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IGNORED

Verweigerung der Gelben WBK ab 1.4


Michel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ist das "Aussetzen" der Erteilung von WBK's wegen fehlender Anerkennung der Verbände eigentlich Rechtens? gaga.gif

Falls ja brauchen Mr.Slug and friends eigentlich nur die endgültige "Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz" für sich zu behalten und die lästige Schützengemeinde ist der "Endlösung" zugeführt.

Keine genehmigten Sportordnungen

+ Keine genehmigten Verbände

+ Keine AWaffV

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= Nix WBK

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Der antragstellende Sportschütze kann ja wohl nichts dafür dass Gesetzgeber, BMI, Verwaltungsamt und was weiss ich wer da noch mit drinhängt seine selbst eingebrockten Hausaufgaben nicht gemacht hat.

DWJ-Online

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Vorerst keine "Gelbe WBK"

Das neue Waffengesetz sieht in § 14 (4) eigentlich eine neue, erweiterte Form der "gelben WBK" vor. Die jetzt vom Bundesministerium des Inneren (BMI) herausgegebenen "Hinweise zum Vollzug des neuen Waffengesetzes durch die Waffenbehörden ab dem 1.4.2003" führen nun aber aus, daß noch keine genehmigten Sportordnungen nach § 15 (7) vorlägen.

Die Bedürfnisse von Sportschützen könnten aber nur hieran gemessen werden. § 8 regelt zwar die allgemeinen Bedüfrnisse, da § 15 (7) aber noch nicht erfüllt sei, solle die Ausstellung von "alten" und "neuen" gelben Waffenbesitzkarten bis zur Veröffentlichung der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) ausgesetzt werden.

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Michael

Geschrieben

...und bis rechtskräftig festgestellt wäre, daß es nicht rechtens ist- da gibt es vielleicht schon wieder ein neues Neues WaffG.

Vielleicht wacht so langsam auch mal der Waffenhandel und die Industrie jetzt auf - denn Zeit zum Nachdenken werden sie jetzt haben-da es ja nix mehr zu tun gibt cool3.gif

Mouche

Geschrieben

Es würde mich aber trotzdem interessieren, ob so etwas rechtens ist. Der Staat erwartet

von uns, daß wir uns an Recht und Gesetz halten. Das Gleiche muß, gerade in einem Rechtsstaat, auch für den Staat gelten. Alles andere ist für mich Willkür und Rechtsbeugung.

Geschrieben

@Hägar:

Die Rechtslage ist eindeutig. Du hast die Erlaubnis zum Erwerb einer unbegrenzten Anzahl von Einzelladelangwaffen. Diese gilt sogar über den 1.4.03 hinaus.

Stell einfach schriftlich oder zur Niederschrift den Antrag auf Eintrag der Waffe in eine neue gelbe WBK und für den Fall der Ablehnung verlange einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Dann lege Widerspruch ein und wenn die dann noch nicht genug haben, gehts einfach vor Gericht.

Gruß,

frosch

Geschrieben

In Antwort auf:

@Hägar:

Die Rechtslage ist eindeutig. Du hast die Erlaubnis zum Erwerb einer unbegrenzten Anzahl von Einzelladelangwaffen. Diese gilt sogar über den 1.4.03 hinaus.


Korrekt!

Du darfst auch mit deiner alten "vollen" gelben crazy.gif WBK einkaufen gehen.

Geschrieben

Die Weitergültigkeit der Alten Gelben und auch die über den 1.4. hinausgehende Möglichkeit, mit dieser EL LW zu kaufen ist eindeutig geklärt.

Aber,ist eigentlich irgendwo geregelt, was geschieht, wenn ich jetzt beispielsweise auf meine Alte Gelbe im August 2004 die letzte Spalte durch den Erwerb einer EL - Langwaffe belege und dann mit dieser Karte z.B. im November 2004 zum Händler gehe und mir eine weitere EL Langwaffe kaufe.Verkaufen darf er sie mir auf die Karte wohl unbestritten!

Der gibt mir eine Rechnung und ich lege die volle Gelbe nebst der Rechnung beim Amt vor ?

Stellen die dann dafür ohne weiteren Antrag und Verbandsbescheinigung eine Neue Gelbe aus - oder gibt es ohne besonderen Antrag und Bescheinigung auch weiterhin nur eine Gelbe im bisherigen Umfang (EL LW). confused.gif

Ist das irgendwie bekannt oder ist es eine der vielen noch offenen Fragen? I c h kann sie mir aus dem bisher bekanntgewordenen nicht selbst beantworten blush.gif.

Mouche

Geschrieben

Hallo Mouche,

die Gelbe berechtigt allgemein und unbefristet zum Erwerb von Einzelladerlangwaffen. Die Menge ist nicht begrenzt (§ 28 WaffG alt). Daß nur Platz für 10 Einträge ist, begrenzt die Menge nicht. Um dies zu verdeutlichen: Wenn Du eine eingetragene Waffe verkaufst und der Eintrag gelöscht wird, hättest Du sonst eine Beschränkung auf 9 Waffen.

Ab Waffe 11 muß das Amt - gegen Gebühr - eine neue Gelbe ausstellen oder die erste Gelbe mit einem entsprechenden Anhang versehen.

Gruß barlow

Geschrieben

Das ärgerliche ist nur, das einige Behörden, insbesondere welche in NRW, gerne ein komplettes Antragsverfahren für die Ausstellung einer weiteren gelben verlangen.

Zumindest versuchen sie (einige) es.

Geschrieben

@ Barlow und Asta -

das sind sehr schöne und gute Antworten icon14.gif - die ich aber alle schon kannte grin.gif.

Sie gehen am Problem in meiner Frage vorbei :

Ab dem 1.4. gibt es(gesetzlich) eine erweiterte Gelbe WBK auf die eben mehr(!) als nur EL LW geht. Von einem parallelen Fortbestehen einer bisher auf EL LW beschränkten Gelben ist mir nichts bekannt.Natürlich gilt diese weiterhin!

Natürlich darf ich diese auch,soweit noch Spalten frei sind, nach dem 1.4. zum Erwerb von EL LW benutzen.

Was aber ist, wenn sie voll(ist)? D a s ist das Problem von dem ich rede!Wird die Behörde denn ohne extra Antrag und Bescheinigung eines Verbandes für eine Neue Gelbe diese einfach als Folgekarte ausstellen - nur weil ich bisher berechtigt war unbegrenzt EL LW zu kaufen? Immerhin umfaßt die Neue Gelbe mehr als das!

Ist die Problemstellung jetzt klarer geworden blush.gif

Mouche

Geschrieben

Mmmh, wie sieht es denn aus, wenn Du direkt die alte gelbe verlangst ?

Davon müssten doch noch reichlich vor Ort liegen, der Mensch vom Ordnungsamt muß Dir ja nicht die neue gelbe ausstellen, oder sehe ich das falsch ?

Geschrieben

Hallo Mouche,

für die 11. erhälst Du keine neue Erwerbs-Genehmigung, sondern nur ein neues/weiteres Formular (= Gelbe WBK) zur bereits bestehenden Genehmigung, daher kann hierdurch auch keine Erweiterung der in der bisherigen Gelben verkörperten Erwerbserlaubnis eintreten (d.h. Du bekommst eine alte Gelbe).

Udo

Geschrieben

...für die 11. ? confused.gif-Verwirrung ,mein Vordruck hat nur Platz für 8 (!) Einträge!

Und zweitens : Im Gesetz steht wohl, bisherige Erlaubnis gilt weiter - aber w o steht, daß die Sportschützen WBK -also die Gelbe(!) künftig in zwei Versionen ausgestellt wird oder werden kann? I c h hab das nicht gefunden confused.gif

Mouche

Geschrieben

Ganz einfach:

Alte Gelbe bleibt alte Gelbe, die im bisherigen Umfang weitergilt, "neue" Gelbe hat anderen Erlaubnisumfang, ergo die von Dir angezweifelten zwei "Versionen".

cool.gif

Udo

PS: Bei ist tatsächlich Platz für 11 Einträge, ob 11 oder 8 macht aber keinen Unterschied, da die (alte) Erlaubnis mengenmäßig unbeschränkt ist.

Geschrieben

In Antwort auf:

Alte Gelbe bleibt alte Gelbe, die im bisherigen Umfang weitergilt, "neue" Gelbe hat anderen Erlaubnisumfang, ergo die von Dir angezweifelten zwei "Versionen".


Ab dem 1.4 wird es sicher nur eine "Gelbe WBK" geben (mämlich die Erweiterte).

Wird ab diesem Tag die erstmalige Ausstellung einer "Gelben" beantragt (Gut - geht zur Zeit nicht wegen der fehlenden Verbandsanerkennung) wird sicher die "Neue" ausgestellt. Ich könnte aber bei einer vorhandenen "Gelben WBK" (mein Bedürfnis wurde bereits festgestellt) die Ausstellung der "erweiterten Gelben WBK" beantragen. Wozu sollte ich hier nochmals eine Verbandsbescheinigung benötigen?? Dies käme einer erneuten Bedürfnisprüfung gleich, die jedoch im Gesetz nicht vorgesehen ist. Und warum sollte mir das Amt bei einer vollen "alten WBK" eine neue "Alte" ausstellen?

Ich werde dies in den nächsten Tagen bei meinem zuständigen Ordnungsamt mal testen.

Gruß

Manfred

Geschrieben

@627PC

Genau das von Dir beabsichtigte habe ich getan.

Da aber unser allerliebstes Ministerium des Innern und für Sport den Schmonzes aus Berlin übernommen und die Ordnungsämter gebeten hat, vorläufig danach zu verfahren, wird's schwierig. Die Ausführungen aus Berlin verweisen zum § 14 (4) auf das Nichtvorhandensein von anerkannten Verbänden und verweisen auf § 8 (1), 1. Und da beginnt das (beabsichtigte) perpetuum mobile: Mitglied in einem anerkannten Schiesssportverband.

Morgen früh reiche ich einen schriftlichen Antrag auf Erweiterung meiner existierenden "Gelben" ein, in dem bei Ablehnung um einen rechtsmittelfähigen Bescheid nebst Rechtsbehelfsbelehrung gebeten wird.

Dann seh'n 'mer weiter.

Sollte Dein OA jedoch Deinem Antrag stattgeben, lass' es uns bitte wissen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Und warum sollte mir das Amt bei einer vollen "alten WBK" eine neue "Alte" ausstellen?


Vielleicht weil für die alte nur eine Vereins-, für die neue aber eine Verbandsbescheinigung erforderlich ist?

Udo

Geschrieben

Also - ich stelle fest, daß es nicht an mir liegt, daß diese Frage offen ist blush.gif,geht Euch genauso wink.gif - scheint tatsächlich

a) ungeklärt

B) wieder einer der vielen Fälle zu werden, in denen es auf den Godwill oder auch nicht des Sachbearbeiters ankommen wird icon13.gificon13.gif

Mich hat die Frage wohl interessiert-da ich aber kein dringendes Bedürfnis grin.gif für eine Neue Gelbe verspür werd ich halt mal die Situation beobachten.

Mit den "nicht mehr als zwei Waffen pro Halbjahr" des Neuen WaffG hab ich ohnehin für die bisher theoretische Frage ein Jahr Zeit bevor sie eventuell praktisch werden könnte tongue.gif

Mouche

Geschrieben

blush.gifblush.gifblush.gif "peinlich" - ich hab das einfach ignoriert, weil es irgendwie für mich("schäm") wie ne Störung beim Posten aussah!

SC bitte(!) verzeih mir blush.gifblush.gif

627 PC : Danke für den Tip- werd das jetzt mal in Ruhe durchgehen- genug Material ist es ja wirklich grin.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

blush.gifblush.gifblush.gif
"peinlich" - ich hab das einfach ignoriert, weil es irgendwie für mich("schäm") wie ne Störung beim Posten

aussah!

SC bitte(!) verzeih mir
blush.gifblush.gif

627 PC : Danke für den Tip- werd das jetzt mal in Ruhe durchgehen- genug Material ist es ja wirklich
grin.gif

Mouche


*grins*

  • 3 Jahre später...
Geschrieben
Gibts inzwischen neues zur gelben WBK ?
Da dieser thread noch vor dem Inkrafttreten des Waffenrechtsneuregelungsgesetzes (WaffG neu) gestartet wurde und die Erlaubnisbehörden bundesweit über mehr als dreieinhalb Jahre ihre ganze Kreativität im Umgang mit dem § 14 (4) WaffG ausleben durften, gibt's doch jede Menge Neues, oder?

CM :D

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