gibt sollte es als Grundlage dienen und nicht als Interpretationsvorlage für diverse "Möchtegern Beamte". Immerhin haben viele für dieses Gesetz Zeit, Energie, Geld und einen Teil Ihrer Privatsphäre geopfert und es wäre fahrlässig dieses mitertarbeitete Gesetz so einfach aus der Hand zu geben.Hätte der Mitarbeiter signalisiert das er an sich meinen Ausführungen folgen kann, er aber trotzdem zu seinem eigenen Schutz (Fehlentscheidung) Rückfrage bei der Waffenbehörde halten möchte, hätte ich dieses ohne weiteres akzeptiert.Da aber das ganze arg nach Willkür und Anmassung aussah habe ich mich entschlossen dieses hier zu veröffentlichen und mich zu beschweren.

Nachdem ich solange auf den Austauschlauf gewartet habe und es woanders eventuell noch einmal so lange dauern könnte warte ich ab was den da so kommt.Dann entscheide ich ob ich den Austauschlauf bei Frankonia kaufe oder woanders nocheinmal bestelle.

Bis denne

Jeder Bundesbürger hat recht auf zivilen Ungehorsam (sprich Rechtsweg einschlagen) wenn ein anderer Bundesbürger Ihm seine Rechte streitig macht.

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Sehr geehrte Damen und Herren des Forum Waffenrechtes,

ich möchte Ihnen heute folgenden Vorfall mitteilen und bitte Sie höflichst bei Frankonia Jagd DA vorstellig zu werden und dort den Mitarbeitern bzw. dem Filialleiter Herrn xxxx nahe zu legen sich doch bitte das aktuelle Waffengesetz zu besorgen und sich dann auch bitte daran zu halten.

Ich habe Ende Dezember einen Austauschlauf für meine Walther P22 bestellt und dann am 27.02.2004 telefonisch bestätigt bekommen das dieser dort eingetroffen ist und ich denselbigen abholen könnte.

Ich bin dann umgehend nach Darmstadt in die Filiale gefahren und habe dort dem Mitarbeiter X (den Namen werde ich hier nicht nennen; der Mitarbeiter ist mir aber bekannt) meine WBK vorgelegt damit er sich überzeugen konnte das ich schon eine Waffe geichen Kalibers erworben und eingetragen hatte. Ich hätte also nach dem neuen Waffengesetz den Austauschlauf ohne Erlaubniss und Voreintrag erwerben und besitzen dürfen.

Jetzt hat dieser besagte Mitarbeiter X jedoch Einwände geäußert hinsichtlich des Erlaubnissfreien Erwerbs und Besitzes dieses Austauschlaufes. Ein anderer Kollege der direkt neben Ihm gestanden hat bestätigte das dieser Austauschlauf ohne Voreintrag erworben werden dürfe und er dieses auch so machen würde, worauf der besagte Mitarbeiter X entgegnete, ich zitiere sinngemäß: "das kannst Du so machen mir ist die Sache zu ungenau ich werde mich erst einmal mit der Behörde in Verbindung setzen" zitat ende.

Daraufhin bin ich in die gegenüberliegende Buchabteilung von Frankonia Jagd DA gelaufen und habe mir ein Exemplar des neuen Waffengesetzes geholt wo ich dann im Beisein eines anderen Mitarbeiters den besagten § gesucht und auch gefunden habe.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für

diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber

der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger

Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln);

2.3

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu

bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine

Einsteckläufe sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis

eingetragen sind.

Mit diesem § der die Richtigkeit meiner Aussage und der des anderen Mitarbeiters belegt wollte ich zu dem besagten Mitarbeiter X gehen, der mir dann aber im Vorbeigehen lapidar mitteilte, ich zitiere sinngemäß: "das interessiert mich nicht, das Waffengesetz ist Landesgesetz und jedes Land legt dieses anders aus ich werde bei der Waffenbehörde DA nachfragen, Sie bekommen dann von mir Bescheid" zitat ende

Ich war wirklich sprachlos. Ich fügte noch hinzu das meine Waffenbehörde nicht Da sondern GG wäre, dieses hat Mitarbeiter X aber anscheinend nicht mehr gehört, so das der andere Mitarbeiter der mit mir gemeinsam den Gesetzestext gesucht hat, mir versicherte er werde es Ihm mitteilen.

Ich muss schon sagen das ich es schon sehr befremdlich finde wenn Sachbearbeiter der Waffenbehörde Gesetzestexte individuell auslegen und interpretieren, wenn aber Mitarbeiter einer renomierten Firma wie Frankonia Jagd, deren Job es unter anderem auch ist die aktuellen Gesetzestexte zu kennen, schon anfangen die geschriebenen Gesetzestexte im Interesse von Waffenbehörden voreilig in Frage zu stellen, dann komme ich nicht umhin mich darüber beschweren zu müssen.

Ich bitte Sie hiermit bzw. fordere Sie hiermit auf dem Verantwortlichen Filialleiter Herrn xxxx diesen Vorfall mitzuteilen und Ihn zu bitten seine Mitarbeiter hinsichtlich von Gesetzesinterpretation, kenntniss des aktuellen Waffengesetzes besser zu schulen oder zumindest sich den aktuellen Gesetzestext zu besorgen. Mein Vorschlag wäre es alle Filialen der Firma Frankonia Jagd mit einem Ihrer Rechtsanwälte der sich im Waffenrecht auskennt zu vernetzen so das im Vorfeld schon solche Fragen geklärt werden ohne die jeweilige Behörde damit unnötigerweise zu belästigen.Eine Hotline (0190er Nummer)für Schützen, Waffensammler, Jäger für Waffenrechtliche Fragen wäre auch eine geeignete Lösung um solche Fragen zu klären. (Abgesehen davon das dieses auch wieder etwas Geld in die Kassen des Forum Waffenrechtes bringen wird) Eine Sammlung aller Fragen bezüglich des Waffengesetzes und der schon gegebenen Antworten wäre zum Beispiel auch eine gute Idee, vorrausgesetzt das diese Antworten rechtlich einwandfrei, am besten bezogen auf Urteile oder § eines bestimmten Gesetzestextes beruhen.

Mit freundlichen Grüssen und auf eine baldige Antwort hoffend

verbleibe ich

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tja, ob das übers fwr der richtige weg ist, möcht ich mal bezweifeln. hätte den weg, den nowlin und makalu vorgeschlagen haben, für erfolgversprechender gehalten.

etwas daneben finde ich allerding deinen vorschlag mit der 0190er-nummer:

einerseits besteht über die örag eine rechtsschutzversicherung, andrerseits erwarte ich auch, daß das fwr für die mitglieder kleinere anliegen auch kostenlos erledigt. das ganze nenn ich mitgliederbetreuung.

ne 0190er-nummer würde ich als abzocke bezeichnen und mich veranlassen aus dem fwr auszutreten.

cu

klausp

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@klausp

mit der 0190er war nur ein Vorschlag und kann gerne kundenfreundlich abgeändert werden ( ohne Gebühr oder nur die normale Standart Gebühr), aber eine hotline sollten wir schon haben für solche Fälle und den Brief an das FWR habe ich als Kopie an die Filiale in DA weitergeleitet.Es kommt schon dahin wo es hinkommen soll. Es geht nur um diese bodenlose Impertinenz aus den eigenen Reihen.

Neue Ideen sind immer Willkommen

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Hi Ruger,

seit Erfurt wissen wir, wie schnell die Mitarbeiter in Waffengeschäften Fehler machen können. Die restriktive und ängstliche Auslegung des Waffenrechts begegnet uns doch nicht nur bei unseren behördlichen Sachbearbeitern, sondern zwangsläufig auch AZZANGEL.gifrolleyes.gif bei Mitarbeitern des Waffenhandels.

Der Mann hatte schlichtweg keinen Durchblick, aber fürchterliche Angst um seinen Arbeitsplatz, wenn er einen Fehler macht.

Dem jetzt noch Dampf zu machen, halte ich für ungerecht. Diejenigen, die Ahnung vom Waffenrecht haben, sollten dazu beitragen, die Vorschriften zu verbreiten. Irgendwann wird Rechtssicherheit herrshen. Aber das erreicht man doch nicht dadurch, daß man dem armen Teufel bei Frankonia das Existenzlichtlein (Arbeitsplatz) ausbläst.

hemo rolleyes.gif

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@hemo

ich bin der letzte der dafür verantwortlich sein möchte das jemand seinen job verliert, denn hinter jeder Person stehen viele andere Personen die von dieser Person irgendwie abhängig sind. Aber anstatt Angst zu haben und weiterhin unsicher seinen job zu erledigen sollte diese Person ganz einfach einmal zu Hause ein paar Stunden das Waffengesetz büffeln.Das kann ich von einem Mitarbeiter im Waffenhandel erwarten.

Habe mich nur darüber aufgeregt das ich umsonst nach Da fahren musste und ich mich so darauf gefreut habe endlich den kuzen Lauf in meine P22 einzubauen.

Also ich will nicht schaden sondern aufrütteln.Nix für Ungut.Hoffe ich konnte Dich beruhigen grin.gif

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...hätte, wäre, wenn ?

Jeder von uns hätte das evtl. anders angegangen.

Respektiert einfach sein vorgehen - er war dabei, wir nicht.

Manchmal macht eben der Ton die Musik und wenn sich der Verkäufer damit rausredet, dass Waffenrecht Ländersache ist gaga.gif...

Fakt ist, dass viele Leute die Fallen und Stolperstricke im neuen Waffengesetz nicht kennen. Das ist auch keine Schande (siehe die vielen Fragen hier unter Waffenrecht).

Aber wenn man es schwarz auf weiß gezeigt bekommt, sollte man sich nicht fadenscheinige Ausreden einfallen lassen, um die eigenen Unkenntnis zu vertuschen.

Hoffen wir mal, dass die Mitarbeiter jetzt besser geschult werden und evtl. ein rechtskundiger Mitarbeiter in der Frankonia-Zentrale für die Mitarbeiter telefonisch erreichbar ist.

Damit wäre allen geholfen.

Das mit der 0190er Nummer ist doch gar nicht so schlecht - wir sollen da ja auch nicht anrufen, sondern die, die sich mit dem Waffengesetz nicht auskennen (Verkäufer, Sachbearbeiter bei den Waffenbehörden etc.). chrisgrinst.gif

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Eins vorweg: Ich arbeite nicht bei Frankonia und krieg auch keine Prozente (jedenfalls nicht mehr als jeder andere hier wink.gif)

Wie kann man eigentlich den "Rausschmiss" eines Mitarbeiters oder auch nur eine 100%ig korrekte Behandlung oder sowas wie eine Mitarbeiterschulung verlangen?

Jammern wir nicht tagtäglich hier und wo anders dass es keine FACHleute mehr gibt? Erleben wir das nicht jeden Tag beim Büchsenmacher, beim Apotheker, in der Autowerkstatt und im Supermarkt?

Wie mag man so vermessen sein zu verlangen dass irgendjemand bei Frankonia die Verantwortung über das Unvermögen eines einzelnen Mitarbeiters übernehmen soll oder kann? Verlangt Ihr eine Mitarbeiterschulung wenn Ihr im T-Punkt merkt dass der Verkäufer nicht weiss was das neueste Handy alles so drauf hat?

Wir alle machen Fehler, wir alle fordern hier und an jedem Biertisch dauernd dass man vernünftig miteinander umgehen soll.

Tut mir leid, ich versteh´s nicht. Ich wurde in Nürnberg und Würzburg immer sehr zuvorkommend bedient und auch die wenigen Arbeiten die ich machen hab lassen waren besser als bei den Büchsenmachern die ICH kenne. Was können DIESE Leute dafür wenn sie irgendwo einen Kollegen sitzen haben der nicht so gut ist.

Ich fordere eine Schulung für WO-User 016.gif

PS: Sicher ist Waffenrecht nicht offiziell Länderrecht. Wenn ich aber höre dass man in anderen Bundesländern nichts bekommt weils an Formblättern mangelt während wir Bayern kräftig am Einkaufen sind tongue.gif so zählen momentan zumindest die Länderregelungen mehr als das "nackerte" WaffG. Das ist zwar jetzt nicht juristisch korrekt aber die Praxis ist doch so.

Und wenn es irgendwo einen juristisch besser geschulten Büchsenmacher gibt dann hol ich mir mein Zeugs halt da. Aber das ist/war wohl auch nicht der Fall.

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Problem erledigt.........von seitens Frankonia. Jetzt meint der Sachbearbeiter meiner zuständigen Waffenbehörde aber das ALLES angemeldet werden muss. rolleyes.gif Jetzt muss ich den Sachbearbeiter aufklären 021.gif das wird immer lustiger.....und ein Formular DIN A 4 in dem ich den Erwerb einer Schußwaffe melde (Das Formular habe ich natürlich entsprechend abgeändert) musste ich auch noch ausfüllen. Den Sachbearbeiter habe ich dann freundlichst darauf hingewiesen das Frankonia den Verkauf des Laufes sowieso direkt an die zuständige Waffenbehörde melden muss und ich das ganze aus eigenem Interesse FREIWILLIG eintragen lasse.Eine Munitionserwerbsberechtigung brauche ich auch nicht da das Kaliber identisch mit dem Originalkaliber meines schon eingetragenen Sportgerätes ist. Also wieder einmal eine selbst hergestellte kleine Gemeinheit von Seitens der Waffenbehörde. ??? tongue.gif

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weise den sachbearbeiter mal darauf hin, dass der eintrag nicht nur überflüssig, sonderna auch gesetzeswidrig ist und er hier schlicht und einfach nach dem alten waffengesetz verfährt, obwohl seit 11 monaten ein neues in kraft ist.

lustig wäre auch ein artikel in der regionalzeitung "amt ignoriert neues waffengesetz" AZZANGEL.gifchrisgrinst.gif ... aber ob es der sache dienen würde, ist natürlich fraglich... crazy.gif

ich hab den kampf noch vor mir bzw bin gerade mittendrin (siehe thread wechselsystem ) kotz.gif

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habe gerade mit dem FWR telefoniert und viele sachlich fundierte informationen erhalten. im nächsten FWR newsletter wird es eine stellungnahme bezüglich dieser problematik geben, die als argumentationshilfe recht nützlich sein sollte.

der newsletter geht heute in den druck und sollte dann mitte nächster woche im briefkasten sein...

cool.gif

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.....hallo, neuester Stand der ganzen Angelegenheit:

Bin also heute zu Frankonia gefahren, hatte morgens mit dem Filialleiter alles abgeklärt und wollte also meinen Austauschlauf holen.....komme dort an....besagter Mitarbeiter X war aber nicht da, ....aber dafür ein anderer. Also Mitarbeiter holt den Austauschlauf und legt ihn auf den Tisch .......und fragt dann: "haben sie einen Voreintrag dafür?" ( fünf Minuten vorher hatte ich scherzhaft zu meiner Frau gesagt, warte die fragen bestimmt nach einen Voreintrag) ....ich konnte mir ein süffisantes Grinsen nicht verkneifen und entgegnete dann "nach § 2 Absatz 1 benötige ich keinen Voreintrag wenn ich schon eine Sportwaffe mit gleichem Kaliber in meiner WBK eingetragen habe" "Der Erwerb und der Besitz ist dann frei" Antwort des Mitarbeiters, .......jetzt kommt es..."die Durchführungsverordnung wird in jedem Bundesland anders ausgelegt" "Ich muss erst einmal nachfragen" .....hab dein zu meiner Frau gesagt, wenn ich den Lauf heute nicht mitnehmen kann dann können wir ja wenigstens wieder zu Burger King gehen. Antwort meiner Frau " ja das sind dann aber sehr teure Hamburger" 021.gif

Also Mitarbeiter kommt zurück und sagt dann ja das geht in Ordnung Frankonia muss den Erwerb aber an die Waffenbehörde weitermelden und die kommt dann wieder auf mich zurück. Das ist mir bekannt und ich werde den ALauf in meinem eigenen Interesse eintragen lassen, aber sie können das gleich hier machen ich lasse es dann abstempeln. 021.gif

Mal Spass beiseite, wo bekomme ich den jetzt die Durchführungsverordnung von Hessen her?Hat die schon jemand?Ich vermute die wird gerade provisorisch in Eigenregie in den verschiedenen Waffenbehörden zusammengeschustert 021.gif Das beste ist ja das der Mitarbeiter selbst zugegeben hat das die Waffenbehörden in den verschiedenen Bundesländern durch diese undurchsichtige Taktiererei durch die Hintertür das Waffengesetz wieder verschärfen möchten. Also ich bin der Meinung, wer sich nicht wehrt der lebt jetzt ganz bestimmt verkehrt.

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Vom beabsichtigten Erlass einer "hessischen" Durchführungsverordnung wird schon seit mindestens November 03 gemunkelt; mindestens 2x hat sich IM Bouffier schon dahingehend geäussert.

Zumindest bis Anfang letzter Woche lag bei meinem zuständigen Ordnungsamt keine solche vor.

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Warum wehrt sich der Handel denn nicht, oder lassen die sich ohne gegenwehr kaputtmachen??

Oder hat der Handel denn keine Rechte??

Oder braucht es noch mehr Arbeitslose?

mich persönlich würde es interessieren, wieviel Geschäfte durch die Gesetzgebung und der Blockade in der Durchführung schon kaputtgegangen sind..... 016.gif

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Hmm, naja alles darf man jetzt auch nicht dem neuen Waffengesetz ankreiden. Der Waffenmarkt war davor schon schlecht und es ist ja auch ohne neue gelbe WBK möglich, Waffen auf grün zu kaufen.

Das Problem liegt meines Erachtens darin, dass der Schießsport ein Luxus ist, den sich nicht mehr jeder leisten kann bzw. nur eingeschränkt mit ein oder zwei Waffen. Das kann man auch deutlich in anderen Bereichen (insbesondere in Vereinen) sehen.

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