Zum Inhalt springen

Fyodor

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    34.524
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Fyodor

  1. Wenn Du den Fehler gemacht hast und die Waffe zu früh hat eintragen lassen, dann ja. Wenn Du alles richtig gemacht hast und die Erwerbsanzeige erst nach Erwerb machst, bist Du da völlig raus, und musst gar nichts tun.
  2. Das ist ein anderes Thema.
  3. Welche Zulassung so das denn sein? Du musst sicherstellen dass nur der Berechtigte das Paket ausgehändigt bekommt. Das Gesetz verlangt aber keinen "zugelassenen Waffenkurier". Jeder Versanddienstleister der mit Ident-Prüfung zustellt geht. Die haushaltsüblichen Paketdienste machen das nicht für privat. Aber jede Spedition zum Beispiel. Und da kann ich auch morgen abholen, aber erst in einer Woche zustellen lassen. Das ist nicht verboten, nur unüblich, und meistens auch nicht gewünscht.
  4. Das halte ich für ein Gerücht. Wo im Gesetz steht das denn?
  5. Nein.
  6. Zumal man das oft gar nicht kennt.
  7. Überlassen ist die tatsächliche Gewalt über die Waffe aufzugeben. Das tut der Versender im Moment der Übergabe an den Dienstleister. Erwerben ist die tatsächliche Gewalt über die Waffe zu erlangen. Das passiert in dem Moment der Übergabe von Dienstleister an den Empfänger. Es kann auf dem Weg viel schief gehen. Mit der verfrühten Erwerbsanzeige geht am dieses Risiko auf Dich über. Und noch was: Du meldest das Versanddatum als Erwerb und trägst die Waffe ein. Während sie unterwegs ist hat Du eine Kontrolle. Wo ist die Waffe?
  8. Das kannst Du vergessen. Solange Du irgendeine Info bekommen hast sind sie ja nicht untätig. Und gerade bei Waffen-Dingen sind es oft die Hintergrundabfragen die ewig dauern.
  9. Das ist eine seltsame Art zu machen. Bei uns gibt es zu jeder Waffe eine eigene WBK, die auf den Verein ausgestellt ist. Und der "Verwahrer" ist als berechtigte Person eingetragen. Der "Verwahrer" benötigt auch kein eigenes Bedürfnis.
  10. Der Versender überlässt an Tag X an den Dienstleister. Der Empfänger erwirbt an Tag Y vom Dienstleister. Juristisch erwirbt der Dienstleister nie, die zeitliche Lücke ist trotzdem normal.
  11. Achtung auf die Reihenfolge! Der Versender überlässt mit der Übergabe an den Dienstleister. Da beginnen auch die zwei Wochen, nicht erst wenn der Empfänger das Paket bekommt.
  12. Seid froh daß Ihr IPSCler Eure eigene Webseite und Kalender überhaupt behalten durftet und selbst verwalten dürft. Wir Cowboys wurden bei der Umstellung auf die Klinik-Webseite unserer eigenen Seite beraubt, weil nur so sichergestellt werden konnte daß jeder erkennt daß BDS-Westernschießen zum BDS gehört.
  13. Alle. Die Teile werden einzeln geprüft und erst dann endmontiert.
  14. Im Video sieht es für mich so aus als ob man dieses Gewehr wie ein Enfield schießen könnte: Daumen und Zeigefinger am Repetiergriff, und abziehen mit dem Mittelfinger.
  15. Beim Waffenbesitz ist das alles im Gesetz detailliert geregelt. In Sprengstoffrecht nicht. Da kann jede Behörde ihre eigene Suppe kochen.
  16. Dann ruf dort an oder schreib eine Mail. Als ich war gebraucht habe was nicht gelistet war, konnten sie es in kurzer Zeit beschaffen. Ich sage doch, der Service war super, nutze ihn doch. Wenn die Waffe auf der er ab Werk verbaut ist in Deutschland kaum zu begründen ist, dann werden erst Recht sehr wenige Schlachtteile davon herumfahren.
  17. Den gibt es doch auch einzeln. Bei americangunparts.de aktuell vorrätig für 80€. Den Laden kann ich absolut empfehlen, super Service und gute Preise.
  18. Dank der EU-Deaktivierungsvorschriften sind Funktionsmodelle echter als deaktivieren Waffen.
  19. Fast zwanzig Jahre im Forum, im Schnitt etwas mehr als einen Beitrag pro Jahr, und dann derart rumpoltern...
  20. Wegen Gelegenheitsmangel abzugeben: - LEE production pot IV (natürlich 220V und SchuKo) - Schöpfkelle - Muffinform zum Gießen - eine Weinkiste voll mit Bleibarren, sauber gegossen aus Kugelfangblei - ein Eimer mit Bleilettern, sauber - eine Tüte mit Bleilettern und alten Geschossen Wie viel Blei das tatsächlich ist weiß ich nicht, aber ich kann den Eimer mit beiden Händen gerade so ein paar Meter schleppen, die Kiste bekomme ich nicht vom Boden weg. Abholung in 76593 Gernsbach, kein Versand. Das Blei gebe ich nur am Stück ab, nicht kiloweise. Den Ofen könnte ich auch behalten wenn er nicht gebraucht wird. Macht mir ein Angebot...
  21. Die besten die ich kenne sind die Longwitz variant, mittlerweile wieder zu bekommen als LW variant. Muss man direkt in China bestellen, aber das funktioniert gut und die Qualität entspricht dem Original.
  22. Lasst ihn. Raze argumentiert nach Anleitung und mit flexiblem Ziel. Der findet es einfach lustig, aber egal was Ihr anbringt, es wird niemals seine Qualitätsstandards erfüllen.
  23. Auf diese Idee käme ich nie. Dann will das Amt irgendwann noch besonders "sichere" Kombinationen nach ihrem Muster, und eine bestimmte Änderungsfrequenz... als mein Nachbar (Jäger) gestorben ist hat die Behörde alle Waffen und Munition abgeholt und vernichtet. Der Witwe wurde nicht erklärt dass sie eine Erben-WBK beantragen und die Waffen verkaufen könnte, lediglich die kostenlose Vernichtung wurde ihr angeboten. Ich habe leider erst zu spät davon erfahren dass er Waffen besaß, da waren sie schon weg.
  24. Das Sprengstoffgesetz kennt weder Sport noch Jagd. Und der 27er berechtigt zum Besitz der selbst hergestellten Munition. Sowohl sportlich als auch jagdlich darf die selbe Munition verwendet werden Diese Einschränkung entbehrt jeder Grundlage. Aber beachte: auch rechtswidrige Auflagen werden rechtsgültig, wenn nicht rechtzeitig widersprochen wird.
  25. Die sagen es aber wenigstens von Anfang an und deutlich.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.