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IGNORED

Welche GK-Sportwaffen nach Brennekes Kahlschlag?


Schwarzwälder

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Da nicht alle GK-Waffen grundsätzlich verboten werden, bleibt der Gesetzgeber - so denke ich - wohl in der Nachweispflicht, dass genau die eine vom jeweiligen Sportschützen besessene Waffe dienstlich geführt wurde oder wird oder als Jagdwaffe gilt (letzteres wird von vielen übersehen!).

Da wohl kaum Hersteller künftig spezielle GK-Waffen NUR für den deutschen Sportschützenmarkt entwerfen werden, muss man nach Anschaffung immer damit rechnen, dass vielleicht irgendein Sicherheitsdienst irgendwo auf der Welt die Waffe auch für seine Zwecke geeignet hält - und schwupps! - ist die Waffe weg. Fast schlimmer ist aber die Jagdwaffenregelung - reicht das lt. Brenneke schon, dass die Waffe prinzipiell auf Jagdschein erworben werden kann, um sie zur Jagdwaffe zu stempeln?? Wenn dann der erste Jäger bekannt wird, der die jeweilige Sportwaffe auf Jagdschein erwirbt, dann - schwupps! - ist die Waffe bei allen Sportschützen wieder weg? Selbst EL-Gewehre scheint Brenneke ja nicht prinzipiell davon ausnehmen zu wollen, da seine VO eine Ausnahme seiner Jagdwaffenregelung ausdrücklich nur für EL "mit glattem Lauf" vorsieht. Die Jagdwaffenregelung ist wohl das noch größere Übel am §6 der VO. Mir fallen im Moment nur Revolvergewehre (z.B. von Mateba) ein, die partout nicht auf dt. Jagdschein erworben werden können - also alle Sportschützen umschwenken auf Revolvergewehrdisziplinen ? chrisgrinst.gif

Obwohl - was wenn die im Ausland jagdlich geführt werden dürfen? crazy.gifZählt das dann auch, um ein Verbot zu rechtfertigen? blush.gif Ich glaub, ich lern ganz schnell weiter norwegisch... icon14.gif

Zuletzt: Wer seine GK-Waffen vor dem 01.04.2003 erworben hat, darf sie vielleicht (Mun.Erwerbsberechtigung wird dann natürlich mangels Bedürfnis gestrichen!) behalten. Aber ganz sicher nicht mehr damit schiessen lt. §6 VO. Es sei denn, man macht das Grüne Abitur...

ein gefrusteter Schwarzwälder frown.gif

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@ ripper und Mouche:

Ich würde euch ja gerne glauben. Aber der "Ermächtigungsparagraph 15" ist leider fact. Ebenso ist mir bisher noch keine "Gegen-VO" zur Brenneke-VO zu Gesicht bekommen - schon gar nicht eine von offizieller Regierungsseite. Wir müssen schon einsehen, dass dieser VO-Entwurf von Brenneke jetzt einzige Diskussionsgrundlage ist. Da es zudem einen extrem hohen Handlungsbedarf gibt, das neue WaffG jetzt schnell umzusetzen, wird - so fürchte ich - schon allein aus Zeitdruck heraus keine völlig andere VO mehr entstehen. Man macht vielleicht noch ein paar kleine Zugeständnisse v.a. bei Altbesitzregelungen und verspricht den Verbänden vielleicht großzügige Ausnahmeregelungen nach §6,3 VO (die man dann später peu a peu widerruft pissed.gif) - aber komplett umgekrempelt wird die VO jetzt doch nicht mehr.

Mit meinen Ausführungen wollte ich übrigens auch gezielt auf die Tücken der Jagdwaffenverbotsregelung der VO hinweisen - daran scheint sich bislang kaum einer zu stören, obwohl dem Sportschützen hier vielleicht noch mehr Ungemach droht als mit dem Dienstwaffenverbot.

Grüße,

Euer Schwarzwälder

PS: Wenn der Brenneke Fundamentalchrist sein soll, warum hat ihm dann niemand mal Bibelverse ins Haus geschickt, die den privaten Waffenbesitz rechtfertigen? Die Amis sind diesbezüglich ja recht fit:

The Christian Gun Owner´s webpage

God and Gun Control: The Bible's Perspective on Personal Ownership and Use of Weapons, and Related Matters

That should do it! cool.gif

Man beachte insbesondere:

Gun control earns the curses of Obadiah 1:10-15

The Curses

15 as thou hast done, it shall be done unto thee

1 will be attacked in battle

7 those at peace with you will harm you

8 the wise men will be destroyed out of the country

9 the strong warriors will be dismayed, so that everyone may be slaughtered

Das hätte den Brenneke vielleicht in seiner für uns so unheilvollen Motivation eher bremsen können, als immer nur auf seinen Ruhestand zu hoffen!

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Wir müssen schon einsehen, dass dieser VO-Entwurf von Brenneke jetzt einzige Diskussionsgrundlage ist. Da es zudem einen extrem hohen Handlungsbedarf gibt, das neue WaffG jetzt auch umzusetzen, wird - so fürchte ich - schon allein aus Zeitdruck heraus keine völlig andere VO mehr entstehen.


...dann lasst uns doch selber eine stricken - ich fange gleich damit an :

Ermächtigung :

...nix mehr mit §§§ - der gesunde Menschenverstand wird eingesetzt !

In Antwort auf:

Das hätte den Brenneke vielleicht in seiner für uns so unheilvollen Motivation eher bremsen können, als immer nur auf seinen Ruhestand zu hoffen!


...ist J.E.B. denn der englischen Sprache überhaupt mächtig ?? chrisgrinst.gif

Gruss

Christian

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@Schwarzwälder:

Nur keine Panik - das FWR zusammen mit allen Schützenverbänden (und vermutlich auch den Jagdverbänden) werden die Sache mit Sicherheit energisch angehen - und da der "Jagdwaffen keine Sportwaffen"-Punkt ja ein elementarer (und völlig realitätsfremder Quatsch) ist, wird auch dieser geklärt werden.

Ansonsten bleibt uns allen erstmal abzuwarten, bis sich wieder was Konkretes ergeben hat.

Gruß, RIP

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Ich brauch eure Hilfe, denn ich hab mich mal mit dem Zustandekommen des § 15 Abs. 7 befasst und bin die ganze Sache mal der Chronologie der Ereignise nach durchgegangen. Hierbei bin ich auf folgenden Sachverhalt gestoßen:

Nach meinem Dafürhalten ist der § 15 (7) verfassungswidrig und zwar weil er nicht dem Gesetzgebungsverfahren entsprechend zustande gekommen ist.

Am 26.04.02 wurde das Waffg vom Deutschen Bundestag verabschiedet. In diesem Entwurf war keine Rede vom Absatz 7 oder von ener gleichwertigen Formulierung. Dann ging das Ding zum Bundesrat, der hat abgelehnt und hat in verschieden Punkten Nachbesserung verlangt, der Abs. 7 war wieder nicht dabei. Dann ging die Sache zum Vermittlungsausschuß, der hat nachegbessert, da war wieder kein Abs. 7 dabei und auch keine gleichwertige Formulierung. So und jetzt ging das Ding zum BMI, dort wurde neu formuliert und jetzt taucht auf einmal der Abs. 7 auf. Den muß da jemand reingefummelt haben. Danach ging das Ding zu Bundesrat und Bundestag und dort wurde es abgesegnet, da man ja meinte, dass die Sache gem. dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nachgebessert wurde.

So lief wohl das Ganze. Ich hab jetzt schon mit ein paar Juristen gesprochen und alle haben mir gesagt, dass dies ein glatter Verstoß gegen das Gesetzgebungsverfahren sei, denn es dürfe in einem laufenden Gesetztgebungsverfahren nur das nachgebessert werden, was vom Vermittlungsausschuss festegelegt wurde und nicht nachträglich neu gestaltete Gesetzesinhalte.

pissed.gif Seid so gut und prüft dies auch noch mal nach, ich könnte mich ja irren.

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Ich bin zwar kein Jurist, sondern nur ein kleines Rädchen in der grünen Maschine, aber ich habe auch mal früher meine Klausuren im Fach Staats- und Verfassungsrecht schreiben müssen

Und wenn der entsprechende Absatz tatsächlich im Nachhinein eingefügt worden ist, haben deine Bekannten und du m.E. recht.

Dieser Fall sollte mit der entsprechenden Dokumentation aber mal fix an die entsprechenden Stellen getragen werden. Denn daß unsere Verbandsoberen das vielleicht auch übersehen, ist ja nun nicht ganz ausgeschlossen...

Good work!!

mfg

Trooper

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Nur keine Panik - das FWR zusammen mit allen Schützenverbänden (und vermutlich auch den Jagdverbänden) werden die Sache mit Sicherheit energisch angehen ...

Ansonsten bleibt uns allen erstmal abzuwarten, bis sich wieder was Konkretes ergeben hat.

Gruß, RIP


@ Ripper und andere Hoffnungsträger,

die von Dir angeführten Organisationen bzw. deren Funktionäre sind auch, zumindest nach deren Aussagen, sehr energisch gegen das nun seit dem 01.04.2003 in Kraft gesetzte Waffengesetz vorgegangen - mit dem Ergebnis, daß diese unsäglichen und verfassungswidrigen Ermächtigungsparagraphen nun Gesetz sind !!! chrisgrinst.gif

Und von den gleichen Funktionären erwartest Du nun ernsthaft, daß sie die nun vorliegenden Verordnungsentwürfe komplett vom Tisch wischen ?

Der Herr erhalte Dir Deinen naiven Glauben ! AZZANGEL.gif

Mr. Schwarzwälder und einige wenige WO-User sehen den zukünftigen Gang der Dinge glasklar - so wie er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommen wird.

Wie naiv muß man sein um zu glauben, daß ein beamteter Herr Brenneke sich gaga.gif vorsätzlich und mehrmals gaga.gif über angebliche Anweisungen seiner Dienstherren hinwegsetzt und eigenmächtig Verordnungen erschafft und eigenmächtig in die Mühlen der Bürokratie einspeist ? crazy.gif

Der Inhalt dieser Verordnungen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit politisch abgesegnet - so wenig Waffen und Schießsportdisziplinen wie möglich ins Volk !

In diesem Sinne frohe Ostern.

ARES

P.S.: England und Mr. Blair lassen auch schön zu Ostern und den bevorstehenden Enteignungsaktionen in Deutschland grüßen !

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Seid so gut und prüft dies auch noch mal nach, ich könnte mich ja irren.


Würde mich nicht wundern, wenn da einer getrickst hat. Wie soll man das beweisen ?

Wer kommt an die Dokumente ran ? Soweit ich mich entsinnen kann gab es nach der

Anhörung am 20. März 2002 überhaupt keine genauen Informationen über das was dann

am 26.04.2002 im Bundestag verabschiedet wurde. Danach regierte doch das Chaos.

Ich hatte damals in VISIER Online schon die Frage gestellt, wer denn dafür garantiert,

daß das was von der Politik verabschiedet wurde, dann auch wirklich so im Gesetz steht.

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Nach meinem Dafürhalten ist der § 15 (7) verfassungswidrig und zwar weil er nicht dem Gesetzgebungsverfahren entsprechend zustande gekommen ist. ... Ich hab jetzt schon mit ein paar Juristen gesprochen und alle haben mir gesagt, dass dies ein glatter Verstoß gegen das Gesetzgebungsverfahren sei, denn es dürfe in einem laufenden Gesetztgebungsverfahren nur das nachgebessert werden, was vom Vermittlungsausschuss festegelegt wurde und nicht nachträglich neu gestaltete Gesetzesinhalte.


@ Zwerg:

Dies ist ein sehr interessanter Aspekt. Ebenso UMeisens Ansatz:

In Antwort auf:

Auszugehen ist hier nicht von dem weiten, nur von den Grundrechten gebundenen Ermessensspielraum des Gesetzgebers, sondern von der in § 15 Abs. 7 WaffG enthaltenen Verordnungsermächtigung. Die ermöglicht den Ausschluß bestimmter Schußwaffen vom Schießsport "wegen ihrer Konstruktion, ihrer Handhabung oder Wirkungsweise". Dieser Kriterienkatalog ist abschließend. Und alle drei Kriterien haben nichts mit einer Einführung der Waffen bei irgendeiner Polizei-/Militäreinheit zu tun.


Beide (!) Ansätze müssen jetzt schleunigst von FWR und den Verbänden verfolgt und hierzu Rechtsgutachten erstellt werden. Bei vielversprechender Rechtslage müssen dann in den Verhandlungen mit den Ministerialbürokraten über den VO-Entwurf diese Dinge knallhart auf den Tisch kommen, ggf. müssen Prozesslawinen angedroht werden, damit die VO so nicht durchkommt. Jetzt ist keine Zeit mehr zu gemütlicher Kaffeekranz-Lobbyarbeit! Demos etc. kommen sowieso nimmer an - einen Medienspektakel wie um das WaffG selber wird es um die VO sicher nicht mehr geben. Jetzt sind knallharte Verhandlungen basierend auf fundierter juristischer Vorarbeit gefragt - eben da erwarte ich als zahlendes FWR-Mitglied nun auch wirklich " energisches " Durchgreifen.

Andernfalls können wir uns bald alle über irgendeinen " Anscheinsjagdwaffen- "-Krampf chrisgrinst.gif u dgl. mehr grün und blau ärgern! eek2.gif

Schwarzwälder

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mad1.gif
Seid so gut und prüft dies auch noch mal nach, ich könnte mich ja irren.


habe geprüft :

im Entwurf vom 07.12.2001 kein Absatz 2 / Satz 7

in der Gegenerklärung Entwurf/Bundesrat/Regierung vom ?? dito.... confused.gif

Selbst in seinem ureigensten Entwurf mit Stand vom 25.02.2001 (damals noch § 13)fehlt dieser Passus...aber:

...der Herr mad1.gif hat damals schon drüber nachgedacht - schaut euch die Anlage (ist ein Auszug aus diesem Entwurf) - Seite 2-Abs. 6- an !

Gruss

Christian

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Es wir keinen Brennecke Kahlschlag geben. Diesen Brennecke-Blubb interessiert nämlich niemanden (ausser ihm selbst grlaugh.gif). Er hat den Bogen überspannt und hat nun aus den eigenen Reihen/Politik/usw. Leute die gegen ihn sind. Und es wird auch niemand nur eine einzige Waffe abgeben. Maximal wäre möglich dass man mit manchen Waffen nicht mehr sportlich schiessen dürfte - aber nur im Inland. Die östereichische und die Schweizergrenze ist von mir aus in Sichtweite - dann schiesse ich eben mit den Waffen im Ausland sportlich, international und habe wieder ein Bedürfnis chrisgrinst.gif

Da nicht alle GK-Waffen grundsätzlich verboten werden, bleibt der Gesetzgeber - so denke ich - wohl in der Nachweispflicht, dass genau die eine vom jeweiligen Sportschützen besessene Waffe dienstlich geführt wurde oder wird oder als Jagdwaffe gilt (letzteres wird von vielen übersehen!).

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In Antwort auf:

[...] Da nicht alle GK-Waffen grundsätzlich verboten werden, bleibt der Gesetzgeber - so denke ich - wohl in der Nachweispflicht, dass genau die eine vom jeweiligen Sportschützen besessene Waffe dienstlich geführt wurde oder wird [...]


Sind beim BDMP nicht viele Disziplinen so ausgelegt, dass eben Dienstwaffen genutzt werden? DP1 mit einer Pardini zu schiessen macht doch keinen Sinn, wenn meine SIG210 M49 schon nicht mehr DP1-tauglich ist, nur weil der Magazinhalter von Hämmerli nach oben gesetzt wurde frown.giffrown.gif:( .

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Der Herr erhalte Dir Deinen naiven Glauben !


Ich bin nicht naiv. Meines Erachtens kannst Du nicht einfach die jetzige Situation mit der Lage unmittelbar nach Erfurt vergleichen.

Damals kämpften wir einen fast aussichtslosen Kampf mit Argumenten gegen Massen-Emotionen.

Die Lage heute sieht doch wieder einiges hoffnungsvoller aus.

Das schlimmste, was uns in nächster Zeit passieren könnte, wäre ein erneuter Amoklauf eines legalen Waffenbesitzers - das wäre dann wirklich das Ende...

Grüsse, RIP

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Poh ey,..............der Optimismus wird euch noch alles kosten!

Ich denke,man kann NICHTS dagegen machen!

Die Waffenbesitzer sind na nun nicht soooo viele,und werden das hinnehmen müssen,was da beschlossen wird.

Eine Großdemo wird genausowenig bringen,wie ein stilles optimistisches hoffen.

Es gäbe eventuell eine Chanche:

Waffenbesitzer,Modellbauer,Geländewagenfahrer,Skateboarder,

Mountainbiker,und alle anderen Gruppen,denen die Verbote auf den Geist gehen,müssen sich zusammenschliessen,und müssen gegen die Verbotshysterie angehen.

Nur eine Regierung,die wirklich Volksnah regiert und die Verbotswut abschafft würde noch etwas bringen.

Aber das ist eben nur ein Traum,und ich bin nicht so optimistisch,das es besser wird.

Es wird schlimmer,das ist so sicher.

Die Kriminalität wird steigen,auch weil die Armut weiter anwächst,und jede Straftat,auch mit Waffengewalt,wird den regierenden nur Wasser auf die Mühlen schaufeln.

Ich denke,weil wir es ja seit den 70ern sehen,das das WaffG. immer weiter verschärft wird.Und es wird auf einem Totalverbot hinauslaufen.

Nicht heute, nicht morgen,aber innerhalb der nächsten 20 Jahre,denke ich.Falls nicht etwas scheussliches Passiert,und das Volk nach einem Waffenverbot ruft!Dann wird es ganz schnell kommen.

ABER,..........................man soll die Hoffnung nicht aufgeben.

Wer Kapital hat,und hier nicht Fest sitzt,sollte sich schnell ins Ausland absetzen,es gibt noch Länder,wo man FREI sein DARF!

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...Und es wird auch niemand nur eine einzige Waffe abgeben. Maximal wäre möglich dass man mit manchen Waffen nicht mehr sportlich schiessen dürfte - aber nur im Inland. Die östereichische und die Schweizergrenze ist von mir aus in Sichtweite - dann schiesse ich eben mit den Waffen im Ausland sportlich, international und habe wieder ein Bedürfnis
chrisgrinst.gif


@ DH: Vorsicht! Wenn das Schiessen mit Dienstwaffen in D verboten wird, dann hast du kein Bedürfnis mehr - schon der Transport bis zur Grenze wäre dann strafbar. tongue.gif Wir hatten doch mal eine Diskussion im WO-Forum hier, wo diese Dinge bezügl. Verteidigungsschiessen in Ö oder CH durchdiskutiert wurden. Fazit: Schon der Transport bis zur Grenze ist dabei verboten! icon13.gif

Dass keine einzige Waffe abgegeben werden soll, halte ich für krassen Zweckoptimismus: Nach dem neuen WaffG ist ja das permanente Bedürfnisprinzip eingeführt worden, d.h. ist das Bedürfnis weg (z.B. wenn kein sportliches Schiessen mit der Waffe mehr erlaubt), ist auch die Waffe weg blush.gif. Selbst wenn FWR etc. "Schlimmeres verhüten" chrisgrinst.gif und großzügige Altbesitzerregelungen (für vor dem 01.04.03 angeschaffte Waffen) durchsetzen sollten und vielleicht das Schiessen mit der einen oder anderen Ordonnanzwaffe/Dienstwaffe über Ausnahmeregelungen vorerst nach §6,3 VO erlaubt bleibt: Auf diese Ausnahmen besteht dann kein Rechtsanspruch! Es wird kein 2. Erfurt brauchen, um diese Ausnahmeregelungen dann eines Tages ganz abzuschaffen. Das sollten sich alle diejenigen mal hinter die Ohren schreiben, die jetzt demnächst mit stolzer "ich hab ja meinen Schrank voll"-Mentalität sich besonders privilegiert fühlen werden! mad.gif

Schwarzwälder

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[@ DH: Vorsicht! Wenn das Schiessen mit Dienstwaffen in D verboten wird, dann hast du kein Bedürfnis mehr -
schon der Transport bis zur Grenze wäre dann strafbar.
tongue.gif
Wir hatten doch mal eine Diskussion im WO-Forum hier, wo diese Dinge bezügl. Verteidigungsschiessen in Ö oder CH durchdiskutiert wurden. Fazit: Schon der Transport bis zur Grenze ist dabei verboten!
icon13.gif


nunmal gaaaanz langsam! wir sind noch etwas weg von der totalen bananenrepublik in die uns unsere bürokraten und das rot/grüne regierungstheater führen wollen.

wenn ich in einem anderen land tätig bin (egal in welcher weise), unterliege ich ausschliesslich dessen gesetzgebung und nichts weiter!

genau deshalb laufen ja unsere europa-befürworter sturm gegen die "enklaven", da denen das europa geeiere meilenweit irgendwo vorbeigeht - hoffentlich noch bis in alle ewigkeit!

bleibt weiterhin zu hoffen, dass die konservativen und nationalbewussten kräfte, beispielsweise in ch, die oberhand behalten und das auch dort immer weiter wuchernde grün/rote krebsgeschwür zum stillstand gebracht oder gar zurückgedrängt wird.

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...Die Kriminalität wird steigen,auch weil die Armut weiter anwächst,und jede Straftat,auch mit Waffengewalt,wird den regierenden nur Wasser auf die Mühlen schaufeln...


@Peter40:

Hast mit deiner Gleichung: zunehmende Armut=wachsende Kriminalität wahrscheinlich gar nicht so unrecht. Aber dies ist nur ein Aspekt, der den Legalwaffenbesitz in D künftig stürzt. Der andere: das neue WaffG hat die Einstiegshürden für den Schiesssportnachwuchs dramatisch angehoben: teure Gutachten, 1 Jahr Mitgliedschaft statt 1/2 Jahr, womöglich neue Sachkundeprüfungen mit hoher Durchfallquote, teurere Waffenschränke (in Zukunft wohl 0), die Bedürfniserteilung wird durch Verbandszwang auch nicht einfacher etc. pp. - und jetzt womöglich permanente Rechtsunsicherheit, weil man nie weiss, wann die eigene Waffe plötzlich zur Jagd- oder Dienstwaffe erklärt wird und abgegeben muss etc. Da werden sich viele potentielle Einsteiger künftig andere Hobbies suchen. Und wenn dann in 20 Jahren den verbliebenen paar alten Knackern ihre letzten Schiesseisen abgenommen werden - who cares? crying.gif

ABER: Noch haben die Verbände, FWR etc. Zeit, Stellungnahmen zum VO-Entwurf (Alternativentwürfe gibt es ja nicht) abzugeben. Deadline ist der 25.04.03 shocked.gif - die Zeit drängt. Ich bin gespannt und hoffe, dass da mehr zu Papier gebracht wird als ein paar Bedenken zur Umsetzbarkeit der VO.

In diesem Sinne:

Frohe Ostern,

Schwarzwälder

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Hab nochmals mit einem mir bekannten Juristen gesprochen, die Auskunft war, ganz platt gesagt, der Vermittlungsausschuss darf nur ändern, was vom Bundesrat moniert wurde und nur über das darf abgestimmt werden. Nun die Frage an die Juristen unter uns, stimmt dies oder ist die Aussage zu platt ?

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