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Loran

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  1. Also im WaffG steht nirgens, daß der Tresor oder Waffenschrank verankert sein muß. Allerdings war bei meinem A-Schrank ein Hinweis dabei, daß die Verankerung in der Wand und im Fußboden von einem Fachmann vorgenommen werden sollte, da anderenfalls die Versicherung unter Umständen nicht zahlt, wegen grob fahrlässig oder so ähnlich. cu Loran http://www.loran.de ------------------ Man kann einige Leute ständig für dumm verkaufen; man kann alle mal für dumm verkaufen, aber man kann nicht alle ständig für dumm verkaufen!
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