-
Gesamte Inhalte
34.817 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Fyodor
-
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Als Empfänger bin ich verpflichtet den Erwerb zu melden. Was und wann das ist steht unmissverständlich im Gesetz. Beispiel: Ich bestelle eine Custom-Waffe, Lieferzeit ca. ein halbes Jahr. Den Voreintrag lasse ich rechtzeitig machen. Der Büchsenmacher versendet, vergisst aber mich zu informieren. Die Waffe geht auf dem Postweg verloren. Drei Wochen später ruft er mich an und fragt ob ich sie bekommen habe. Habe ich nun versäumt den Erwerb anzuzeigen und verliere dadurch meine Zuverlässigkeit? Kann ich überhaupt eine Waffe unwissentlich anzeigepflichtig erwerben? Natürlich nicht. Der Erwerb ist anzeigepflichtig. Und was Erwerb ist steht im Gesetz. Überlassung und Erwerb sind zwei getrennte Dinge. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Eigentlich nicht. Überlassen und Erwerb sind zwei völlig getrennte Tatbestände. Der Versender überlässt juristisch an den Empfänger und nicht an den Dienstleister, damit dieser keine Erlaubnis für den Erwerb braucht. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Nein. Es überlässt, wer die tatsächliche Gewalt einem anderen einräumt. Das ist der Verkäufer bei der Übergabe an den Versanddienstleister. Es erwirbt, wer die tatsächliche Gewalt erlangt. Das ist der Käufer beim Empfang des Pakets. Rechtlich übergibt der Versender direkt an den Empfänger, der Versanddienstleister erwirbt die Waffe juristisch nicht. Aber zwischen Überlassung und Erwerb vergeht eben etwas Zeit. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Du weißt das Versanddatum gar nicht immer. Du lässt die Waffe sofort eintragen, aber die Post braucht länger. In der Zwischenzeit kommt eine Kontrolle. Wo ist die Waffe? Du lässt die Waffe eintragen, aber sie geht auf den Weg verloren. Das ist jetzt Dein Problem, obwohl Du noch nicht einmal einen Suchauftrag beim Paketdienst stellen darfst. Nein, das Gesetz ist klar: Eingetragen wird der Erwerb. Und der Erwerb ist die Erlangung der tatsächlichen Gewalt. Also der Empfang des Pakets. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Nein und ja. Das Versanddatum ist das Datum der Überlassung vom Verkäufer. Aber das Empfangsdatum ist das Datum des Erwerbs durch den Käufer. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
Fyodor antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Du verwechselst waffenrechtlichen Erwerb und Eigentum. Du hast nicht die Waffe erworben, sondern das Eigentum daran. Die Waffe erwirbst Du erst mit der Zustellung des Pakets. -
England hat den Revolver in der Türkei gelassen. Der Papierkram sei zu kompliziert.
-
Diplomatische Geschenke gehören dem Staat, nicht den Empfänger. Das geht alles in die Schatzkammer.
-
Das ist traurig. Ich hatte es mehrfach vor, aber nie geschafft dort hin zu fahren.
-
[suche] LEE Matritze 6-fach, auch defekt
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Die beobachte ich schon. -
Vor ein paar Jahren hatten wir das Thema mit der Western-EM in Italien. Dort werden auch Pumpflinten eingesetzt. In meinem Bekanntenkreis haben mehrere Leute in Österreich angefragt wie das zu handhaben ist. Die Hälfte davon bei der gleichen Hauptmannschaft. Keine zwei haben eine gleiche Antwort bekommen. Soviel zum Thema sich informieren...
-
Hallo Forum, für eine einzeln gekaufte Matritze benötige ich noch den Griff und den Öffnungshebel einer LEE-6-fach Kokille. Den Griff kann ich einzeln kaufen, das ist kein Problem. Aber die Öffnungsmechanik für den Abschneider gibt es leider nicht als Set zu kaufen, und die ganzen Einzelteile aus den USA zu holen kostet irrsinnig viel Porto, Zoll und Steuer. Daher meine Frage: hat hier jemand eine LEE 6-fach Kokille übrig die nicht mehr benötigt wird, die Kokille selbst kann auch defekt sein, die brauche ich eigentlich gar nicht. Gruß, Jochen
-
Wenigstens ist die Welt jetzt wieder ein Stück sicherererer geworden.
-
Natürlich nicht. Aber wer Benzin ins Feuer gießt braucht auch über Verbrennungen nicht zu wundern.
-
Träum weiter.
-
Richtig. Zum Handeln durch weitere Verbote.
-
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
Fyodor antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Auch Anwälte und Richter lesen nicht immer das selbe in den Gesetzen und sind auch nicht einig. Beide haben sehr großes Wissen zu dem Thema. Deshalb macht es Sinn, beiden zuzuhören. -
Ja, hast Du. Es ist zulässig, aus öffentlichen Quellen zu zitieren. Wenn dabei aber eine Person identifizierbar wird, dann ist das so eben nicht erlaubt. Auch das Zitat selbst muss begründet sein. Das ist es dann, wenn man sich inhaltlich damit auseinandersetzt. Ein bloßes "Hey Fanboys, schaut mal, da ist jemand anderer Meinung, und dort könnt Ihr ihn finden" ist aber gerade das nicht. Bevor ich hier geschrieben habe, hatte ich zuerst unter dem Video versucht sachlich mit ihm in Kontakt zu kommen. Diese Kommentare unter dem Video wurden gelöscht. Und zwar nicht von mir.
-
Nein, haben sie nicht. Sie haben nicht versucht die "Beweismittel" zu bekommen, sondern ein paar wenige zur eigenen Prüfung. Dazu kommt dass es überhaupt keine "Beweismittel" sind, das ist aber ein anderes Thema. Und das macht tatsächlich Sinn, weil Frankonia bzw. CBC eher feststellen können ob das tatsächlich Munition aus ihrer Fertigung ist. Dass nämlich bei einem einzigen anonymen YouTuber so viele leere Patronen auftauchen, und ansonsten nirgends, dieser sich aber konsequent weigert einen Teil davon zur Prüfung durch den Hersteller zu geben hat ebenso ein "Gschmäckle". Aber da weder Frankonia noch CBC je gefordert haben die gesamte Munition zurück zu geben, sondern nur um ein paar der auffälligen Patronen gebeten haben, sehe ich da überhaupt kein falsches Vorgehen durch deren Seite.
-
Nichts. Beim ersten Hinweis wurde eine Produktwarnung ausgesprochen, dann eigene Untersuchungen angestrengt, diese bekanntgegeben, und nachdem weitere externe Untersuchungen ein anderes Ergebnis zeigten kam es zum Rückruf. Alles korrekt, nur ganz nicht völlig übereilte Panik, wie sie ein paar TD-Fanboys fordern. Sehe ich auch so gerade deshalb ist TD komplett unten durch. Weil er unbedingten Gehorsam erwartet, auf Widerworte nicht eingeht, sondern versucht diese in seiner Fanboy-Bubble ohne den Kontext wiederzugeben oder den Inhalt der Kritik zu erwähnen, lächerlich zu machen. Du stellst Dich jeder Diskussion und Kritik. Ich mag Deine Art aufzutreten nicht, und stimme nicht mit Dir überein. Aber Du bist ehrlich und kommunikativ. Das respektiere ich. TD ist nichts von beidem, und deshalb alles Gesprächspartner nicht ernst zu nehmen. Menschlich unmöglich, außer natürlich man ist gerne folgsamer Fanboy.
-
Das stimmt zwar, aber Jörg geht mit Kritik trotzdem anders um als TD. Er stellt sich hier und anderswo der Diskussion, die anderen Meinungen sind ihm relativ egal, aber er stellt sich ihnen. TD versucht Kritiker öffentlich lächerlich zu machen, ohne vorher auf die Kritik in irgendeiner Form eingegangen zu sein. So wenig ich Jörgs Geschäftsidee und Auftreten mag, er ist ehrlich und erreichbar. TD nicht. Der kann Kritik überhaupt nicht ab. Aber sie stört ihn eben doch.
-
Wenn alles was er sagt überprüfbar wahr ist, auch nicht.
-
Vor allem wer in der Bubble lebt überschätzt sie maßlos.
-
In der Raum höherwertige ist ist aber keine eigenmächtige Entscheidung. Grundsätzlich ist es immer möglich mit Erlaubnis der Behörde von der im Gesetz angebotenen Aufbewahrung abzuweichen. Entscheidend dabei ist die Erlaubnis der Behörde.
-
Eben