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IGNORED

War schon ein Jungschütze beim Psychodad?


Mk23-Socom

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Hi Leute,

tja, also bei mir issen bald soweit, habe wohl hoffentlich einen gefunden!

Der, von dem ich den Arzt habe sagte, ich wäre der erste der "sich das antun" darf smirk.gif

Da freu ich mich ja schon echt drauf... Kennt jemand einen Psychater, Amtsarzt in Essen/Düsseldorf-Umgebung, der solche Gutachten macht?

Gruss, ein wohl bald min. 200€ ärmerer Basti

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Mein Beileid. Wenn ich Pech habe, ists bei mir auch bald soweit. Ich bin 21 und hab schon eine WBK, ich weiß aber nicht, ob die nachträglich noch eine Psychobescheinigung von mir verlangen können. Mal sehn, ich wart mal ab, ob sich das Amt meldet, ich will ja keine schlafenden Hunde wecken. AZZANGEL.gif

Wie war das bei Dir, hat dich das Amt angeschrieben, Du solltest das machen oder hast Du jetzt nach dem 01.04 eine WBK samt GK-Waffe beantragt ?

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Ich bin auch 21 und bei mir ist es so...

Im Februar habe ich meine Sachkundeprüfung bestanden und dann direkt natürlich meine WBKs beantragt auf der Grünen bisher "nur" .32 (andere GK darf ich vom Verein noch nicht beantragen) Aber mit der .32er fängts schon an, weils halt auch GK ist. Deshalb hat mich die Polizei eingeladen, ob ich mich denen nicht mal vorstellen möchte...ja nach nem Gespräch kam dann die Erleuchtung, besser jetzt das Gutachten machen und dann die teuren Lieblinge kaufen als andersrum und dann wieder mit Verlust, bei psychologischem Nichtgefallen, zu verkaufen.

Aber ich habe mal direkt bei der Polizeibehörde geregelt, dass ich beide WBKs nach dem alten Gesetz bekomme!

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.....nimm doch die Leute, die Dir nur .32 genehmigen wollen,gleich mit rolleyes.gif

Die hätten`s wohl eher nötig als Du !

Also entweder GK ja oder nein - aber das Gedöns......

Macht .32 nicht tot bei Mißbrauch oder wie oder was confused.gif

Mann oh, Mann, und da regen sich hier welche darüber auf, daß manche Regeln des Gesetzes sinnlos sind rolleyes.gif

Tut mir leid,wenn ich hier heftig werde- aber auf solche Gedanken würde bei uns niemand kommen - und wir sind ein DSB Verein urältester Geschichte und Tradition chrisgrinst.gif

Mouche

Übrigens : Wenn die Dir nur ne .32 unterschreiben wollen - dann würd ich mir entweder nen anderen Verein suchen oder solange nur KK schießen, bis ich etwas Vernünftiges bekomme-.32 fällt für mich nicht unter diese Kategorie tongue.gif und da würd ich nicht unnötiges Geld für anlegen.

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Irgendwo richtig, irgendwo falsch!

Hintergrund des bisher nur .32er bewilligten Eintrages ist (hätte auch nur .22er sein können...) ist, dass die sehen wollen, dass ich nicht den Verein verlasse nachdem ich ne GK Pistole habe, da sie leider zu oft, bzw. nur mit Jungschützen auf die Nase gefallen sind, weil die eben ein Monat nach WBK-erhalt (GK-eintrag) den Verein verlassen haben.

.32er habe ich genommen, weil ich teils immer diesen "Komplett und möglichst alles haben will was es dafür gibt"-Tick habe, egal welche Lebenslage.

Und weil ich damit halt auch ein, zwei Disziplinen mehr schiessen kann.

Aber wo ich dir vollkommen Recht gebe ist z.B. das Gesetz, dass .22er unter 25 Jahren erlaubt ist aber GK nicht.

Für mich ist das Geschoss der .22er vielleicht sogar gefährlicher, als die Geschosse einer 9mm oder .45er.

Durchschuss wäre mir lieber als ein .22er Geschoss das mir den Knochen zerschmettert...

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Hallo Unter-25 Jährigen,

bis jetzt bin ich der Älteste im Club hier. Mit meinen zarten 23 Lenzen und bald 24 fehlt mir das entscheidende letzte Jahr. Wenn einer mehr weiß, dann melde er sich mal bitte wieder.

@Mk23-Socom

Toller Nahme und nix dahinter? chrisgrinst.gif

Also ich habe mit 18 Lenzen 3 Tage nach meinem Geburtstag meine erste eigene .45 ACP ( Es ist keine Socom sondern "nur" meine gute alte 1911) in den Händen gehalten. Und es sind viele schöne Stücke hinzugekommen wink.gif, die alle etwas größer sind als .22 lfb.

Übrigens hätte ich mir nie ne .32er gekauft! Wenn überhaupt dann eine .22er GSP und später dann einen .357 Mag( damit kannst du auch Gebrauchsrevolver/pistole schießen, gell Mouche wink.gif). Wenn du dann auch noch nicht selber lädst, dann geht es ins Geld. Übrigens habe ich meinen Wiederlader/VL Erlaubnis nach §27 SprengG mit 17 gemacht. Noch Fragen...

Wir sollten den Thread noch etwas aufrecht halten.

Vielleicht ergibt sich ja bald mal was konkretes.

Gruß Stefan

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Hi, dann meldet sich auch mal der Jüngste hier.

Bin 18, Wbk grün und besitze zwei Gegenstände, für die ich laut Gesetzgeber wohl noch zu jung bin. icon13.gif

Geht mal einer von euch vor, macht den Kram und sagt wie es war. Ich traue mich net so recht. crazy.gif

Nö, Spaß beiseite, erstmal abwarten oder ?

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Bin ebenfalls 18, WBK grün mit 2 Gerätschaften seit 7 Wochen in Bearbeitung, allerdings ist der zuständige Sachbearbeiter zZ in Urlaub. icon13.gif

Habe heute mit seinem Kollegen telefoniert, und der sagte mir, daß mein Antrag immer noch bei denen eingeordnet ist, wo noch eine paar Unterlagen fehlen. Kann es denn sein, daß nach 7 Wochen die Zuverlässigkeitsprüfung immer noch nicht abgeschlossen ist?

Weiß übrigens jemand, ab wann die 1 Jahres Frist für das Gutachten gilt? Ab 1.4., ab Austeilung der WBK oder ab Eintrag der ersten Waffe?

Schönen Gruß

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Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 01.April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetztes in der Fassung vom 08. März 1976.. eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres...

Andernfalls ab dem 21.Lebensjahr bei Beantragung der ersten Waffe.

Ergo gilt es ab 01.04.03. Interessant ist, wenn man als 18 jähriger ( Slasher ) jetzt noch eine Erlaubnis nach altem Recht bekäme, dann hast du diese Erlaubnis ja nicht zum 01.04.03 gehabt....

Mag jeder denken darüber was er will, mir fällt kein Grund ein, warum ein 25 jähriger reifer sein soll, als z.B. ein 23 jähriger.

Gruß Stefan

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@ falcon

Du magst Recht haben aber in anbetracht der Tatsache das 50% der Gesetze z.Zt. m.e. Verfassungswidrig sind scheint es keinen weiter zu interessieren. Wie heißt es so schön:

"Handlung nach öffentlichem Interesse"

MfG

BigBoreMike

------------------------------------------------------------

Don`t worry, be happy

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Also ich bin 22 und musste nicht zum Test oder so. Ich bin Jäger und Sportschütze. Ich habe mir letztens erst mein Glock 17 gekauft. Ich bin einfach zur Waffenbehörde und hab gesagt, daß ich nen Voreintrag brauch. Bezahlt und fertig, ne Woche später als die Glock da war hin und eintragen lassen. Lag vielleicht auch dadran, daß ich in Dienstklamotten da war und das ich dem Typen vom Amt schon aus der Schulzeit kenne.

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In Antwort auf:

ÖRAG läßt grüßen. Ich warte auf einen Bescheid, dass ich so ein Psycho Gutachten vorlegen MUSS.

Bestünde hier die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und ggf. damit vor Gericht zu ziehen? Deckt die Örag so etwas ab?


Ja und ja.

Vergleiche mal das im BGBl. vom 16.10.2002 verkündete Gesetz mit dem zuvor durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz, im puncto "Psychotest" - dann staunst Du nämlich, und freust Dich über das Vorhandensein der Rechtsschutzversicherung.

Eigentlich sollte *jeder* unter 25 Jahre alte Schütze klagen.

Gesetze muß bei uns nämlich immer noch das Parlament machen, und nicht die Sekretärin in der Bundesgesetzblattredaktion - so wie hier.

Carcano

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Es sind sogar zwei Dinge, wo das BGBl. was ganz anderes gedruckt hat, als beschlossen wurde.

Die eine Sache ist die Dauer der nicht widerleglichen Unverlässigkeitsvermutung bei Verurteilung wegen eines Verbrechens, die andere ist die äquivoke Verweisungstechnik auf den sogenannten "§ 14 Absatz 1 Satz 2" im Hinblick auf den Psychotest - letztgenannter kam ja erst nach Erfurt hinein.

C.

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@Falcon,

ich bin auch der Meinung, daß der Pychotest verfassungswidrig ist, wegen der eklatanten Ungleichbehandlung von Sportschützen und Jägern beispielsweise.

Der Schuß könnte allerdings auch nach Hinten los gehen.

Das BVG könnte die MPU für verfassungswidrig erklären, und gleichzeitig dem

Gesetzgeber zugestehen das GK Mindestalter auf 25 Jahre für alle heraufzusetzen.

Begründungen finden sich ja im DSU-Urteil vom 1.4.03, erhebliche Gefahr für die

öffentliche Sicherheit u.s.w.

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Mehr, mehr...

habe versucht den Orginaltext im Bgbl zu finden, aber die einzige Quelle war kostenpflichtig.

Hat jemand noch den Text, den der Bundestag beschlossen hat?

Gesetzgebungsverfahren: Bundestag beschließt, Bundesrat lehnt ab, Vermittlungsausschuss, Neuvorlage im Bundestag bei wesentlichen Änderungen, Bundesrat nimmt an, Bundespräsident unterschreibt, Veröffentlichung

Irre ich mich, oder spielst du darauf an, dass wesentliche Änderungen gemacht, aber keine Neuvorlage im Bundestag gemacht wurde?

Ist interessant.

Gruß Stefan

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In Antwort auf:

nur, damit ich es selber nicht vergesse: m.e. ist der psychotest
nur
für schützen verfassungswidrig.


Auf diesen Gedanken bin ich auch schon gekommen. (Bin selber 23 und hab mehrere GK Langwaffen) Eine Anfrage beim FWR ergab, dass sie einem Prozess weinig Chancen einräumen, weil bei Jägern mit der längeren Ausbildung argumentiert wird. Weiß jetzt auch nicht so ganau, ob man es einfach mal auf dem Klageweg versuchen sollte oder lieber gleich den "Idiotentest" macht. Was mich abschreckt, sind die hohen Kosten wenn der Prozess verloren geht.

Ggf. sollte man darüber nachdenken, sich als Betroffene zu einer Sammelklage zusammenzuschließen. Das FWR kann nach eigenen Aussagen hier nichts tun, da man nur als selbst Betroffener gg. ein Gesetz vorgehen kann.

Gruß

Blacksmith

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Was mich abschreckt, sind die hohen Kosten wenn der Prozess verloren geht.


Vielleicht trittst du die Flucht nach vorne an? Bei den Kosten für das Gutachten oder den möglichen Prozesskosten lohnt es sich vielleicht gleich die Jägerprüfung zu machen confused.gif

bye knight

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@carcano: Wir alle hier hätten das gerne schriftlich von Dir. Sei so nett und tippe die betreffenden Stellen einfach ab.

Vielleicht stellst Du dabei aber auch fest, dass Du Dich getäuscht hast?

Wenn nicht, sind Dir jede Menge Sternchen sicher!!!

Gruß, Ronald

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@Carcano:

Wie sieht das das denn mit den verkündeten Änderungen eigentrechtlich aus? Sind sie schlichtweg hinfällig, als wären sie nicht vorhanden? Muß man gegen deren Anwendung klagen? Wird bei solchen Änderungen ohne Segen das gesamte Gesetz hinfällig?

Ehrlich gesagt fehlen mir da doch einige Kenntnisse zum Gesetzgebungsverfahren.

Ich habe gehört, daß angeblich solche Fehler auch die Bestimmungen zur Genehmigungspflich der Sportordnung betreffen sollen... ?!?

Gruß,

frosch

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Hi Tom,

und wie kann die E.L.F. mir und den hunderten anderen helfen. Klagt sie dagegen? Übernimmt die E.L.F. die Kosten? Weißt du, dass schlimme ist, dass der Aufwand für den einzelnen in keinem Verhältnis steht.

Wurde eigentlich zu dem Thema nicht etwas auf der Sitzung im BMI gesagt? Kann mich daran erinnern, dass zumindest in der Stellungnahme der Sammler? ein Passus drin war, der sich damit beschäftigt hat.

Das Problem ist, dass diese Sache den meisten Sportschützen nicht bewußt ist, da die Gruppe der Unter-25-Jährigen GK Schützen wohl leicht in der Minderheit ist wink.gif. Die ganze Sache ist als Bauernopfer nach Erfurt so akzeptiert worden.

Gruß Stefan

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