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Fyodor

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  1. Das liegt eher an der aktuellen politischen Mode, kleinste Vergehen mit gigantischen Strafen zu versehen.
  2. Die Strafhöhe ist völlig egal, wenn sie für opferlosen Papierverbrechen verhängt wird. Sobald es tatsächlich zu einer Tat mit so einem Messer kommt wird die Frage ob der Täter das Messer dort überhaupt dabei haben durfte gar nicht erst gestellt. Denn in Deutschland addieren sich Strafen nicht.
  3. Ja, wenn alle Abfragen noch aktuell sind. Sind sie das nicht und müssen neu eingeholt werden, hat die eigene Behörde gar keinen Einfluss drauf.
  4. Viele Verordnungen widersprechen dem Gesetz. Dagegen tun kann man wenig. Solange man nicht unmittelbar selbst betroffen ist, noch nicht einmal dagegen klagen.
  5. Auch die sind bei uns das Problem. Wenn die durch sind, geht es bei uns meistens am selben Tag. Schnell ist meine Behörde. Nur leider waffenfeindlich, und legt auf die BW-Regelungen noch ordentlich eigene Auslegung oben drauf.
  6. Nicht direkt. Aber sie lassen keine Möglichkeit aus um es uns LWB schwer und teuer zu machen.
  7. Dann hast Du Glück. Meine Behörde ist zwar ausgesprochen freundlich, aber sieht ihren Auftrag darin den Waffenbesitz soweit wie möglich einzuschränken.
  8. Das ist eine sehr naive Wunschvorstellung.
  9. Bei uns ist das zusätzliche Papier teurer als die Austragung. Finanziell lohnt es sich nicht.
  10. Das Formular kostet bei uns auch ca. 40€, da spart man hier nichts.
  11. Dann freu Dich. Bei uns kostet der Eintrag einer Waffe 38,-€, und der Munitionserwerb 39,-€ obendrauf. Der Voreintrag hat dann auch schon 48,-€ gekostet.
  12. Die Behörde bekommt die normalerweise nicht zu Gesicht. Aber beim Verband sitzt jemand, der diese Angaben bestätigen soll. Das fällt üblicherweise leichter wenn es "Zeugen" gab, sprich jemand anders war dabei und hat unterschrieben. Wenn Du alle Deine Termine selbst unterschreibst brauchst Du gar keine Termine, sondern kannst einfach die Bestätigung selbst schreiben und beim Verband nur zur Unterschrift vorlegen... "Ich verspreche dass es stimmt, ehrlich!"
  13. §14(3) Dort steht, dass der Verband bescheinigen muss. Und der wird das nur tun, wenn er es vorher prüfen kann. Ich schrieb doch, welchen Nachweis Du beim Verband vorlegen musst, das musst Du mit der verantwortlichen Person dort klären. Wenn der mit einer einfachen Behauptung zufrieden ist, dann ist ja alles gut. Wenn der aber Unterschriften von Personen anders als der Antragsteller sehen will, dann musst Du die halt bringen.
  14. die Kosten der Behörde für Stempeltinte nicht explodieren, indem es für jede Patrone nur genau eine EWB gibt, auch wenn ich beim Antrag den mit angekreuzt habe. Außerdem ist es ein toller Service am Bürger, weil es die Kosten niedriger hält. Verkaufe ich dann die Waffe mit dem Stempel, bekomme ich ihn auf Antrag und gegen Gebühr natürlich bei reiner anderen passenden Waffe eingetragen.
  15. Irgendjemand muss dafür unterschreiben dass Du ausreichend oft schießen warst. Wir müssen das nicht mögen, aber es ist so. Und dieser jemand möchte nicht wegen Gefälligkeitsbescheinigungen selbst Probleme bekommen. Also prüft er Deine Angaben. Wenn Du alles einfach nur behauptest, und selbst zu unterschreiben ist genau das, dann kann er das natürlich anzweifeln. Eine Schießbuchpflicht gibt es nicht. Aber nachweisen musst Du es. Wie Du das tust musst Du mit demjenigen ausmachen der Deine Angaben bestätigen soll. Akzeptiert der eine einfache Behauptung, ist ja alles gut. Hier bei uns reicht das nicht. Einzelne "selbst bestätigte" Termine sind kein Problem. Aber alle Termine nur selbst behauptet? Da kann ich jeden verstehen der das nicht bestätigen will.
  16. Ich führe mein privates Schiebbuch, weil ich nicht immer am gleichen Ort schieße, und der l die Nachweise so schön gesammelt vorliegen. Selbst unterschreibe ich nur wenn es gar nicht anders geht. Wenn zu viele Termine nur durch den Schützen selbst bestätigt werden, sind Nachfragen vorprogrammiert.
  17. Das ist dann eine nette Geste, aber eine Form ist nicht vorgeschrieben.
  18. Fyodor

    Dominantes Auge

    Ist aber was dran. Man führt auch ein Fernrohr automatisch an das dominante Auge, die Klorolle ebenso.
  19. Bezüglich Reihenfolge, wenn eine Waffe hauptsächlich für den Spaß an der Freude ohne Ambitionen sein soll: diese im Kontingent erwerben. Denn bei ÜK-Waffen muss auch zum weiteren Besitz ein Bedürfnis nachgewiesen werden, am einfachsten geht das mit Wettkampfteilnahmen.
  20. @Nebu88 Welche Disziplinen möchtest Du mit den Waffen denn schießen? Einfach nur "ich will halt einfach drei 9mm haben" ist halt schwierig. Die erste ist IPSC Open? Also mit Comp und/oder Optik? Dann könnte die zweite für 25m offenes Visier sein, das darf abgesehen vom Visier sogar die gleiche Waffe sein. Und Revolver gibt es dann auch einige Möglichkeiten. Wichtig ist aber was Du haben willst und für was.
  21. Da kenne ich den BDS aber auch anders. Natürlich gibt es ein neues Bedürfnis nur, wenn es nachgewiesen werden kann. Dazu gehört aber kein Umbau an der Waffe. Sogar Optik und offenes Visier ermöglicht regelmäßig zwei Waffen, obwohl das oft sehr einfach und schnell zu wechseln wäre. Und Kompensatoren, Magazintrichter oder Abzüge (!) müssen niemals auf dem Stand zwischen zwei Starts umgebaut werden. Nein, das tun sie nicht, ganz besonders nicht der BDS. Warst Du jemals auf einer internen Veranstaltung des BDS, wo auch rechtliche Themen besprochen wurden? Delegiertentagungen zum Beispiel? Das Gegenteil ist der Fall! ABER: Der BDS muss sich bei den Bestätigungen an Recht und Gesetz halten, so schlecht wie es ist. Würde er hier "eine freiheitliche Linie vertreten", die vom Gesetz nicht gedeckt ist, hätte das sehr schnell sehr unangenehme Folgen für den BDS selbst, seine Funktionäre und alle im BDS organisierten Schützen. Ich ärgere mich auch gerade, dass ich die Ersatzwaffe die schon bezahlt beim Händler liegt nicht mit nach Hause nehmen darf. Da mache ich aber dem BDS keinen Vorwurf, derjenige der das Bedürfnis bestätigt muss sicher sein dass es wasserdicht ist, hat er Zweifel, unterschreibt er nicht. Er kann für Gefälligkeitsbescheinigungen persönlich Probleme bekommen, warum sollte er das tun? EDIT: Warum eigentlich immer diese Diskussion über Waffen im gleichen Kaliber? Wir sind hier nicht in DSB, sondern im BDS, das Kaliber ist hier ziemlich zweitrangig.
  22. "Tactical knives", also solche mit schwarzen Griffen, mit Kordel umwickelten Griffen, Griffen aus Kunststoff oder Holz oder Metall, unterliegen ebenfalls den Führverbot. Wenn die Messerscheide eine Vorrichtung zur Befestigung am Gürtel, oder theoretisch ein "Tactical knive" aufnehmen kann, ist es eine "Tactical Messerhülle" deren Zweck per Definition das Führen eines verbotenen Messers dient, und unterliegt daher einen Besitzverbot.
  23. Andere Idee: "Sweetheard Grips" Haben die Soldaten aus den Cockpithauben abgeschossener Flieger gemacht. Durchsichtige Griffe, auf der rechten Seite kam ein Foto der Liebsten drunter (daher der Name). Die linke Seite blieb frei, so konnte man den Füllstand des Magazins sehen.
  24. Das ist was anderes. Natürlich können Gase sich mit Überschallgeschwindigkeit bewegen. Dann bilden sie eine Stoßwelle, und das ist das was sie Zerstörung bewirkt.
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