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AK 47. Bewährt in allen relevanten Konflikten und schießt auch noch ausreichend gut nach der SaBddS (schlimmsten anzunehmenden Behandlung durch den Schützen).
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Solange der Billigste, der die geforderten Kriterien gerade so erfüllt, die jeweilige Ausschreibung gewinnt und somit einen entsprechenden Auftrag an Land zieht, müssen wir hier nicht von "Beratungspflicht des Herstellers" oder Ähnlichem rumfaseln. Die Beschaffungspolitik der Öffentlichen Hand ist und war pervers. Z.B. wurde ich zu einer dringenden Reparatur in eine JVA gerufen. Hat mich gut eine Stunde Arbeit (incl. ein- und auschecken) plus An- und Abfahrt gekostet. Aber die JVA weigert sich zu zahlen, weil dem Reparaturvorgang kein genehmigter Kostenvoranschlag vorausgegangen war. Soll doch dieser Staat verrecken! Nie wieder rühre ich auch nur einen Finger für den Staat oder seine Büttel, bevor nicht der Bundespräsident den Auftrag (mit 250% Aufschlag wg. Unwägbarkeiten) unterschrieben hat.
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Auch in Krisenregionen wie Hindukusch, Sahara, Eskimo-City oder Regenwald?
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Wir klauen uns die Zeichnungen der Wieger aus den USA zurück, lassen die Waffe von Umarex bauen und rüsten die BW damit flächendeckend aus.
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Anscheinend. Wobei das sich Aufhängen am Kaliber vollkommener und praxisfremder Unsinn ist. Man kann als aktiver Sportschütze in mehreren Verbänden eine nicht geringe Zahl an Waffen gleichen Kalibers glaubhaft machen: Verschiedene Entfernungen, verschiedene Anschlagarten, unterschiedliche Anforderungen an die Dynamik, ... Man will und kann ja nicht immer umbauen oder am Visier rumdrehen, Riemen verstellen, Abzüge umstellen etc. pp - wenn man es sich finanziell leisten kann.. Habe selbst z.B. ein auf 100m super schießendes und dafür eingestelltes Gewehr verborgt, was dabei für 300m eingesetzt wurde. Danach habe ich es nicht wieder so optimal wie vorher einstellen können, bevor ich meinen nächsten 100m-Wettkampf damit schoß. Es ging voll in die Hose. Nie wieder!!!
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Als man noch gepflasterte Kugeln verschoß, richtete sich die optimale Laufgeometrie nach dem Faltenwurf des Pflasters. Bei modernen Waffen fällt dieses Argument ja weg. Ich kann mir gut vorstellen, daß, wie bigMama schrieb, jeder Hersteller sein ggf. durch trial-and-error opimiertes System zulegt, auch, um sich von anderen Herstellern abzuheben.
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Die Frage ist interessant, in dem Zusammenhang habe ich folgendes Patent gefunden: https://data.epo.org/publication-server/html-document?PN=EP0890814%20EP%200890814&iDocId=4741525
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Du weißt schon, wer als "der Präses" der Synode der EKD (zur Zeit ruhend) vorsteht?
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Aber, aber! Du Böser, du meinst doch nicht etwa u.a. die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland?
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@357: Danke!
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Nö. Aber anscheinend haben wir eine ähnliche Meinung von deinem Ex-Chef. Ich finde nur, daß 300 Ocken Bußgeld ganz schön happig sind für ein Werkzeug, das eigentlich da liegt, um Leben zu retten (nämlich den Gurt durchzuschneiden). Ein weiteres Problem habe ich damit, daß man zwar Einhandmesser mit einem "legal reason" theoretisch führen darf, aber nicht immer auf das Verständnis deiner Kollegen und schon gar nicht eines Richters hoffen kann. Derart unbestimmte Rechtsbegriffe öffnen Tür und Tor zur Willkür. Als ehemaliger Inhaber eines blauen Reisepasses bin ich da ein klein wenig empfindlich. Du nicht?
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Du erinnerst dich nicht mehr an den filmreifen Auftritt von Tölle? Wo er das Disko-Video in seiner persönlich geschnittenen Version aufgeführt hat? Zu deiner Erinnerung: http://forum.waffen-online.de/index.php?/topic/343445-anhoerung-messerstecherei-video-fragen/
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Ganz schön zynisch für eine Regelung, die allein auf dem Lügenmärchen eines Berliner Oberpolizisten beruht!
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Fakt ist ja nunmal, daß eine Leihwaffe, die z.B. zu einem sportlichen Wettkampf mitnehme, mir ohne passende Muni herzlich wenig nützt. Der Gesetzgeber hat in §12 WaffG genau definiert, wann und wie man legal eine fremde Waffe leihweise erwerben kann. Und es steht im selben Paragrapen (von mir oben zitiert und unten verlinkt), daß bei Leihe einer Waffe ebenfalls die Munition unter den gleichen Voraussetzungen erworben werden kann. Daß diese nach Benutzung nicht mehr in direkt brauchbarem Zustand ist, liegt in der Natur der Sache. http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html Punkt und aus.
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Natürlich kann man Muni mitgeben. Restmuni dann bei Rückgabe des Gewehre zurück. Sh. §12
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Folgende Daten sind aus der PKS 2010 - Waffenanzahl je 100.000 Bürger und Straftaten je 100.000 Bürger, sortiert nach Bundesländern. Der Trend ist eindeutig:
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Sowas steht immer im Allgemeinen Teil, du hast wahrscheinlich im Langwaffenteil nachgeschaut. Stimmts? BTW: Bei der Waffenkontrolle ist das Magazin natürlich leer!
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Ein Blick in das Sporthandbuch erleichtet die Rechtsfindung ungemein:
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Mir hat der Händler auch gesagt, daß Störungen bei der HPS bis 1000 Schuß normal wären (extrem enge Passungen) Viel reinigen, ausreichend ölen, nicht fetten. Erst dann wäre die Waffe komplett eingelaufen. Nur meine hat eben nicht gestört. Auch nicht die ersten 1000 Schuß. Ist wohl zu klapprig gefertigt worden.
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Auch wenn ich nicht Mausebär bin: Vor einiger Zeit wurde hier eine Excel-Erfassungsmaske für das NWR gepostet, bei der es auch Felder gab, in die erlaubnisfreie Waffen eingetragen werden können. Wisoe, weshalb warum? Keine Ahnung, vielleicht einfach "zukunftssicher" programmiert. Luftpüster werden übrigens heutzutage in Polen auch in die WBK eingetragen.