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Fyodor

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  1. Das ist was anderes. Natürlich können Gase sich mit Überschallgeschwindigkeit bewegen. Dann bilden sie eine Stoßwelle, und das ist das was sie Zerstörung bewirkt.
  2. Die Behörden schätzen dass nur 20% der in Deutschland befindliche Waffen legal sind, also 80% bereits heute in den Händen "der anderen" sind. Das allein ist schon ein Beweis dass diese Befürchtung nicht begründet ist.
  3. Die Schweizer Bürger haben in freier Wahl entschieden nicht der EU beizutreten, aber dem Schengen-Raum. Damit haben sie sich selbst verpflichtet alle Regeln der EU umzusetzen, ohne dass sie diese mitgestalten können. Den Bückling vor der EU haben die Schweizer selbst gemacht. Die offenen Grenzen waren wohl wichtiger.
  4. Ja, aber so richtig schlimm ist das nicht. Die verschwundenen Granatwerfer sind ja nicht gefährlich. Sagt die Polizei.
  5. Durch irgendwen aber schon. Ich habe meine Paradedisziplin bei denen ich vorne stehen will. Und andere da habe ich einfach Spaß dabei. Da gerätst Du in die Falle der Waffengegner. Ein Sportschütze mit zwei Waffen ist genauso gefährlich wie ein Sportschütze mit 30 Waffen, und ein Sammler mit 100 systematisch gesammelten Waffen genauso wie ein "Anhäufer" mit 100 nach reinem Gefallen ausgesuchten Waffen. Eine Anhäufung nach Geschmack ist nicht gefährlicher als eine Sammlung nach Plan. Sowohl als auch. In meiner Gehaltskasse gäbe es noch genug erhältliches, aber so ein freies Thema wird nicht genehmigt. Wir diskutieren hier zwar sehr interessant, aber mittlerweile am Thema vorbei.
  6. Also genau das was eine Sammlung ist. Kein Briefmarkensammler darf nur Marken einer Nationalität sammeln, sondern kreuz und quer was er will. Was das Waffenrecht hier fordert ist auch ständig wiederholende gleiche Sammlungen durch Personen die eigentlich schon alles wissen über das Thema, die tatsächlichen Gegenstände also eigentlich gar nicht mehr zum Erkenntnisgewinn brauchen. Sondern nur zum "anhäufen", nur eben mit behördlich abgesegnetem System. Ich persönlich interessiere mich für die technische Entwicklung. Mich interessieren Modelle die etwas zuerst oder als erste erfolgreich geschafft haben, die in ihrer Zeit technisch etwas besonderes waren. Weiter über Jahrhundert und Nationalitäten. Meine Sportwaffen suche ich mir unter anderem danach aus. Natürlich gewinne ich dann eben nicht den Titel damit. Ja und? Jeder Platz muss belegt werden, auch der letzte. Nur wenige Waffen die ich besitze wurden nach 1930 entwickelt. So eine Sammlung ist in Deutschland nicht so einfach umzusetzen.
  7. Leider ist das einfache Sammeln von Waffen in Deutschland nicht vorgesehen. Es muss einen höheren Ziel (kulturhistorisch bedeutsam) und streng geregelt ablaufen. Gefühlt haben wir in Deutschland hunderttausend Sammler von deutschen Militärwaffen vor 1945 oder Waffen von Walther. Aber einfach sammeln was gefällt geht nicht.
  8. Waffen. Ich habe einen 260kg B-Schrank aus Altbesitz. Da ist mechanisch Platz für 20 Kurzwaffen drin, juristisch aber nur für 10.
  9. Mein für Kurzwaffen gedachter 1er Würfel ist jetzt halbvoll mit Magazinen. Im B-Schrank wäre physisch noch Platz für mindestens 10 weitere kurze, aber juristisch ist er voll. Schade.
  10. Das Thema mit der Mitgliedschaft im Verband ist ja nun nicht mehr neu. Dort sollte er ebenfalls gemeldet sein. Wenn ich an meine eigene Sachkunde und die Infos vom Stammtisch zurückdenke ist es ehrlich gesagt ganz positiv wenn er hier und nicht dort fragt. Ich habe in meinem Sachkundekurs damals zwar gelernt eine CZ-Pistole zu zerlegen, aber nicht wie ich die Nachweise für eine WBK richtig erbringe. Eine 1911 zu zerlegen, oder einen Selbstlader sicher zu entladen habe ich dort auch nicht gelernt, weil Sportschützen sowas nicht brauchen.
  11. Nein, im Grundsatz nicht. Wobei ich diese Forderung auch in gewisser Weise verstehen kann, wenn man die Prämisse dass das Waffengesetz den Waffenbestand gering halten und an ein Bedürfnis knüpfen soll als gesetzt sieht. Da ich alle Sportwaffen mit einer ernstgemeinten sportlichen Begründung erworben habe, erfülle ich diese Anforderung ohne Nachdruck von ganz allein. Und wenn ich alle Anforderungen erfülle bin ich persönlich nicht eingeschränkt und hätte gar nichts gegen das ich mich wehren müsste.
  12. Ich habe mittlerweile auch die Durchführungsdokumente in BW gelesen. Dort kann ich herauslesen dass BW mit jeder ÜK-Waffe Wettkämpfe sehen will. Im Gesetz steht das so nicht drin, aber das zu erfüllen wäre für mich kein großes Problem, dafür habe ich die ja auch mal gekauft. Aber selbst dort kann ich nicht herauslesen dass ich mit jeder ÜK-Waffe 12/18 mal auf den Schießstand müsste. Da setzt wohl meine Behörde selbst da noch was oben drauf. Richtig irre wird es aber an anderer Stelle: sportschießende Jäger. Denn hier möchten die auch die Jagdwaffen zum Kontingent zählen, mit entsprechenden Anforderungen. Nach welchem System das jetzt eine reine Jagdwaffe ist die nicht darunter fällt und welche doch, weiß ich nicht.
  13. Wir haben mittlerweile Kontakt.
  14. @ASE Ich wollte Dir eine PN schreiben, geht aber nicht. Kannst Du schauen ob a dein Postfach voll ist? Oder kann ich Dich anders erreichen?
  15. Erlaubnispflichtige Waffen reicht. Das Kaliber ist dabei egal.
  16. Im Gesetz. Die Verwaltungsvorschriften dürfen dem Gesetz eigentlich nicht widersprechen. Deshalb habe ich zuerst dort nachgesehen.
  17. Ich war mir über den genauen Wortlaut nicht mehr sicher und habe deshalb nochmal nachgelesen. @karlyman liegt richtig. Laut Gesetz sind es erschwerte Bedingungen für mehr als drei HA-LW und zwei KW. Repetierflinten sind hier nicht erwähnt. Es sind keine erleichterten Bedingungen für weniger als diese. Ich hatte die Formulierung andersrum im Kopf. Für den Besitz (nach Erwerb) ist es für ÜK leider sehr schwammig formuliert. §14(5) lese ich auch so dass der Nachweis für jede Waffe ÜK zu erbringen ist, allerdings eben nur "zum Wettkampfsport benötigt" und "regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen". Nichts von 18/12 mal Training.
  18. Genau. Beim Erwerb reichen 27 Termine in 18 Monaten mit irgendwelchen erlaubnispflichtigen Waffen für den Erwerb von vier neuen. Beim weiteren Besitz müssen es dann plötzlich 108 Termine im gleichen Zeitraum mit diesen vier bestimmten Waffen sein. Selbst ich schaffe das nicht, und ich bringe die Hälfte der Wettkampfurkunden meines gesamten Vereins nach Hause. Wenn diese 18/12 für den Weiterbesitz überhaupt anzuwenden sind, dann sind es weiterhin 18/12 mit beliebigen erlaubnispflichtigen Waffen. Ganz streng ausgelegt wäre es 18/12 pro zwei Waffen, aber so lese ich das nicht. Nein, das wurde während des Abgleichs der Seriennummern nebenbei erwähnt, weil man ja großzügigerweise bei der ersten 5-Jahres-Kontrolle das noch nicht verlangt, aber schon sehen würde dass das für mich ein Problem gäbe. Breitensport ist beim Schießen wohl nicht gern gesehen. Das wäre für mich kein Problem, alle ÜK-Waffen werden sportlich eingesetzt, und dir auf der gelben auch zum Großteil. Ich habe kürzlich auf anderen Gründen darüber nachgedacht ein paar Waffen die mir nicht die Freude bereiten wie erhofft wieder zu verkaufen, bisher hatte ich aber keinen juristischen Grund dazu. Was uns leider nicht davor schützt.
  19. Auch so kann man es lesen. Die von mir genannte Argumentation wird aber leider (und auch in gewisser Weise nachvollziehbar) von vielen Behörden so gelebt. Ich bin selbst von diesem Mist betroffen. Meinen Behörde war gestern zur Aufbewahrungsnachschau bei mir und hat mir so nebenbei mitgeteilt dass sie bald für ÜK-Waffen 18/12 pro Waffe plus Wettkämpfe verlangen. Rein numerisch ist das bei mir gar nicht möglich. Siehe anderen Thread.
  20. Was Grundkontingent ist, ist klar geregelt. VRF stehen da nicht dabei. Alles was nicht gelb und nicht Grundkontingent ist, ist Überkontingent. Das finde ich jetzt in sich schon schlüssig.
  21. Noch gar nichts, die Kontrolle und daher auch diese Aussage war erst gestern.
  22. Trotzdem sehe ich da ein Problem. Trainingsnachweise pro Waffe ist ja mehr als zum Erwerb damals nötig war.
  23. Das war alles korrekt. Andererseits habe ich schon länger nichts mehr erworben.
  24. Heute hatte ich die Leute vom Amt (BW) da, um meine Aufbewahrung zu kontrollieren. Wie erwartet gab es keine Beanstandungen. Allerdings hat man mir nebenbei mitgeteilt dass bald Nachweispflicht "aktiv" wird für Überkontingentwaffen. Es wurde explizit darauf hingewiesen dass es nicht ausreicht damit Wettkämpfe zu schießen, es müssen auch die Trainingsnachweise erbracht werden. Für jede einzelne Waffe im ÜK. Ich dachte dieser Quatsch wäre schon erledigt? Jetzt kommt die Behörde wieder damit. Hat da jemand Erfahrung?
  25. Mein rostiges, stumpfes Bajonett das ich nur so zum Spaß passend zu meinem alten Schweizer Langgewehr habe liegt auch im Tresor. Der Geist im Stahl ist stark, und nur so kann verhindert werden dass er jemanden bequatscht. Küchenmesser sind genauso lang aber viel schärfer, die haben aber so einen Geist nicht.
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