Zum Inhalt springen
IGNORED

Meldung nach § 58 Abs. 1


werner brozio

Empfohlene Beiträge

Hallo an alle,

ich benötige mal eure Hilfe. Vor 4 Wochen habe ich die Meldung nach § 58 Abs. 1 WaffRNeuRegG vollzogen und meinem Sachbearbeiter schriftlich mitgeteilt, das ich :

Patronenmunition zum Verschießen aus Revolver und Pistole

Patronenmunition zum Verschießen aus Flinten und Büchsen

besitze.

Im Besitz des Sprengst. Scheines nach § 27 bin

Auf der Kopie habe ich gebeten, mir die Meldung zu bestätigen.

Ich bekomme heute folgendes Schreiben:

Durchführung des Waffengesetzes ( WaffG )

Ihre Meldung von Munition nach § 58 Abs 1 WaffRNeuRegG

Sehr geehrter Herr...

neben der Angabe, das Sie Munition besitzen sind folgende Angaben zwingend gem. § 58 Abs. 1 erforderlich:

Art und Anzahl der Munition

Die Anzahl ergibt sich aus der Ziffer 10 der Handlungsanweisung zum Waffengesetz.

Ich darf Sie bitten, die erforderlichen Angaben nachzuholen

MfG

Was sagt ihr dazu?

FWR und ÖRAG

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Käse... In Bayern wird ausdrücklich darauf verzichtet, da das WaffG diesen Punkt einfach nicht hergibt.

Auszug WaffG:

Hat jemand berechtigt Munition VOR dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund DIESES Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist,und übt er über diese BEI Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 28.Februar 2003 der zuständigen Behörde schriftlich anzu melden.

Die Anmeldung MUSS die Personalien des Besitzers sowie DIE MUNITIONSARTEN enthalten. Die nachgewiesene fristgerechte Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz.

Im Klartext: Name und Art... sonst nix.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dazu fällt mir der nachfolgende (schon etwas ältere) Text wieder ein, der aber nun offenbar langsam in die Realität übergeht .....

Sehr geehrter Herr Innenminister

Mit Freuden habe ich festgestellt, dass Sie nunmehr, auch gegen den

Widerstand von den sogenannten Datenschützern, Pläne zur Bekämpfung der

Cyber-Kriminalität durchsetzen möchten.

Ich befürworte Ihre Maßnahmen, bedauere aber, dass Sie nicht weit genug

gehen, da ja auch außerhalb des Netzes durch Medien wie die Post, das

Telefon etc. Kriminalität geplant und verübt wird.

Um als gutes Beispiel voran zu gehen, übersende ich Ihnen hiermit Einen

Satz Schlüssel für meine Haustür, mein Postfach sowie auch für mein

Auto.

Die in dem beiliegenden Schreiben angegebenen Informationen sollten

Ihnen helfen, mich als gesetzestreuen Bürger anzusehen.

Neben den persönlichen Informationen über mich erhalten Sie Daten

meiner Freunde und Verwandten, deren Rufnummern etc.

Außerdem habe ich Ihnen schriftlich fixiert, wie Sie rund um die Uhr

durch die von mir installierten Kameras und Mikrofone feststellen

können, wo ich mich aufhalte, mit wem ich mich dort aufhalte etc.

Besuche werden von mir nur noch von Personen geduldet, welche einen

einwandfreien Leumund sowie ein polizeiliches Führungszeugnis ohne

Einträge vorweigen. Ich selbst werde niemanden mehr besuchen.

Selbstverständlich habe ich entsprende Kameras auch stets bei mir, so

dass es auch auf dem Weg zur Arbeit etc. nicht zu irgendwelchen

kriminellen Tätigkeiten kommen kann.

Ich hoffe, Ihnen durch meine Initiative gedient zu haben und ein

Vorbild für alle gesetzestreuen Bürger zu werden.

Mit Dank für Ihre lobenswerte Intiative

PS: Vielleicht könnten Sie, um eine noch optimiertere Kontrolle zu

gewährleisten, die Scheidung von meiner Frau ein wenig beschleunigen

und mir eine entsprechende Partnerin im Dienste des Verfassungsschutzes

zuteilen?

**************************************************************

Der Bundesminister des Inneren

Staatssicherheitsdienst II

Abt. Bürgerkontakt

Sehr geehrter *****,

vielen Dank für die Übersendung Ihrer Unterlagen, die wir allerdings

kurzfristig sowieso bei Ihnen abgefordert hätten. Bei einer ersten

Durchsicht sind uns folgende Ungenauigkeiten aufgefallen, deren

Korrektur bzw. Nachtrag wir kurzfristig erbitten:

a) im Schlüsseldsatz fehlt der vorgeschriebene Drittschlüssel zu Ihrem

Banksafe bei der Filiale der Stadtsparkasse in *

B) Am xx.11.00 hatten Sie beim Dromarkt * neben 1 Tube Zahnpasta, 1

Dose Handcreme, 2 Stück Seife und Duschgel eine Packung Kondome

erworben, deren Verbleib und derzeit unklar ist. Hierzu bitten wir um

Aufklärung, insbesondere auch zur Frequenz Ihrer disbezüglichen

Aktivitäten sowie Namen, Anschrift und Geschlecht der betreffenden

Partner. Bei mehr als zwei pro Tag: Name des Veranstalters der Orgie

nebst Gewerbescheinkopie. Zudem wünschen wir zu erfahren, für welchen

zweck Sie die Zahnbürste zu verwenden gedenken, da zwei Tage vorher

Ihre eingetragene Lebensabscnittsgefährtin ihrerseits zwei Zahnbürsten

erworben hat.

c) Die uns überlassene Liste der Accounts und Paßworte für

informationstechnische Systeme zu denen Sie Zugang haben ist bezüglich

Ihres Mobiltelefons leider unvollständig. Bitte tragen Sie sämtliche

Zugangskennungen in Ihrem Besitz in die beigefügte Liste ein.

d) Für die ungenehmigte Verwendung eines Pseudos in einem Forum des

*-Verlages erteilen wir Ihnen in der beigefügten Anlage eine

kostenpflichtige Verwarnung. Bitte beachten Sie, daß ein Widerspruch

gegen diesen Bescheid zu kostenintensiven Nachforschungen führen

könnte, die wir im Falle der Ablehnung von Ihnen einfordern müßten.

Ihrem Antrag auf beschleunigte Scheidung von Ihrer o. g. Partnerin

können wir bedaulicherweise so nicht entsprechen. Wie haben daher Ihre

Partnerin zu einer Schulung zum Thema "IM im privaten Umfeld"

einbestellt. Wir hoffen, daß dies Ihren Intentionen entspricht und

sind sicher, daß sich so die wesentlichen Lücken in der Kontrolle Ihrer

Aktivitäten schliessen lassen. Sollten sich Fragen ergeben, so werden

wir diese ggf. mittels eines kostenpflichtigen SEK/MEK-Einsatzes vorort

klären.

In Verbindung mit den von Ihnen bei der zuständigen Polizeidienststelle

ab sofort zu hinterlegenden täglichen Reports, deren Wahrheitstreue wir

anhand anderer Quellen sicher zu prüfen wissen, können wir Ihnen Ihre

Gesetzestreue stets garantieren. Für diese Dienstleistung erlauben wir

uns, Ihnen den nachfolgenden Gebührenbescheid zu übersenden, den Sie

stets mit sich führen und sollten und dessen Begleichung wir bis zum

*.03.02 erbitten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Staatssicherheitsdienst

PS: beachten Sie bitte auch unsere beiliegende Anwerbung als IM. Wir

würden usn freuen, Sie - nach Klärung der Voraussetzungen - als

aufrechten Demokaten und guten Staassbürger in unserer Mitte begüssen

zu dürfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Anzahl ergibt sich aus der Ziffer 10 der Handlungsanweisung zum Waffengesetz. ???

Hat der eine VO, die sonst keiner kennt? Er bezieht sich vielleicht auf die vorläufigen Handlungsanweisungen, die aber keinerlei Rechtsgültigkeit haben. Lass dir einen rechtsverbindlichen Bescheid geben. Weise den Sachbearbeiter aber nochmal dezent auf den Gesetztestext hin und mache klar, dass du mit dieser Meldung nicht einverstanden bist und notfalls rechtlich dagegen vorgehen wirst.

Gruß Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Handlungsanweisung zum Waffengesetz - ich kenne sie nicht - hat keinerlei Außenwirkung. Sie bindet höchstens die Verwaltung. Derzeit gilt ausschließlich das Gesetz. Aber am §58 wird auch eine Verordnung nichts ändern, wenn sie denn hoffentlich bald kommt.

Das Land Bayern hat zurecht seine Verwaltungen darauf hingewiesen, dass der Gesetzeswortlaut weitere Angaben als die Munitionsarten und die Personalien nicht verlangt.

Danken Sie dem Sachbearbeiter für seine freundliche Antwort und nehmen sie diese zur Kopie Ihres Schreibens. Damit ist der Nachweis Ihrer Meldung nach §58 Abs. 1 erbracht und dem Gesetz genüge getan.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Guest,

das wird ja wohl die Realität werden. Man wird das seitens

der Obrigkeit noch etwas "ausfeilen", aber die Richtung paßt

schon ganz gut.

Das schaurige an dieser Persiflage ist allerdings: Es wird

auch hier "Bürger" geben, " die damit leben können".

Alles was `von oben` kommt wird kritiklos geschluckt.

Ich muß jetzt sofort aufhören, sonst reißt es mich hin.

Gruß Pit

Der Herr soll.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Was sagt ihr dazu?


Ich sehe zwei Wege:

[*]Dir liegt nix daran unbedingt im Recht zu sein und die gibst ihm die Informationen, die er haben will - oder

[*]Du schreibst dem Sachbearbeiter, dass die Hinweise, auf die er sich bezieht, rechtlich gesehen nur eine Privatmeinung eines Sachbearbeiters im Innenministerium darstellen, da sie weder vom Minister unterschrieben worden noch durch den Bundesrat legitimiert worden sind. Weiterhin ist eine Rechtsgrundlage für die Meldung der Anzahl im Gesetz nicht gegeben. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass die Anzahl zu melden sei, hätte er die Anzahl in die Auflistung aufgenommen. Dann bittest du um einen rechtsmittelfähigen Bescheid und kündigst an, mit der Unterstützung deiner Rechtsschutzversicherung ggf. den Rechtsweg zu bestreiten.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ falcon

Guckst Du hier

Die entsprechende Passage:

§ 58 Abs. 1 Satz 4 bis 5 WaffG (Anmeldepflicht für Munition-Altbe.)

Nach § 58 Abs. 1 Satz 4 WaffG muss die Anmeldung die Personalien des Besitzers sowie die Munitionsarten enthalten.

IM GEGENSATZ ZU DER AUFFASSUNG DES BMI (Seite 20 letzter Absatz) reicht es also aus, dass neben den Personalien des Besitzers NUR die Munitionsart (KEINE STÜCKZAHL, KEINE KALIBERANGABE) gemeldet wird, da die Forderung des BMI u.E. vom Wortlaut des Gesetzes nicht gedeckt ist, bei der Auslegung des BMI erhebliche Praxisprobleme zu erwarten wären und eine Vielzahl von Munitionsbesitzem der Gefahr einer unnötigen Kriminalisierung ausgesetzt würde. Erlaubnispflichtige Munitionsarten können sein: Patronenmunition, Kartuschenmunition, hülsenlose Munition, pyrotechnische Munition.

ENDE

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es würde mich nicht mehr wundern,wenn demnächst jeder SCHUSS der abgegeben wird,vorher genehmigt werden muss.

Und wider ein Schritt zur Totalentwaffnung,die werden das solange weiterführen,bis man freiwillig auf den Sport verzichtet,weil er 1. zu teuer wird,und 2. die Regeln und Genehmigungen mehr Zeit in anspruch nehmen,als das Schiessen,so das man keine Zeit mehr für das Hobby überig hat.

Das macht mich stinkesauer!

Mal sehen,wann ich meine DELABORIERTE SAMMLUNG anmelden muss. gaga.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Meldung an das Ordnungsamt, die mit Datumsstempel und Unterschrift des SB quittiert und "zu den Akten genommen" wurde:

"Meldung von Altbesitz nach § 58 (1) des WaffRNeuRegG

Sehr geehrter Herr XXX,

gemäß § 58 (1) des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) zeige ich Ihnen hiermit an, dass ich bei Inkrafttreten des Gesetzes im Besitz von Patronenmunition und pyrotechnischer Munition war.

Den Empfang dieser Anzeige bitte ich Sie, auf dem beigefügten Doppel zu bescheinigen.

Mit freundlichen Grüßen"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am besten vom Schiesstand aus anmelden: "Habe noch 331 Schuss .308 Win... PENG!! Nein, sind doch nur noch 330 Schuss... PENG!! ähh, nun sinds noch 329..." chrisgrinst.gif

Nunja, im Enst, die armen Sachbearbeiter können ja auch nichts dafür. Da müsste man sich wohl an deren Vorgesetzte wenden, auf welches imaginäre Gesetz sie sich mit ihren Forderungen beziehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Schickt denen jeden Tag eine neue Mun-aufstellung,auch wenn es nur um 1 Patrone geht,die werden ganz schnell diese Verordnung abhaken,da bin ich mir sehr sicher!


Peter,

auch wenn ich dir inhaltlich Recht gebe, dass die Vollzugshinweise und auch das Gesetz selbst jede Menge Blödsinn enthalten, so können die Sachbearbeiter genausowenig wie wir dafür. Auch die müssen den Mist, den andere verbockt haben ausbaden. Von daher sitzen wir gemeinsam mit denen in einem Boot. Ich halte es aus diesen Gründen weder für angebracht noch für unserer Sache dienlich, den Sachbearbeitern das Leben unnötig schwer zu machen. Eigentlich sollte auch jeder von uns ein Interesse an einem guten Verhältnis zur Behörde haben (was jetzt nicht gleichzusetzen ist mit Duckmäusertum).

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man darf wohl von einem Sachbearbeiter erwarten, daß er in der Lage ist, die seinen Aufgabenbereich betreffenden Rechtsregeln zur Kenntnis zu nehmen. Wenn nicht, dann gibt es sowieso kein gutes Verhältnis, denn solches kann nicht dauerhaft auf Gnadenakt beruhen. (Man denke nur an die Tage, in denen Sachberarbeiter/innen Migräne haben...)

Kann ja auch sein, daß in einigen Regionen dieser Krisenrepublik die Sachbearbeiter Weisungen erhalten haben, um die Anmeldung zu erschweren oder hinauszuzögern, bis die AllgVO beschlossene Sache ist... "Rechtspolitik" hat bei manchen Innenministern bekanntermaßen eine ganz eigene Bedeutung. - In diesen Fällen tut man auch den Sachbearbeitern einen Gefallen, wenn man die Regelung durch ihre Anwendung bekämpft. Wenn ich die Anzahl mitmelden soll, werde ich wöchentlich zwei Meldungen machen. Wenn die das so wollen... - Erinnert mich alles an "das Haus, das Verrückte macht". Ich würde wie Asterix für spezielle Munitionssorten also auch nach je eigenen Formularen schriftlich nachsuchen. Schlagt sie doch mit ihren eigenen Waffen. chrisgrinst.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber die SACHBEARBEITER sind EHER in der LAGE die Verordnung anzugehen,als Wir!

Auf wen hören die wohl eher?,...................na?

Tut mir ja traurig,wenn die Sachb.das ausbaden müssten,aber wie sonnst können wir dagegen angehen?

Zumal das Wort von Waffenbesitzer so gut wie nichts wert ist.

Ich persönlich würde die Sachb. jeden Tag mit neunen Munbeständen bombadieren,spätestens nach 3 Monaten wird die Behörde schreiben,das sie das nicht mehr wollen,wetten?

Müssen aber ALLE mitmachen!

Ausser dem Porto,ist es doch nun wirklich kein Akt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Wenn ich die Anzahl mitmelden soll, werde ich wöchentlich zwei Meldungen machen.


Ohhh Kinnas...

Schaut doch einfach mal ins Gesetz, bevor ihr euch künstlich aufregt:

In Antwort auf:

Hat jemand berechtigt Munition
vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben
, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese
bei Inkrafttreten dieses Gesetzes
noch den Besitz aus, so hat er
diese Munition
bis 28. Februar 2003 [Leider habe ich das aktualisierte Datum nicht vorliegen, das hier ist
falsch
] der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden.


Warum wollt ihr nun zwei mal die Woche euren Munitionsbestand vom ersten April melden? wink.gif

Und ich bleibe dabei: Die Sachbearbeiter können für dieses vermurkste Gesetz nichts und sie haben genauso den Ärger damit, wie wir auch. Auf die hört man zwar in Berlin möglicherweise mehr als auf uns, aber das ist für mich kein Argument, denen das Leben unnötig schwer zu machen. Letztlich zählt, was hinten rauskommt. Und da halte ich es für sinnvoller den Sachbearbeitern (wie auch den Politikern) gegenüber eine konstruktive Strategie statt einer destruktiven zu fahren. Eine destruktive möglichst-viel-Ärger-mach-Strategie befriedigt zwar möglicherweise kurzfristig das Ego, aber am Ende kommt der Ärger auf uns zurück. Und dann stehen wir alle wie begossene Pudel da. Ich kann nicht erkennen, wo für uns der Vorteil liegen soll, wenn wir uns in das eigene Fleisch schneiden?

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Kann ja auch sein, daß in einigen Regionen dieser Krisenrepublik die Sachbearbeiter Weisungen erhalten haben,...


Hallo Blücher,

das ist auch so. In der Hoffnung das jeder Blödsinn aus Berlin unkritisch übernommen wird, sich fest tritt, und dann quasi zum Gesetz wird, hat Brenni ja seinen Entwurf vom 18.03.03 in die Lande gesandt. Wie bei uns so üblich werden Paragrafen und Vorschriften dann sogleich in Formulare gegossen.

Hier mal eine Formularsammlung zum 58 er.

icon14.gif Überraschenderweise fast mustergültige Lösung aus Düsseldorf

http://www.polizei.nrw.de/duesseldorf/aktu...%20Munition.doc

icon13.gif

http://www.polizei-bonn.de/pp/dat_service/...ionsmeldung.pdf

icon13.gif

http://www.wiesloch.de/rathaus/Formulare/f...nsanmeldung.pdf

icon13.gif

http://www.rhein-neckar-kreis.de/Amt31/Mun...nsanmeldung.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@knight:

Ich reg mich gar nich auf, ich finde es lustig. Unser Sachbearbeiter geht bis jetze davon aus, daß die Anzahl nicht gemeldet werden muß, aber sowas kann sich per Ukas ja auch schnell ändern, wie wir wissen. Und im übrigen: es gibt Sachbearbeiter, die auf "Munition" vom Bürger hoffen, damit sie sachdienliche Hinweise an den Dienstherren geben können, die eine Chance haben, zur Kenntnis genommen zu werden. Die Umsetzbarkeit von Bestimmungen oder einer spezifischen Auslegung ist da ein guter Aufhänger. So is dat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.