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IGNORED

2 Waffen pro Halbjahr auch für gelbe WBK?


Mark Pfennig

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Verehrte Zielgruppe,

wäre froh wenn es anders wäre, aber! Heute habe ich in Köln eine EL-Langwaffe auf meine alte gelbe WBK eintragen lassen. Dies ohne Probleme. ABER auf die Frage, was mit der Anrechnung dieser Waffe auf das Kontongent 2/6 ist wurde mir nett und höflich die Anweisung des Innenministers gezeigt, wonach generell 2/6 gilt. Also umfassend für grüne, alte gelbe und neue gelbe WBK. Anträge für die neuen gelben WBK können im übrigen abgegeben werden, allerdings gibt es noch keine neuen Exemplare, die vergeben werden könnten.

Leider scheint es derzeit in Köln keine andere Vorgehensweise zu geben, dennoch

rheinische Grüsse Kay

Geschrieben

Genau und identisch diese Mitteilung habe ich auch für BW aktuell bekommen.

Mouche

Geschrieben

Als Anwalt würde ich darauf auch unbedingten Wert legen grin.gif-als Zeitgenosse mit einer gewissen Gelassenheit in weniger wichtigen Dingen erinnere ich mich gerne daran,daß Don Miguel de Cervantes Spanier war und nicht Franke tongue.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Innerhalb von sechs Monaten dürfen
in der Regel
nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.


was heisst denn "in der regel"
AZZANGEL.gif

keine regel ohne ausnahme........
cool3.gif


Hi Folks,

wenn die zuständige Sachbearbeiterin grad die Regel hat, geht wohl in D gar nix mehr? 021.gif

Varminter

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich hol den Tread mal aus der Versenkung. AZZANGEL.gif

Habe heute die neue FWR-News gelesen und da steht, daß die : "Erwerbsbeschränkung von (in der Regel zwei Schußwaffen pro Halbjahr) nicht für die Sportschützen WBK gilt !

Desweiteren steht da :

" Daß die Erwerbsbeschränkung aus Absatz 2 nicht für die Sportschützen-WBK gelten soll, ergibt sich klar aus der Tatsache, daß in einem früheren Entwurf eine ausdrückliche Verweisung zu finden war, die besagte, daß die Sechs-Monats-Frist auch für die Sportschützen-WBK gelte. Diese Verweisung ist gestrichen worden - klarer kann der Gesetzgeber seinen Willen nicht äußern."

Nachzulesen in FWR-News-Ausgabe Nr. 4 auf Seite Nr. 4.

Gruß Markus

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich hol den Tread mal aus der Versenkung.
AZZANGEL.gif


Gut so!

Durch Deine Antwort ist jetzt zumindest für mich alles klar.

Ob das Landratsamt das auch so sieht ist natürlich eine andere Sache.

Gruß

MP

Geschrieben

Halt Ihnen doch einfach mal den Artikel unter die Nase, natürlich mit aller Dir möglichen Höflichkeit. chrisgrinst.gif

Meine Sachbearbeiterinnen glauben auch, daß die Gelbe mitzählt. Ich werde nächste Woche, wohl mal einen Anstandsbesuch machen müssen, mit Unterstüzung einiger Kuchenstücke und den FWR-News wink.gif

Ich möchte mir nämlich kurzfristig einen KK-EL zulegen, habe aber gerade erst 2 Waffen auf die Grüne erworben. Mal sehen was passiert. AZZANGEL.gif

Gruß Markus

Geschrieben

Hallo,

WBK für Sportschützen.Nr.xxx,(altes Formular).

Siehe amtliche Eintragungen!

Zitat:Es wird auchdie Erlaubnis erteilt,Pepetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz-und Langwaffen mit Zündhütchenzündung(Perkussionwaffen)zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte erlaubnispflichtige Munition zu erwerben und zu besitzen.Die Erlaubnis gilt auch für den Besitz von Munition für in der Waffenbesitzkarte eingetragene Einzelladerlangwaffen.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

Königreich Bayern

30.Dezember 2003

Zitat Ende.

Das mit den zwei Stück macht mir auch keine Sorge,mit etwas Geduld und Fantasie ist dies auch zu überwinden,so ich es brauche.

Mfg

38-40

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo,

WBK für Sportschützen.Nr.xxx,(altes Formular).

Siehe amtliche Eintragungen!

Zitat: Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.


Normalerweise bin ich ja kein Freund der harten Linie - sofern vermeidbar - aber die Einschränkung wäre dann doch bei mir der Auslöser für die Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Und das am besten gleich, damit nicht irgendwelche (KNIGHT???) Widerspruchsfristen ablaufen.

Geschrieben

darf ich jetzt meine rechtsansicht als vom fwr geadelt ansehen? 021.gif

38-40:

die von dir zitierte passage in "neuen gelben" (je nachdem, wie man es auffassen will, ein unzutreffender verweis auf das gesetz oder eine rechtswidrige auflage) wird von den zuständigen behörden aufgrund einer weisung aus dem bay. innenministerium in die karten geschrieben.

Geschrieben

Das ist eine sehr löbliche,von mir gern geteilte und mir genehme Meinung,die das FWR da hat und veröffentlicht wink.gif. Nur: Mein SB sieht das anderst frown.gif.

Da ich schon etwas älter bin, wird sich ein Verfahren nicht mehr lohnen crying.gifcrying.gif

Warum also geht das vom BMI als Gesprächspartner anerkannte FWR nicht einfach her,schreibt dem BMI diesen Sachverhalt mit wenigen klaren Worten,bittet um schriftliche Bestätigung-und veröffentlicht das Antwortschreiben mit Aktenzeichen und allem Brimborium tongue.gif?

Dann bedarf es keines(!) Kuchens mehr um einen Sachbearbeiter zu überzeugen rolleyes.gif Die Meinung eines FWR in dessen Zeitung ist nichts worauf ein Beamter sich beziehen,berufen und verlassen darf - ein BMI Schreiben schon cool3.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Normalerweise bin ich ja kein Freund der harten Linie - sofern vermeidbar - aber die Einschränkung wäre dann doch bei mir der Auslöser für die Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Und das am besten gleich, damit nicht irgendwelche (KNIGHT???) Widerspruchsfristen ablaufen.


Sehe ich auch so, allerdings kann ich zu den Fristen nichts sagen. Die Frist sollte aber in der Rechtsbehelfsbelehrung des rechtsmittelfähigen Bescheids angegeben sein.

bye knight

Geschrieben

Oder auch so (58 II VwGO):

In Antwort auf:

1Ist die (Rechtsbehelfs-)Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig


  • 3 Wochen später...
Geschrieben

So, heute habe ich vom LRA zwei gelbe Einträge abgeholt.

Und gleich hat man mich mit erhobenem Zeigefinger darauf hingewiesen, dass es nun aber für 6 Monate reichen müsse. Darauf war ich vorbereitet und habe eine Kopie des FWR-Blättchens vorgelegt. Das war jedoch schon bekannt (Leiter der Waffenbehörde Mitglied im FWR?).

Wir sind so verblieben, dass in den nächsten Tagen eine Klärung mit höherer Stelle erfolgt.

Ich werde vom Ergebnis hier berichten.

MP

Geschrieben

Mein Navigator hat Urlaub, mein Atlas ist weg,die Karten sind im Auto -aber laß mich raten : Bundesland BW ?

Zumindest hab ich das da auch so gehört - incl. dem Klärungszusatz. Aber ich hab dann immer noch den Trost bekommen "vorläufig tut sich da gar nichts" cool.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Mein Navigator hat Urlaub, mein Atlas ist weg,die Karten sind im Auto -aber laß mich raten : Bundesland BW ?

Zumindest hab ich das da auch so gehört - incl. dem Klärungszusatz. Aber ich hab dann immer noch den Trost bekommen "vorläufig tut sich da gar nichts"
cool.gif

Mouche


Hessen!

MP

Geschrieben

...teiltes Leid ist halbes Leid-oder warum sollt es dort besser sein rolleyes.gif....

Mouche

Geschrieben

Der war echt gut 021.gif021.gif

Sagen wir mal so - das ist vielleicht die Wunschvorstellung des glupschäugigen ,gnadenlosesten "Schwarze -Kassen-Aufklärers" aller Zeiten rolleyes.gif - aber nicht ganz Realität chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

Das war unter der Gürtellinie frown.gif-das tut richtig weh icon13.gif-aber da es wohl stimmt,sag ich jetzt dazu gar nix mehr tongue.gif

Mouche

Geschrieben

Gemäß Erlass des Innenministerium Baden-Württemberg vom 26.01.2004 ist es jetzt auch hier amtlich: die 2/6-Kontingentierung gilt genauso für die gelbe WBK ! Punkt.

Ist eigentlich fast so schlimm, wie wenn der Deutsche nur noch vier Autos pro Jahr kaufen dürfte, oder ? wink.gifgr1.gif

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