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Fyodor

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  1. Nicht wenn es offensichtlich an der Realität vorbei geht.
  2. BSV. Den habe ich damals auch angeschrieben. Und mit Dir habe ich auch telefoniert 😉
  3. Als der Schrieb in unserem Verein zum ersten mal auftauchte, habe ich das damals gleich gemacht. Den LV, den Bundes-BDS, und den DSB. Allgemeiner Tenor: aktiv werden kann man erst wenn was passiert.
  4. Meiner VRF wäre kein Thema, die Waffe wird oft genug bewegt. Aber meine Behörde hat bereits geschrieben wie sie bald zu prüfen gedenkt, und die VRF sehen sie dort als ÜK. Was ich tun werde wenn es soweit ist, weiß ich noch nicht. Einfacher wäre einfach den Nachweis vorzulegen. Richtig wäre Widerspruch. Keine Ahnung, hat noch Zeit.
  5. Dass ist zwar richtig. Aber es macht uns in BW eben dass Leben schwer. Entweder erfüllen wir diese illegalen Forderungen, oder gehen vor Gericht. Beides ist sch...
  6. Dass leere Gehäuse ist bereits verboten, die Verplombung ist dabei unerheblich. Meiner Einschätzung nach.
  7. Da bereits der leere und funktionslose Magazinkörper verboten ist, der aber scheinbar intakt bleibt, ist meine Einschätzung: nicht legal in Deutschland.
  8. Natürlich das Waffengesetz, genauer §36(4). Dort steht, daß die alten A/B-Schränke weitergenutzt werden dürfen, wenn sie a) zum Stichtag 2017 vom aktuellen Nutzer bereits zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtig Waffen genutzt wurden b) UND diese Nutzung seither aufrechterhalten wurde, es also keine Unterbrechung gab.
  9. Die habe ich benutzt um meine Waffenschränke geruchsdicht zu bekommen (sie standen eine Weile lang im Kinderzimmer). Es waren zwei Lagen nötig, eine im Rahmen und eine in der Tür. Hat aber sehr gut funktioniert. Aber eine Warnung vorweg: Feuchtigkeit funktioniert anders. Sie diffundiert als Dampf hinein und kondensiert an der kalten Rückwand, kann dann als Tropfen aber nicht wieder raus. Gegen Feuchtigkeit hilft lüften, nicht versiegeln. So dicht bekommt man das nur mit schweißen, und "fast dicht" sammelt die Feuchtigkeit im Inneren!
  10. Aber eben nicht für Wald-und-Wiesen-Magazine.
  11. Stuhl und Tisch sind keine Kriterien. Ich habe nochmal nachgelesen, Hobby- und Arbeitszimmer scheinen aber als bewohnt zu gelten, egal wie selten sie genutzt werden. Badezimmer dagegen nicht.
  12. Wenn die Tür abgeschlossen bleibt solange niemand drin ist, ist das genauso gut wie in der Wohnung. Im Gegenteil, die Diskussion ob es ein ständig bewohntes Zimmer ist (dann darf dort kein Pulver aufbewahrt werden) ist damit eindeutig beendet.
  13. Ist im Gegensatz zum Waffengesetz nicht genau geregelt, und deshalb kochen einige Behörden da ihr eigenes Süppchen.
  14. Wenn Du den Fehler gemacht hast und die Waffe zu früh hat eintragen lassen, dann ja. Wenn Du alles richtig gemacht hast und die Erwerbsanzeige erst nach Erwerb machst, bist Du da völlig raus, und musst gar nichts tun.
  15. Das ist ein anderes Thema.
  16. Welche Zulassung so das denn sein? Du musst sicherstellen dass nur der Berechtigte das Paket ausgehändigt bekommt. Das Gesetz verlangt aber keinen "zugelassenen Waffenkurier". Jeder Versanddienstleister der mit Ident-Prüfung zustellt geht. Die haushaltsüblichen Paketdienste machen das nicht für privat. Aber jede Spedition zum Beispiel. Und da kann ich auch morgen abholen, aber erst in einer Woche zustellen lassen. Das ist nicht verboten, nur unüblich, und meistens auch nicht gewünscht.
  17. Das halte ich für ein Gerücht. Wo im Gesetz steht das denn?
  18. Nein.
  19. Zumal man das oft gar nicht kennt.
  20. Überlassen ist die tatsächliche Gewalt über die Waffe aufzugeben. Das tut der Versender im Moment der Übergabe an den Dienstleister. Erwerben ist die tatsächliche Gewalt über die Waffe zu erlangen. Das passiert in dem Moment der Übergabe von Dienstleister an den Empfänger. Es kann auf dem Weg viel schief gehen. Mit der verfrühten Erwerbsanzeige geht am dieses Risiko auf Dich über. Und noch was: Du meldest das Versanddatum als Erwerb und trägst die Waffe ein. Während sie unterwegs ist hat Du eine Kontrolle. Wo ist die Waffe?
  21. Das kannst Du vergessen. Solange Du irgendeine Info bekommen hast sind sie ja nicht untätig. Und gerade bei Waffen-Dingen sind es oft die Hintergrundabfragen die ewig dauern.
  22. Das ist eine seltsame Art zu machen. Bei uns gibt es zu jeder Waffe eine eigene WBK, die auf den Verein ausgestellt ist. Und der "Verwahrer" ist als berechtigte Person eingetragen. Der "Verwahrer" benötigt auch kein eigenes Bedürfnis.
  23. Der Versender überlässt an Tag X an den Dienstleister. Der Empfänger erwirbt an Tag Y vom Dienstleister. Juristisch erwirbt der Dienstleister nie, die zeitliche Lücke ist trotzdem normal.
  24. Achtung auf die Reihenfolge! Der Versender überlässt mit der Übergabe an den Dienstleister. Da beginnen auch die zwei Wochen, nicht erst wenn der Empfänger das Paket bekommt.
  25. Seid froh daß Ihr IPSCler Eure eigene Webseite und Kalender überhaupt behalten durftet und selbst verwalten dürft. Wir Cowboys wurden bei der Umstellung auf die Klinik-Webseite unserer eigenen Seite beraubt, weil nur so sichergestellt werden konnte daß jeder erkennt daß BDS-Westernschießen zum BDS gehört.
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