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Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Genau. Aber es gab wohl Diskussionsteilnehmer die meinten die Anlage seien die eigenen Geschäftsräume des Vorstandes. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Die Frage war ja explizit nach Waffentragen AUSSERHALB des sportlichen Bedürfnisses. -
Ruger 10/22 Magazine 10 Schuss
Fyodor antwortete auf stephan-k's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Wärst Du mit 150,-€ komplett einverstanden? -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Nein. Aber mit ungeladener Pistole im Holster war die Frage ja schon beantwortet. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Das Problem existiert nur wenn einer Polizist spielen will mit der geladenen Waffe am Gürtel, ohne dass er gerade aktiv am Schießsport teilnimmt. Innerhalb der umzäunten Anlage ist die ungeladene Waffe im Holster kein Problem, sofern die Standregeln das erlauben. Das würde ja schon ausführlich geschrieben. Die geladene Waffe im Vereinsheim ist etwas anderes, da der Umgang mit Waffen auf Schießstätten immernoch vom Bedürfnis gedeckt sein muss. Und Sicherheitsdienst spielen ist für einen Sportschützen eben das gerade nicht. Genau deshalb gab es 2003 ja die Änderung auf eigene Wohnung und Geschäftsräume und den vom Bedürfnis umfassten Zweck. Vorher durfte ein Sportschütze in jeder Wohnung und in jedem Geschäft Sicherheitsdienst spielen, wenn der Eigentümer damit einverstanden war. Und weil genau das auch gemacht wurde, hat man das anders geregelt. Wir wissen ja dass die Politik nicht möchte, dass der Bürger seine Sicherheit selbst herstellt. -
[V] GSG 110-Schuß-Magazin für Ruger 10/22
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Verkauft -
Dieses 110-schüssige Trommelmagazin von GSG für die Ruger 10/22 wurde von mir aus Neugier erworben, dann aber nach einem einzigen Schießstandbesuch nicht mehr benutzt. Es funktioniert so einigermaßen, ist aber knifflig korrekt zu laden. Da der Platz bei uns sehr knapp ist, trenne ich mich nun davon. Der Neupreis ist aktuell um die 80€, ich würde mit Versand noch 60,-€ haben wollen.
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[V] CED7000 Timer mit TimeKeeper und RF-Modul
Fyodor erstellte Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Dieser Timer liegt seit einigen Jahren als Ersatzgerät herum, kam aber schon ewig nicht mehr zum Einsatz. Vielleicht hat jemand mehr Bedarf. Für das ganze Paket hätte ich gerne noch 110,-€ inklusive Porto. Dabei sind: Der Timer CED 7000 selbst, Standardausführung (nicht Police, nicht Airsoft) Silikonhülle blau Gürtelclip Kurzer und langer Lanyard USB-Ladegerät mit entsprechendem Kabel Ein RF-Modul zum nachträglichen Einbau Ein TimeKeeper, das über das RF-Modul mit der letzten Zeit versorgt wird, und dem Schreiber in die Hand gedrückt werden kann Wichtige Hinweise: Das RF-Modul muss noch eingebaut werden, und erhöht den Stromverbrauch etwas. Der Einbau ist einfach, hatte ich schon mal gemacht, es dann aber wieder ausgebaut. Der TimeKeeper ist ein älteres und recht seltenes Zubehör, aber ganz praktisch. Dieser hat leider einen Wackelkontakt, so dass er sie paar Sekunden aus geht. Dadurch geht dann auch die Funkverbindung und die letzte Zeit verloren. Jemand mit Kenntnissen in Elektrotechnik kann das vermutlich recht einfach nachlöten, ich habe keine Kenntnisse und kann es nicht. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Ja, das war für mich auch eine Umstellung. Allerdings andersrum. Schießsportlich "aufgewachsen" bin ich in einem DSB-Verein, der aber eine sehr gute Balance aus Tradition, Schießen als Sport, Schießen als Freizeitaktivität und Spaß an der Freude gefunden hat. Dort wurde Sicherheit praktiziert, keine Rituale. Durch beruflich bedingte Umzüge war ich dann ein paar Jahre nur sporadisch aktiv, und bin dann erst deutlich später wieder aktiv geworden, dann aber bei Western. Durch meine Nähe zu Philippsburg war es dann völlig normal, mit zwei Revolver im Gurt zum Essen zu gehen. Später habe ich dann auch wieder Standarddisziplinen geschossen, und da war es für mich eine externe Umstellung dass jeder Handgriff eines Kommandos bedarf, und manches Standpersonal die Regelungen mehr rituell als der Sicherheit dienlich sieht. Mittlerweile bewege ich mich in beiden Welten sicher und gerne. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Aber eben immer ungeladen. Ob Western oder IPSC macht dabei keinen Unterschied. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Ist der Verein Dein eigenes Geschäft? Ist das Gelände ein Raum? -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich meine mich an eine Diskussion hier zu einem Fall zu erinnern, in dem das Gericht den Waffenbesitzer verurteilt hat, und auch das Verbotsirrtum nicht anerkannte, weil er zwar seine Meinung stützende Auslegungen vorlegen konnte, es aber eben auch gegensätzliche gab, und er deshalb wissen musste dass immer der strengere Rahmen gewählt werden muss. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das ist und bleibt Wunschdenken. Aber erkläre das gerne einem Richter, falls es ein Aufbewahrungskontrolleur mal anders sieht. -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Fyodor antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ist doch heute schon so: mit 21 Jahren die geladene MP durch die Fußgängerzone zu schleppen ist völlig in Ordnung, wenn man vorher gründlich geübt hat damit effektiv zu töten, solange man die richtige Mütze trägt. Am Abend im Schützenverein muß die selbe Person dann Luftgewehr schießen im Namen der öffentlichen Sicherheit, und wehe das Ziel könnte mit -7 Dioptrien und viel Phantasie irgendwie als eine menschliche Silhouette durchgehen, dann ist aber was los! Was ist eigentlich mit einem Polizisten der privat ein persönliches Waffenverbot auferlegt bekommen hat? Im Dienst gilt das ja nicht. -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Fyodor antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ein Problem mit sowas ist, dass ein deutscher Staatsbürger für etwas bestraft werden kann das in Deutschland verboten ist, auch wenn er es im Ausland tut wo es erlaubt ist. Die Behörden sind mittlerweile per Gesetz dazu verpflichtet, die asozialen Medien und andere Internetquellen aktiv zu durchsuchen nach möglichen Anhaltspunkten für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Wer von der Behörde gefunden wird in einem Video das ihn bei Übungen zeigt die in Deutschland zur Unzuverlässigkeit führen würden, auch wenn es im Ausland war, kann da tatsächlich Probleme bekommen wenn die Behörde das will. Zumindest theoretisch. Und selbst wenn er später vor Gericht Recht bekommen sollte, hat er den Ärger. Ganz ehrlich: so cool kann das tactical Training gar nicht sein, dass ich für sowas extra ins Ausland fahren würde, um danach Videos ins Netz stellen zu können. -
Möglich wäre wenn irgendwas im Magazin hinter dem Zündhütchen steckt, und die Patrone durch den Rückstoß da drauf gestoßen wird. Zumindest theoretisch denkbar, auch wenn es mir in der Realität nicht wahrscheinlich erscheint. Da wir aber außer ein paar Bildern nichts wissen, ist das alles haltlose Spekulation.
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Das geht auch zwischen zwei SB im selben Büro, wenn einer für die Stadt und der andere für den Landkreis verantwortlich ist.
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Genauso wie bei den Magazinen auch. Der Umgang damit bleibt verboten, lediglich die behördliche Sondergenehmigung dazu ist für den einen aktuellen Besitzer nicht nötig. Die juristischen Erklärungen von @ASEmögen vielen nicht gefallen, will sie üblicherweise sehr streng ausgelegt sind. Aber er hat bisher sehr oft Recht gehabt damit, weil es die Behörden und Gerichte meistens genauso auslegen. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die ÜBERSCHRIFT im Gesetz selbst lautet "verbotene Waffen". Das Gesetz selbst bezeichnet sie also als solche. Und natürlich ordnet das Gesetz dann ein Umgangsverbot an. Was denn sonst? Eine verbotene Waffe ist eine Waffe mit der der Umgang verboten ist. Wie soll sie denn sonst verboten sein? -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das Magazin ist und bleibt verbotener Gegenstand. Das wird in der Anzeigeregelung auch nicht negiert. Es handelt sich weiterhin um ein verbotenes Magazin. Lediglich wird das Besitz- und Umgangsverbot dem Altbesitzer gegenüber nicht wirksam. Die Eigenschaft als verbotener Gegenstand wird nicht angetastet. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen. -
Das stimmt leider. Früher konnte ich (nach kurzem Anruf) direkt zum SB ins Büro, alles erledigen, und direkt im Büro mit Karte zahlen. Heute gibt es noch nicht mal mehr Termine, gar keinen Kundenkontakt mehr. Begründung: der SB ist in ein anderes Stockwerk gezogen, dort fährt der Aufzug nicht hin. Ist also nicht behindertengerecht. Und im Namen der Gleichbehandlung darf halt jetzt gar niemand mehr hin.
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Und warum? Dadurch kommt es nicht sicherer an, nur teurer. Meine Behörde schickt ihr Unterlagen mit einem regionalen Billiganbieter, wo sie auch mal 10 Tage unterwegs sein können. Ja, auch wenn ich dabei eine Frist einzuhalten habe. Warum sollte ich dann extra teures Porto bezahlen?
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Er hat Recht. Angebote die lange stehen bleiben sind nicht geeignet einen richtigen Preis zu ermitteln. Und manche der angebotenen Waffen existieren gar nicht, sondern sind nur Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes.
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eGun ist Marktführer, richtig. Deshalb geht es dort am schnellsten und zum höchsten Preis weg. Aber seriös... Immerhin hat man nur fünfzehn Jahre nach allen anderen das Passwort bei Übertragung verschlüsselt. Die Sicherheitstechnik ist damit immerhin auf dem Stand von 2001 angekommen. Das Design ist genauso modern. Und die Kontaktfreudigkeit geht gegen Null. Eine echte Alternative gibt es nicht wirklich.
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Da Schießsport nicht ganz billig ist, dürften die meisten Sportschützen im Berufsleben stehen. Die Behörde steht unangekündigt während der Dienstzeit vor der Tür. Dass sie da jemanden tatsächlich antreffen dürfte generell recht selten sein. Aber selbst wenn ich da wäre, da wir als Waffenbesitzer ja generell vorsichtig sein müssen, lasse ich natürlich niemanden der plötzlich vor der Tür steht einfach so an meine Waffen. Die schicke ich erst wieder weg, und frage erst auf dem Amt nach ob das auch wirklich die richtigen Personen sind. Beim letzten Mal wurde diese Begründung auch akzeptiert.