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simonow

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  1. Hallo, zur Ergänzung des bisher Genannten: Waffenrecht: Rückkehr zur früheren Genehmigungspraxis durch die Vereine. Gebührenrecht: Klarstellung in der Gebühren-VO zum WaffG, dass für die Eintragung bzw. Austragung von Waffen (gleich welcher Anzahl) nur einmal die Gebühr erhoben wird. (Für die Austragung mehrerer Waffen liegen positive Gerichtsentscheide vor, für die Eintragung wurde eine Revision beim BVerwG verworfen, so daß die bisherige Praxis der Behörden fortgeführt werden wird). Sprengstoffrecht: Unbegrenzte Dauer der Erlaubnis nach § 27 mit Fortfall der Höchstmenge bei Beibehaltung der zulässigen Lagermenge. Simonow
  2. Ballistol-Öl mit (säurefreier) Vaseline vermischen bis ein leicht verstreichbares Gemisch entsteht. Mit Pinsel auftragen. Das Öl bleibt somit auf dem Metall und schützt Jahre zuverlässig vor Rost. Eigene Erfahrungen haben gezeigt, dass sich auch nach 30 Jahren kein Rost (bei Lagerung im Keller) bildet.
  3. simonow

    Neue Vo

    siehe Dokument 415/1/03 http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hy...l?k=BBD415/1/03
  4. @ TopDog "Kannst du mir das bitte mal in unbürogratisches Deutsch übersetzen. Was versteht man unter "negativen Koalitionsfreiheit"? Und wie soll ich ein Bedürfnis darlegen, wenn ich in keinem Verein bin?" Konnte leider nicht antworten, da ich wg. Urlaub nicht online war. Deine Fragen sind aber wohl schon von anderen WO-Usern beantwortet worden. Gruß Simonow PS: Werde mich künftig bemühen, "unbürokratisches Deutsch" zu verwenden, Rechtsbegriffe lassen sich jedoch zuweilen treffend nur in juristischer Form darstellen. Eine unbürokratische Formulierung ist mit (Tipp-)arbeit verbunden....
  5. Diese Merkblatt wurde vom BMWA aufgehoben! Es stellt sich somit die Frage, ob Demilitarisierungen nach diesem Merkblatt weiterhin Bestand haben, oder aber die betroffenen Waffen, soweit Kriegswaffe lt. Liste, wiederum als Kriegswaffe gelten. Wenn dies der Fall ist, erlöschen auch die WBK´s zum 31.08.03! Ein neues Merkblatt ist angekündigt, liegt aber nach meiner Kenntnis noch nicht vor.
  6. --"Übrigens geht es hier sehr wohl um den Beitritt in einen Verein, da dieser ja Voraussetzung für die WBK ist. Insofern ist dein Posting in sich unschlüssig (diplomatisch ausgedrückt)." -- Grundsätzlich ist Vereinsmitgliedschaft erforderlich, es besteht jedoch auch, ohne diese, die Möglichkeit, das Bedürfniss "glaubhaft" darzulegen. Diese Regelung (§ 8 Abs. 1 WaffG-neu) realisiert wiederum die verfassungsrechtliche Erforderniss der "negativen Koalitionsfreiheit" in Ableitung aus dem Grundgesetz. Gruß Simonow
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