Zum Inhalt springen

Sal-Peter

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    13.526
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Sal-Peter

  1. Ja, aber nicht, wenn man neben der Plattform kauft...
  2. Nicht ganz richtig. Ja, es gab (soweit mir bekannt) für Luftgewehre keine Joulebegrenzung. Aber real hatten die Kniften auch nicht viel mehr Bumms drauf. Ich habe einen Knicker aus den 80ern. Ganz nett, aber nicht wirklich stark. Weit weg von 16 Jauls. Der Abzug hält bestimmt 5 Kilo. Davor hatten die Genossen nur wenig Angst. Eine flächendeckende Wehrertüchtigung war wichtiger. Dafür waren Luftpistolen zwar nicht verboten, aber nur sehr, sehr schwer zu besorgen. Regulär gar nicht, und wenn, dann nur der Tschechenmist, sahen S******e aus, waren absolut druckschwach und vom Abzug her ... nunja, decken wir ein barmherziges Mäntelchen des Schweigens drüber. Aber davor hatten die Genossen trotzdem Angst, da rein theoretisch verdeckt führbar. Die Linken von heute haben zwar immer noch das totalitäre Gedankengut der SED, haben sich aber dennoch politisch weiterentwickelt. Wie schon ein Linker Stadtrat in meinem Beisein sagte: "Die DDR will ich nicht zurück. Da mußte ich ja jeden Tag arbeiten!". Wozu dieser politische Abschaum fähig sein wird, wenn er erst wieder an den Futtertrögen der Macht angekommen ist, um selbige zu verteidigen, wage ich gar nicht zu denken.
  3. Leider falsch. Du vergißt den Verweis auf Anlage 2 in § 27(2) WaffG - allerdings DDR-LGs über 7,5 Joule dürfen auch von U14 geschossen werden, aber keine modernen 16-Jouler: Definiere, was du unter "sportlich" verstehst! Ein DSB-Druckluft- bzw. KK-Schütze wird darunter etwas ganz anderes als ein IPSC-ler verstehen. Und beide haben (teilweise, d.h., was ihren eigenen Sport betrifft) recht. Wir sind alle Schießsportler, egal, mit welchen Waffen wir antreten! Schreib dir das hinter die Ohren!
  4. Ist es glaubhaft, daß Parlamentsdebatten die Meinung von Parlamentariern anderer Grundüberzeugung ändern können? Wie viele Wähler schauen sich Parlamentsdebatten an?
  5. Das Dokument gibt es auch auf Deutsch. Der Plan auf Deutsch.pdf
  6. Disese ganze EU-Bürokratie gehört einfach auf den Müllhaufen der Geschichte. Eine Maschinerie, die sich selbständig gemacht hat, ohne rücksicht auf Sinn, Unsinn oder sonstwas. Man muß sie stoppen, wenn wir nicht alle untergehen wollen. Bananen und Energie"spar"lampen waren nur der Auftakt des Wahnsinns.
  7. Als man noch gepflasterte Kugeln verschoß, richtete sich die optimale Laufgeometrie nach dem Faltenwurf des Pflasters. Bei modernen Waffen fällt dieses Argument ja weg. Ich kann mir gut vorstellen, daß, wie bigMama schrieb, jeder Hersteller sein ggf. durch trial-and-error opimiertes System zulegt, auch, um sich von anderen Herstellern abzuheben.
  8. Die Frage ist interessant, in dem Zusammenhang habe ich folgendes Patent gefunden: https://data.epo.org/publication-server/html-document?PN=EP0890814%20EP%200890814&iDocId=4741525
  9. Vielleicht, weil er das MSR als augenkrebsauslösendes Monstrum sieht - wie ich auch? Als Liberaler kann meinetweger jeder, der es toll findet, mit einer zartrosa beschichteten Waffe mit "Tribal" ("Arschgeweih") drauf starten. Nur schön finden muß ich das nicht.
  10. Lieber Guntalker, auch deine hervorragenden Leistung als Sportschütze beweisender DM-Titel macht deine Aussage bezüglich eines Feststellungsbescheides nicht richtiger. Richtig ist, daß ein MSR in der vorgelegten und bildlich dokumentierten Version zum heutigen Tage vollkommen rechtssicher als Sportwaffe durchgeht. Da sind wir uns einig. Aber daraus zu schlußfolgern, daß jegliche Änderung bewirkt, daß die Sportlichkeit nicht mehr gegeben ist, ist einfach falsch. Man hat nur eben keine totale Rechtssicherheit mehr und ist im Fall der Fälle "auf hoher See". Wenn jedoch im Bescheid explizit ein Merkmal als herausragend wichtig genannt wird, dann sollte man genau das, da gebe ich dir recht, tunlichst nicht ändern. Beispiel: Feststellungsbescheid CZ-WS für AR15: Der Schaft ist explizit genannt und darum ist ein Schubschaft NoGo. Man kann natürlich auch bei einem geänderten MSR Rechtssicherheit durch einen entspr. Bescheid erwirken, nur stehen die Kosten dafür in keinem Verhältnis zum Wert des Wirtschaftsgutes.
  11. Nein, denn diese Aussage ist falsch. Genauso falsch wie folgende beispielhafte "Schlußfolgerung": "Das abgebildete Tier ist ein Huhn. Wenn ein Tier anders als das abgebildete Tier aussieht, ist es kein Huhn."
  12. Das Ding ist sowas von potthäßlich und mißgestaltet - kein Soldat würde mit einem Gewehr in diesem Design freiwillig in den Krieg ziehen... Meine bescheidene und persönliche Meinung.
  13. Den Passus (L 2.03.13) habe ich nur für "Sportgewehr Selbstlader" gefunden, nicht für "Sportgewehr Selbstlader Kleinkaliber". Also da könnte man streiten, wie das wirklich gemeint ist. Für den, für den es relevant ist, folgender Tip: Frau Sigrid Schuh befragen!
  14. Du weißt schon, wer als "der Präses" der Synode der EKD (zur Zeit ruhend) vorsteht?
  15. Aber, aber! Du Böser, du meinst doch nicht etwa u.a. die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland?
  16. Warum wurde überhaupt die Schule umgebaut? Gilt denn nicht die Schadensminderungspflicht? Wenn ein Fahrzeugführer unverschuldet einen Unfall erleidet und Teile neu lackiert werden müssen, wird die "Werterhöhung durch die Neulackierung" dem Kfz-Besitzer von der Schadensumme abgezogen.
  17. Nö. Aber anscheinend haben wir eine ähnliche Meinung von deinem Ex-Chef. Ich finde nur, daß 300 Ocken Bußgeld ganz schön happig sind für ein Werkzeug, das eigentlich da liegt, um Leben zu retten (nämlich den Gurt durchzuschneiden). Ein weiteres Problem habe ich damit, daß man zwar Einhandmesser mit einem "legal reason" theoretisch führen darf, aber nicht immer auf das Verständnis deiner Kollegen und schon gar nicht eines Richters hoffen kann. Derart unbestimmte Rechtsbegriffe öffnen Tür und Tor zur Willkür. Als ehemaliger Inhaber eines blauen Reisepasses bin ich da ein klein wenig empfindlich. Du nicht?
  18. Du erinnerst dich nicht mehr an den filmreifen Auftritt von Tölle? Wo er das Disko-Video in seiner persönlich geschnittenen Version aufgeführt hat? Zu deiner Erinnerung: http://forum.waffen-online.de/index.php?/topic/343445-anhoerung-messerstecherei-video-fragen/
  19. Ganz schön zynisch für eine Regelung, die allein auf dem Lügenmärchen eines Berliner Oberpolizisten beruht!
  20. Fakt ist ja nunmal, daß eine Leihwaffe, die z.B. zu einem sportlichen Wettkampf mitnehme, mir ohne passende Muni herzlich wenig nützt. Der Gesetzgeber hat in §12 WaffG genau definiert, wann und wie man legal eine fremde Waffe leihweise erwerben kann. Und es steht im selben Paragrapen (von mir oben zitiert und unten verlinkt), daß bei Leihe einer Waffe ebenfalls die Munition unter den gleichen Voraussetzungen erworben werden kann. Daß diese nach Benutzung nicht mehr in direkt brauchbarem Zustand ist, liegt in der Natur der Sache. http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html Punkt und aus.
  21. Natürlich kann man Muni mitgeben. Restmuni dann bei Rückgabe des Gewehre zurück. Sh. §12
  22. Folgende Daten sind aus der PKS 2010 - Waffenanzahl je 100.000 Bürger und Straftaten je 100.000 Bürger, sortiert nach Bundesländern. Der Trend ist eindeutig:
  23. Sowas steht immer im Allgemeinen Teil, du hast wahrscheinlich im Langwaffenteil nachgeschaut. Stimmts? BTW: Bei der Waffenkontrolle ist das Magazin natürlich leer!
  24. Ein Blick in das Sporthandbuch erleichtet die Rechtsfindung ungemein:
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.