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Vereinspflicht zur Benennung nach § 15 Abs. 5 WaffG
Sal-Peter antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Geh mal davon aus, dass die Behörde des fiktiven Vereines sehr wohl über so ziemlich alles informiert ist, was in ihrem Zuständigkeitsbereich passiert. Warum und wie auch immer. -
Vereinspflicht zur Benennung nach § 15 Abs. 5 WaffG
Sal-Peter antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Es ist direkt nach der Beendigung der Mitgliedschaft zu melden. Nicht bei Eingang der Kündigung. Also in den meisten Fällen wohl am Anfang Januar, wie auch hier im fiktiven Fall. Die sei aber, so die Fallbeschreibung, unterlassen worden, weil man die Leuts wieder zurückholen wolte. Für mich eindeutig ein Verstoß gegen das WaffG, wenn die ehemaligen Mitglieder WBKs hatten. -
Vereinspflicht zur Benennung nach § 15 Abs. 5 WaffG
Sal-Peter antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
@Webnotar: Die "Clubmitglieder" sind aus dem Verein, der Mitglied in einem LV eines anerkannten Verbandes ist, rechtskräftig ausgetreten? Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja, hätte der Verein den Austritt melden müssen. Inwieweit ein Verstoß nach neuem WaffR sanktioniert wird, habe ich jetzt nicht nachgeschlagen. Der "Club" ist - so wie du es beschrieben hast, ein Verein, der keinem anerkannten Schießsportverband angehört. Somit haben alle Mitglieder ihr Bedürfnis nach §8 WaffG nachzuweisen und dürften auch kein Recht mehr haben, Gelbe WBKs zu besitzen. Müssten also ihre Gelben Waffen auf Grün umtragen lassen. Für § suchen bin ich jetzt zu faul. -
Dieser Videobeitrag ist ein gerichtsfester Beleg für die Bezeichnung "Lügenpresse". Insbesondere am Ende nachweisliche Lügen. OK, wenn es unparteiische Richter gibt.
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Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
Sal-Peter antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Gott mit dir, du Land der Bayern ... frohes Feiern ... -
Ich habe z.B. einen Rev. .38 genehmigt bekommen, obwohl ich bereits einen .357/.38 habe. Warum? Als Ersatzwaffe, wenn mein .357er streikt. Geht alles, wenn man Wettkämpfe vorweisen kann. (Der .38er ist mir einfach so zugelaufen; sollte ich das arme Eisen wieder in die Eiseskälte der Verschrottung wegschicken???)
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Großes Problem mit neuem Waffenrecht bei der Behörde
Sal-Peter antwortete auf wumeise's Thema in Waffenrecht
@SachbearbeiterNoch mal ganz langsam: Ganz alte Gelbe WBK, die keine Repetierer kennt - außen vor. Kann darauf weiter kaufen, was sie erlaubt und was Bankkonto hergibt. OK. Aber was ist mit der Gelben nach Absatz 4, die vor dem 20. Februar 2020 (resp. vor dem 1.9.20) erteilt wurde? Begrenzung auf 10? Oder eben nicht? Sind also nur ganz ganz neue Gelbe WBKs nach Abs. 6 (neu) betroffen? Dann wäre aber die Stichtagsregelung (zu welchem Termin auch immer, 20.2. oder 30.8.) vollkommener Unsinn? -
Großes Problem mit neuem Waffenrecht bei der Behörde
Sal-Peter antwortete auf wumeise's Thema in Waffenrecht
Das ganze Gesetz ist ein einziger Fehler. -
Großes Problem mit neuem Waffenrecht bei der Behörde
Sal-Peter antwortete auf wumeise's Thema in Waffenrecht
Dann müsste aber auch jede vor dem 20. September 2020 erteilte (altneue) Gelbe WBK im genehmigten Umfang fortgelten und somit die Deckelung nicht wirksam werden? Nur für ganz neue Gelbe WBKs? -
Das habe ich eingehend und bin zu dem Schluss gelangt, dass es in der Regel besser ist, reich und gesund zu sein, als arm und krank.
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WBK aufgegeben - ganz schlechtes Karma. Der verstorbene Eigentümer war eben nicht mehr berechtigter Besitzer, als der Erbfall eintrat. Somit kann man nur auf Kulanz der Behörde HOFFEN.
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Das ist die Theorie. Dies die Praxis: Und das ist der Weg: Merke: Vitamin B ist wichtiger als Vitamin C. Merke weiter: Geld löst viele Probleme. Wenn das nicht hilft, hilft mehr Geld.
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Steyr LP1 Druckluft, Druck Probleme nach Lagerung
Sal-Peter antwortete auf Pepsus's Thema in Frei ab 18
Wie füllst du die Kartusche? Mit einer Handpumpe? Wenn ja, entwässerst du auch ausreichend? Durch Füllen mit einer Handpumpe (ja, es war ein Anwenderfehler!) haben wir im Verein mindestens einen Druckminderer der Fa. Steyr zerstört. Die Dinger sind recht anfällig, was Wasser und Schmutz betrifft. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Sal-Peter antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Hier kommt es zu einer Verschiebung der Begrifflichkeiten. Unter "Kaliber" versteht der Autor, der das neue WaffUnR verbrochen hat, nicht den Laufdurchmesser, sondern die CIP- bzw. SAAMI-Bezeichnung der zu verwendenden Munition. Also Durchmesser plus Angabe der Hülsenlänge oder eines anderen eindeutigen Merkmals der Munition. Nehmen wir mal eine Büchse, die aufgrund dessen, dass sie Randfeuer verschießt, nicht betroffen ist, als Beispiel: Der KK-UHR BL-22. verdaut laut Herstellerangaben .22 long rifle (15 Schuss), .22 long (17 Patronen) bzw. 22 short (ich glaube 22 passen rein). Begriffe verändern in lebendigen Sprachen ihre Bedeutung. Als "Computer" habt man vor ca. 500 Jahren beispielsweise Menschen bezeichnet, die komplizierte Berechnungen z.B. für Astromomen ausführten. Der Absturz eines Computers damals endete meist tödlich. Heute zum Glück nicht mehr. -
Milsim Airsoft Team Erzgebirge - Wir suchen Mitglieder...
Sal-Peter antwortete auf Pointman85's Thema in Frei ab 18
Wenn ich hier so gemöbbt würde, wie der Threadstarter, dann wäre ich Grüner geworden! Und dann: Dann könntet ihr Echtwaffenschießluschen euch warm anziehen! Und richtig froh sein, wenn ihr, wenn ich mit euch fertig bin, überhaupt mal mit Softair spielen dürftet! -
https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-02/2020-02_FuA_Novelle_Waffenrecht.pdf ... und sobald man eine Ausnahmegenehmigung nach §4 WaffG hat, löhnt man inzwischen fast 60,- € regelmäßig - zur Zeit alle 3 Jahre - für die Zuverlässigkeitsprüfung ans BKA. Zusätzlich zu den Kosten, die die Waffenbehörde für ihre Bemühungen berechnet. Hat mir erst letzte Woche das BKA in einem netten Schreiben mitgeteilt.
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Natürlich. Ich kann nur keine Pharisäer ab.
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Ja, für Kaderschützen. Bei uns auch, da Jugendliche ja noch keine eigenen Waffen erwerben dürfen. Die werden aber auch jedes Jahr neu je nach Leistungsstand und körperlichen Merkmalen verteilt. Der gemeine erwachsene Neuling bekommt in der Regel die gerade freie Vereinshure. Reiner E erwähnte explizit Ruger (Mini) .308. Nicht gerade ein üblicher Präzisionslochbohrer.
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Ein am Ergebnis orientierter Sportschütze, also ein Sportschütze, wird sehr wohl daran interessiert sein, ein Sportgerät / Waffe zu benutzen, das auf ihn zugeschnitten ist. Bezüglich Griff, Abzug, Visierung, Schaft ... Das ist bei Vereinswaffen per definitonem nicht gegeben. DARUM braucht ein echter Sportschütze eine (oder mehrere) eigene Waffen. Keine Vereinshuren. Offensichtlich ist ReinerE also nicht am sportlichen Wettkampf, sondern nur am Ballern ("Ruger .308") interessiert. Solche Menschen sollten in der Tat keine Waffen auf Sportschützenbedürfnis besitzen dürfen. Sagt er ja selber ("Waffen sind gefährlich, darum ...").
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Ich weiß, dass die Chance gering ist. Aber mit meiner "Meinung" bin ich - juristischer Laie - nicht allein. http://www.juraexamen.info/ruckwirkungsverbot-echte-und-unechte-ruckwirkung/
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Doch, den gibt es. Das Gesetz ist in Teilen nicht verfassungsgemäß (Rückwirkung) und unser Bundespräsident ist Volljurist. Wenn er hier keine Zweifel anmeldet, sollte er seinen Semesterbeitrag mit Zins und Zinseszins zurückverlangen.
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Agent provacateur? Lieber ReinerE, es gibt in unserem demokratisch regierten Land Gesetze, die muss man einhalten. Insbesondere als Legalwaffenbesitzer. Einige davon beschäftigen sich mit dem Datenschutz. D.h., dass Daten nur dann verarbeitet und weitergegeben werden dürfen, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Jetzt rufst du offen in einem Waffenforum zum Verletzen von Gesetzen auf, also Stellen Daten illegal zu melden, um "eine Art Kooperation mit den Behörden an(zu)streben nach dem Motto: Ihr erlaubt uns etwas - wir arbeiten mit Euch zusammen und legen offen, was Ihr braucht, damit ihr weiter Vertrauen in uns habt.“ Schreib dir hinter die Ohren: WIR ACHTEN DIE GESETZE! Auch, wenn Behörden ILLEGAL etwas von uns fordern. Denn dort arbeiten auch fehlbare Menschen.
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Es müssen in diesem Falle alle Tatsachen vorliegen, die das Bedürfnis begründet haben, auch eine "regelmäßige" Sportausübung, allerdings sollen an die Regelmäßigkeit nicht die gleichen strengen Mindesttermine (12 bzw. 18 p.a.) angelegt werden. So war es gemeint, aber die Verwaltungsvorschrift hat noch nie eine Verwaltung im Geringsten beeindruckt. Wenn das neue Affengesetz in Kraft tritt, ist das alles sowieso obsolet, da dann die konkreten Zahlen sowohl für den Erwerb (12/18) als auch für das Fortbestehen des Bedürfnisses (a)24: 6 pro 12 bzw. 1 pro Quartal pro Waffenart / b) ab 10 Null) für den Besitz ins WaffG konkret aufgenommen wurde. Der übrigens einzige halbwegs vernünftige Passus in dem ansonsten komplett kruden Machwerk, wenn auch diese komplett beknackt formuliert wurde (2. Überprüfung nach 10 Jahren - nach a) oder nach b)???
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Bei einem Verein, der so viel Mitglieder hat, dass diese sich einen eigenen Stand leisten können, ist es extrem unwahrscheinlich, dass diese Informationen (insb. unter der Geltung des Datenschutzes) allen beteiligten Personen - insbesondere z.B. den Aufsichten - vorliegen. Wer sowas schreibt, ist entweder in einen Verein, der Kandidat für den Goldenen Verdienstorden imeni "Feliks Dzierzynski" ist, oder hat keine Ahnung.
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Ich hätte da mal angerufen und sehr höflich nachgefragt, was sie eigentlich wollen: Wenn EINER von DREI Vereinen Inaktivität "meldet", heißt das im Umkehrschluss, dass du in ZWEI Vereinen AKTIV bist. Solche "Mißverständnisse" lassen sich in der Regel einfach, schnell und preiswert ohne Mietmaul (vulgo Anwalt) regeln. In einem solchen Telefonat bekommst du höchstwahrscheinlich auch den Namen des Denunzianten und den des übereifrigen Vorstandes raus und kannst denen dann, wenn es deiner Befriedigung dient, mit deinem Anwalt den Allerwertesten auf Melonenkaliber aufweiten.