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IGNORED

Verboten oder nicht?


Robert Schuhbauer-Struck

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nein, ohne die Anlage gelesen zu haben. M.W. nach nicht. In RPlz. wurde sogar erwogen so etwas zur Bekämpfung der Sauenplage zuzulassen, was daraus wurde weiß ich leider nicht. Widersstrebt aber meiner Auffassung von waidgerechter Jagd.

Geschrieben

Eigentlich hier in diesem Fall nicht, da er nur die Lampe verkauft. Das Set ist extra und nicht Bestandteil der Auktion.

Soweit kann ist die Lampe wohl noch nicht zum Anstrahlen geeignet und nicht automatisch dafür bestimmt. Es müssten ja auch sonst alle Lampen verboten werden, da man sie ja auch montieren könnte.

Ganz sauber nach deutschen Recht ist die Sache von der Angebotsstellung aber nicht.

Gruß

Makalu

Geschrieben

so wie er es verkäuft, würde ich erst mal sagen, nicht verboten.

meines erachtens dürfte erst der vollzug sprich die montage auf eine jagdglas und die anwendung der lampe eine straftat darstellen.

Geschrieben

In Antwort auf:

In RPlz. wurde sogar erwogen so etwas zur Bekämpfung der Sauenplage zuzulassen, was daraus wurde weiß


In RLP ist die Jagd auf Schwarzwild mit künstlichen Lichtquellen erlaubt.

Präzisierend heißt es: Das es sich bei diesen Lichtquellen um Handelsübliche Taschenlampen handeln muß.

Wenn hier die Lampe allein angeboten wird, m.E. kein Problem.

Da aber der Anbausatz für die Montage an einber Waffe bestimmt ist = Megapfui.

Aber Robert wird uns nach einer angemessenen Zeit sicher die Auflösung des Rätsels geben.

Geschrieben

Mal abgesehen von "Verboten" (den Besitz der Montage für das ZF halte ich für rechtswidrig!) kann ich etwas über die Lampe sagen, da ich sie mir mal geleistet habe (55,- €, aber ich wollte meinen lokalen BüMa etwas unterstützen wink.gif ).

Das Teil ist recht gut! Im direkten Vergleich zur SureFire hatte ich sie noch nicht, aber bis ca. 70 m kann ich meinen Hund (pechschwarz, wie die umgebende Nacht!) wiederfinden und auch als solchen identifizieren!

Im direkten Blick ist die Blendwirkung sehr stark.

Ersatzbirnen gibt es passende von der Firma "AmperLite", soll von MediaMarkt vertrieben werden.

Geschrieben

In Antwort auf:

In RLP ist die Jagd auf Schwarzwild mit künstlichen Lichtquellen erlaubt.


Das bedeutet also, daß die RP-Jäger bewußt und konsequent gegen ein gültiges Gesetz verstoßen? Anleuchten des Zieles ist m.W. nicht Jagd- sondern Waffenrecht und dort verboten. Was aber per Gesetz verboten ist kann doch nicht einfach von Jägers erlaubt werden? Klär mich bitte mal auf, Mike!

Gruß

Michael

Geschrieben

dies war hier ein sondererlass der ordnungsbehörde, und war/ist nur bestimmten jagtschutzberechtigten genehmigt worden. hier im zusammenhang mit der schweinepest. ist nicht jedem jäger generell erlaubt worden.

Geschrieben

Also,

versucht mal das Zubehör woanders, ganz offiziell in einem

Waffenzubehör-Laden zu kaufen.

Dort bekommt ihr zu hören : Verbotener Gegenstand

Basta.

Nicht einmal "normale" Polizeibeamte haben da eine Chance.

Wer es genau wissen will :

Anlage 2 (zu § 2 Abs.2 bis 4)

Waffenliste

Abschnitt 1 :

Verbotene Waffen

1.1 ...

1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs 2 Nr. 1 nach den

Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör eek2.gif

nach Nummer 1.2.4, die

1.2.1 ...

1.2.2 ...

1.2.3 ...

1.2.4 für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten eek2.gif

(z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunktprojektoren)

Zur besseren Versändlichkeit habe ich nur das Wichtigste

rausgeschrieben.

Eine Lampe allein ist noch kein verbotener Gegenstand,

auch die nicht mit 1 Zoll oder 30 mm Durchmesser.

Wohl aber Halter, Adapter sprich Montagen die für

eine Lampenmontage an der Waffe hergestellt wurden,

z.B. Adapter für Magazinböden um dort eine Lampe zu befestigen.

Alles klar ?

Geschrieben

Nochwas !

KLEBEBAND ist kein verbotener Gegenstand !

Denn niemand kann den Klebeband-Hersteller unterstellen

einen verbotenen Gegenstand hergestellt zu haben.

Geschrieben

wo steht da, dass die halterung für eine lampe/laser die die möglichkeit bietet per rail/prisma-schiene an einer waffe angebracht werden kann ein verbotener gegenstand ist???

es ist nur verboten in die halterung die lampe/laser einzubauen! denn erst dann ist es ein verbotener gegenstand!!!

016.gif

Geschrieben

Klar,

es ist verboten eine Lampe an eine Waffe dranzubauen.

Montageringe sind nicht verboten, es sei denn,

diese sind nur zum Befestigen einer Lampe an einer Waffe

gebaut worden,

weil das, ganz offensichtlich, verbotenes Zubehör darstellt.

Kurz gesagt, Montageringe mit Zielfernrohr ist erlaubt und

Lampen- oder Laseradapter sind es nicht.

Manchmal ist kein Unterschied der Funktion, der Ringe, festzustellen.

Extra gebaute Lampenmontagen, von Lampenmontagen-Herstellern sind verboten.

Oder ?

Geschrieben

In Antwort auf:

wo steht da, dass die halterung für eine lampe/laser die die möglichkeit bietet per rail/prisma-schiene an einer waffe angebracht werden kann ein verbotener gegenstand ist???

es ist nur verboten in die halterung die lampe/laser einzubauen! denn erst dann ist es ein verbotener gegenstand!!!


nein, nein, und nochmals nein!

wer rechtliche tipps gibt, sollte sich vorher über den gesetzestext im klaren sein, oder seine vermutungen als vermutungen kennzeichen... oder die klappe halten!!!!!!!!! pissed.gif

sorry, aber solches halbwissen, das mit derartiger bestimmtheit ins netz geblasen wird, bringt irgenwann nochmal einen arglosen leser in den bau!

das verbot im waffg bezieeht sich nicht auf den anbau von lampen, sondern auf die vorrichtungen! und die sind verbotene gegenstände!

ähnlich verhält es sich auch bei den nachtsichtgeräten, daher ist der bekannte ebay-zusatz "für die auslandsjagd" totaler quatsch. es sei denn, man bewahrt das teil im ausland auf.

selbstverständlich gibt es da eine grosse grauzone... eine sogenannte "universalmontage" muss ja nicht für die waffe gedacht sein... man kann damit sicher auch seinen swiffer mit ner surefire ausstatten gaga.gif und auch klebeband ist weiterhin legal, obwohl man damit eine maglite an einen k98 tapen könnte.

aber diese grauzone ist seeehr schwammig und ich möchte nicht in die lage geraten, einem richter erklären zu müssen, dass die "universalmontage" gar nicht das ist, wonach sie aussieht.

ach ja, nachzulesen ist das z.b. hier:

http://www.bdslv12.de/wg/verb_gegenst.htm

edit: ups, hab gerade gemerkt dass das alles schon auf seite 1 steht... aber wiederholung kann ja nicht schaden, das thema scheint ja für manche sehr kompliziert zu sein... rolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

[...] man kann damit sicher auch seinen swiffer mit ner surefire ausstatten [...]


ROTFL 021.gif021.gif021.gif

Abgesehen von meiner Zustimmung zudem was Wahrsager oben geschrieben hat:

Jeder sollte sich im Klaren darüber sein, daß die Entscheidungen zu welchem Sachverhalt auch immer im Zweifelsfall von einem Richter getroffen werden, der im Zweifelsfall eine ganz andere Rechtsauffassung vertritt als den WO-Tenor, und die wird im Zweifelsfall erst nach einigen Instanzen revidiert oder eben auch nicht, und unter Umständen lagen die Waffen bis dahin unsachgemäß (wenn auch sicher) verwahrt in der viel zu feuchten Aservatenkammer und sind jetzt versaut und das Trainig bzw. die Jagd sind ohnehin ausgafallen.

Im Zweifelsfall kann man da natürlich auf Schadensersatz klagen wenn der Vorprozeß die Nerven nicht schon endgültig blank gelegt hat oder die Kriegskasse aufgebraucht hat. Ich glaube das sollte sich der eine oder andere nochmal durch den Kopf gehen lassen bevor er sich auf zweifelhafte Auslegungen verläßt und sich irgendwelches Zeugs anschafft!

(Das mit dem Swiffer werde ich mal meiner Holden vorschlagen ... von wegen Reinheit bis in die kleinste Ecke ... naja vielleicht doch lieber nicht, sonst krieg ich das Ding noch erst an die Löffel und dann (was noch viel schlimmer ist) zur weiteren Verwendung in die Hand gedrückt crying.gifcrying.gifcrying.gif)

Geschrieben

Stimmt, die von Walther kostet um die 15,-€.

Meine ist von Herbertz, im direkten Vergleich zur Walther deutlich heller. Leider auch deutlich teurer! frown.gif

Geschrieben

moin,

da ich nicht unverbesserlich und stur bin lasse ich mich immer gerne mit tatsachen überzeugen wie auch hier!!!

danke für die erläuterungen!!!

hab ich wieder was dazu gelernt...

chrisgrinst.gif

Geschrieben

Hallo!

Die Walther - Lampe ließe sich ebenso wie wohl andere taktische Lampen auch problemlos mit einer Zielfernrohrmontage (30mm) an einer Waverschiene einer Waffe befestigen. Stellen deswegen die alten ZF-Montageringe im Keller vieler Sportschützen einen Verstoß gegen gültiges Waffenrecht dar falls sich der Schütze eine derartige Lampe kauft ??? wohl kaum - es sei denn er montiert die Lampe im Montagering - vorausgesetzt er hat überhaupt ein Weaverprofil an einer seiner Sportwaffen welches nicht schon durch ein Zielfernrohr belegt ist. Die Montage bei dieser Auktion ließe sich vermutlich auch einsetzen um eine derartige Lampe am Fahrrad zu befestigen, um zwei Rohre aneinanderzukoppeln und für vieles mehr - wenn die Phantasie sich nur auf die Möglichkeit einer gesetzeswiedrigen Montage einer unheimlich gefährlichen Taschenlampe an einer unheimlich gefährlichen Jagdbüchse beschränkt ist irgendetwas faul..... . Der Fernschalter der Lampe ist in D frei verkäuflich und mitnichten illegal, kann er doch auch z.B. zum Anschalten der besagten Lampe am Fahrrad dienen. Wenn irgendwelche Gesetzesübertreter dies bei einer an einer Waffe montierten Lampe tun begehen sie damit kaum einen anderen Gesetzesverstoß als durch die Montage der Lampe an der Waffe selbst.

Ich bin - glücklicherweise - kein Jurist und daher ist dies auch nur eine Auslegung der Lage durch einen Laien - jedoch stellt die Auktion in meinen Augen kein Problem dar - auch wenn man die Kombination der Gegenstände im Haushalt hat. All diese "tollen" Dinge (Montage + Taschenlampe + Fernschalter + Laser + Fernschalter für Laser etc.) in einer Schachtel im Tresor neben seiner Jagdwaffe aufzubewahren wäre aber schon als Indiz dafür zu werten das da etwas gezielt für einen Zweck zusammengekauft wurde und entsprechend ( begründet)richterlich ausgelegt werden.

Ist eigentlich z.B. für Jäger auch die Anwendung von Stirnlampen verboten wenn sie nachts im Wald nicht über jeden Ast stolpern wollen und sie gleichzeitig eine Waffe führen um den armen Schwarzkittlen nachzustellen oder vor dem Schuß prüfen wollen ob es nun die Wildschweine oder die entlaufene Hunde des Nachbarn sind ??? Ist es eigentlich nicht waidgerechter wenn man dank ausreichender Beleuchtung nachts das Tier gut trifft und relativ schnell und leidensarm in die ewigen Jagdgründe befördert als wenn man im dunkeln irgendeinen schlecht sitzenden Schuß mit längerer Leidensphase / Entkommen und Verenden des Tieres riskiert ??? Ich bin kein Jäger und habe da sicherlich nicht die Erfahrung / das Wissen der hier ausgebildeten. Aber ich kann ganz sicher sagen das auf militärischen

Schießständen die Trefferbilder mit zunehmender Dunkelheit nicht unbedingt besser werden und bei Neumond selbst das Treffen aus 25m auf ein nicht erkanntes Ziel eher Glückssache als Können ist. Dies soll nicht den gesetzeswidrigen Einsatz von Lampen rechtfertigen / propagieren sondern nur die Rechtsgrundlag des gesetzeswidrigen Verhaltens hinterfragen. Woher stammt dieses Gesetz eigentlich ??? Noch aus den RAF - Zeiten, als illegale Waffenbesitzer vielleicht in Tateinheit zum illegalen Waffenbesitz ein Lämpchen an der Waffe montierten ???? Oder ist das Gesetz noch älter ???? Hat jemand hierzu Informationen ????

Ârtiranmor....

Geschrieben

Soweit ich weiß, hat das ganze etwas mit Wilderei zu tun. Licht blendet das Wild und lässt die Viecher einfach stehen bleiben und dumm in die Lampe linsen (die Jäger mögen mir meine nicht Weidmännische Ausdrucksweiße verzeihen... tongue.gif ). Schön zu sehen wenn dir Nachts ein Reh vors Auto läuft...

Morpheus

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