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Makalu

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  1. weder die 5,7x28 noch die 4,6 der BW durchschlagen auch nur annähernd eine SK4. Die 5,7 schafft normalerweise eine SK2 (vielleicht mit Wolfram auch SK3, bin mir aber nicht sicher) und die 4,6 auf kürzeste Entfernung bei rechtwinkligen Aufschlag und sonst was eine SK3 unter Idealbedingungen. Übrigens SK4 kann man auch noch etwas erweitern, zumindest zukünftig, dass es die 5,56 auf 100 m und eventuell sogar bei Bedarf die 7,62 noch hält. Da braucht es dann nicht mehr viel. Allerdings wird immer die geschützte Fläche relativ klein sein im Vergleich zum ganzen Körper. Gruß Makalu
  2. Grundsätzlich muss man das etwas relaxed sehen. Der Händler hat im Fernabsatz nicht den gleichen Aufwand wie im Landen, wo man Beratungsgespräche usw. führen muss. Er kann damit einen Kundenkreis weit über seinen normalen Einzugsbereich erreichen. Die Einschränkung ist halt, dass man dafür auch mal wieder was zurücknehmen muss. Recht einfach und trotzdem verdient man mit dem Fernabsatz gutes Geld, dass man sonst nicht hätte. Von daher ist es völlig o.k. wenn man mal was zurückbekommt. Solange es nur einen geringen Teil der versenden Ware ausmacht, darf man sich nicht darüber aufregen und wenn man nur einen kleinen Teil der Ware zurückbekommt, die ein Kunde bestellt hat, ist ja immer noch mit der Sendung verdient. Die meisten Firmen sehen das auch so und verhalten sich entsprechend. Die paar Ausnahmen, die es übertreiben, werden einfach nicht mehr beliefert. Gruß Makalu
  3. Das Thema ist recht einfach: Das Amtsgericht Wittmund (Urteil v. 13.03.2008, AZ: 4 C 661/07) entschied, dass sich der Widerruf auch nur auf den Teil einer Bestellung beziehen kann. „Aufgrund des mit dem Widerrufsrecht verfolgten Verbraucherschutzzwecks sind die gesetzlichen Bestimmungen so auszulegen, dass ein möglichst umfassender Verbraucherschutz gewährt wird. Bei der häufig im Fernabsatz vorkommenden Sammelbestellung mehrerer Personen oder der gleichzeitigen Bestellung mehrerer Vertragsgegenstände wäre das Widerrufsrecht erheblich eingeschränkt, würde man den Widerruf nur im Hinblick auf den Vertrag im Ganzen zulassen.“ Net auf das Urteil hinweisen und wenn es nicht fruchtet, ab und klagen.... Gruß Makalu
  4. Ich finde, ein Ladehebel sollte immer die Funktion Schließhilfe mit beinhalten. Sei es um den Verschluss geräuschärmer langsam vorzulassen und sicher zu verriegeln oder dann, wenn es bei Verschmutzung oder einem anderen Störeinfluss (Feder gebrochen) mal nötig ist. Das hat die AK hervorragend umgesetzt, da könnte man notfalls sogar dagegen klopfen und sogar in beide Richtungen. Die meisten anderen Waffen haben diese Funktion auch. HK hält davon nicht viel: was war das beim G3 immer für ein Krach wenn man sie am Abend durchgeladen hat. Die Gefahr durch den mitlaufenden Ladehebel kann man in der Praxis vernachlässigen, da sind die Schlitten von den Pistolen viel gefährlicher und trotzdem will keine Armee auf den Revolver zurück. Gruß Makalu
  5. Die schafft mit Hartkernmunition aus kürzester Entfernung bei einigermaßen rechtwinkligen auftreffen so grade noch Schutzklasse 3. Hat aber danach nicht mehr viel zu sagen, wenn überhaupt. Mit normaler Munition wird sie wohl locker Klasse 1 durchschlagen und ich denke mal (weiß es aber nicht genau) auch Klasse 2. Bei Klasse 4 ist damit nichts. Wobei auch nach einem Durchschuss, egal welche Klasse, wohl nur noch eine sehr geringe Wundwirkung zu erwarten ist. Als Ersatz für eine MP5 ist es sicherlich o.k.. Außer den kompakten Maßen sollte man aber auch keinen größeren Mehrwert erwarten. Da die Geschosswirkung mit der Entfernung und damit abnehmender Geschwindigkeit schnell nachlässt, ist sie für Urban keine schlechte Wahl. Ein kurzer Karabiner in 5,56 mit 14 Zoll Lauf hätte da schon deutlich mehr Mehrwert da die ballistische Leistung nicht so auf Messerschneide steht und auf kurze Entfernung die Wirkung deutlich größer ist. Ansonsten, im Vergleich zur 9mm Pistole hat man mit einer MP7 schon eine wirkungsvollere Waffe in der Hand, mit der man auch mal agieren und nicht nur reagieren kann. Ein 5,56er Karabiner hätte einen deutlicheren Mehrwert gebracht, mit dem man es auch mal mit Terroristen aufnehmen kann... Gruß Makalu
  6. Wir haben im Verein 4 Anlagen. Nutzen diese meistens auf 25m. Die oben aufgeführten Probleme haben wir reichlich. So schön die Anlagen sind, es gibt wegen den Dinger auch den meisten Ärger im Verein und das kann ich überhaupt nicht wirklich ab. Mal gehen sie nicht, müssen dies oder das. Im Sommer haben wir sie wegen der Feuchtigkeit immer die Bildschirme nach dem Schießen abgebaut. Dann die Treffer im Rahmen und was soll ich sagen: Wenn sie nicht anständig laufen, sind es immer die Großkaliberschützen. Für Luftdruck o.k. gibt es nichts dagegen zu sagen. Aber auf 25 m halte ich sie heute für entbehrlich. Auf 100 m hatten wir auf der DM in Hannover auch schon genug Aussetzer (ich denke die sind auch von Myton, kann es aber jetzt nicht beschwören). Gruß Makalu
  7. Klar, das Polyamide 6 wird schon im Waffenbau benutzt, da haben wir etwas aneinander vorbeigeschrieben. Nur als Laufhalterung, da ist es wohl ein Exot und das bei einem Sturmgewehr noch dazu. Da sind wir uns ja einig! Nach dem BW Test mit 150 Schuss in 12 Minuten hat der Kunststoff an der Aufnahme etwas 230°, also Schmelztemperatur. Einige SL8 Nutzer haben mir schon berichtet, was passiert, wenn die Temperatur darüber hinausgeht, aber das kann sich jeder selbst ausmahlen, der nur die geringsten Grundkenntnisse in Physik hat. Dieser „Extremtest“, denn man zu Grunde gelegt hat, da kann ich mich gut erinnern, dass ich schon von meinem AR15 mehr gefordert habe und wenn man mal Berichte gewisser Gefechte durchließt, dann ist das noch deutlich von dem weg, mit was man rechnen muss wenn es richtig ernst wird. Gruß Makalu
  8. Also ehrlich, ich kenne keine Waffe, wo der Lauf so im Kunststoff gehalten wird. Nicht mal eine Pistole. Da gerade würden mir jetzt mal ein paar Beispiele gefallen. Vielleicht aus der neueren Zeit Berretta, aber selbst dort bin ich mir nicht sicher, ob der so direkt im Kunststoff sitzt. Gruß Makalu
  9. Interessant ist halt, dass de Kunststoff der um die Laufbuchse sitzt, je nach Feuchtigkeit schon deutlich unter 100°C Festigkeitsverluste hat und bei ca. 230°C schmilzt. Das ist im Waffenbau alles andere als irgendein Standard. Gruß Makalu
  10. Wenn sie das gemacht hätten, wäre es ein Eingeständnis, dass sie heute was anderes wollen als damals. Gruß Makalu
  11. Danke, ich lese schon was du so verlinkst und finde es auch sehr interessant. Allerdings entspricht es auch weitestgehend meinem Wissensstand. Ansonsten haben hier viele bei WO als Soldat oder Reservist doch hier und da mal 5 bis 30 Schuss mit dem G36 gemacht und dabei auf den eher kurzen Entfernungen sogar Klappfallscheiben getroffen. Da sind also Experten zu dem Gewehr hier. Den Testbericht des BMVg, haben nur die aller wenigsten zu Gesicht bekommen und dazu kommt bei dem Thema eine wahnsinnige Firmenverliebtheit und die macht bekanntlich blind. Wobei die Tests noch lange nicht das erreicht haben, was in einem heftigen Gefecht ansteht. Da kommt dann meiner Meinung nach die nächste Stufe und die hat man sich elegant erspart. Die paar wo ausgiebiger damit geschossen haben und auch mal gesehen haben, wie sich das bei Wärme auf Ringscheiben ausmahlt, sind wenige. Die paar wo mal Gefechtsbericht gesehen haben, wo man mitbekommt wie es abgeht, wenn es eng wird, die musst du suchen. Allerdings sind auch ein paar Insider dabei und das kann man aus den Postings auch rauslesen. Gruß Makalu
  12. Jedenfalls nicht nach dem Produkthaftungsgesetz. Danach muss du als Hersteller jederzeit über Probleme und Mängel informieren, wenn du darüber Kenntnis erlangst, auch 5 Jahre nach der Auslieferung, sonst bist du schadensersatzpflichtig bis zu 12 Jahre nach den Kauf- das kann richtig teuer werden. Du hast sogar eine aktive Marktbeobachtungspflicht! Selbst wenn du darüber Kenntnis erlangst, dass dein Produkt für Dinge genutzt wird, für die es nicht vorgesehen war, musst du warnen. Hier wäre es eventuell sogar nicht unwichtig, wieso die US Capitol Police das Gewehr recht schnell wieder entsorgt hat, denn darüber wurde HK ja informiert. Aber wie schon oben geschrieben: Ich weiß nicht, wie weit diese Zivildinge ins militärische mit einfließen können. Gruß Makalu
  13. Im Maschinenbau und Fahrzeugbau ist es grundsätzlich ähnlich mit dem Stand der Technik. Wer den nicht einhält ist in der Haftung. Wie es militärisch ist, entzieht sich meinen Kenntnissen. Gruß Makalu
  14. wieso nicht, es macht doch viel aus? Immerhin wären sie dann ggf. durch den Lieferanten auf die Abweichungen vom Stand der Technik informiert worden. Gruß Makalu
  15. Wie schon geschrieben: Es wird nicht ganz trivial. Klar, die BW hat bekommen was sie bestellt hat. Die Frage ist halt, wusste sie was sie bestellt, bzw. hätte der Hersteller darüber informieren müssen? Im zivilen wäre die Informationspflicht da, allerdings gingen wohl Regressforderungen auch nur für 12 Jahre nach dem Bezug. Hier kommt ja noch dazu, dass das nicht nur nach Pflichtenheft gekauft sondern zusammen weiterentwickelt wurde. Der Hersteller hat in solchen Sachen einen deutlichen Wissensvorsprung und darf den nicht zu Ungunsten seines Kunden nutzen. Ob die BW damals überhaupt ein detailliertes Pflichtenheft hatte, wo sowas wie hier und da Kunststoff drin stand, ist mal zu bezweifeln. Später dann in den TL ja. Ich glaube, man muss darüber auch nicht viel diskutieren. Das wird von anderen entschieden und leicht wird man es sich nicht machen. Das BMVg hätte keine Forderungen aufgestellt, wenn das total aussichtslos wäre und ganz so dumm sind die nun auch nicht. Ob sie obsiegen, da gebe ich keine Prognose ab. Das wird zu kompliziert, unschuldig ist in der Sache sowieso keiner. Gruß Makalu
  16. Leider ist das heute scheinbar wieder die wichtigste Anforderung an den deutschen Bürger. Gruß Makalu
  17. Oder um in der deutschen Art zu bleiben: Was sie bestellen sollte und dann natürlich auch hat. Wobei das Verfahren trotzdem interessant werden dürfte. Denn immerhin muss man sich auch fragen, in wie weit ein Hersteller eine Beratungsverpflichtung hat und insbesondere auf die Ungeeignetheit für gewisse anzunehmende Nutzungsvorgänge, die ansonsten Stand der Technik und offensichtlich sind, hinweisen muss. Eine Beratungspflicht gibt es, zumindest bei Zivilgeschäften. Die Abweichung zum Stand der Technik ist, denke ich mal, in deren Tests schon deutlich raus gekommen. 20cm auf 100 m Verzug durch 10 Minuten einseitige Sonneneinstrahlung allein ist schon was, was man damals lange suchen musste. Wobei diesbezüglich natürlich nie was gefordert war, aber… Schauen wir mal wie es ausgeht. Gruß Makalu
  18. Wobei ich in dem Postings nicht mal einen Impuls sehe. Es ist seine Meinung: Bewaffnet euch. Ein einfaches Pfefferspray in der einen oder anderen Situation und sie wäre wahrscheinlich positiver für das Opfer ausgelaufen. Dass er jemanden zur illegalen Bewaffnung aufruft, kann ich nicht daraus nachvollziehen. Es ist übrigens auch meine Meinung: Mit einem Pfefferspray kann man die einen oder andere Situation bereinigen, nicht alle, was die Sache so gefährlich macht, aber manche. Bin ich jetzt auch unzuverlässig? Gruß Makalu
  19. Ich kann mit dem Aufruf „bewaffnet euch“ noch lange keinen Aufruf zum Missbrauch sehen! Erst mal ist bewaffnen sehr weit gestreckt und es gab auch in den letzten Monaten von anderen entsprechende Werbung. Er ist Waffenhändler und denke mal, verdient auch mit freiem Zeugs was. Dazu kommt selbst die Überlegung, ob es mit einer legalen Schusswaffe, die man doch hier und da noch erwerben kann, was illegales ist? Immerhin sind wir noch nicht ganz so weit, dass einen das Notwehrrecht gänzlich abgesprochen wird. Gut, in den dort erwähnten Situationen wäre die nicht verfügbar gewesen, von daher sehe ich den Bezug weniger. Wir kennen jedoch aus der Presse Situationen der letzten Wochen, wo sich Personen sehr erfolgreich alleine mit Pfefferspray zur Wehr gesetzt haben. Nur werden die nach einer ganz kurzen Meldung unter den Tisch gekehrt. Die Presse liebt mehr solche Vorfälle, wo Pfefferspray missbraucht wurde. Aber dennoch, in extremen Situationen, wo es nicht mehr anders geht, ist auch Notwehr mit der Schusswaffe eine rechtmäßige Option, in die ich dennoch nie kommen möchte. Allerdings nur so zur Auffrischung: Notwehr mit einer Schusswaffe ist das Mittel, was den unblutigsten Ausgang verspricht, in den wenigsten Fällen muss jemand verletzt werden, meistens reicht eine massive Drohung – notfalls mit Warnschuss. Leider ist es etwas, was man als legaler Waffenbesitzer bei uns nicht übt und die Situationen dann wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, oft ins extreme läuft. Ich kann in einer solchen Aufforderung noch keine Tatsache erkennen, die auf den Waffenmissbrauch schließen lässt, aber ich werde auch nicht gefragt. Gruß Makalu
  20. Interessant ist die Aussage des Richters: Es sei nie für den Kampfeinsatz vorgesehen gewesen - ein Versäumnis der Bundeswehr, meint der Richter. Da frage ich mich, wozu kauft die BW Gewehre? Man hat heute mehr und mehr den Eindruck, dass das ein Standardproblem der BW Beschaffung grundsätzlicher Art ist: Es ist nicht für den Einsatz vorgesehen, wir kaufen es aber trotzdem. Gruß Makalu
  21. Die Haltung paßt halt zu allem. Damit fährt man immer richtig seit tausenden von Jahren.
  22. irgendwie vielleicht schon und auch wieder nicht. Der hier gibt dazu einen ganz guten Überblick: https://www.freitag.de/autoren/rainer-kahni/deutschland-hat-keine-verfassung-1 Gruß Makalu
  23. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern eher ein Ersatz. Es wurde nie vom Volk in freier Wahl gut geheißen. Das war mal geplant, nach der Wiedervereinigung, aber den Punkt hat man einfach übersprungen. Ansonsten hatte ich mal ein Video mit einem Beteiligten des Parlamentarischen Rates gesehen, der an dem GG beteiligt war. Seiner Aussage nach, hatte man nur sehr geringen Einfluss auf das Ganze. Im Großen haben die Amis vorgegeben wie das GG auszusehen hat und man konnte hier und da noch etwas feilschen bzw. Kommas versetzen. Viel Einfluss war da nicht. Gut, sei es wie es ist, viele Punkte darin hat man in den letzten Jahren offensichtlich ziemlich ausgeholt, wie man hier möglicherweise erneut sehen kann. Gruß Makalu
  24. Das war tatsächlich nur der vorläufige Rechtsschutz, gegen den Sofortentzug. Es kommt noch zum Hauptverfahren. Allerdings kann sich jeder gut ausmalen, wie der spätestens beim Bundesverwaltungsgericht ausgeht. Dort wird dann jede rechtskritische Meinung zum Widerruf berechtigen, glaube ich mal. In dem Fall hätte ich, im Gegensatz zu dem Jagdhalbautomaten, allerdings noch eine gewisse Hoffnung in das Verfassungsgericht. Ist halt eine lange Angelegenheit und kostet viel Geld und 100%ig sicher kann man sich auch nicht sein, jedenfalls heute nicht mehr. Auf alle Fälle: Das Urteil ist schon irgendwie geeignet um als Grundlage für weitere Widerrufe zu dienen. Vielleicht ist mein Posting für das Jahr 2016 sogar schon viel zu aufwieglerisch. Gruß Makalu
  25. Für so ein Posting kann man natürlich volles Verständnis entwickeln, bei der tagtäglichen Hirnwäsche die über einen ergeht, wenn man in den Fernseher schaut. Dennoch zur Richtigstellung und um vielleicht noch etwas zur Entwicklung des Rechtsempfindens beizutragen, auch wenn ich weiß, dass das bei vielen Bundesbürgern für die Katz ist: Er hat zu keiner Straftat aufgerufen, wenn ich schreibe, dass ich meinen Nachbarn umbringe, ist das eine Morddrohung. Ich denke, da ist ein ganz kleiner noch für den einen oder anderen erkennbarer Unterschied da. Gruß Makalu
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