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IGNORED

Antw v. BMI: Schutz durch Staat vor Kriminalität


Hagen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Antwort bezüglich meiner Anfrage, was der Staat zum Schutz der Bürger unternimmt:

Schutz durch den Staat vor Kriminalität

Zum allgemeinen Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität sei darauf verwiesen, dass laut der am 21. Mai 2003 veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik die Zahl der Straftaten im Jahre 2002 zwar gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen ist, sie aber immer noch geringer ist als in den Jahren 1993 und 1997. Konstant hoch ist die Aufklärungsquote. Sie lag 2002 bei insgesamt 52,6% und damit im sechsten Jahr in Folge bei über 50%. Besonders hoch bei steigender Tendenz ist die Aufklärungsquote bei schweren Straftaten (Mord und Totschlag: 95,9%; gefährliche und schwere Körperverletzung: 84,6%; Vergewaltigung und sexuelle Nötigung: 81,8%).

Bei der Verwendung von Schusswaffen zur Begehung einer Straftaten ist die Entwicklung insgesamt rückläufig (2002: 16.411 Fälle, davon 10.883 gedroht, 5.528 geschossen; 2001: 16.686 Fälle, davon 11.270 gedroht, 5.416 geschossen). Auch langfristig gesehen nimmt der Einsatz von Schusswaffen bei der Begehung von Straftaten seit 1971, dem Beginn der gesonderten Erfassung, insgesamt ab, bei unterschiedlichen Entwicklungen für Drohen und tatsächlichem Gebrauch. 1971 wurden in Deutschland, bezogen auf den Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990, noch 18.969 Straftaten mit einer Schusswaffe begangen (gedroht 6.065, geschossen 12.904). Bemerkenswert ist auch, dass im Jahre 2002 bei einem Drittel der Fälle, bei denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde, es sich um eher weniger gravierende Delikte, wie z.B. Sachbeschädigung in Form von Schießen auf Verkehrszeichen, gehandelt hat. Bei Mord und Totschlag nahm die Zahl der Fälle, in denen 2002 geschossen wurde, um 18,5% und bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung um 0,5% ab. Bei Raubdelikten wurde 2002 um 4,3% weniger oft mit der Schusswaffe gedroht als im Jahr davor. Dies zeigt sowohl die Effektivität der repressiven Bekämpfung des Schusswaffenmissbrauchs als auch den Beitrag, den das Waffenrecht als Ordnungsrecht insbesondere dazu leistet, dass aus legalen keine illegalen Schusswaffen werden. Umgekehrt werden die notwendigen Anstrengungen bestärkt, die Waffenkriminalität weiter einzudämmen, wozu das neue Waffenrecht einen gewichtigen Beitrag leitet.

Die hier dargelegten Fakten zeigen, dass die Kriminalität in Deutschland in den letzten Jahren in etwa konstant geblieben ist, die Aufklärungsquote, insbesondere bei schweren Straftaten, auf sehr hohem Niveau gehalten wird und der Einsatz von Schusswaffen bei der Begehung von Straftaten, hier v.a. der tatsächliche Gebrauch, sowohl langfristig als auch aktuell rückläufig ist.

Geschrieben

Umgekehrt versucht man jedoch aus legalen Messern illegale Messer zu machen... rolleyes.gif

Wer braucht eigentlich noch Feinde, wenn er solche "Freunde" hat??! grlaugh.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Wer braucht eigentlich noch Feinde, wenn er solche "Freunde" hat??!
grlaugh.gif


Also ... meine Freunde sind das glaub' ich nicht. Im Übrigen ist mir ein ehrlicher Feind lieber als ein unaufrichtiger Freund ... da weiß ich wenigstens woran ich bin!

Geschrieben

Ein Butterflymesser(als Schlüsselanhänger):Seit 17 Jahren in Besitz!,...Gesammtlänge 4 cm,Klingenlänge 2 cm.

Macht mich das jetzt zu einem Kriminellen? gaga.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ein Butterflymesser(als Schlüsselanhänger):Seit 17 Jahren in Besitz!,...Gesammtlänge 4 cm,Klingenlänge 2 cm.

Macht mich das jetzt zu einem Kriminellen?


Oh, du schlimmer Finger! Pfui! Und noch keine Ausnahmegenehmigung (wg. seelischer Grausamkeit der Enteignung) beantragt?

BTW: Ist eigentlich ein Teppichmesser, dessen Verriegelung kaputt ist und somit eine "Fallklinge" hat, auch "Verbotener Gegenstand"? (Nur hypothetisch) confused.gif

Geschrieben

Schutz durch Staat vor Kriminalität????? Jaja... Im allgemeinen dient das neue Waffenrecht jetzt dazu, die Straftatenstatistik wieder ansteigen zu lassen. Verstöße gegen das Waffenrecht sind ja jetzt STRAFTATEN und unterliegen dem Strafrecht! Also nix mit Ordnungswidrigkeit wenn man mit nem Uraltbutterfly mit 4cm Klinge erwischt wird. Demzufolge verliert man bei einem Verstoß seine Waffen und wird straffällig! Ich will ja nicht schwarzmalen aber bei steigenden Straftaten gegen das Waffengesetz???? confused.gifconfused.gif...

Hier wird ganz massiv durch die Hintertür versucht, uns zu kriminalisieren und uns unser Hobby abspenstig zu machen!

Und für diese "Volksvertreter" habe ich 12 Jahre die Rübe hingehalten und geschworen "das Recht und die Freiheit zu verteidigen". Ich könnt K****n...

Geschrieben

In Antwort auf:

Im allgemeinen dient das neue Waffenrecht jetzt dazu, die Straftatenstatistik wieder ansteigen zu lassen.


Und das ist auch gut so!

Geschrieben

2cm Klinge !!! 2 cm!

Ich denke bei unseren Gesetzgebern kommt es auf jeden Millimeter an.

Ich werde wirklich eine Ausnahmegenehmigung stellen,mal sehen was die sagen.

Gibt es dafür Formblätter?

Oder Handschriftlich beantragen mit Abbildung?

Die werden MICH garantiert verklagen wegen Amtsmissbrauch! gaga.gif

Geschrieben

Hallo knife-

....durch die Hintertür.. zu kriminalisieren.

Was denkst Du denn, was der Sinn dieses Machwerk`s ist?

Es ist m. E. absolut unvermeidlich, daß sich im Laufe eines

langen "anWaffeninteressiertlebens" irgend etwas ergibt was

haarscharf daneben ist, irgend etwas. Nichts Schlimmes, nichts Kriminelles, einfach nur: Och, das hab`ich, von wem

ist das denn, wann ist das denn gewesen? Und wenn es nur eine `falsche`Patrone aus der wilden Jugendzeit ist, die in

einer Schachtel im Keller längst vergessen war. Mit diesem

Pipifax kann die Obrigkeit dann gut wuchern: Siehste, ham

wir doch schon immer gesagt; die ganze Bande ist viel ge-

fährlicher, als sie uns immer weismachen wollte! Auch

dann spielen Zahlen, Kriminalstatistiken etcetcetc. genau so

wenig eine Rolle wie bisher. Wenn ich ein Packende brauche

finde ich eins!

Eine `Aussage`aus der Vergangenheit (eine von vielen) aus

caliber 8/2000: "...Wir glauben immer noch, daß man mit Lo-

gik und Vernunft Politiker davon ü b e r z e u g en kann,

daß unsinnige...nicht zum Gesetz werden"....

Ich habe es damals -und noch früher- zwar nicht so richtig

geglaubt; aber ich habe es sehr stark gehofft. Ich hatte

wohl auch ziemlich dämliche Momente!?

Gruß Pit

Geschrieben

Ach,

ich möcht nur erst einmal wissen, wovor die Ministerialbeamten und Politiker im Innen-"Ausschuss" so Angst haben, dass sie solche Gesetze machen.

Demokratie??? confused.gifconfused.gifconfused.gif

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Das ist doch das Problem: Unsere Politiker interessieren sich nur für die Dinge, die ihnen Wählerstimmen bringen. Als wir Schützen vor der Wahl mal etwas geschlossener aufgetreten sind, hat man zumindest die schlimmsten Passagen aus den WaffG-Entwurf entfernt. Ansonsten sind Politiker einfach nur uninformiert und denkfaul. Weil z.B. schmalklingige Springmesser in vielen Gangsterfilmen zum Aufstechen von Rauschgiftbeuteln verwendet werden und manchmal auch zur filmwirksamen Bedrohung, müssen sie ja gaanz gefährlich sein. Also werden sie eben verboten, obwohl technisch gesehen ein Brotmesser den gleichen Zweck erfüllen kann (siehe Lehrermord in Meißen -der Täter bekam übrigens nur 7 Jahre Jugendhaft und ist wohl schon wieder frei). Genau so ist es mit den offenbar ebenfalls gaaanz furchtbaren und deshalb streng verbotenen Faustdolchen. Da gab es Exemplare, die hatten eine Klingenlänge von 2,5 cm und haben mancher Frau gegen Vergewaltiger gute Dienste geleistet. Aber sie kommen eben auch in Gangsterfilmen vor...

Na ja, Frau kann schließlich auch eine Nagelschere, so nicht gebogen, nehmen. Der Effekt ist annähernd der gleiche, wenn beherzt eingesetzt.

Merke: Im Gegensatz zu bestbeschützten Politikern in ihren Panzerlimousinen müssen potentielle Opfer eben unkonventionelle Ideen entwickeln!

pissed.gif

Geschrieben

Hi folks, da bin ich mal wieder.

Ich finde es eigentlich erschreckend, was in der Aussage des Herrn vom BMI steckt. Die Aufklärungsquote ist kontinuierlich über 50%, da hab ich aber viel von, wenn ich die Leiche bin, deren Mord zu den 52% gehört, der aufgeklärt wird. Viel interessanter wäre für mich, was unsere Herrn Politiker in Sachen echter Prävention zu gedenken tun; das neue Waffenunrecht kann man ja nicht wirklich als Präventivmaßnahme betrachten. Und noch eine Frage drängt sich mir auf: Wer beschützt uns vor unseren Beschützern? Polizisten sind bekanntlichauch nur Menschen und gehören nicht unbedingt zu den Musterschülern der Gesamtschulen. Die Anzahl von Straftaten, die von Polizisten mit ihrer Dienstwaffe begangen werden ist nämlich erschreckend hoch.

Ich denke der amerikanische Slogan :Ich wähle lieber 357 statt 911! ist durchaus zutreffend (911 entspricht etwa 110 in D)

Ich weiß, dass das politisch unkorrekt ist, aber das ist die Wahrheit meistens.

Auf meiner Homepage findet ihr übrigens eine Aussage des ehemaligen britischen Police Superintendent zum Waffengesetz in UK, die man getrost auf D übertragen kann.

cu Loran

www.loran.de

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich denke der amerikanische Slogan :Ich wähle lieber 357 statt 911!


Ich glaub' viele Amis wählen soger gerne sofort 911 bloß halt vielfach noch 'ne 1 vorweg! grin.gif

Geschrieben

@ Loran,

solltest Du wirklich Mordopfer werden, liegt die Aufklärungsquote bei über 90 %.

Muß ja recht wild zugehen bei euch im Osten wenn die Herren und Damen Polizisten so viele Straftaten mit Schußwaffen begehen. Das müssten übrigens Straftaten mit legalen Schußwaffen sein, wo doch Straftaten mit Schußwaffen sogar zurückgegangen sind. Bringe doch mal Beispiele mit Quellenangabe, darf auch Bildzeitung sein.

Hier in München kann man nur selten von solchen Straftaten lesen, wobei die Presse nicht als besonders polizeifreundlich gilt.

Karl

Geschrieben

Hallo Karl,

Du magst recht haben mit der Aufklärungsquote von 90 % bei Morden, leider gehen aber Fachleute davon aus, dass jeder 2. Mord als natürlicher Todesfall unter die Erde kommt, weil der Arzt bei der Totenschau viel zu schnell "natürlicher Tod" auf den Schein schreibt und die Pathologien einfach überlastet sind, so dass nicht mal jeder 4. Tote überhaupt einer genauen Obduktion unterzogen wird.

Es beruhigt mich trotzdem nicht, dass es 90% sind...

Grad die Tage stand von einem SEK-Einsatz gegen eine Erpresserbande was in der Zeitung - ich überflieg sowas immer nur und dann landet es mit kühnem Schwung im Papierkorb. Die Bande erpresste einen Bauunternehmer auf Rückerstattung eines erheblichen Teils der Baukosten, weil si eals zu hoch empfunden wurden. Der Hauptverdächtige war Polizist und seine Komplizen gehörten zum gleiche Revier und es war -glaub ich - nicht hier im Osten.

Sollte ich den Artikel noch mal finden werd ich ihn hier posten.

cu Loran

Geschrieben

hohe aufklärungsquote beim mord gut und schön, aber wenn die tötung nicht als solche erkannt wird und auf dem totenschein "herzversagen" steht, das messer aber noch in der brust steckst (schon passiert; ich kenne fotos und die aussage des obduzenten!) tröstet das wenig:

ausspruch von o.g. gerichtsmediziner:

wenn am tag des jüngsten gerichts alle unerkannt ermordeten den kleinen finger aus dem grab recken, sieht deutschland aus, wie ein spargelfeld.

Geschrieben

Hi Pit

Natürlich ist mir klar wozu dieses Machwerk dient.

Mein Bruder ist beim BGS. Er und mehrere Bekannte bei der Polizei sagen, daß du als Waffenbesitzer gefälligst stillzuhalten hast, wenn du:

ausgeraubt

verletzt

ermordet

vergewaltigt

oder sonstwas wirst

wenn du deine Waffen behalten möchtest. De facto ist dein Recht auf Selbstverteitigung hiermit aufgehoben.

Deine Polizei kann und DARF erst etwas gegen einen Aggressor unternehmen, wenn dieser schon was unternommen hat!!

Es hat schon etwas von einem 1.4. wenn man denen glaubt, die da behaupten, mit ihren Gesetzen könnten sie alle Bürger vor allem schützen.

Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure wie an die Intelligenz der Politiker...

Geschrieben

bei jeden schusswaffeneinsatz wird ermittelt, das ist klar. die anwendung des notwehrrechts ist in den unteren instanzen bisweilen etwas zögerlich, in den höheren instanzen allerdings völlig unproblematisch.

völlig verkehrt ist die ansicht, die polizei dürfe erst nach einer straftat eingreifen; z.b. für den bgs gilt:

§ 1 abs. 5 bgsg:

die dem bundesgrenzschutz obliegenden aufgaben der gefahrenabwehr umfassen auch die verhütung von straftaten nach maßgabe dieses gesetzes.

prävention ist immer vorher, so wie repression immer nachher kommt; für beides sind unsere sicherheitsbehörden (z.t. arbeitsteilig, nicht alle machen beides) zuständig.

Geschrieben

Du magst mit Prävention ja Recht haben. In der Praxis siehts mit der Prävention leider nicht so aus, wie das BMI das gerne hätte. Den Anspruch, den das BMI jedoch erhebt, entspricht jedoch genau dem, was nicht möglich ist.

Durch Gesetze sollen Voraussetzungen geschaffen werden um effektiver den Bürger zu schützen. In ein Gesetz kann ich viel reinschreiben. Wenn es nicht umgesetzt werden kann nutzt mir das wenig.

Wenn also das BMI den Bürger wirklich so restlos schützen möchte, wie sie's vorgeben, müßten sie ihn einsperren.

Dann kommt auch wirklich keiner mehr an ihn ran. wink.gif

Das BMI weiß ganz genau, daß absolute Sicherheit nicht möglich ist, da es die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in mancher Hinsicht dermaßen einschränkt, daß die Behörden im Prinzip nichts unternehmen können, auch wenn sie wollten.

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