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Neue Vo


Nitro

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In Antwort auf:

Und sie ist leider nicht gut für uns ausgegangen
crying.gificon13.gif
.................wobei ich dazu erstmal nicht mehr sagen kann.

Gruß

Hans-Joachim


Hajo, nichts für ungut, aber: die VO ist im Bundesrat verabschiedet worden. Kurz: für alle öffentlichkeit zugänglich.

Wieso kannst DU dann UNS dazu nichts sagen?

Adriaan

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Guest Mouche

....und was soll D A S jetzt wieder rolleyes.gif?

Mein Vorschlag in derartigen Fällen: Entweder ich sag was Sache ist - oder gar nix tongue.gif.

Nur so ein bischen Verunsicherung streuen ist IMHO weder hilfreich noch erbaulich wink.gif - es ist überflüssig blush.gif

Mouche

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Guest Mouche

@ Adriaan: Das sie im Bundesrat war, bedeutet nicht zwangsläufig, daß sie verabschiedet wurde! Sie könnte auch zur weiteren "Bearbeitung" an einen Ausschuß verwiesen worden sein - noch länger , noch mehr Gerangele, kurz die unendliche Geschichte icon13.gificon13.gif

Aber wenn es so wäre : Auch DAS könnte man hier einfach sagen wink.gifwink.gif - und jeder kann sich dann seinen Reim drauf machen icon13.gif

Mouche

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Guest Mouche

@ falcon : O.K. ist kein Gesetz,hatte ich gerade nicht bedacht blush.gif

Also , zur Klarstellung : Bei einer VO gibt es keinen Vermittlungsausschuß - im Gegensatz zu Gesetzen, wo es diesen geben kann!

Einverstanden wink.gifwink.gif

Himmel, ist Demokratie manchmal aber auch kompliziert rolleyes.gif

Mouche

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Bedeutet § 7 dieser VO nicht auf eine Einschränkung für IPSC-Schützen (Abs. 1 Nr. 4)?

Noch eine Frage:

Sind irgendwo die Stellungnahmen der Schießsportverbände zu dieser VO einzusehen?

Heinz

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Und die von Redaktion WO vorhin per NL verschickte Fassung (am 13. Juni an den Bundesrat weitergereicht) ist auch, siehe Berichtigung letzte Seite des PDF, allenfalls am 23. Juni entstanden. Da mag zwar "der Bundesrat hat zugestimmt" drunterstehen, aber am 23. Juni hat auch Staatsekretär Lutz Diwell kaum gewußt, was am 11. Juli verabschiedet wird.

Der liebe MdB, der das PDF weitergereicht hat, hat's vielleicht gut gemeint, aber diese Fassung (ohne die zwei Ergänzungen, von denen die korrigierte Lauflänge die erfreuliche ist) kennen wir nun schon seit zwei Wochen.

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Wie ist eigentlich der § 6.2 zu verstehen?

Ruft eine Schusswaffe den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervor, wenn die 3 Punkte nicht erfüllt sind oder bezieht sich das auf vollautomatische Waffen und auf Waffen, die diese 3 Punkte nicht erfüllen? confused.gif

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So, nun hat sie sich hoffentlich jeder, der lesen kann, mal durchgelesen.

Also ich habe noch keine Abweichungen feststellen können ...

bin aber noch am lesen...

im Teil B zu den einzelnen Vorschriften kann sich einem bei den manchmal an den Haaren herbeigezogenen Begründungen der Magen umdrehen kotz.gif (warum heisst das smilie mrslug chrisgrinst.gif)

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Wenn diese Änderungen in die VO übernommen wurden, dann kotz.gif

Das würde bedeuten, dass die Sportordnung nicht nur die Durchführung der Disziplinen regeln muss, sondern auch konkret die Druchführung des Trainings!.

Weiterhin gelten die Aufbewahrungsvorschriften nicht mehr nur für private, sondern auch für gewerbliche Bereiche. So ganz kann ich das nicht einschätzen, aber irgendwie sehe ich bei meinem Waffenhändler schon eine Farm von A- B- und 0-Tresoren.

Zum Ausgleich brauchen Dienstwaffenträger nunmehr nur eine Bescheinigung, dass sie uneingeschränkt mit Dienstwaffen umgehen dürfen und nicht noch zusätzlich eine Bescheinigung, dass der Dienstherr den Idiotentest schon vorgenommen hat. Meiner Meinung nach ist das aber nicht durch das Gesetz gedeckt - aber wenn es darum geht, sich vor einer Blamage zu schützen, dann nehmen's unsere Politiker nicht so genau....

Das geschriebene gilt vorbehaltlich, dass genau diese Änderungen übernommen wurden. Von etwas anderem weiß ich leider auch nix.

bye knight

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In Antwort auf:

So, nun hat sie sich hoffentlich jeder, der lesen kann, mal durchgelesen.

Also ich habe noch keine Abweichungen feststellen können ...

bin aber noch am lesen...


Ich glaube schon (oder bilde ich mir das nach den ganzen VO-Varianten in den letzten Monaten nur ein??):

§13, Abs. 4: Nun ist offensichtlich ein A-Schrank mit nicht klassifizierten Innenfach auch schon ausreichend, nur darf dann da neben der Mun. die Kurzwaffe nicht mit rein, aber die Mun. allein (daher man baut sich einen KUWAHA (Kurzwaffenhalter, Bastelidee hatte ich mal in der Bastelecke gepostet chrisgrinst.gif ), für die Schranktür, da kommen die "kurzen" rein, und ins Innenfach die Mun.

§6 (Auch als "Anscheinswaffenparagraph - Reloaded" bekannt kotz.gif )

Hier siehts IMHO so aus, das die bösen, verbotene, einer Pfui-Igittkriegswaffe so ähnlich sehende Waffe Punkt A, B oder C erfüllen muss: Also eine Waffe mit über 42 cm Lauflänge in 308 Win. kann ruhig wie ein MG42 aussehen... chrisgrinst.gif

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[Zitat...Also eine Waffe mit über 42 cm Lauflänge in 308 Win. kann ruhig wie ein MG42 aussehen...


darf sie auch, wenn sie unter 42cm lauflänge hat - denn mg42 ist vor 1945 in dienst gestellt und damit keine kriegswaffe auf der liste - allerdings wird es den nachfolgern verblüffend ähnlich sehen (mg3 usw.) - ich sehe eine menge haarspaltereien auf uns zukommen die nächsten monate, warum nicht jetzt schon damit anfangen eek2.gifrolleyes.gif ....

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In Antwort auf:

denn mg42 ist vor 1945 in dienst gestellt und damit keine kriegswaffe


Das galt doch nur für Halbautomaten und wassergekühlte MGs?

In Antwort auf:

29. a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung, *)

B) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 1. September 1939 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, *)

c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, *)

d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre *) -----

*) Wassergekühlte Maschinengewehre (Buchstabe a), Maschinenpistolen, die als Modell vor dem 1. September 1939 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind (Buchstabe B), vollautomatische und halbautomatische Gewehre, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind (Buchstaben c und d), werden erst an dem Tag aus der Kriegswaffenliste ausgenommen, an dem das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes gemäß dessen Artikel 5 Satz 1 in Kraft tritt.


Ist das MG42 nun ein Maschinengewehr (a) oder oder ein vollautomisches Gewehr ©? Wo ist da egentlich der Unterschied? gaga.gif

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