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IGNORED

Bedürfnisprüfung nach 3 Jahren


Steffen Köhler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

So oder so ähnlich wird es demnächst vielleicht einmal in einem Urteil stehen, da würde ich glatt einen Kasten Bier drauf wetten.


Das ist eben der Unterschied zwischen Recht haben und Recht kriegen! chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

bye knight

Geschrieben

@RB:

In Antwort auf:

Gesetze sind Menschenwerk und Menschen pflegen in schöner Regelmäßigkeit fehlzugehen. Daher befaßt sich die Jurisprudenz in ebensolcher Regelmäßigkeit mit der Auslegung von Gesetzeswerken. Zum Teil ist dies dem Umstand zuzuschreiben, daß ein Lebenssachverhalt sich nicht nach dem Gesetz gerichtet hat und man nun überlegen muß, welcher Norm er unterfällt. Zum Teil liegt es aber auch daran, daß das Gesetz in sich unvollständig oder widersprüchlich ist.


Zumindest im Fall des WaffG ist es nicht die Fehlbarkeit des Menschen, die zu den Lücken und Missverständlichkeiten geführt hat, sondern die unbändige Regulierungswut der Macher im BMI. Wer meint, jede Art des Umgangs mit jeder Art von Waffe durch jede Art von Person im Detail regeln zu müssen und dabei noch etliche unsystematische Ausnahmen bewusst vorsieht, KANN nur bei einem solchen Machwerk enden.

Bei den hier diskutierten Fragen (wiederholte Bedürfnisprüfung anhand von KWS, Erben unter 18 Jahren, Schiessen mit Sammler-WBK, dauerhafter Besitz von zum sofortigen Verbrauch erworbener Munition ...) handelt es sich überwiegend eben NICHT um Fälle, die spezieller sind als das Gesetz, sondern um Fälle, die der Gesetzgeber mehr oder minder direkt adressieren wollte, sich dabei aber im Netz seiner eigenen Detailvorschriften verfangen hat.

Geschrieben

In Antwort auf:

Zumindest im Fall des WaffG ist es nicht die Fehlbarkeit des Menschen, die zu den Lücken und Missverständlichkeiten geführt hat, sondern die unbändige Regulierungswut der Macher im BMI.


mehr noch liegt die fehlerhaftigkeit und unleserlichkeit des neuen gesetzes darin begründet, das der oder die entwurfsverfasser lausige juristen sind!

die meisten "fallen" im gesetz sind m.e. nicht ausdruck von boshaftigkeit, sondern von inkompetenz.

Geschrieben

Sagich doch. "Inkompetenz" ist doch nur der moderne Ausdrück für die Feherhaftigheit allen menschlichen Wirkens.

Man denke nur an die Titanic: Erst noch hochgelobt und dann schon danz tief in den Nordatlantik gesunken. Heute noch ein großes Werk, morgen schon auf dem Abfallhaufen.

Die Beurteilung "schlechte Juristen" teile ich nicht. Die Fähigkeit, ein Gesetz zu verfassen, das in sich stimmig, begriffslogisch sauber und vom regelungsgehalt her sinnvoll und nachvollziehbar ist, ist nicht juristisches Handwerk, sondern eine hohe Kunst, deren Verfall schon im spätantiken Rom beklagt wurde. Warum sollten wir da nicht auch ein wenig klagen dürfen ? Ich meine, jemand kann ein guter Jurist sein, und dennoch jener hohen Kunst nicht mächtig. Sie setzt neben der Gabe des Formulierens im Allgemeinen schöpferische Phantasie und Gestaltungsvermögen aus, das, was man gemeinhin heutzutage als "Kreativität" bezeichnet. Ich meine, daß man davon in den Amtsstuben und Ministerien weniger feststellen kann, als vielleicht Fleiß und gute Noten.

Geschrieben

hast recht, ich ziehe den "juristen" zurück und ersetze ihn durch "ministerialbürokraten".

denn als solcher sollte einem der gesetzestext aus der feder laufen, wie goethe die poesie, denn dafür weden die ministerialen (die den mineralien m.e. nicht nur vom namen her ähneln, sondern auch in der flexibilität) ausgesucht, beschäftigt und bezahlt.

so aber bin ich jeden tag mehr froh, dass deutschland schon seit beginn des 20. jahrhunderts alle wichtigen normern hat, denn heutzutage ist die kunst, gesetze zu machen wahrlich selten zu finden.

Geschrieben

....Mineralien sind üblicherweise wertvoll-und oft auch noch sehr schön und vielseitig verwendbar rolleyes.gif......

Also scheint es mir fraglich, ob sie nur aufgrund ihrer mangelnden Flexibilität DIESEN Vergleich verdient haben blush.gif

Mouche

Geschrieben

Hallo,

Ich hatte heute morgen etwas auf dem Amt zu erledigen und habe bei der Gelegeheit mal meinen Sachbearbeiter besucht.

Der wollte mir tatsächlich erzählen, dass die Bedürfnissprüfung nicht nur einmal gemacht wird, sondern immer wieder alle 3 Jahre. Er war von Seiner Meinung nicht abzubringen. crazy.gif

Als ich ging verspürte ich komischerweise ein bisschen Mitleid mit Ihm. Er wird nicht der letzte sein, der hier nicht richtig durch blickt. eek2.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Nach §10 Abs 4 WaffG ist für mich ein KWS eine Erlaubnis nach dem WaffG und fällt daher unter den Begriff der "waffenrechtlichen Erlaubnis" - und zwar sowohl bei Abs 3 als auch bei Abs 4.


Es ist doch furchbar einfach:

Du kannst das Gesetz lesen, und Sachbearbeiter kann es nicht.

Wenn im Gesetz steht "waffenrechtliche Erlaubnis", dann heißt es genau das - weder "Reisegewerbeschein" noch "Waffenbesitzkarte". Wem das nicht paßt, der muß das Gesetz ändern.

Carcani

Geschrieben

Hallo Carcano

vollkommen richtig. Das geschriebene Wort ist massgebend,

nicht der Wunsch. sachbearbeiter ist in dieser hinsicht doch

sehr stark von seiner Arbeit, (ich unterstelle mal, daß er wirklich

diesen Job ausübt) geprägt. Und genau das

gibt mir doch zu denken. Setzen die sich wirklich zusammen

und diskutieren, wie die am liebsten das Gesetz auslegen

und machen das dann auch so, egal was da steht? Hier fängt

ja schon jeder an nach unten zu treten. Ich denke, jeder

sollte jetzt eine gute Rechtsschutzversicherung haben und

sein Recht einfordern.

mad.gificon14.gif

Steven

Geschrieben

@steven: das geschriebene wort ist leider nicht maßgebend, dafür gibt es in der juristerei hunderte von beispielen. maßgebend ist der wille des gesetzgebers, der notfalls anhand von protokoll- und lesungsnotizen nachvollzogen wird.

eine andere frage ist die der "vorwerfbarkeit". strafrechtlich muß es sich mildernd (bzw. sogar strafausschliessend) auswirken, wenn der gesetzgeber begriffe des allgemeinen sprachgebrauchs - und sprachverständnisses begriffsfremd benutzt.

für die auslegung ansich spielt es hingegen keine rolle, wenn der wille der legislative bekannt ist.

die auslegung selbst wird im laufe der zeit von den gerichten vorgenommen werden, die entscheidung einer kleinen exekutivbehörde hat nur temporären charakter.

tabs

Geschrieben

In Antwort auf:

@steven: das geschriebene wort ist leider nicht maßgebend, dafür gibt es in der juristerei hunderte von beispielen. maßgebend ist der wille des gesetzgebers, der notfalls anhand von protokoll- und lesungsnotizen nachvollzogen wird.


Und warum haben wir dann Gesetze und begnügen uns nicht einfach mit Protokollen und Lesungsnotizen, wenn die ohnehin wichtiger sind, als die Gesetze?

bye knight

Geschrieben

Wei die Auslegung des Gesetzes nur ein Hilfskonstrukt für die in der Praxis auftretenden Lücken ist.

Außerdem: Die Materialien sind nur vorbereitend, begleitend, begründend und sie spiegeln teils nur den Willensbildungsprozeß wider, etwa wenn es um Protokolle von Sitzungen und Abstimmungen geht. Der Wille des Gesetzgebers schlägt sich im Gesetz nieder (und steht nicht mehr auf, könnte man scherzhaft anmerken). Erst wenn ein Lebenssachverhalt so verquer ist, daß die ersten Fragen und Probleme auftreten, kommt die Auslegung als Notbehelf daher.

Es gibt ja auch solche Normen wie "Die Bundesflagge ist schwarz, rot und gold". Da gibt es nicht viel zu interpretieren.

Geschrieben

In Antwort auf:

Es gibt ja auch solche Normen wie "Die Bundesflagge ist schwarz, rot und gold". Da gibt es nicht viel zu interpretieren.


hier im forum machen wir aus der beschreibung flugs die belgische flagge chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Es gibt ja auch solche Normen wie "Die Bundesflagge ist schwarz, rot und gold". Da gibt es nicht viel zu interpretieren.


Na dann wollen wir mal:

Meinst Du die:

http://www.flaggen.de/Media/International/Deutschland.GIF

Oder etwa eine von denen:

http://www.flaggen.de/Media/International/Angola.GIF

http://www.flaggen.de/Media/International/Belgien.GIF

Sehr schön ist auch die:

http://www.flaggen.de/Media/International/Uganda.GIF

(OK., das Tierchen kann man auch weglassen)

chrisgrinst.gif

Geschrieben

Ich meine, wenn man die Bundesfahne auslegt (auf trockenem Rasen zum Beispiel), dann sieht man doch, wie sie aussieht!

Zugegebenermaßen ein schlechtes Beispiel. Nehmen wir ein anderes:

§ 9 Satz 1 BGB: "Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort."

Da gibt es doch nichts zu deuteln, oder ?

Geschrieben

Ja. Das nennt man Analogie. Es kann aber auch sein, dass eine entsprechende Vorschrift an anderer Stelle des SG auftaucht, in der sinngemäß steht, dass die Vorschriften mit der männlichen Bezeichnung auch auf Soldatinnen anzuwenden sind (oder so ähnlich *gggggggggggg*).

Geschrieben

Es ist eine verbreitete Unsitte, den grammatikalischen Genus mit dem biologischen Geschlecht gleichzusetzen. Dabei ist es in der deutschen Sprache so, daß ein Wort unabhängig von seinem Genus Personen oder Tiere beiderlei Geschlechts umfaßt. Wenn ich sage "Der Vogel, ei der singt so schön", meine ich damit im Zweifel auch eine "Vogelin". Wenn ich feststelle "oh, die Heuschrecke da, die da auf dem Baume sitzt, di ist so groß, ich fürchte mich gar sehr und oh die Spinne gleich daneben ist ja noch viel größer", dann meine ich im Zweifel auch "den Heuschreck" und es könnte auch sein, daß es "ein Spinnerich" ist, der da auf dem Baume hockt.

Ist es wirklich nötig, zu sagen "der/die Heuschrecke/In und die/der Spinne/erich sitzen auf einem Baum und üben sich in Emanzipation und Gleichberechtigung" ?

Also "der Soldat" ist männlich, weiblich, sächlich. Tut doch nicht so, als wärt ihr Angehörige der Frauenbewegung, bloß um mich zu widerlegen laugh.gif

Geschrieben

Ich hätte einen Smilie setzen sollen. Aber Du weißt doch sicher auch, dass in vielen Gesetzen und VwV halt eben irgendwo ein solcher birnenreifer Passus zu finden ist.

BBesG z.B. Dem Amt des Beamten steht der Dienstgrad des Soldaten gleich oder so ähnlich. Ist das notwendig, wenn in der dazugehörigen Besoldungstabelle dem Dienstgrad des Soldaten eine Besoldungsgruppe zugeordnet ist ? Ich befürworte solchen Unsinn, insbesondere den mit der weiblichen Bezeichnung, nicht. Es scheint aber viele (Emanzen?) zu geben, die darauf allergrößten Wert legen. Jawoll, Frau Professor, äh tschuldigung, Professorin.

Geschrieben

In Antwort auf:

Nehmen wir ein anderes:

§ 9 Satz 1 BGB: "Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort."

Da gibt es doch nichts zu deuteln, oder ?


Hmm..., klingt im ersten Moment ja recht eindeutig. Aber:

Und was ist mit einer längeren, aber von vorne herein zeitlich begrenzten Abordnung? Standort bei dem ursprünglichen Truppenteil, der man immer noch angehört oder Standort des Truppenteils, zu dem man abkommandiert ist?

Und was ist mit den Soldaten, die (vorübergehend) keinem Truppenteil angehören, mithin keinen Standort haben?

Überhaupt: Was ist ein Soldat im Sinne des §9: nur der deutsche Soldat oder auch der hier stationierte Soldat eines anderen NATO-Staates?

O.K., ich hab jetzt nach Problemen gesucht, aber die finden sich bei wohl jeder gesetzlichen Regelung. Ist zunächst auch nicht weiter schlimm, das Problem ist nur, daß die Häufigkeit derartiger Probleme derzeit im umgekehrten Verhältnis zum Alter der Vorschrift steht. Hat irgendwie den Anschein, als ob immer mehr der Gesetzgebungs"kunst" verloren geht. gaga.gif

Udo

Geschrieben

In Antwort auf:


Nehmen wir ein anderes:

§ 9 Satz 1 BGB: "Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort."

Da gibt es doch nichts zu deuteln, oder ?


Im Interesse unserer Soldaten hoffe ich, dass es doch gewisse Möglcihkeiten zur Deutung gibt, zumindest bei der Definition des Begriifes "Standort".

Oder haben jetzt unsere in Kabul stationierten Soldaten ihren ersten Wohnsitz daselbst? Das hätte nämlich gravierende, über die Steuer auch finanzielle, Konsequenzen.

Ergo: Es ist alles viel komplizierter

Gruß

Michael

Geschrieben

Ich glaube, der STANDORT eines Soldaten hat mit seinem EINSATZORT nichts zu tun tongue.gif-somit kein Widerspruch grin.gif

Mouche

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