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Makalu

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  1. Ich kenne den Betroffenen zufällig und habe ihn auch schon mehr als einmal dazu geraden, von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen. Das ist nämlich in Deutschland leider das wichtigste Grundrecht und das war sowohl vor etwa 75 Jahren genauso wichtig, wie in der DDR. Dennoch, er hat in seinen jetzt zur Diskussion stehenden Postings niemanden beleidigt oder angegriffen. Gut, gegen Politiker hat er schon immer ziemlich ausgeteilt, aber da ist er nicht der einzige. Er ruft zur Bewaffnung auf, sowas wie auch viele Zeitschriften, die Pfeffersprays und so testen oder sogar mal vor ein paar Monaten eine Polizeibehörde die den Bürgern den Kleinen Waffenschein nahezu empfohlen hat. Bewaffnung bedeutet noch lange nicht Aufforderung zum Rechtsbruch, auch das Waffenrecht kennt genug Waffen, wenn auch eher nur bedingt wirkungsvolle, die man benutzen kann und darf. Mehr daraus zu lesen bedarf einer Phantasie mit Unterstellungswillen. Dafür muss er jetzt Konsequenzen tragen, die weit über dem hinausgehen, was oft für Verbrechen verteilt wird. Er ist einiges los und hat doch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit begangen. Es ist nie eine Anklage wegen irgendwas erteilt worden. Mir gibt sowas schwer zu denken, ich muss mich da schon fragen, wie weit ist dieses System gekommen? Ich hätte mich mit vielen Äußerungen zurückgehalten, klar, aber rechtfertigt dass dann so ein vorgehen? Immerhin muss man sich fragen, was da noch der Wert des Grundgesetzes ist, wenn es für Besitzer von erwerbscheinpflichtigen Waffen überhaupt keine Gültigkeit hat. Einen vergleichbaren Fall habe ich in anderen demokratischen Ländern dieser Erde noch nicht mitbekommen und ich bekomme einiges mit. Gruß Makalu
  2. Ich denke, für viele von den Einsatzkräften ist das mittlerweile Spaß. Den wollen die sich nicht so einfach nehmen lassen. In der DDR war diese Art der Hausstürmung sehr selten. Da waren irgendwo eher zwei nette Männer neben dir und haben dich kurz mitgenommen. In Frankreich kommen die auch sehr selten vor. Man versucht mit den Leuten anders ins Gespräch zu kommen, jedenfalls meistens, nicht immer. Das mit den SEK Einsätzen ist heute in Deutschland schon sehr stark übertrieben. Ich vermute, die wollen damit in Übung bleiben und das lässt sich bei normalen Bürgern am ungefährlichsten durchführen. Früher wie man diese SEK’s nicht hatte, ging es auch und es hat weniger tote Polizisten gegeben als heute, dabei waren Waffen bei Kriminellen noch weiter verbreitet. Gruß Makalu
  3. Mal meine Prognose zu dem Thema: Es gibt ein paar Politiker, die stört das Urteil, die möchten es eventuell bereinigen, aber nur ein paar. Die Masse derer ist ganz zufrieden damit, dass das Bundesverwaltungsgericht was erledigt hat, was sie gerne selbst in die Hand genommen hätten, aber kaum umzusetzen gewesen wäre. So hat man einen Buhmann und kann sich zurücklehnen und die Sache kommen lassen und nett grinsen. Was wird kommen? Es gibt 2 unterschiedliche Ansätze die ich mal sehe: Aufforderung zur Abänderung, sowie das heute bei Neuwaffen für Jäger in Fr üblich ist. Das sind dann auch die, wo nur noch durch Jäger zukünftig gekauft werden dürfen. Wie das geht hat Sauer ja schon gezeigt. Ist auch kein Geheimnis. Die Kosten dafür könnte man vielleicht einklagen, einen großen Erfolg würde ich allerdings nicht erwarten. Tolerierung des Altbesitzes in dem man einfach innerhalb von 12 Monaten nach dem Urteil keinen Rückruf durchführt und damit der Verwaltungsakt aus diesem Grund unwiderruflich sein dürfte. Ein Widerruf der WBK’s wird wahrscheinlich mit Schadensersatz einhergehen. Das wollen die nicht, brauchen die aber auch nicht, da sich die unabgeänderten Dinger kaum noch jagdlich in D nutzen lassen dürften. Der Wert dieser Gewehre geht auf alle Fälle ziemlich in den Keller und einige Händler und Hersteller werden beim nächsten Weihnachtsfest ziemlich auf den Sparknopf drücken. Dass das Verfassungsgericht an der Sache was ändern wird, da sehe ich mal sowas wie eine 10% Chance, ähnlich hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer politischen Bundeslösung. Da ist es schon eher denkbar, dass das eine oder andere Bundesland über eine Änderung des Landesjagdgesetzes die Sache bereinigt, in welche Richtung auch immer. Übrigens ich kenne ein paar, die haben schon vor längerer Zeit gesagt, wie die Sache ausgehen wird. Manchmal kann man sowas erahnen wenn man die bereits gesprochenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts anschaut. Ich hoffe mal, dass es besser kommen wird als oben geschrieben, gegenwärtig fehlt mir allerdings der Glaube daran! Gruß Makalu
  4. Klagen kann man, dazu gibt es in Jerusalem die Klagemauer. Ansonsten tut sich das Verfassungsgericht die letzten paar Jahre ja sehr schwer damit kritische Klagen überhaupt anzunehmen. Da sind schon sehr fundierte Dinger einfach nicht angenommen worden. Ich würde mich nicht zu arg an den Strohhalm klammern. Irgendwie gewinnt man den Eindruck, dass dieses höchste deutsche Gericht, das in der Vergangenheit wirklich aufsehenerregende, kritische Urteile gefällt hat, sich zu einem politisch konformen Gericht gewandelt hat, um es mal nett auszudrücken. Gruß Makalu
  5. Das Hauptproblem ist einfach, dass die Sachen nichts mit rationellen Überlegen und Argumentieren zu tun hat. Es geht hier darum der englischen Regierung einen Gefallen zu tun um ihnen die Mitgliedschaft weiter angenehm zu machen. Eventuell spielt auch noch ein neues Weltbild mit in die Sache rein, in dem es darum geht, dass der Untertan auch für immer Untertan bleibt und auf keinem Fall auf die Idee kommt, daran mal was zu ändern. So Überlegungen wie Sicherheit und Waffenmissbrauch sind nur vorgeschoben. Für sinnvolle Sachen hat die EU wenig übrig. Sachliche Argumentationen laufend daher dort einfach ins Leere. Die stehen über den Dingen und geben sich mit der Realität ungern ab. Von daher ist es sehr schwer zu sagen, wie die Sache ausgehen wird. Bis jetzt haben die fast jeden Quatsch eiskalt durchgezogen und die nationalen Regierungen haben gerne mitgespielt auch wenn man was anderes behauptet hat. Man muss einfach das Große und Ganze sehen und da gehören Bürger allenfalls noch mit Luftgewehren rein. Gruß Makalu
  6. Da der EWP sowieso dauernd verfällt und irgendwann wieder ausgestellt werden muss, sollte man da wirklich nur die unbedingt nötigsten Waffen eintragen lassen, sonst wird es teuer, jedenfalls in Deutschland. Andere Länder sind da erheblich günstiger und haben oft auch mehr Spalten. Ansonsten siehe Anhang und das muss mal gesagt werden! Gruß Makalu
  7. Der damalige Geschäftsführer ist, so wie die Sache irgendwie aussieht, offensichtlich erst mal von seinem Steuerberater wegen Betrug und Veruntreuung angezeigt worden.
  8. Nein, mit dir hat das nun wirklich nichts zu tun. Du bist nicht angsprochen! Ich beziehe das mehr auf den 08/15.
  9. was für Patente? Das System ist doch schon um 45 entwickelt worden. Damit wären die Patente 65 abgelaufen, wenn überhaupt erteilt, oder täusche ich mich da? Es gab ein paar späterer für dies und das, nur das hat nichts mit dem Verdienen zu tun. Wer produziert schlägt immer drauf, ob mit oder ohne Patent, sonst produziert er nicht. Gruß Makalu
  10. Leute klar will man einen Hersteller gerne alles glauben, allerdings habe ich die Schusstests der BW gesehen und selbst schon oft genug mit dem Ding Erfahrungen sammeln dürfen: Der Wärmeeinfluss auf das Gewehr ist alles andere als Stand der Technik. Er ist abartig unterirdisch. Dass man bei dem klassischen Garagentorschießen noch gut mithalten kann, schön, mehr nicht. Ansonsten siehe Anhang Gruß Makalu
  11. wobei man dabei auch nicht übersehen dürfte, dass die meisten Einheiten dort heute die 5,45x39 nutzen. Gruß Makalu
  12. Klar, so für statisch ist das Ding nicht schlecht. Es liegt wie ein Brett und du bekommst viel schnell ins Ziel. Das Gewehr für den Wachturm! Auch auf der Standortschießanlage ist es der Bringer. Jetzt fehlt halt nur noch was, was man dazu gebrauchen kann, wofür das G28 eigentlich gedacht war. Gruß Makalu
  13. Ist die wirklich standardmäßig aufgeurtet? Es gibt ja noch eine andere Hartkern ohne diesen Wolframkern. Die allerdings auch keine Klasse 4 Weste durchschießt. Gruß und Bitte um Aufklärung Makalu
  14. Ich war vor ein paar Wochen bei einem Scharfschützenschießen dabei, wo auch Soldaten der BW mitgemacht haben, richtige Profis. Die hatten mir auch gesagt, dass sie das G28 nutzen, aber doch lieber zum G22 greifen. Gruß Makalu
  15. Die Klasse 4 Mun ist recht teuer, die nutzt man eher kaum. Dazu kommt, dass die auch nicht so toll präzise ist. Außerdem hat so ein Durchschuss auch erst mal nicht viel Wirkung dahinter. So eine Ergänzung in 7,62 ist nicht schlecht, darauf alleine setzen bringt es auch nicht. Es wäre eher ein Zeichen, dass man es nicht schafft, vernünftige 5,56er Munition zu beschaffen und man nicht den Willen hat ein gutes Gewehr anzuschaffen. Wenn selbst die US Mariens, die immer noch auf 500 m setzen, mit der 5,56 im Großen und Ganze zufrieden sind, dann geht es auch. Die Bundeswehr ist dafür bekannt, dass sie bei manchen Dingen gerne sehr viel bezahlt. Gruß Makalu
  16. Sorry, aber das alte Ding, auf dem Doppelvisier, kann ich nicht als ZF bezeichnen. Das ist einfach so ein Durchguck mit Visier drin. Das bekommen die billigsten China Dinger besser hin. Schrott, einfach nett umschrieben. Das Rotpunkt wo oben drüber sitzt ist noch schlimmer. Weniger geht nicht mehr. Da haben Profis gedacht, wie bei soviel anderen Dingen an dem Gewehr. Da hatten die Amis 1965 auf ihren alten M16 schon besser Zielfernrohre auf den Träger gemacht, wenn auch die Montage damals gaga war. Übrigens, Visier hin oder her, ein Truppengewehr braucht auch eine Möglichkeit mit dem offenen Visier zu schießen. Es gibt nämlich nicht nur Schönwetter. Gruß Makalu
  17. Was ich am G36 super finde, ist die sehr gute Funktionszuverlässigkeit. Der Rest ist eher durchschnitt bis gaga. Das meiste hat vor über 40 Jahren das AR18 schon besser hinbekommen und ich glaube, trotz Stahlblechgehäuse war es sogar noch leichter. Die wirkliche Innovation beim G36 sind die billigen Fertigungskosten mit denen man gut verdienen konnte. Gruß Makalu
  18. Ich glaube, es steht etwas anders in der TL. In der wo mir vorliegt, steht: Die Waffe und oder die Ersatzteile müssen im Temperaturbereich von 227 K +/-2 k bis 336 K +/-2 den Forderungen dieser TL genügen. Ob sich das nur auf die Funktion bezieht, ist mir zumindest so nicht klar, Ich würde davon ausgehen, dass die alles abdeckt, was dort in der TL gefordert ist und so viel ich weiß hat das auch das BmVg so jüngstens gesehen. Aber darüber dürfen ja demnächst einige Juristen streiten. Gruß Maklau
  19. Mal eine Frage: Hat von euch mal jemand was über ein Gehäuseversteifung G36 mit einem Lochband gehört, das nachträglich rein gekommen sein soll? Gruß Makalu
  20. Die Wochen haben wir so Temperaturen in Deutschland, wo man das G36 besser in der Waffenkammer lässt. Dort ist es übrigens auch den Rest des Jahres nicht schlecht aufgehoben. Ansonsten, so ein wenig kühlen Kopf bei der Sache hätte HK nicht schlecht gestanden und das bereits vor über 3 Jahren. Gruß Makalu
  21. Es gibt da ja eine Zulassung für ein Laseranalysesystem Scatt. Da wurde von BKA damit argumentiert, dass die Leistung sehr gering ist und es daher nicht anders eingesetzt werden kann. Vielleicht kannst du ja damit was anfangen. Ansonsten mal das BKA mit dem Anliegen anschreiben. Allerdings denke ich mal, dass sich bei dem Thema Verbotene Gegenstände sich keiner weit aus dem Fenster lehnt. Das Risiko einer Strafverfolgung würde ich auch nicht in Kauf nehmen. Es kann da was anderes bei rauskommen, also mal mit dem Auto etwas zu schnell fahren. Gruß Makalu
  22. Ich mache sowas ähnliches regelmäßig mit Ziellaser. Da ich bis jetzt nicht auf die Idee gekommen bin, dass das möglicherweise über Ecken gedacht legal sein könnte, habe ich dafür eine Ausnahmegenehmigung des BKA. Die ist leider nicht wirklich günstig. Ein Prozess vor Gericht wird aber sicherlich deutlich teurer. Das Ziellaserverbot ist genaugenommen Schwachsinn, aber es will keiner hören und ist auch nur einer von vielen. Gruß Makalu
  23. Das ist wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, wo das BmVg in der Sache hat, wenn überhaupt. Die älteren Lieferungen sind raus, einen direkten damit in Zusammenhang stehenden Schaden wird man nicht beweisen können. Ich finde, die müssten intern auch mal ganz scharf Ausschau nach Verantwortlichen halten und die zur Rechenschafft ziehen. Man hat es sich zu leicht gemacht, besonders wenn man berücksichtigt, dass das G36 technisch die einzige Waffe war, die den Lauf in den Kunststoff setzt. Das hätte vernünftig geprüft werden müssen, bevor man es beschafft. Aus irgendwelchen besonderen Gründen hat man das unterlassen und die bereits damals nicht besonders ermunternden Ergebnisse weggeputzt. Leider wird auch HK intern den dafür Verantwortlichen nicht würdigen können, der ist nämlich schon raus. Wobei zumindest dies von seinem Nachfolgearbeitgeber zwischenzeitig nachgeholt wurde. Gruß Makalu
  24. Hoch, eventuell die Tubal Sorten könnten geringfügig niedriger sein. Gruß Makalu
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