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Völlig egal, wenn nichts anderes vorhanden geht auch Salatöl. Ein dünnes Motor- oder Getriebeöl ist geeignet, der Klassiker wäre Ballistol, Nähmaschinenöl wenn griffbereit...
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Ich finde es gut dass Du versucht das Teil zu retten. Und ich muss den Vorrednern teilweise widersprechen, ich habe schon Waffen gesehen die von außen viel schlimmer aussahen, aber noch gut schossen. Zum zerlegen schaust Du am besten wie schön erwähnt bei CO2air rein, dort sind die Experten für solche Geräte. Meines Wissens braucht man dazu keine Spezialwerkzeuge. Aber Vorsicht, da sind ziemlich kräftige Federn drin. Also nicht einfach ohne nachdenken daran gehen. Bei den alten Waffen sind die Dichtungen manchmal aus Kork oder Leder. Sind die sehr alt und ausgetrocknet, und werden in diesem Zustand zu viel bewegt, sind sie nicht mehr zu retten und müssen getauscht werden. Wie man das eine oder andere davon macht können die User auf CO2air bestimmt sagen. Den Rost würde ich nicht mit Säure lösen. Einfach sehr feine Stahlwolle (0000) und Öl, und als Hilfsmittel noch ein Stück weiches Holz, und dann viel Geduld. Dort wo die Brünierung noch gut ist nur mit dem Holz und viel Öl arbeiten, dann verkratzt das auch nicht.
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Waffen-Centrale kann keine EWB Artikel mehr anbieten!
Fyodor antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Nein, ich habe nichts gehört. Aber ich habe früher dort schon gekauft, der Laden erschien gut organisiert und zuverlässig. -
Ja, natürlich. Und ich habe auch meine Waffen nach Vorlieben ausgesucht. Das heißt natürlich dass ich bei einigen Disziplinen nicht die optimale Waffe einsetze, sondern eine die mir besser gefällt. Damit kann ich manchen Wettbewerb nicht gewinnen, das ist mir bewusst, das war Bestandteil der Überlegung. Aber trotzdem habe ich einige Waffen eben nicht gekauft, weil außer Habenwollen überhaupt kein Argument dafür gesprochen hat. Und wenn ich genau weiß, dass ich sie niemals im Wettkampf einsetzen werde, dann habe ich sie eben nicht gekauft.
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Ich würde an Deiner Stelle auch nochmal in Dich gehen und Deine tatsächlichen Bedürfnisse erforschen. Alles was Du auf Deiner Liste hast stand bei mir auch mal drauf. Alles davon habe ich im Laufe der Zeit geschossen, aber nichts davon selbst gekauft. Gerade die richtig großen Magnums sind schon cool, aber allein schon aus finanziellen Gründen wird man die nicht oft schießen. Außer man spezialisiert sich genau darauf. Die P.08 ist ebenfalls eine schöne Pistole, aber zum häufigen schießen wird sie sehr selten benutzt. Sicher aus guten Gründen. Wir leben nunmal in Deutschland, Waffen kaufen nur weil sie uns gefallen und nur so zum Spaß etwas damit herum plinken ist hier nicht vorgesehen. Leider.
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BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung
Fyodor antwortete auf sgalbauc's Thema in Waffenrecht
Und wie machen dass dann Hersteller oder Händler mit ihren Modellen? -
Einfach weiter beantragen. Ich habe mittlerweile vier Stück. Meine Behörde berechnet pro Vorgang, also immer etwas warten und dann einen ganzen Schein auf einmal füllen lassen.
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Das muss er nicht tun. Wenn er am Deine von Dir angegebene Anschrift adressiert hat, kann er gar nicht mehr tun. Der Ablageort ist Vertragsbestandteil zwischen DHL und Empfänger, der Versender ist da außen vor. Ich habe ganz bewusst keinen Ablageort angegeben, und jedesmal wenn das Paket trotzdem irgendwo draußen steht melde ich das der DHL. Wenn DHL ein Paket an Dich in der Verfolgung als zugestellt anzeigt, dann gab es auch eins. Die DHL schummelt da nicht. Die Art des Kundenumgangs geht natürlich trotzdem nicht.
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Was heißt da einfach? Kennst du die Wohnsituation des TE? Oder die finanziellen Möglichkeiten? Auch wenn das hier möglicherweise überrepräsentiert ist, in Wirklichkeit haben die meisten Deutschen eben kein Eigenheim mit Waffenkeller und einige zehntausend Euro als Spielgeld auf dem Konto. Mein gebraucht gekaufter B-Schrank (Altbestand) wiegt leer 260 kg und den habe ich mit eine paar Freunden drei Stockwerke hoch in meine Mietwohnung schleppen müssen, jetzt steht er mangels weiterer Räume im Kinderzimmer. Ein Schrank mit gleichem Innevolume als 1er? Kannste vergessen. Also nicht immer vom Eigenheimbesitzer mit großem Keller mit Direktzugang aus der Doppelgarage ausgehen. Außerdem sind die alten Schränke, sofern rechtzeitig als Altbestand gemeldet, noch einwandfrei nutzbar. Vor der Einführung der Tresorpflicht 2003 wurden auch praktisch keine Waffen gestohlen, weil sie für Diebe einfach uninteressant sind. Die A/B-Schränke konnte man trotzdem noch einigermaßen nachvollziehen, da sie eben auch guten Schutz bieten vor abenteuerlustigen jugendlichen Kindern im Haus. Gegen echten gezielten Diebstahl helfen aber weder die A/Ber noch 0/1er. Und gegen Gelegenheitsdiebe braucht es kaum einen Schutz, weil die keine Waffen mitnehmen. Die Tresore wurden hauptsächlich eingeführt, um den Zugriff des legalen Besitzers zu verlangsamen, die Hochstufung auf 0/1 ist ein Vergrämungsmittel über den Preis. Und so muß man das auch sehen. Gesetzliche Anforderungen sind zu erfüllen, aber übertreiben müssen wir es nicht. wenn du Geld hast das Du so zum Fenster rauswerfen kannst, indem Du Dir "einfach" einen neuen 1er Schrank als Ersatz für einen intakten und angemeldeten A-Schrank kaufen kannst, dann schmeiß es bitte lieber bei mir in den Briefkasten. Die Kinder würden sich über eine weitere Woche Urlaub im Sommer sehr freuen.
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Eine schnelle Suche hat hunderte Modelle und sogar mehrere auf sowas spezialisierte Webshops gefunden. Sogar bei amazoon gibt es sowas.
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Ich hatte schon ein Loch von einer Gabelstaplerzinke einmal komplett durch. Außerdem halte ich Beratung zur Begehung einer OWI nicht gerade zielführend.
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Wollte gerade das gleiche schreiben. Nicht deklariertes Gefahrgut ist mindestens eine OWi. Die Folgen einer vorsätzlich begangenen OWI mit Sprengstoff für einen LWB wären mir das nicht wert.
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In jedem Möbelmarkt.
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Was hast Du denn als Versandkosten angegeben? Mehr muss der Käufer nicht dafür bezahlen. Aber da Du Dir vorher keine Gedanken darüber gemacht hast, wird es für Dich kein gutes Geschäft. Die Zeiten als DPD das für zehn Euro gemacht hat sind vorbei. Gefahrgut ist nunmal teuer.
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Große Magazine und Anzeige bei der Erlaubsnisbehörde.
Fyodor antwortete auf Duke74's Thema in Waffenrecht
Wenn du die Erlaubnis zur Bearbeitung verbotener Waffen hast, ja. Ansonsten nicht. Diejenigen die eine solche haben, lassen sich das ziemlich gut bezahlen: In der GAZ(TM) ("Gute Alte Zeit") kostete ein 30er Magazin für die Thompson maximal 5€, eher weniger. In der SZAZ(TM) ("Sichersten Zeit Aller Zeiten") kostet ein auf 10 Schuß gekürztes Magazin ca. 100E. Wenn ich mir den Umbau ansehen schätze ich daß er, ein paar einfache Vorrichtungen vorausgestzt, maximal 5 Minuten dauert. Und davon sind zwei Minuten auf der Bandsäge. Das sind über 1 k€/h. -
Ich weiß. Ich hätte gerne einen dritten gleichen Perkussionsrevolver, als Reserve. Ich bin mehrfach deutscher Meister und wurde letztes Jahr Vizemeister auf der EM. Dieses Jahr waren es mit knapp über 70 Wettkampfurkunden deutlich weniger als die Jahre zuvor. Aber all das ist egal, die gelbe WBK ist voll. Ich habe für diese Disziplin völlig untaugliche, aber leider laut Handbuch zugelassene, andere Revolver. Diese muss ich als Ersatzwaffe nutzen. Zwei Halbautomaten würde ich sofort bekommen. Aber der dritte 1860 Army ist derzeit für die Allgemeinheit zu gefährlich.
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Da diese auf der grünen Karte stehen, zählen die bei den zehn gelben nicht mit. Ich mag den Begriff Überkontingent nicht. Es ist eher "Außerkontingent". Der Gesetzgeber unterstellt, dass für Sportschützen die zehn Waffen auf der gelben, sowie die fünf Kontingentwaffe ausreichen. Alles was über dieses Grundkontingent geht, oder die gelbe WBK überschreitet, Waffen die weder auf gelb noch im Grundkontingent stehen, und alle anderen werden die irgendwie ihren Weg auf die grüne WBK gefunden haben, sind eben nicht Grundkontingent. Also "Über-" bzw. Außerkontingent.
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Lauf tauschen lassen und den alten wieder mit zurück bekommen
Fyodor antwortete auf zickzack's Thema in Waffenrecht
Ich gehe mal davon aus dass der damit kein Problem hat. Vielleicht war es ja auch ein Versehen seinerseits. Leider ist eine schriftliche AB mit genauer Auflistung der vereinbarten Tätigkeiten nicht sehr üblich in der Branche. Wenn Du das machst finde ich das sehr gut, viele Deiner Kollegen tun das nicht. Trotzdem war es nicht sehr geschickt zuerst hier zu fragen und nicht den BüMa direkt anzusprechen. -
Mal so mal so. Meine Behörde hat das früher auch gemacht, jetzt aber nicht mehr. Möglich ist das natürlich, wenn die Behörde das möchte.
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Große Magazine und Anzeige bei der Erlaubsnisbehörde.
Fyodor antwortete auf Duke74's Thema in Waffenrecht
Das hast Du absolut Recht. Eigentlich soll man ja keine Boshaftigkeit unterstellen wenn Dummheit als Erklärung ausreicht. Leider ist es unter anderem beim Waffenrecht dokumentiert, dass diese nutzlosen Schikanen und völlig unklare Regelungen mit voller Absicht so geschrieben werden, eben gerade um die Leute zu verwirren und sie ständig unter einem Damoklesschwert leben zu lassen. Es ist pure, absichtliche Bösartigkeit. -
Große Magazine und Anzeige bei der Erlaubsnisbehörde.
Fyodor antwortete auf Duke74's Thema in Waffenrecht
Nein, das ist in keinem Bereich so. Auch die zuständige Behörde macht mal Fehler. Wenn diese durch ein Gericht als rechtswidrig beurteilt werden, werden sie korrigiert. Im besten Fall kannst Du Dich dann auf Verbotsirrtum berufen. Aber gerade beim Waffengesetz glaube ich da nicht allzu feste dran. -
Bei meiner Behörde habe ich das früher auch so gemacht. Einfach eine Mail geschickt, dass ich demnächst einen Antrag auf EWB einreichen werde, und sie mögen doch schonmal die Abfragen bei anderen Behörden starten. Früher hat das geklappt. Von anderen Schützen habe ich gehört dass deren Behörde das nicht macht. Und bei uns geht es angeblich auch nicht mehr. Habe schon länger nichts mehr gekauft. Einfach anfragen. Im schlimmsten Fall ändert sich nichts.
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Waffe durch kalibergleiche ersetzen im Grundkontingent
Fyodor antwortete auf David K's Thema in Waffenrecht
Gute Zusammenfassung des deutschen Waffenrechts. Das ist gar nicht das Problem. Es kann aber auch da Gründe geben warum das nicht mehr ginge. Aber in jedem Fall ist der Erwerb einer Waffe nur mit EWB erlaubt. Diese ist nur ein Jahr gültig, und mit dem Eintrag der Waffe erloschen. Es benötigt also eine neue EWB. Und da gibt es ein Verfahren einzuhalten. -
Niemand. Es ist nicht beabsichtigt dass die Messer weitergegeben werden. Das Feigenblatt der Überlassung an Berechtigte ist im deutschen Waffengesetz üblich, um eine Entschädigung wie sie bei Enteignung vorzusehen wäre zu vermeiden.
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Waffe durch kalibergleiche ersetzen im Grundkontingent
Fyodor antwortete auf David K's Thema in Waffenrecht
Zum Erwerb braucht es eine Erwerbsberechtigung. Nach Eintragung einer Waffe ist die erloschen. Zum Erwerb einer anderen Waffe, aus egal welchem Grund, benötigt man wieder eine EWB. Der letzte Rest innere Logik (äußere, objektive Logik lag ohnehin nur rudimentär vor) ist 2017 verschwunden.