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IGNORED

Neue Abzocke?


Samurai

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Auch wenn ich selbst die Sache nicht gut finde, ist zumindest ein Argument sehr schlüssig:

die Verlängerung von Waffenbesitzkarten vor WaffG1976 hat auch schon Gebühren verursacht - und auch dort wurde die Zuverlässigkeit ja im Turnus überprüft.


das exakte gegenteil scheint mir schlüssiger zu sein: wenn die zuverlässigkeitsprüfung der nachfahre der verlängerung ist, es aber jetzt, seit fast 30 jahren und im unterschied zum recht bis `76, keinen expliziten gebührentatbestand mehr gibt, hatte der gesetzgeber wohl keine kostentragung beabichtigt.

auch der vergleich zur erlaubnis nach dem sprengg hinkt gewaltig: die spreng-erlaubnis ist befristet, die erlaubnisse nach waffg (bis auf ausnahmen) nicht.

bedenke doch einmal, wie viele amtshandlungen vorgenommen werden können, bei dem das oben zitiere gericht feststellen könnte, dass die überprüfung doch auch im interesse des überprüften ist, weil er ja immerhin seine erlaubnis behalten darf: jede alkoholkontrolle, die bestätigt, das der fahrer nüchtern ist und somit die fahrerlaubnisbehörde den führerschein nicht einziehen muss, wäre gebührenpflichtig.

auch dein dienstherr könnte im übrigen monatlich nach § 24 I BRRG prüfen, ob du dich strafbar gemacht hast; warum auf die mistra warten? praktischerweise kann die gebühr gleich von deinem gehalt einbehalten werden... grlaugh.gif

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@falcon: man (ich gehör nicht dazu AZZANGEL.gif) kann ja auch argumentieren, dass die Regelung in Abschnitt III Nr. 1 ausreichend und einschlägig ist. rolleyes.gif

Klar sind sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (wie früher die WBK, als sie noch verlängert worden ist) befristet, aber anstelle der Befristung finden seither halt die regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen statt, die - bis auf das Anbringen eines Verlängerungsvermerkes - den selben Prüfungsaufwand verursachen.

Dieses Urteil wird meines Erachtens lange Bestand haben und die Waffenbesitzer begleiten. Ob alle Waffenbehörden den erhöhten Prüfungsaufwand mitmachen ist allerdings die Frage.

@Murmelgießer: der Bescheid ist ja heiß. laugh.gif Gleich im ersten Satz ein Schreibfehler mad.gif, in der Gebührenfestsetzung noch einer tongue.gif "bis spätestens 15.08.2004 auf eines Monats". Dort steht auch keine Begründung, wie es zur Höhe der Gebührenfestsetzung gekommen ist, was bei Rahmengebühren generell erfolgen muss und die Rechtsgrundlage ist auch unvollständig (§§ 1 Abs. 2 und 13 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungskostengesetzes in Verbindung mit § 50 Waffengesetz (WaffG) und § 1 der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) in Verbindung mit Abschnitt III Ziffer 1 der Anlage zum Gebührenverzeichnis der WaffKostV (Amtshandlungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht in Abschnitt I oder II aufgeführt sind).

Begründung: Innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens (25,56 € bis 511,29 €) erscheint die erhobene Gebühr angemessen. Bei der Berechnung der Gebühr wurden der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand sowie die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert und der sonstige Nutzen der Amtshandlung für Sie als Gebührenschuldner und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt.

Die Gebühr ist gemäß § 17 des Verwaltungskostengesetzes sofort zur Zahlung fällig. Ein nur gegen den Gebührenbescheid eingelegter Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung. Für die Überweisung bitten wir den beigefügten Überweisungsträger mit dem Buchungszeichen xxx zu verwenden. Bei Online-Überweisung ist das Buchungszeichen als Verwendungszweck anzugeben."

Formulierungen wie: "wir können Ihnen heute bestätigen" finde ich auch immer ganz witzig. Warum nicht einfach "Wir bestätigen..." cool.gif

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Die Gebührenfestsetzung ist nicht willkürlich. Als Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne ist derjenige anzusehen, der die Amtshandlung in rechtlich zurechenbarer Weise verursacht hat


Das ist eine sehr perverse Sicht der Dinge ! Wir als Untertanen haben eine Überwachung im Stil von 1984 auch noch selbst zu bezahlen ? gaga.gif

Diese Überprüfung ist nicht in unserem Sinne (da hinkt auch Mouches TÜV-Vergleich ganz gewaltig), unser paranoider Obrigkeitsstaat will diese Überprüfung, obwohl es keinen nennenswerten Missbrauch mit legalen Waffen gibt.

Wie läuft sowas eigentlich in echten Rechtsstaaten ab ? In den USA gibt es den "background check" nur einmalig beim Kauf, nix mit regelmäßiger Routineüberprüfung. Das wäre mangels Registrierung auch schwer mögich. Außerdem führen in den meisten US-Staaten nur wirklich dicke Dinger (felonies) dazu, dass der Waffenerwerb versagt wird, während in unserer Bananenrepublik jede Bagatelle als Vorwand zur Entwaffnung (So wenig Waffen wie möglich ins Volk mad1.gif ) herhalten muss.

Wie bereits von Falcon angedeutet, wäre es wirklich "lustig" , würde man das Prinzip auch auf andere Bereiche ausdehnen:

Einmal allgemeine Verkehrskontrolle macht 200,- Euro, zzgl. 100,- Euro für die Kontrolle auf Alkohol und Drogen, ICH will ja schließlich meinen Führerschein behalten. gaga.gif

Einmal vorbeifahren an einer Radarkontrolle ohne Geschwindigkeitsübertretung macht 10,- Euro, ICH will ja schließlich meinen Führerschein behalten und die Überprüfung ist somit in meinem Interesse. gaga.gif

Einmal komplette Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Urheberrechtsverletzung (Filesharing) macht 20000,- Euro, ICH habe schließlich den Verdacht durch Besitz eines 56k-Modems eek2.gif auf mich gelenkt. grlaugh.gifgaga.gif

Ne ne, sinnvoll wäre höchstens folgendes: Eine Überprüfung aller Richter in diesem Land auf

a) den allgemeinen Geisteszustand

B) das Verständnis der Prinzipien einer freiheitlich, demokratischen Grundordnung

Ich schlage vor, 1000,- Euro pro Urteil, Richter verdienen ja genug.

Eine ähnliche Überprüfung würde auch bei Sachbearbeitern Sinn machen tongue.gif, wie wäre es mit 500,- Euro pro Verwaltungsakt ?

JM

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Es gibt (leider!) andere Beispiele, bei denen Vater Staat uns genauso in die Tasche greift.

Ein Kumpel von mir ist Leiter einer KFZ-Zulassungsstelle und darf sich regelmäßig mit Einsprüchen gegen einen Kostenbescheid rumschlagen, der fällig wird, wenn Dich das Amt kostenpflichtig darauf aufmerksam macht, dass Du xx Punkte in Flensburg hast. Die Betroffenen argumentieren damit, dass sie das weder "in Auftrag" gegeben hätten und/oder ihren Punktestand ohnehin wüssten und es daher nicht einsähen, diese sinnlose Information auch noch zu bezahlen.

Und dann wird dieser Einspruch regelmäßig unter Hinweis auf §xxx (weiß ich nicht) kostenpflichtig abgewiesen.

Von so einem Quatsch lebt der Staat und seine Diener!

Gruß

Michael

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Es war auch schon im Gespräch, Beratungen gebührenpflichtig zu machen. ooo.gif

"Wenn ich Ihre Frage beantworte, weise ich Sie darauf hin, dass für die Auskunft eine Gebühr in Höhe von 2 Euro pro Minute entsteht. Fragen ? Keine ! Zeit läuft... wozu sie den Kleinen Waffenschein brauchen ? Ah ja. Also im WaffG 1972... chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif"

Eine halbe Stunde später: "...Ach so, die Toiletten. blush.gif Warum sagen Sie das denn nicht gleich ? Die sind den Gang lang und dann links. Aber bitte hinsetzen und abwischen ! Barzahlung oder Überweisung ?" cool.gif021.gif

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Interessant dürfte die Sache bei Jägern werden. Der Jahresjagdschein gilt bis zu drei Jahre, also in regelmäßigen Abständen muss der Jäger seinen Jagdschein verlängern.

Neben der Jagdabgabe ("zweckgebundene Sondersteuer für die Förderung des Jagdwesens") muss natürlich auch ein Gebühr für die Ausstellung/Verlängerung des Jagdscheins gezahlt werden. Die Gebühr deckt natürlich die Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Jagdrecht (§ 17 BJagdG) mit ab. § 17 Abs. 1 Satz 2: "Fehlen die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 (Anm.: Falknerjagdschein) erteilt werden."

Danach hat die Jagdscheinbehörde auch die Zuverlässigkeit nach dem WaffG zu prüfen, was in der Gebühr enthalten ist.

Kann die Waffenbehörde nunmehr im Rahmen der Regelüberprüfung noch einmal dafür Gebühren verlangen ?

Was passiert, wenn die Jagdbehörde mich für Zuverlässig im Sinne des WaffG hält, die Waffenbehörde jedoch für unzuverlässig ?

Wird eine Schützen-und Sammlerabgabe für WBK-Inhaber eingeführt, die eine Sondersteuer für die Förderung des Schützen- und Sammlerwesens ist ?

Werden aufgebrachte Bürger die Vertreter unserer Verwaltungsdiktatur irgendwann geteert und gefedert durch die Strassen jagen ?

Fragen über Fragen ... confused.gif

jos

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wird, wenn die waffenbesitzer jährlich millionen bezahlen und die haushalte damit kalkulieren, der waffenbesitz genauso ein hingenommenes risiko, wie der tabakkonsum?


Tabakkonsum ist schädlich, gefährlich und fordert jährlich zigtausende von Toten - Legal-Waffenbesitz ist all das NICHT- warum sollten unsere traditionell risikofreudigen Politiker etwas so Langweiliges tolerieren chrisgrinst.gif?

Mouche

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Begründung: Innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens (25,56 € bis 511,29 €) erscheint die erhobene Gebühr angemessen. Bei der Berechnung der Gebühr wurden der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand sowie die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert und der sonstige Nutzen der Amtshandlung für Sie als Gebührenschuldner und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt.


Du hast aber vergessen, dass auch die Intressen des Bürgers zu berücksichtigen sind. Nur: Der hat selbst gar kein Interesse an seiner eigenen Zuverlässigkeitsprüfung. Dementsprechend ist auch eine Gebühr von 0,00 EUR vollkommen angemessen.

bye knight

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Begründung: Innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens (25,56 € bis 511,29 €) erscheint die erhobene Gebühr angemessen. Bei der Berechnung der Gebühr wurden der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand sowie die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert und der sonstige Nutzen der Amtshandlung für Sie als Gebührenschuldner und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt.


Du hast aber vergessen, dass auch die Intressen des Bürgers zu berücksichtigen sind. Nur: Der hat selbst
gar kein
Interesse an seiner eigenen Zuverlässigkeitsprüfung. Dementsprechend ist auch eine Gebühr von 0,00 EUR vollkommen angemessen.

bye knight


Das ist halt der ewige Konflikt zwischen Bürger und Bürokrat.

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Tja knight, und gerade dazu argumentiert der Richter (ich nicht - bitte nie verwechseln smirk.gif), dass die Überprüfung sehr wohl im Interesse des Gebührenschuldners liegt. rolleyes.gif

Dazu fällt mir aber gerade was ein: wenn ein überprüfter Waffenbesitzer so einen Bescheid über die Bestätigung seiner Zuverlässigkeit erhalten hat, könnte er den doch im Falle einer kurz darauf erfolgenden Beantragung einer §27er-Erlaubnis nach SprengG (Vorderladerschießen, Böllerschießen oder nichtgewerbliches Wiederladen) als "Unbedenklichkeitsbescheinigung" dem Lehrgangsleiter vorlegen und hätte dafür diese Gebühr gespart. wink.gifAZZANGEL.gif

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@ Sachbearbeiter,

ich weiß nicht, ob du noch Hans Rosenthal kennst, aber bei dem hättest du in den 70 ger Jahren beim " Dalli Dalli" ein " Das ist Spitze " bekommen. rainbow.gif Trotz deiner sachlichen und manchmal auch ( berechtigten ) kritischen Bemerkungen kann man erkennen, wenn " einer" aus dem Fussvolk kommt. chrisgrinst.gif Und wie schon gesagt: Es ist schade, das nicht in jedem Büro der Waffenrechtsabteilung V.II ein " Sachbearbeiter" ( in ) sitzt!" rolleyes.gif

thirty eight werner

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Was passiert, wenn die Jagdbehörde mich für Zuverlässig im Sinne des WaffG hält, die Waffenbehörde jedoch für unzuverlässig ?

jos


Das kommt in der Praxis nicht vor, jos ! smirk.gif Die Waffenbehörde muss Zuverlässigkeit nur prüfen, wenn eine WBK erteilt wird oder der Jagdschein nicht verlängert worden ist... rolleyes.gif

Abgesehen davon: wenn es um den Widerruf von WKB und/oder Jagdschein geht, sprechen sich Waffenbehörde und Kreisjagdamt ohnehin im Vorfeld ab.

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Was passiert, wenn die Jagdbehörde mich für Zuverlässig im Sinne des WaffG hält, die Waffenbehörde jedoch für unzuverlässig ?

jos


Das kommt in der Praxis nicht vor, jos !
smirk.gif


Wenn mir das passieren würde, hätte ich einen prima Widerspruchsgrund: Schizophrenie des SB! 021.gif

Denn hier sind "Untere Jagdbehörde" und "Waffenbehörde" beide beim Ordnungsamt des Landkreises angesiedelt und die Amtshandlungen werden in Personalunion von ein und denselben Personen vorgenommen.

Gruß

Michael

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Schizophrenie des SB


... ist kein Widerspruchsgrund. crying.gif Es geht um den Verwaltungsakt und nicht um den Verwaltungsangestellten oder -beamten. tongue.gif Unter Umständen muß er oder sie sogar so handeln. crazy.gif

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Schizophrenie des SB


... ist kein Widerspruchsgrund.
crying.gif
Es geht um den Verwaltungsakt und nicht um den Verwaltungsangestellten oder -beamten.
tongue.gif
Unter Umständen muß er oder sie sogar so handeln.
crazy.gif


Ach so, ich dachte schon die hätten alle Schiz... grin.gif

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  • 4 Wochen später...

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