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Nitro

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Sehe/hoffe ich auch so. "Deutliches Laufen" muß ja eben deutliche Charakteristika des Laufens haben, und das ist mindestens ein Bein, wenn nicht sogar ab und zu/regelmäßig beide Beine in der Luft (so hebt sich z.B. Laufen vom Gehen/Walking ab). Und schon werden 100 neue Beamte eingestellt, die landauf, landab den RO's auf die Finger schauen, die ja jetzt mit-verantwortlich sind:

"Den verantwortlichen Personen und Organisationen wird dann schließlich die Aufgabe zukommen, nicht nur durch Verzicht auf ein entsprechendes „Fordern“, sondern vielmehr durch weitergehende geeignete Vorgaben und Maßnahmen eine solche tatsächliche Ausübung von vornherein zu verhindern."

Also, eine Bowling-Kugel ans Bein ketten rolleyes.gifeek2.gif wie bei den Daltons (war nur ein Vorschlag)... gaga.gif

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In Antwort auf:

Ich werde das Gefühl nicht los, daß ich mich noch länger mit dem deutschen Waffenrecht beschäftigen werde...
rolleyes.gif


Ich bin mir nicht sicher ... wenn fest steht, daß bis zu zwei Softairs (Maximalbesitz) in je einem Schrank Sicherheitsstufe 0 unterzubringen sind können wir uns glaub' ich ganz beruhigt zurücklehnen - und bis dahin wird's nicht mehr solang dauern... gaga.gifrolleyes.gifAZZANGEL.gif

Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen hajo ( rolleyes.gif ) und georg ( AZZANGEL.gif ) ???

Oh ... jetzt hab' ich's auch geseh'n ... hajo kann blinzeln! grin.gif

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Nach zwei Bierchen(siehe Tisch!) krieg ich auch immer so einen nachdenklichen Gesichtsausdruck: Soll ich jetzt noch eines ordern - oder doch lieber nach Hause gehen grin.gifgrin.gif

Mouche

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Das sollte man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen:

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Erklärung

von Minister Wolfgang Gerhards

(Nordrhein-Westfalen) zu Punkt 50 der Tagesordnung

Nordrhein-Westfalen stimmt der Verordnung zu, da der Vollzug der jüngsten Novelle des Waffengesetzes, die seit dem 1. April 2003 in Kraft ist, ohne diese Verordnung kaum möglich ist.

Zurückgestellt werden dabei Forderungen, die sich in den Ausschussberatungen nicht als mehrheitsfähig erwiesen haben. Festzuhalten aber bleibt, dass wesentliche sicherheitspolitische Bedenken ein Jahr nach den Ereignissen von Erfurt nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Beispielhaft sei auf § 6 Abs. 1 Nr. 1 hingewiesen. Hier wurden in Abstimmung mit der Waffenlobby nur solche Waffen vom Schießsport ausgeschlossen, die für Zwecke des Schießsports nicht geeignet sind. Der ursprüngliche Gesichtspunkt für ein Verbot, dass nämlich Gebrauchs- und Dienstwaffen viel zu leicht für Straftaten zu verwenden sind und deshalb nur mit vertretbarer Begründung für den Schießsport freigegeben werden sollten, wurde nicht berücksichtigt. Im Übrigen wird bedauert, dass die Bundesregierung darauf verzichtet hat festzulegen, dass sich die Länge des Laufs nach der Länge der Geschossführung ohne Patronenlager bemisst.

Nordrhein-Westfalen behält sich vor, zu gegebener Zeit erneut die Initiative zu ergreifen, um sicherheitspolitische Belange im Waffenrecht zu befördern.

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"Im Übrigen wird bedauert, dass die Bundesregierung darauf verzichtet hat festzulegen, dass sich die Länge des Laufs nach der Länge der Geschossführung ohne Patronenlager bemisst."

Der soll froh sein!

Hat doch die böse "Waffenlobby" verhindert, dass sich deutsche Politiker international einmal weniger lächerlich gemacht haben.

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In Antwort auf:

Spielst Du darauf an?

1998 bis Mai 2002

Minister der Finanzen
des Landes Sachsen-Anhalt


Aber aber, die waren doch vorher schon pleite....

Abgewandeltes Sprichwort: Minister werden ist nicht schwer, Minister SEIN, dagegen sehr...

Sonst kann man ansich nix dazu schreiben; vielleicht Partei gründen?? Alle anderen Parteien betreiben mdoch nur Tagespolitik und Hängen ihr Mäntelchen nach dem von Ihnen "propagierten" Volkswillen...

Deswegen will anscheinend auch keiner Basisdemokratie im Sinne von Volksentscheiden...Das Volk ist ja anscheinend nach Meinung der Politiker zu dumm dazu...

redface1.gif Muni

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