Kay Posted December 15, 2003 Share Posted December 15, 2003 Verehrte Zielgruppe, wäre froh wenn es anders wäre, aber! Heute habe ich in Köln eine EL-Langwaffe auf meine alte gelbe WBK eintragen lassen. Dies ohne Probleme. ABER auf die Frage, was mit der Anrechnung dieser Waffe auf das Kontongent 2/6 ist wurde mir nett und höflich die Anweisung des Innenministers gezeigt, wonach generell 2/6 gilt. Also umfassend für grüne, alte gelbe und neue gelbe WBK. Anträge für die neuen gelben WBK können im übrigen abgegeben werden, allerdings gibt es noch keine neuen Exemplare, die vergeben werden könnten. Leider scheint es derzeit in Köln keine andere Vorgehensweise zu geben, dennoch rheinische Grüsse Kay Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 15, 2003 Share Posted December 15, 2003 Genau und identisch diese Mitteilung habe ich auch für BW aktuell bekommen. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted December 15, 2003 Share Posted December 15, 2003 das macht sie auch nicht richtig! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 16, 2003 Share Posted December 16, 2003 Als Anwalt würde ich darauf auch unbedingten Wert legen -als Zeitgenosse mit einer gewissen Gelassenheit in weniger wichtigen Dingen erinnere ich mich gerne daran,daß Don Miguel de Cervantes Spanier war und nicht Franke Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Varminter Posted December 16, 2003 Share Posted December 16, 2003 In Antwort auf: In Antwort auf: Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. was heisst denn "in der regel" keine regel ohne ausnahme........ Hi Folks, wenn die zuständige Sachbearbeiterin grad die Regel hat, geht wohl in D gar nix mehr? Varminter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 Ich hol den Tread mal aus der Versenkung. Habe heute die neue FWR-News gelesen und da steht, daß die : "Erwerbsbeschränkung von (in der Regel zwei Schußwaffen pro Halbjahr) nicht für die Sportschützen WBK gilt ! Desweiteren steht da : " Daß die Erwerbsbeschränkung aus Absatz 2 nicht für die Sportschützen-WBK gelten soll, ergibt sich klar aus der Tatsache, daß in einem früheren Entwurf eine ausdrückliche Verweisung zu finden war, die besagte, daß die Sechs-Monats-Frist auch für die Sportschützen-WBK gelte. Diese Verweisung ist gestrichen worden - klarer kann der Gesetzgeber seinen Willen nicht äußern." Nachzulesen in FWR-News-Ausgabe Nr. 4 auf Seite Nr. 4. Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted January 2, 2004 Author Share Posted January 2, 2004 In Antwort auf: Ich hol den Tread mal aus der Versenkung. Gut so! Durch Deine Antwort ist jetzt zumindest für mich alles klar. Ob das Landratsamt das auch so sieht ist natürlich eine andere Sache. Gruß MP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 Halt Ihnen doch einfach mal den Artikel unter die Nase, natürlich mit aller Dir möglichen Höflichkeit. Meine Sachbearbeiterinnen glauben auch, daß die Gelbe mitzählt. Ich werde nächste Woche, wohl mal einen Anstandsbesuch machen müssen, mit Unterstüzung einiger Kuchenstücke und den FWR-News Ich möchte mir nämlich kurzfristig einen KK-EL zulegen, habe aber gerade erst 2 Waffen auf die Grüne erworben. Mal sehen was passiert. Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
38-40 Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 Hallo, WBK für Sportschützen.Nr.xxx,(altes Formular). Siehe amtliche Eintragungen! Zitat:Es wird auchdie Erlaubnis erteilt,Pepetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz-und Langwaffen mit Zündhütchenzündung(Perkussionwaffen)zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte erlaubnispflichtige Munition zu erwerben und zu besitzen.Die Erlaubnis gilt auch für den Besitz von Munition für in der Waffenbesitzkarte eingetragene Einzelladerlangwaffen. Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Königreich Bayern 30.Dezember 2003 Zitat Ende. Das mit den zwei Stück macht mir auch keine Sorge,mit etwas Geduld und Fantasie ist dies auch zu überwinden,so ich es brauche. Mfg 38-40 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 In Antwort auf: Hallo, WBK für Sportschützen.Nr.xxx,(altes Formular). Siehe amtliche Eintragungen! Zitat: Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Normalerweise bin ich ja kein Freund der harten Linie - sofern vermeidbar - aber die Einschränkung wäre dann doch bei mir der Auslöser für die Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Und das am besten gleich, damit nicht irgendwelche (KNIGHT???) Widerspruchsfristen ablaufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 darf ich jetzt meine rechtsansicht als vom fwr geadelt ansehen? 38-40: die von dir zitierte passage in "neuen gelben" (je nachdem, wie man es auffassen will, ein unzutreffender verweis auf das gesetz oder eine rechtswidrige auflage) wird von den zuständigen behörden aufgrund einer weisung aus dem bay. innenministerium in die karten geschrieben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 Das ist eine sehr löbliche,von mir gern geteilte und mir genehme Meinung,die das FWR da hat und veröffentlicht . Nur: Mein SB sieht das anderst . Da ich schon etwas älter bin, wird sich ein Verfahren nicht mehr lohnen Warum also geht das vom BMI als Gesprächspartner anerkannte FWR nicht einfach her,schreibt dem BMI diesen Sachverhalt mit wenigen klaren Worten,bittet um schriftliche Bestätigung-und veröffentlicht das Antwortschreiben mit Aktenzeichen und allem Brimborium ? Dann bedarf es keines(!) Kuchens mehr um einen Sachbearbeiter zu überzeugen Die Meinung eines FWR in dessen Zeitung ist nichts worauf ein Beamter sich beziehen,berufen und verlassen darf - ein BMI Schreiben schon Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 In Antwort auf: Normalerweise bin ich ja kein Freund der harten Linie - sofern vermeidbar - aber die Einschränkung wäre dann doch bei mir der Auslöser für die Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Und das am besten gleich, damit nicht irgendwelche (KNIGHT???) Widerspruchsfristen ablaufen. Sehe ich auch so, allerdings kann ich zu den Fristen nichts sagen. Die Frist sollte aber in der Rechtsbehelfsbelehrung des rechtsmittelfähigen Bescheids angegeben sein. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted January 3, 2004 Share Posted January 3, 2004 frist ist mit belehrung ein monat und ohne (z.b. wenn nur die beschränkung in die wbk gekritzelt wird) ein jahr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted January 3, 2004 Share Posted January 3, 2004 Oder auch so (58 II VwGO): In Antwort auf: 1Ist die (Rechtsbehelfs-)Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted January 23, 2004 Author Share Posted January 23, 2004 So, heute habe ich vom LRA zwei gelbe Einträge abgeholt. Und gleich hat man mich mit erhobenem Zeigefinger darauf hingewiesen, dass es nun aber für 6 Monate reichen müsse. Darauf war ich vorbereitet und habe eine Kopie des FWR-Blättchens vorgelegt. Das war jedoch schon bekannt (Leiter der Waffenbehörde Mitglied im FWR?). Wir sind so verblieben, dass in den nächsten Tagen eine Klärung mit höherer Stelle erfolgt. Ich werde vom Ergebnis hier berichten. MP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 23, 2004 Share Posted January 23, 2004 Mein Navigator hat Urlaub, mein Atlas ist weg,die Karten sind im Auto -aber laß mich raten : Bundesland BW ? Zumindest hab ich das da auch so gehört - incl. dem Klärungszusatz. Aber ich hab dann immer noch den Trost bekommen "vorläufig tut sich da gar nichts" Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted January 23, 2004 Author Share Posted January 23, 2004 In Antwort auf: Mein Navigator hat Urlaub, mein Atlas ist weg,die Karten sind im Auto -aber laß mich raten : Bundesland BW ? Zumindest hab ich das da auch so gehört - incl. dem Klärungszusatz. Aber ich hab dann immer noch den Trost bekommen "vorläufig tut sich da gar nichts" Mouche Hessen! MP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 23, 2004 Share Posted January 23, 2004 ...teiltes Leid ist halbes Leid-oder warum sollt es dort besser sein .... Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted January 23, 2004 Author Share Posted January 23, 2004 [Zitat...warum sollt es dort besser sein .... Mouche Weil hier alles andere auch besser ist. MP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 23, 2004 Share Posted January 23, 2004 Der war echt gut Sagen wir mal so - das ist vielleicht die Wunschvorstellung des glupschäugigen ,gnadenlosesten "Schwarze -Kassen-Aufklärers" aller Zeiten - aber nicht ganz Realität Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted January 23, 2004 Share Posted January 23, 2004 Awwer hier gibbds neue Gelwe! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 23, 2004 Share Posted January 23, 2004 Das war unter der Gürtellinie -das tut richtig weh -aber da es wohl stimmt,sag ich jetzt dazu gar nix mehr Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted January 25, 2004 Share Posted January 25, 2004 Weh getan hat's hier auch: dem Staatssäckel! Leider musste die Chose erst vor's Verwaltungsgericht, dann ging's. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 27, 2004 Share Posted January 27, 2004 Gemäß Erlass des Innenministerium Baden-Württemberg vom 26.01.2004 ist es jetzt auch hier amtlich: die 2/6-Kontingentierung gilt genauso für die gelbe WBK ! Punkt. Ist eigentlich fast so schlimm, wie wenn der Deutsche nur noch vier Autos pro Jahr kaufen dürfte, oder ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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