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IGNORED

Experten im Waffenrecht


Longslide

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich hab da mal ein Anliegen:

Bin im Besitz einer grünen WBK mit einem 686 und einer 1911.

Seit 3 Jahren lebe und arbeite ich in Dubai und bin dort im legalen Besitz einer Desert Eagle 50, einem S&W 629 in .44 und einem S&W 500.

Frage: Wie bekomme ich diese Schätzchen legal nach Deutschland und in meine WBK eingetragen ?

Bin für jeden Tip dankbar.

Gruß smirk.gif

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So einfach .... garnicht.

Da du ausserhalb DE`s lebst wirst du auch kein Bedürfnis nachweisen können; kein Verband wird dir dieses (liegt ja nicht vor) nach deutschem Recht bestätigen können.

(Bin kein Experte und Rechtsberatung findet hier sowieso nicht statt, da unzulässig.)

Was zum lesen:

http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P29

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ICH BIN KEIN EXPERTE

Aber mein Kumpel (Autohändler und Tankstelle) hat auch "Altbesitz" aus seiner Waffenschein-Zeit. Irgendwann haben sie ihm den Waffenschein genommen und auf seine WBK eingetragen auf der er auch "Sportwaffen" hat.

Sicher, bisher gab´s einige "Amnestien" ect. aber so wie mein Kumpel kein "Bedürfnis" für die "Gebrauchswaffen" brauchte (er hat halt keine Munitionserwerbsberechtigung)könnte es doch sein dass er auch in diesem Fall zumindest sein "Eigentum" behalten könnte.

Wie gesagt, ich bin da kein "Experte" aber könnte es ein dass für diesen Fall dein "Bedürfnis" gar nicht zählt oder erforderlich ist?

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Hallo Longslide,

in solchen Anliegen ist glaube ich immer die deutsche Botschaft ein geeigneter Ansprechpartner. In Deutschland geht deine Akte glaube ich, wenn man von hier wegzieht, an das Bundesverwaltungsamt? (Experten helft mir!). Vieleicht wissen die ja auch weiter

Es spricht ja nichts dagegen, dass du, wenn du nach Deutschland zurück kommst einem anerkannten Verband z.B. BDMP beitrittst, in dem du auch deine Waffen schießen kannst. Der Verband muss dir ja kein Bedürfnis bestätigen, da du ja keinen Neuerwerb machen willst. Desweiteren gelten natürlich bestehende alte Erlaubnisse weiter fort.

Immerhin bist du ja im legalen Besitz der Waffen und sie sind dein Eigentum.

Ich erinnere mich immer mit einem Schmunzeln an eine Situation, die einem Schützenkameraden passiert ist. Er war auf dem Amt wegen einer .45 Auto. Der Sachbearbeiter hatte noch einen "Kunden", so dass er warten musste. Als er dann nach ewiger Zeit an der Reihe war, hat der SB erst mal eine rauchen müssen. Der Kunde ist nämlich von Belgien nach Deutschland gezogen und von den 20 Waffen, die er hatte, waren 17 in Deutschland verboten. 021.gif

Die .45 Auto war dann kein Problem.

Gruß Stefan

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Sodele, nu mal nicht alles durcheinander wirbeln.

Unser User hier betreibt z.Zt. seinen Wohnsitz und sein Arbeitsfeld im Ausland. Er hat nach dort gültigem Recht Eigentum erworben. Soweit, s gut. Für den Fall seines Rückzugs nach Absurdistan - ähem, meine natürlich die Bundesrepublik, das beste Staatswesen, das es je auf deutschem Boden gegeben hat (was auch nicht viel heißt, verglichen mit den Vorgängern!) - muß es eine Möglichkeit geben, dieses (sein) Eigentum hierher zu bringen und auf hiesige WBK einzutragen. Bei Bundesbeamten im Ausland ist übrigens dafür das Bundesvewaltungsamt zuständig.

Mein Vorschlag. Weg Nr. 1: Anfrage an das deutsche Generalkonsulat/Botschaft in Dubai. Die haben da einen Rechtsverdreher, äh, Rechtsabteilung, soll der doch mal was für seine Alimente (sein Gehalt von unseren Steuern) tun, mal eine Auszeit vom Sonnenbaden,Cocktailpartys in anderen Gesandtschaften usw. nehmen und sih drum kümmern. afr ist er nämlich da ....

Weg Nr. 2 : Ordnungsamt anschreiben, wo die bisherige WBK her ist. Interesse bezeugen, daß nach Rückkehr in die viel zu viel gelobte Heimat die Sportschützentätigkeit fortgesetzt werden soll. Könnte aber auch Querelen geben wegen der jetzt schon eingetragenen Waffen (wo sind die?).

Also erst mal erster Weg...

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...äh Doc Schillerly, was macht Max Strauß? Wieso entschuldigt sich das Gericht, daß es das Sträußlein trotz schwerer Krankheit in die Verhandlung gezerrt hat?...

hemo

Gehört nicht hierhin? Macht nix

confused.gif

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@ Longslide:

wenn es mit der legalen Einfuhr nach Deutschland nicht klappt: in Dubai bleiben! Auf nette WO-User warten und mit denen schön `ne Runde schiessen gehen!!!

Habe z.B. im Internet gelesen, dass das Hotel Jebel Ali ( oder so ähnlich ) `nen eigenen Schiessclub hat. Vielleicht sollten wir die ganzen hessischen, sächsischen und wasweissichwonoch - WO-Meetings canceln und lieber mal `ne kleine Userreise machen??? smile.gif

Gruß,

Kanzler

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Ich würde den zusändigen SB fragen, der deine alte WBK ausgestellt hat.

Du brauchst nach § 29 WaffG (Verbringung) bei der Einführung von Waffen aus Drittländern (nicht EU) eine Erlaubnis deines zuständigen Ordnungsamtes, sonst kannst du beim Zoll mächtig Ärger bekommen (Bannbruch, was immer das auch ist).

Um ein Bedürfnis nachzuweisen, am besten in einen Verband eintreten, wo du die Kanonen schiessen kannst (m.E. BDMP, Super Magnum für .50 AE und .500 S&W)

Hoffe dir geholfen zu haben

Mad Max

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Du brauchst nach § 29 WaffG (Verbringung) bei der Einführung von Waffen aus Drittländern (nicht EU) eine Erlaubnis deines zuständigen Ordnungsamtes


Hhmmmm.... Ich bin der Meinung, die braucht man auch beim Import aus einem EU-Land. Oder sehe ich das falsch?

Was bedeutet eigentlich in diesem Zusammenhang:

wird die Erlaubnis nach Absatz 1 als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.

confused.gif

bye knight

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In Antwort auf:

Du brauchst nach § 29 WaffG (Verbringung) bei der Einführung von Waffen aus Drittländern (nicht EU) eine Erlaubnis deines zuständigen Ordnungsamtes, sonst kannst du beim Zoll mächtig Ärger bekommen (Bannbruch, was immer das auch ist).

Mad Max


Wenn jemand im Ausland eine Waffe für sich erwerben / kaufen möchte, benötigt er immer eine Verbringungsgenehmigung zusätzlich zu seiner waffenrechtlichen Erlaubnis, auch innerhalb der EU. Kostet rund 13,- Euro.

Der Europäische Feuerwaffenpass hat nichts mit dem Steuerrecht zu tun.

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Es gab (ob das noch gilt, weiß ich nicht) einmal einen Passus in einer Verordnung, der besagte, das wer mehr als zwei Jahre nicht nur zu Studienzwecken im Ausland lebt und dort Waffen legal erwirbt, für diese eine WBK in De erhält.

Ich kannte jemanden, der einige Jahre in Südamerika gelebt hat und auf dem Weg in De dann seinen .357er und eine 1911er auf die Pappe bekam. Leider habe ich keinen Kontakt mehr zu diesem Menschen.

Evtl. kann das FWR helfen?

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Hi Longslide,

wie es oben schon steht, ist das Bundesverwaltungsamt Köln für Deinen Antrag zuständig. Dort müsste sich auch Deine deutsche Waffenakte befinden (wenn die vorherige Waffenbehörde schon weiß, dass Du in Dubai lebst - sonst wirds langsam Zeit dafür...).

Wenn Du nach Deutschland ziehst (davon geh ich aus), brauchst Du für Deine Schätzchen eine Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG. Die bekommst Du, wenn Du zum Erwerb und Besitz berechtigt bist und der sichere Transport gewährleistet wird.

Das mit dem Bedürfnis ist so eine Sache, weil Du vom Verband wegen der fehlenden 12 Monate regelmäßiger Schießbetrieb keine Bescheinigung kriegen wirst. Also ich würde in Deinem Fall auf Eintritt in einen Schützenverein und sobald möglich um Vorlage der Bedürfnisbescheinigung bestehen. Bis zum Nachweis eines Bedürfnisses müssten die Waffen bei einem Berechtigten (vorübergehend) gelagert werden.

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In Antwort auf:

Hi Longslide,

wie es oben schon steht, ist das Bundesverwaltungsamt Köln für Deinen Antrag zuständig. Dort müsste sich auch Deine deutsche Waffenakte befinden (wenn die vorherige Waffenbehörde schon weiß, dass Du in Dubai lebst - sonst wirds langsam Zeit dafür...).

Wenn Du nach Deutschland ziehst (davon geh ich aus), brauchst Du für Deine Schätzchen eine Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG. Die bekommst Du, wenn Du zum Erwerb und Besitz berechtigt bist und der sichere Transport gewährleistet wird.

Das mit dem Bedürfnis ist so eine Sache, weil Du vom Verband wegen der fehlenden 12 Monate regelmäßiger Schießbetrieb keine Bescheinigung kriegen wirst. Also ich würde in Deinem Fall auf Eintritt in einen Schützenverein und sobald möglich um Vorlage der Bedürfnisbescheinigung bestehen. Bis zum Nachweis eines Bedürfnisses müssten die Waffen bei einem Berechtigten (vorübergehend) gelagert werden.


@Sachbearbeiter!

Warum soll Longslide die Waffen vorrübergehend an einem Berechtigten abgeben??? Sind wir wieder einmal päpstlicher als der Papst??? Er kann die Waffen sofort nach seiner Rückkehr schießsportlich einsetzen!!! Es ist übrigens nicht einzusehen, dass Longslide in der BRD durch seinen Waffenbesitz gefährlicher sein soll als in Dubei, oder??? Hier sind prakmatische Lösungen gefragt!!! §§§-Reiterei und Erbsenzählerei helfen hier nicht weiter!!! Hat die §§§-Reiterei unserer Wirtschaft nicht schon genug geschadet??? Als Steuerzahler ist Longslide in der BRD herzlich willkommen - traurig das seine (Eigentums)-Rechte aber direkt schon zur Heimkehr mit Füßen getreten werden sollen!!!

Ich kann da Longslide nur wünschen an einem SACHBEARBEITER mit hang zum Prakmatismus gerät!!!

Gruß Joe

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.....wie halten es nur über 80 Millionen Menschen in einem derart grauenhaften Land aus?

....wieso gibt es nur keinen Massenexodus - egal wohin ?

......warum bleiben sogar so viele Leute hier,die einen Paß ohne Bundesadler besitzen und somit problemlos weg könnten?

.....wieso kommt sogar eine stattliche Anzahl von Auswanderern freiwillig wieder zurück ?

Fragen über Fragen - die sich vielleicht einfach damit beantworten lassen,daß das Paradies auf Erden irgendwie immer da ist,wo man gerade selbst nicht ist?

Oder,das dieses Paradies immer noch vergeblich gesucht wird - man aber sicher weis, daß es irgendwo zu finden ist-man hat es nur noch nicht rausgekriegt wo.

Irgendwie wird die unbestrittene Tatsache,daß in diesem Staat - wie in jedem anderen mir bekannten auch- vieles zu kritisieren und zu verbessern ist,durch stereotype Wiederholung weder spannender noch mehrheitsfähiger -ist doch eh schon jeder davon überzeugt rolleyes.gif

Sorry,das gehört jetzt natürlich nicht zum Thema blush.gif- die anderen Randbemerkungen aber genau so wenig tongue.gif

Und wenn jemand Waffen aus dem Ausland mitbringt, dann sind darauf die hier geltenden Gesetze anzuwenden. Das ist auch in anderen Ländern so üblich. Das nennt man meines Wissen nach Gleichbehandlung und ist eine der Grundlagen für Rechtstaaten.

Man könnte hier unzählige krasse Beispiele bringen, für Dinge,die in irgendwelchen Auslanden völlig legal sind - und für die hier zum Glück weder eine Erlaubnis besteht noch irgendjemand auf die Idee käme darin eine Beschränkung von Rechten zu sehen. Warum soll das gerade im Waffenbereich anderst sein confused.gif

Mouche

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Nur kein Neid Kanzler... kostet ab 24.02. für sechs Tage Halbpension inklusive Flug mit Emirates 789,- €. Wenn Du Interesse hast wende Dich an Dein nächstes DER Reisebüro. Vielleicht sieht man sich im Hotel auf der Schießbahn chrisgrinst.gif

Tip: Ab April gehen die Preise pro Zimmer runter, weil es in Dubai dann schon so etwas über 35° C hat. Ach noch etwas: wenn Du einen Stempel unserer israelischen Freunde im Reisepass hast, "verlier" den und hole Dir einen Neuen- die V.A.E. lassen Dich sonst nicht ins Land.

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Nur kein Neid Kanzler...


Das ist ja echt ein Schnäppchen für so ein Tophotel.

Da tröste ich mich erstmal im März mit 2 Wochen Florida

( da gibt es ja zum Glück auch Schiessstände grin.gif ).

Aber Dubai steht ganz oben auf dem ( Reise- ) Wunschzettel!

Schick`mir doch mal eine PN, würde mich sehr interessieren, ob das Hotel ( und natürlich der Schiessstand!!! ) Dir dann gefallen.

Gruß,

Kanzler

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