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Fyodor

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  1. Der entscheidende Teil ist MIT-nahme. Also MIT Dir zusammen. Klar, wenn Du eine Waffe ins Ausland fährst und dort lässt, während Du heim fährst, ist das keine MIT-nahme mehr, weil das MIT-einander fehlt. Eigentlich logisch. Im Zeitalter eines vereinten Europa mit harmonisiertem Waffenrecht (🤣😂😅🤣...😭😭😭) eigentlich ein Anachronismus, aber war zu erwarten.
  2. Ja, ist so. Butterflymesser sind komplett verboten, auch der Besitz zu Hause. In der Handhabung sichere Messer die einfach zu öffnen und feststellbar sind darfst Du zu Hause haben, aber nicht mit Dir führen. Ein Messer mit fester Klinge darfst Du nur dabei haben wenn es maximal eine 12 cm Klinge hat. Aber ein beidhändig zu öffnendes, nicht arretierbares Messer darf eine beliebige Länge haben. Eine Patrone besteht laut Gesetz aus Hülse, Treibladung und Geschoss. Es gibt aber auch Patronen ohne Hülse, und obwohl der Zünder nicht Bestandteil der Patrone sein muss, sind Patronen ohne Zünder nur abgemessene Ladungen, obwohl sie eine Hülse haben. Flinten mit Slug-Lauf sind "glatt mit Sonderprofil". Das Gesetz ist von vorne bis hinten Murks und folgt keiner inneren Logik. Die Gerichte tun ihr übriges, um den Rest komplett zu verdrehen. Meine Thompson (ehemalige MP) steht im B-Schrank. Die Magazine im 1er. Und noch vor einiger Zeit lagen sie oben auf dem Schrank. Da liegen jetzt nur noch die (sauteuren und in der Funktion schlechten) 10er. Es ist total bekloppt.
  3. Ich bin ja so froh, dass Morde mit Küchenmessern in Zukunft nicht mehr möglich sind, weil ich mein Springmesser zerstören muss. Außerdem stellen wir Schilder an den Bahnhöfen auf. Jetzt wird alles guter.
  4. Dabei ist es so einfach: verbotene Magazine in den 1er-Schrank. Auch angemeldete Magazine sind verbotene Magazine, nur der Eigentümer darf sie ohne besondere Erlaubnis besitzen.
  5. Fyodor

    Macht Laune - Irsch!

    Oh, Irsch, da habe ich schon oft meinen Schlafsack auf der Eckbank ausgebreitet... schöne Erinnerungen. Leider zu kurzfristig. Mein Schweizer hat schon bald wieder Spinnweben im Lauf, aber nächstes Wochenende schaffe ich nicht. Gibt es @H.M. eigentlich noch?
  6. Wenn Du Mitglied im BDS bist, hat Du eine Versicherung. Private normale RS-Versicherungen schließen Waffenrecht üblicherweise nicht aus. Wichtig ist nur dass Verwaltungsrecht und Vorwurf des Vorsatzes mit drin sind.
  7. Der Lauf zeigt schräg nach oben. Ist auf der Grafik doch sichtbar.
  8. Steigt.
  9. Da hast Du was falsch verstanden. Er hat nicht gesagt das Geschoss wird schneller. Das wäre natürlich falsch. Sondern es fliegt schräg nach oben. Und das ist richtig, wenn Auge des Schütze und Ziel auf gleicher Höhe sind, muss das Geschoss nach der Mündung ein paar Zentimeter ansteigen. Die ballistische Kurve ist immer nach unten gekrümmt. Aber nach Verlassen der Mündung steigt das Geschoss im Vergleich zum Boden trotzdem erstmal an.
  10. Dann erkläre doch bitte wie es richtig ist. Momentan sagst Du nur "Herr Lehrer, ich weiß was".
  11. Sehr hilfreich... was genau ist denn falsch?
  12. Nein. Außerdem sind das keine Bedenken. Denke nach: Was ist waffenrechtlicher Besitz? Was ist erlaubnispflichtig? Wenn Deine Frau die Verfügungsgewalt über ihre Waffen aufgibt und vollständig auf Dich überträgt, überlässt sie Dir die Waffen, und Du erwirbst sie. Der Erwerb von Waffen erfordert einer Erlaubnis und ist binnen 14 Tage beim Amt anzuzeigen. Die Kontrolleure sollen einfach mit Termin wieder kommen. Fertig. Keine komischen Konstrukte, die an psychischen Missbrauch grenzen.
  13. Wichtig ist vor allem dass nicht jemand anderes Zugriff hat und Du nicht! Wenn bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung zwei Schlüssel benötigt werden, und der Schrank geht nur auf wenn beide Partner anwesend sind, dann ist das zwar maximal unpraktisch, aber ich kann mir nicht vorstellen dass es da ein Problem gäbe. Wenn aber ein Partner alleine jederzeit, der andere aber niemals alleine Zugriff hat, dann ist es faktisch keine gemeinschaftliche Aufbewahrung. Sondern dann hat der eine Partner alle Waffen erworben (waffenrechtlich), und der andere gar keine. Da sehe ich große Probleme. Immer dran denken, die gemeinschaftliche Aufbewahrung ist eine Ausnahme, da hier gehabt anders als der registriere Besitzer ohne diesen Zugriff haben darf.
  14. Für die PERSON! Das Magazin ist weiterhin ein verbotenes Magazin. Diese PERSON benötigt jedoch keine Erlaubnis zum Umgang damit. Das Verbot wird dem Besitzer gegenüber nicht wirksam. Und nicht: Das gemeldete Magazin ist dann nicht verboten.
  15. Gar keinen Unsinn ausdenken. Das kann immer auf Euch zurück fallen. Wenn kontrolliert werden soll, egal ob sie allein zu Hause ist oder nicht: Namen der Kontrolleure geben lassen, und beim Amt nachfragen ob auch wirklich diese Personen zu diesem Zeitpunkt beauftragt waren bei genau Euch eine Kontrolle durchzuführen. Und dann beim Amt direkt einfach Termin ausmachen. Dass es nicht gut ist, völlig Unbekannten Zugriff auf alle Waffen zu gewähren sollte auch das Amt verstehen.
  16. Wenn sie alleine überhaupt keinen Zugriff auf ihre Waffen hat, Du aber alleine auf alle Waffen, dann bewahrt Ihr nicht gemeinschaftlich auf. Sondern Du hast alle Waffen in Besitz.
  17. Das war nicht die Frage. Willst Du nicht antworten, dann lass es.
  18. Eine Öffnungsverzögerung kann ich mir nicht vorstellen dass überhaupt zulässig ist. Beispiel: 180 Verzögerung eingestellt. Ich gebe dir richtige PIN ein, jetzt läuft die Zeit. Nach zwei Stunden fällt mir die Deckenleuchte auf den Kopf, und ich werde ins Krankenhaus gebracht. Eine Stunde später geht die Tür auf... Oder funktioniert das anders als ich es vermute? Eine Sperre zu bestimmten Zeiten, daß z.B. der Schrank zwischen 2200h und 0600h gar nicht zu öffnen geht könnte ich mir noch vorstellen, aber der Sinn erschließt sich mir hier auch nicht.
  19. Das wird hier gerne erwähnt, ist aber Unsinn. Wenn die Behörde dem Vorgang alle vier Wochen auf die andere Seite des Schreibtisches schiebt, war sie daran tätig, nur konnte der Vorgang noch nicht abgeschlossen werden.
  20. Das ist sportlich aber eine kleine Nische. Und wenn es bei Wurfscheibe erstmal da ist, wird es immer weiter ausgeweitet werden.
  21. Sagt ein Neumitglied mit gerademal hundert, sicher ausnahmslos alle sehr wertvollen, Beiträgen.
  22. Es gibt keine. Der Besitz verbotener Magazine ist straffrei. Aber da es ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist, wird bei legalen Waffenbesitzern die Zuverlässigkeit aberkannt, mit allen entsprechenden Folgen. Das WaffG seit 2017 ist nur noch irre. Keinerlei Augenmaß und innere Logik mehr. Und gerade wird die nächste Runde durchgepeitscht. Mal wieder an der Realität vorbei. Gestern im Radio gehört: die Koalition hat auch auf Änderungen am "Sicherheitspaket" geeinigt, nächste Woche soll darüber abgestimmt werden. Die Änderungen sind nicht veröffentlicht worden.
  23. Dadurch unterstellt die Behörde dem Verband, Gefälligkeitsbescheinigungen auszustellen. Die Behörde erteilt die Genehmigung letztendlich, und wenn sie Zweifel an den Bescheinigungen hat, darf die das natürlich nochmals prüfen. Das steht nirgends, ergibt sich aber daraus dass die Behörde die Erlaubnis erteilt. Sie hat deshalb das Recht zweifelhafte Angaben erneut zu prüfen. Allerdings braucht es dazu schon einen Grund. Pauschal sehe ich das nicht. Sie sollen Die mal erklären warum sie Deinem Verband unterstellen dass er nicht korrekt prüft. Was für ein Verband ist das denn? Mein Verband besitzt diese Angaben gar nicht. Die Unterlagen die ich einreiche werden nach Prüfung und Bestätigung an mich zurück geschickt.
  24. Ja und? Jeder ist krank. Wenn er keine Diagnose hat, wurde er nur nicht genug untersucht. Und wo ist die Grenze? Soll er doch Höhenangst haben (eine Angststörung), und Depression gibt es in sehr vielen Formen, die meisten davon für niemanden gefährlich. Bei Selbst- oder Fremdgefährdung ist klar, dann darf er keine Waffen haben. Aber genau das war gerichtlich bestätigt nicht der Fall. Die Behörde hat anhand der Faktenlage zu entscheiden. Die Gerichte sind dazu da, falsche Entscheidungen zu korrigieren. Wenn die Behörde die Urteile (drei Stück!) einfach ignoriert dann ist das keine richtige Entscheidung, sondern Willkür und Rechtsbeugung. Wenn eine örtliche, kleine Behörde über den Gerichten steht, läuft etwas falsch.
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