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Waffenregister - 24.531 Waffen in Deutschland verloren oder gestohlen
Schwarzwälder antwortete auf nemrod's Thema in Allgemein
Die Tagesschau meldet gerade: https://www.tagesschau.de/inland/waffen-131.html Eine Anfrage von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN an die Bundesregierung habe erbracht, dass im Januar 2018 im Nationalen Waffenregister: 19.282 Waffen als verloren gemeldet 5249 Waffen als gestohlen gemeldet sind. Leider vermisse ich Angaben zu der Art der Waffen. Allerdings wird im Diskussionsteil der Tagesschau.de schon wieder heftig auf uns Legalwaffenbesitzer eingeprügelt, dass wenn wir so viele Waffen verlieren würden, dann solle man den Waffenbesitz komplett verbieten oder zumindest die Lagerung zuhause und natürlich jedem LWB, der z.B. bei ner Drückjagd mal was verliert, sofort für immer als unzuverlässig einstufen etc. Außerdem wird gemutmasst, wir würden eben ab und zu eine Waffe "verlieren", um diese dann zu Mondpreisen im Darknet zu veräußern... http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-03/waffenregister-anstieg-2017-zahl-verschwundene-waffen http://www.spiegel.de/panorama/justiz/waffenregister-24-531-waffen-in-deutschland-verloren-oder-gestohlen-a-1199090.html -
Neben der EWB braucht es für den Tuningverschluss aus den USA natürlich noch ne Einfuhr. bzw. genauer: Verbringungsgenehmigung von der lokalen Waffenbehörde. Dann muss der neue Verschluss auch noch beschossen werden - oder nicht? Ziemlich viel Aufwand für einen Verschluss, der womöglich gar nicht viel bringt. Für einen Verschluss namhafter Hersteller (Volquartsen, KIDD) könnte man sich den Aufwand ja ggf. noch überlegen, aber so? Meine Erfahrung ist übrigens auch, dass so Pakete regelmäßig im Beisein der Zöllner geöffnet werden müssen - auch wenn da nur völlig freie Waffenteile dabei sind.
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110 Jahre Frankonia und heftige Jubiläumspreise für Munition!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wer sagt denn, dass ich nicht auch schon Geld an mindestens 4 Deiner genannten Alternativen gegeben habe? Und an und für sich habe ich auch gegen den Horner nix. Er aber anscheinend gegen mich. Ansonsten, was Frankonia anbelangt: Das ist klar der größte Anbieter auf unserem Markt. Warum soll man über den nicht mehr reden dürfen? Und eigentlich bin ich ausgewogen, berichte über Positives wie Negatives. Und WO ist auch ein Verbraucherforum. Da sollte man ohne extreme Häme über seine Erfahrungen auch berichten dürfen. -
110 Jahre Frankonia und heftige Jubiläumspreise für Munition!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hallo erstezw man darf das Gute (manche Aktionspreise) ja nennen, wenn man auch das Problematische (Boni, Lieferzeiten etc.) thematisiert. Meine Maxime: Fair bleiben! Beide Seiten schildern. Dann kann sich jeder selbst entscheiden. -
110 Jahre Frankonia und heftige Jubiläumspreise für Munition!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das Problem womöglich wettbewerbswidrigen Verhaltens bei Frankonia ist vielschichtiger: A.) Einerseits gibt es tatsächlich immer wieder echte Lockangebote, z.B. stark herabgesetzte Waffen, die zum Angebotszeitpunkt in der Zentrale/online nachweislich schon ausverkauft sind. Hier hofft man natürlich auf Kundschaft, die dann andere Teile/Zubehör etc. mitbestellt. der Fehler wird dann aufs Warenwirtschaftssystem geschoben, z.B. dass zum Bestellzeitpunkt noch irgendwo in 2 Filialen 2 Waffen für Kunden zurückgelegt worden sind und die Waffe daher noch fälschlich als "sofort verfügbar" gelistet wurde. Dies ist wettbewerbswidrig, weil in div. Urteilen, z.B. LG Hamburg, immer wieder ausgesagt wird, dass ein Shop-Betreiber seine Angaben zu Lieferbarkeit und Lieferzeit pflegen muss. B.) Zum anderen werden Liefertermine fast regelmäßig nicht eingehalten. Auch das ist wettbewerbswidrig. Wenn ich bestelle und die Ware binnen (als Beispiel) 2-3 Wochen lieferbar sein soll und dann teilweise (bei mir passiert bei Munition ) erst über 1 Jahr später geliefert wird, obwohl der erste Liefertermin in 2-3 Wochen bestätigt wurde, aber dann immer wieder um einige Wochen verschoben wurde, ist das ebenfalls wettbewerbswidrig. Auch für den Kunden selbst können Mehrkosten entstehen, beispielsweise wenn er durch kurzfristige Angebote besonderer Matchbüchsen von Volquartsen, die es sonst nirgends in D zu beziehen gab, bei Frankonia bestellt, die Bestätigung bekommt und dann sein Voreintrag, den er sich extra deswegen geholt hat, ausläuft... und diese Matchbüchsen irgendwann nach etlichen Monaten bei F. entschieden NIE importiert werden. C.) Zum Dritten halte ich das Bonussystem an sich für wettbewerbswidrig, u.a.: Man wird über seinen Rabattstatus nie wirklich informiert. Ob man aktuell 1% oder 3% bekommt, weiß man nicht. Selbst wenn man irgendwann "GOLD"-Kunde geworden ist, ist es mir schon passiert, dass dieser Status klammheimlich entzogen wurde und eine Bestellung plötzlich niedriger bonifiziert wurde. Umgekehrt hatte ich den GOLD-Status nachweislich wiedererlangt, was mir aber erst nach zig Schreiben im Nachhinein rückwirkend zugebilligt wurde. Man habe vergessen, mich zeitnah umzustellen. Nachvollziehbare Rabattabrechnungen gibt es idR nicht. Auf Einzelanfrage bekommt man mitunter ein Excel-Sheet zugeschickt. Aber online sieht man nicht, was wann wie rabattiert wurde. Rabatte sind oft auch nicht einsetzbar. Je nach Zahlungsmethode kann ein Rabatt eingelöst werden oder auch nicht. Selber Rechnungsbeträge kürzen ist haarig, weil der Dienstleister Ratepay dann erstmal einen zu geringen Rechnungsbetrag einbucht, Mahnungen und schlechte SCHUFA die Folge sein können, bis alles geklärt ist. Sehr häufig wird auch nachweislich falsch bonifiziert, bei mir über Jahre, regelmäßig. Mal werden Sonderboni nicht bonifiziert oder es wird mit zu geringem Prozentsatz bonifiziert oder auch gar nicht oder viel zu spät - Chaos. Man kann nur jedem raten, ganz pedantisch und mit Anlage eigener Excel-Sheets über seine Boni Buch zu führen. Ich tue das seit Jahren und eben darum kann ich feststellen: Es haut nicht hin. Und zwar bei mir immer zu meinen Ungunsten nicht... Das frühere Frankonia Direktrabattsystem war fair, transparent und unkompliziert. Warum dieses verlassen wurde, hat mir bei Frankonia noch keiner erklärt. Die Vermutung liegt natürlich nahe, durch Intransparenz die Kundschaft systematisch um ausgelobte "Rabatte" zu prellen, was neben verbraucherschutzrechtlichen auch wieder wettbewerbsrechtliche Fragen aufwirft... Händlerkonkurrenten wie CZM52 könnten natürlich wettbewerbsrechtlich gegen Frankonia vorgehen. Stattdessen - wie auch in diesem Thread ersichtlich - arbeiten sie sich lieber an den Frankonia-Kunden direkt ab. Schön, dann darf Frankonia eben so weitermachen!! -
110 Jahre Frankonia und heftige Jubiläumspreise für Munition!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ein Anwalt nicht. Aber die Konkurrenz z.B. CZM52 könnte da anzeigen. Unlauterer Wettbewerb nennt man sowas. -
110 Jahre Frankonia und heftige Jubiläumspreise für Munition!
Schwarzwälder erstellte Thema in Allgemein
folgende 1000er Preise: Magtech 9mm VM 124 gr: 199,00 EUR Magtech .223 REM 55 grs VM Boat Tail m. Messinghülse/Boxerzündung: 399,00 EUR Topshot Competition .45 ACP VM Rundkopf 230 grs: 339,00 EUR 400 Schuss "Topshot Competition" in .308 VM BT 148 grs: 263,60 EUR 5000 Schuss .22lr CCI SV 40 grs: 389,50 250 Schuss 12/70 24g 2,4mm B+P Schrot: 69,95 Günstiger Muniversand (9,95 EUR, egal wieviel). Zusätzlich bis 3% mit Frankonia Card Bonus Zusätzlich 20 EUR Einkaufsgutschein mit Vorteilscode FRAXDTUF für alles außer Muni. -
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Schwarzwälder antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Ja, kann das auch nochmal bestätigen: Der BDMP-Sonderrabatt von 10% (auf offenbar alles) funktioniert. Habe auch die versandkostenfreie Lieferung on top bekommen, trotz nur kleiner Bestellung im Wert von 52 EUR. -
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Schwarzwälder antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
10% Sonderrabatt für BDMP Mitglieder mit Aktionscode BDMP1117 bis zum 31.01.2018. Näheres unter http://goo.gl/WQXgHw -
Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Die (leitende) Mitarbeiterin handhabt das schon immer so dort. Da zudem die Gebühren dermaßen hoch sind (pro Waffe, nicht pro Pass), hat das bislang anscheinend auch niemand gestört. Da ich (auch) einen ausländischen Jagdschein habe/jedes Jahr löse, war sie allerdings zufrieden und hat diesen als "Bedürfnis"-Grundlage akzeptiert. Du hast natürlich recht, dass §32,6 das nicht explizit hergeben. Allerdings steht da was von "beabsichtigt", d.h. ich bekomme den EFWP nur ausgestellt, wenn ich beabsichtige in EU-Mitgliedsstaaten Waffen mitzunehmen. Solange ich keine konkrete Absicht (Einladung zum Wettkampf oder Jagdreise) habe, könne man diese Absicht natürlich in Frage stellen. Auch wenn man "nur" ins außereuropäische Ausland möchte und denkt, der (englischsprachige) EFWP könnte dabei helfen, die Waffen dorthin leichter mitnehmen zu können, kann der EFWP eigentlich verweigert werden, wenn man dem Gesetzestext hochexakt folgt. Oder sehe ich das mit dem "Absichtserfordernis = Bedürfniserfordernis" falsch? -
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Schwarzwälder antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Bei wem klappt eigentlich der heutige 35% Deal (auf das kurze Harris Zweibein etc.) ? Beim mir kommt immer das: -
Seeschiffbewachung: mögliche Waffen dafür und Anträge
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Da hast Du sicher recht. -
Wer in D zur gewerblichen Seeschiffbewachung zugelassen werden will, kann hier Anträge und Infos finden: Bewachungsantrag Infos der BAFA Interessant: Die BAFA schreibt nur: D.h. verbotene Waffen (alte Vollautomaten wie das Sturmgewehr 44 oder auch neue Reihenfeuerpistolen wie die Glock 18) wären prinzipiell erlaubt?! An anderer Stelle wird aber auf die EU-Verordnung Nr. 258/2012 verwiesen, wonach nur die dort in Anlage I aufgeführten Waffen gehen (im Prinzip nur halbautomatische Waffen). http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:094:0001:0015:DE:PDF Bundesweit gibt es eine Sonderzuständigkeit der Waffenbehörde Hamburg. Auch die Bundespolizei wird eingeschaltet. Erleichternd für die regelmäßig wiederkehrende Ein- und Ausfuhr der Waffen kann eine Sammelgenehmigung beantragt werden. Damit kann dann Muni + Waffen ständig ein- und ausgeführt werden: Sammelantrag
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Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich habe mich vorerst beschränkt und nicht alle Waffen auf den EFWP eintragen lassen, weil sonst tatsächlich 500 EUR "gedroht" hätten. Zudem muss man nach wie vor für jede einzutragende Waffe ein Bedürfnis im Ausland vorlegen. Also: Einladung zu einem internat. Wettkampf oder ausländischer Jagdschein/Jagderlaubnis etc. -
Also früher gab es über die BAFA die Möglichkeit der "wiederholten Ein- und Ausfuhr" für die Dauer von (zunächst) 2 Jahren. Dies gab es bezüglich Nicht-EU-Ländern wie Norwegen und habe ich auch so beantragt. Damit kannst Du die Waffen dann mal in dem einen und mal in dem anderen Land sportlich oder jagdlich einsetzen und damit die Voraussetzungen für die Erfüllung der Besitzerlaubnisbedingungen schaffen. Ob es diese Möglichkeit der "wiederholten Ein- und Ausfuhr" auch für EU-Länder gibt, weiß ich jetzt nicht. Eine permanente Ausfuhr hingegen, wie es Dir die deutsche Behörde vorgeschlagen hat/nahegelegt hat, würde dann wohl mit dem Aufrechterhalten der Besitzerlaubnis (dt. WBK) nicht mehr vereinbar sein.
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So ein Konzept "Privater Schiessstand" geht heutzutage doch eigentlich nur noch auf, wenn: a) Ein Büchsenmacher (besser noch: kl. Hersteller u./o. Importeur)/Waffenhandel/Munitionshandel mit angeschlossen ist; b) mind. eine Jagdschule und sonstige Kursveranstalter (Waffensachkunde, Lehrgänge) fest angebunden/mit geführt werden c) Behörden feste Mietpartner werden d) last not least ein Schützenverein mit unentgeltlich tätigen Schiessleitern Teile mietet und für den kostengünstigen Betrieb mitsorgt Und gerade wenn da ein Jäger nur 250m entfernt wohnt und das Projekt mehrere Jahre durch Klagen blockiert: Man sollte von Anfang an für ein gutes Schalldämmungskonzept sorgen. Da ist heute viel mehr möglich. https://www.waffenrechtslupe.de/immissionsschutz-und-der-schiessstandbau-7141 Vereinfacht gesagt: Kaliber und Schusszahl definieren den Beurteilungspegel, nicht die Öffnungszeiten. Und der Jäger wusste natürlich ganz genau, was da auf ihn zukommt. Insofern sollte man beim Lärmschutz eben nicht "gerade so" unter den Grenzwerten des BIMSchG bleiben, sondern baulich eher üppig einplanen und das auch der Nachbarschaft gut kommunizieren. Möglichkeiten gibt es genug, siehe hier vom DSB: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Umweltrecht/Nr._5-Jean_Marc_Wunderli.pdf
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Wieso sollst Du nicht für ein und dieselbe Waffe in 2 europ. Ländern Besitzerlaubnisse haben dürfen? Ich hatte auch mehrere Kurz- und Langwaffen auf deutscher WBK, die gleichzeitig in einer norweg. våpenkort eingetragen waren. Das geht! Was nicht geht, ist dann noch von beiden Ländern den EFWP für ein und dieselbe Waffe zu bekommen. Da machen die Behörden dann nicht mehr mit. Um neben der våpenkort für die selbe Waffe auch noch einen norweg. EFWP bekommen zu können, dafür hätte ich den deutschen EFWP abgeben müssen. Der wäre dann von der norweg. Behörde eingezogen und an die deutsche Stelle zurückgeschickt worden. So wurde mir das damals erklärt.
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US Waffenrecht soll verschärft werden
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wenn auch Herstellung und Export von den neuen "Feinstein" Verboten erfasst würden, wird es bestimmte US Produkte auch bei uns einfach nicht mehr geben. Was genau ist da unlogisch? Ob die US Verbotsvorlage darüberhinaus dann irgendwann von der EU aufgenommen werden wird, ist eine weitere Frage. Teile bzw. Ideen aus dem alten US assault weapon ban wie z.B. Die kommende Magazingrößenbegrenzung hat die EU Gesetzgebung ja auch aufgegriffen... -
US Waffenrecht soll verschärft werden
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Nun, schiiter, dass Du den englischen Gesetzesentwurf noch nicht so recht begriffen hast, wissen wir jetzt. Statt blubb blubb mal ein paar Fakten: Die allermeisten Republikaner einschl. Donald Trump wollen ein Verbot der Bump fire Schäfte, selbst die NRA sieht das öffentlich ein. Besonders eilfertig scheint Paul Ryan dazu zu sein, der republikanische Sprecher. Der obige Gesetzesvorschlag wurde von Feinstein mitformuliert, d.h. die bösartige Formulierung ist Absicht. Der Gesetzesvorschlag wird von Abgeordneten beider Parteien in beiden Häusern unterstützt. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass US-Gesetzgebung uns schadet. Wer vor 15 Jahren noch vieles aus den USA billig importieren konnte, guckt heute dank ITAR in die Röhre. Grund genug, das Bump fire Gesetzgebungsverfahren auch in D genau zu beobachten... -
US Waffenrecht soll verschärft werden
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hier kann jeder den Auszug des Gesetzesvorschlag lesen: "It shall be unlawful for any person — in or affecting interstate or foreign commerce, to manufacture, possess, or transfer any part or combination of parts that is designed and functions to increase the rate of fire of a semiautomatic rifle but does not convert the semiautomatic rifle into a machinegun," according to the bill. zitiert aus meinem o.g.Link. -
US Waffenrecht soll verschärft werden
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wer Englisch lesen kann, ist bei dem Link klar im Vorteil. Da werden alle Zubehörteile verboten, die einen Halbautomaten schneller feuern lassen, ohne ihn in eine vollautomatische Waffe zu verwandeln. Und jetzt kommt der entscheidende Begriff: Auch der "foreign commerce" mit diesem Zubehör soll verboten werden. Die NRA interpretiert den Text so, dass eben auch Abzüge (Wenn man statt einem 3,5 kg Abzugsgewicht nur noch 1000 Gramm Abzugswiderstand überwinden muss, dann kann man natürlich leichter Doubletten schießen bzw. seine Feuerrate erhöhen)oder z.B. leichte Tuningverschlüsse darunter fallen. Und wenn eben jedweder Handel inkl.Ausland damit verboten werden wird, dann betrifft das auch uns. Schnell noch ein paar Geissele bunkern! -
http://www.foxnews.com/politics/2017/10/12/nra-balks-at-bipartisan-plans-to-ban-bump-stock-devices.html Diesmal sind sich Republikaner und Demokraten einig: Die Bump fire Schäfte müssen weg. Nur leider hat man das Verbot fieserweise etwas unscharf formuliert. ALLES, was irgendwie zu einer schnelleren Feuerrate beitragen könnte im Vergleich zum Originalzustand der Waffe, soll verboten werden. Da könnten jetzt natürlich auch Tuningabzüge drunterfallen! Dann gäbe es die Geissele Abzüge womöglich bald auch bei uns nicht mehr...
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Das HANDELSBLATT verbreitet fragwürdige Zahlen zum Waffenbesitz
Schwarzwälder antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Gut, Japan ist ein homogenes Land, keine Rassenkonflikte oder interkulturellen Spannungen, Insellage... Die Selbstmordrate ist dort aber sehr hoch je 100.000 Einwohner: Japan 15,4 - USA 12,6 - Deutschland 9,1. Mit all den extremen Waffenverboten ist es also nicht gelungen, bei den Selbstmordraten runter zu kommen. Ein "sicheres" Land und damit Vorbildfunktion hat dieses Land mit seinen Waffengesetzen damit nicht, wenn der ausgeübte soziale Druck derart hoch ist, dass fast doppelt soviele Menschen als bei uns alljährlich in den Selbstmord getrieben werden...- 15 Antworten
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BKA Feststellungsbescheid - Definition der "Modifikation"
Schwarzwälder antwortete auf Famas's Thema in Waffenrecht
Meine pragmatische Herangehensweise: Ich würde zunächst möglichst nur Halbautomaten kaufen, die vom Hersteller/Importeur/Händler einen vollwertigen BKA-Bescheid mitbringen. Ein vollwertiger BKA-Bescheid schafft Rechtssicherheit, dass der Halbautomat: keine Kriegswaffe ist; keine verbotene Waffe (z.B. (zu) leicht auf vollautomatisch umbaubar); nicht vom sportlichen Schiessen wegen Anscheinsmerkmalen ausgeschlossen ist Allenfalls bei Flinten und KK-Waffen kann man evtl auf den Bescheid verzichten, da KK und Flinten im Normalfall keine Kriegswaffen sind. Hat man diesen BKA-Bescheid und eine Waffe, deren Hülsenlänge >40mm und deren Lauflänge > 420mm und deren Bauweise kein Bullpup entspricht, dann hat man weitgehend gewonnen. Der "Anschein" spielt dann keine Rolle und man kann dann z.B. einen anderen Schaft anbringen, ohne dass man deshalb die schiesssportliche Zulassung für seine Waffe verliert. Hat man hingegen einen Halbautomat mit zu kurzer Hülse (9mm, KK etc.) und/oder zu kurzer Lauflänge und/oder Bullpup-Bauweise, dann sollte man sich das Urteil des Hessischen VGH anschauen. Dort werden die §37 WaffG alt Anscheinskriterien etwas modifiziert in derzeit praktisch geltender Form aufgelistet: https://openjur.de/u/436979.html Mündungsaufsätze (Bremsen/Comp, MFD etc.) Kühlrippen (dazu können auch Quadrail-Schäfte gehören - siehe div. Einstufungen der SIG 522 Varianten) Aufstützvorrichtungen (Zweibeine, Monopods usw.) Klappschäfte oder Schubschäfte freistehender Pistolengriff Traggriff(Visierungen) bei AR15-Varianten lange Magazinkörper (über den Griff hinaus nach unten ragend) Trommelmagazine Wenn man seinen KK/9mm-HA mit einem (oder mehreren) der vorgenannten Merkmale aufrüsten will, wird es also kritisch: Auf das Gesamterscheinungsbild kommt es an. Es dürfen ein oder mehrere Merkmale durchaus vorhanden sein, wenn sie nicht derart "prägend" sind, dass im Gesamterscheinungsbild dann eine zu starke Ähnlichkeit zu einer vollautomatischen Kriegswaffe entsteht. Eine Ruger 10/22 mit Buntholzdaumenlochschaft wird daher auch mit montiertem Zweibein optisch kaum zur Kriegswaffe mutieren, bei einer Hera 9er kann das schon anders sein. Letztlich kann man sich überlegen, ob man bei Hinzufügen eines Anscheinsmerkmals ggf. auf ein anderes verzichtet - z.B. ein Zweibein ranmacht und zugleich einen Daumenlochschaft montiert. Oder man nimmt ein besonders "sportlich" daherkommendes Zweibein wie das Dolphin Trakker F-Class o.dgl. Die Endkonfiguration kann man dann per Antrag dem BKA vorlegen. I.d.R. sind dazu Fotos ausreichend. Eine Optik muss nicht montiert sein - welches Zielfernrohr/Red Dot oder Kimme&Korn (solange keine Traggriffvisierung vorliegt) ist für die Anscheinsbeurteilung idR unerheblich. Die Beurteilung, ob die jeweilige Konfiguration vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist, kostet 50 EUR. Mit einem solchen Bescheid kann man dann beruhigt zum Wettkampf fahren und auch die Aufsichten - die Rechtsunsicherheiten verständlicherweise ungern mit auf ihre Kappe nehmen wollen - sind dann ebenfalls zufrieden. -
Zehntausende Amerikaner fanden die Idee, auf den Hurricane Irma mit ihren Waffen zu schiessen, dass er weggeht, so toll, dass sich der Sheriff von Pasco County in Florida genötigt sah, eine Twittermeldung abzugeben, dass man bitte NICHT auf den Hurricane schiessen solle, weil dieser damit nicht weggehe und die Kugeln vielmehr - an einem Schaubild schön ersichtlich - wieder zurückkommen. Das Ganze wird aktuell auf einer großen Nachrichtenseite der USA (Foxnews) berichtet: https://pbs.twimg.com/card_img/906335738450423808/kMsoq_Al?format=jpg&name=600x314 http://insider.foxnews.com/2017/09/10/florida-sheriff-warns-54000-people-not-shoot-hurricane-irma