Proud NRA Member
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
30.012 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Proud NRA Member
-
Die Namen, die aus dem Englischen übertragene Bücher und Filme im Deutschen bekommen.....im Original heißt das simpel "Who moved my cheese?" (Ähnlich der subjektive Wichtigkeitsgewinn des Lesers, wenn aus der amerikanischen "Harvard Business Review" in der deutschen Lizenzvariante der "Harvard Business Manager" wird, usw.)
-
Die Kanonen mit den höchsten Mündungsgeschwindigkeiten überhaupt sind Einzellader-"Luft"-"gewehre"... Vermutlich als wissenschaftliche Geräte auch nicht dem WaffG unterliegend. Allerdings erfolgt die Kompression des Treibgases dann noch wieder durch eine Treibladung, die allerdings lediglich über einen Kolben das Treibgas komprimiert, und nicht auf das Geschoss direkt einwirkt. Fünf Kilometer pro Sekunde mit einem Geschoss von einem Kilogramm sind offenbar machbar, macht 12500000 J. Das rockt.
-
Also z.B. die Plastikholster von Safariland sind sowohl militärisch als auch bei der Polizei eingeführt als auch in wirklich missbräuchlichen zivilen Wettbewerben mit Gewichteschleppen und Schlammkriechen und Flusswaten in Verwendung. Machen die es wirklich alle falsch, dass da kein einziger mit Lederholster kommt? An einem Holster mit Verriegelung (wenig sinnvoll für IPSC, für Wettbewerbe mit mehr Bewegung und weniger Pistolenschießen schon, für ernsten Einsatz eh) kannst Du heutezutage den Waffenträger am Griff seiner Waffe hochlupfen. Habe ich für zahlreiche Waffen, läuft einwandfrei. Es kann sich empfehlen, Holster und Aufhängung getrennt zu betrachten und zu kaufen und dann entsprechend zu kombinieren. Für USPSA habe ich Comp-Tac International am BOSS Holster Hanger. Für 3-Gun oder 3-Gun-ähnliche Wettbewerbe mit mehr Bewegung nehme ich Safariland mit verriegelndem Holster und modularem Gürtel.
-
TV Tip: Heute 21.15, NDR 3: Verschwundene Waffen und das Fehlverhalten der Behörde
Proud NRA Member antwortete auf Olt d.R.'s Thema in Allgemein
Warum soll drastisches, aber auch zumindest in Teilen offensichtlich vollkommen sachfremdes Vorgehen der Behörde anzeigen, dass ein Bürger etwas falsch gemacht hat? -
Es ist natürlich zu hoffen, dass den Käufern klar ist, dass selbst wenn die rechtlichen Argumenten dafür gar nicht schlecht sein müssen, ein etwas rechthaberischer Richter der ersten Instanz das nicht unbedingt so sehen muss und ihn ein Rechtsgutachten nur wenig interessiert, egal wie teuer es war. Von der Systematik des WaffG her scheint es jedenfalls darauf abzuzielen, dass man eine (offenbar auch nach Deiner Ansicht jedenfalls außerhalb eines Schießstands) erlaubnispflichtige Waffe aus der Erlaubnispflicht herausbekommt, in dem man sie auf dem Schießstand zerlegt oder umbaut. Jeder Erwachsene ist für seine Handeln selbst verantwortlich, aber für einen vielleicht intellektuell oder der Sachkenntnis nach etwas langsameren Käufer, wäre es sich ärgerlich, wenn er so ein Video gesehen und dann gekauft hätte, und dann das Prozedere von Hausdurchsuchung bis Strafprozess an der Backe hätte, mit allen Folgen, die das selbst dann haben kann, wenn man vollumfänglich oder wegen Verbotsirrtums freigesprochen wird. Als Geschäftsmann muss man das für sich wissen. Nebenbei: Als Jugend-Forscht-Teilnehmer mit 8, vielfachem Patentinhaber, und Selberbastler von allem an Waffen, Funktechnik, usw., dreht sich mir schon der Magen beim Begriff "illegale Bastelei" um. Um auch morgen noch das Land der Tüftler und Ingenieure zu sein, ist das gesellschaftliche Klima, das einen solchen Begriff erst produzieren kann, sicher wenig geeignet. Schon. Aber den Zusammenhang zwischen ernsthaftem Aktivismus und dem Büttel die lange Nase zeigen kann man so oder so sehen. Klar, nicht unwesentlich aus sich selbst so beschreibender "Spaßguerilla" hervorgegangene Strömungen haben politisch die Republik übernommen, wenn auch in einem eher miefigen Marsch durch die Institutionen. Aber zu einer ernsthaften intellektuellen Auseinandersetzung z.B. mit dem Thema, dass einerseits nahezu alle Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatlich organisiert waren, andererseits ein Recht auf persönlichen Waffenbesitz zur Verteidigung von Leben und Freiheit auch in Deutschland nicht ohne Tradition ist, dürfte so etwas eher selten führen. Auch klar, zu einer solchen Auseinandersetzung, wie zum Denken überhaupt, ist niemand verpflichtet, Spaß ist nicht verboten, Provokation auch nicht.
-
Ist wohl (im Gegensatz zu den 3D-druckenden Amis usw.) auch nicht politisch gemeint. Mir erscheint so etwas mehr wie die Gaspistolen-Szene oder in Japan die Airsoft-Szene: Man hat gerade keine politischen Ambitionen, will aber irgendetwas, das sich im Spiel so anfühlt als ob. In manchen Fällen eben mit dem Austesten an und für sich völlig harmloser Grenzverletzungen dem Büttel gegenüber. Daran ist an und für sich nichts Schlechtes, aber die Wahrscheinlichkeit, dass jemand über so etwas zu einem ernsthafteren Zugang kommt, scheint mit gering. Im Gegenteil: Das ist eher das Ventil, mit dem sich manche Leute leicht von sinnvolleren Ambitionen ablenken lassen.
-
Nach der ginge es ja noch irgendwie an. Der Gesetzgeber hat ja nichts dagegen, dass man die Waffe und den Exportsatz besitzt, und er hat nichts dagegen, dass man auf einem Stand vorübergehend eine stärkere hat. So gesehen sogar noch logisch. Schwieriger dürfte es bei der systematischen Auslegung mit einer Interpretation werden, die sich darauf beruft, dass eine Konfigurationsänderung der Waffe ein vorübergehender Erwerb sei, weil man ja die Absicht hat, diese Konfigurationsänderung wieder rückgängig zu machen. Das scheint mir sprachlogisch recht weit hergeholt. Würde man diese Interpretation konsequent umsetzen, dann würden vermutlich aus vielen normalen Konfigurationsänderungen anzeigepflichtige Erwerbe, usw. Am ärgerlichsten dürfte aber eine unter diesem Namen nicht gelehrte, aber trotzdem angewandte Auslegungsmethode sein, die böswillige Auslegung. Der Amtsschimmel ist in aller Regel humorlos und wird böse wenn man ihn verarscht. Wenn man mit der Verarsche in gewissem Maße Recht hat, dann wird er nicht weniger, sondern noch mehr böse. Und wofür? Die Amis, die z.B. in völlig unpraktische, aber theoretisch interessante 3D-gedruckte Waffen machen, verfolgen damit oft eine völlig ernstgemeinte Aussage über den Zusammenhang zwischen dem Recht auf Redefreiheit und dem Recht auf Waffenbesitz. Die Verteidigung des Umfangs dieser Grundrechte kann einem rationalen Menschen wichtig genug sein, um dafür schlimmstenfalls Knast zu riskieren. Aber so ein Ansatz ist bei dieser Luftpuster-Argumentation ja gar nicht erkennbar. Es geht um den Betrieb eines Spielzeugs und das Vorführen des (in der Tat doofen) Gesetzgebers und Amtsschimmels. Wer wollte bei rationaler Betrachtung seiner Interessen dafür ein Jahr Zeit, Geld und Nerven riskieren, selbst wenn alles gutgeht und er damit durchkommt? Wenn man sein Luftgewehr mal mit etwas mehr Puste ausprobieren will, dann wird man das mit dem geringsten Risiko dann manchen, wenn man es unbeobachtet tut, nicht wenn man sich eine etwas verquere Rechtstheorie überlegt und dann auf dem Stand aufschlägt.
-
Auch aus einer anderen Sicht ist das interessant: Wenn der nach eigener Aussage marxistische, leninistische, stalinistische, trotzkistische, maoistische, postmaoistische etc. Linksextremismus nicht "das System stürzen" will, was sagt das über "das System" der Frau Faeser aus? Mal abgesehen davon, dass Verunglimpfung der FDGO als "System" eigentlich auch als Nazisprech etwas in Verruf ist.
-
Ich für meinen Teil bin aber nicht radikaler Demokratie verpflichtet, sondern der FDGO. Die nennt das Freiheitlich und die Demokratie zusammen, wissen, dass die in einem Spannungsverhältnis stehen und sich gegenseitig einschränken. Das ist, genauso wie die Hemmung durch die (in Deutschland nicht sehr ausgeprägte) Gewaltenteilung, Absicht.
-
Blick über die Grenze: Waffenlobby und Waffenrecht im Ausland
Proud NRA Member antwortete auf Elo's Thema in Waffenlobby
Vielleicht schon. Schwarze Waffen sind oftmals preisgünstiger als solche mit Papieren. Wenn man also eine Kanone mit unguter Geschichte dem Hochofen zuführen kann und dafür eine neue bezahlt bekommt, das ist doch ein Angebot... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Proud NRA Member antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Man lebt aber auch in Klischees, oder? Natürlich ist Bild Boulevard, behauptet auch nicht das Gegenteil. Man braucht wohl keinen Doktortitel, um erkennen zu können, dass eine Zeitung, die bis vor nicht allzulanger Zeit mit nackten Titten als Verkaufsargument warb, vom Anspruch her nicht als Äquivalent von Wall St Journal oder Economist behandelt werden will. Andererseits ist aber auch wahr, dass der Hass, den speziell diese Zeitung auf sich gezogen hat, nicht unwesentlich damit zu tun hat, dass sie als eine der wenigen von Anbeginn keine Berührungsängste mit Israel hatte und den Antisemitismus der besseren Kreise, egal ob Altnazi oder Neulinke, nicht geteilt hat. -
Könnte man sich drüber streiten und ist auch belanglos. Natürlich werde ich keinen harmlosen orientierungslosen Besoffenen erschießen, wenn ich die Situation als solcher erkenne. Auch nicht ,wenn er meine Veranda demoliert hat, wie das der Fall war. Das Problem ist aber, dass ich, wenn der in mein Haus einzudringen versucht, wirklich beim besten Willen nicht erkennen kann, ob das ein übermäßig Betrunkener ist, oder fünf Gewaltgeile. Im konkreten Fall hatte er Glück, dass er auf Anschreien und Stoßen zurückgewichen oder vielmehr -gefallen ist. Die Kanone war zu keinem Zeitpunkt für einen Außenstehenden auch nur sichtbar.
-
Der Studentenverbindung bei meinem Haus habe ich nach einem Vorfall erklärt, dass ich mich im Gegensatz zu den Nachbarn noch niemals bei der Polizei oder bei ihnen über Musik usw. beschwert hätte, dass ich aber wenn des Nacht ein Betrunkener von außen mit Gewalt in mein Haus reinwill, ich nicht erkennen könne, dass es ein betrunkener Studi sei, auch nicht, ob er alleine ist oder fünf Mann hinter sich hat.
-
Aber der vom Europäischen Gerichtshof festgestellte Anspruch kann sich kaum gegen einen privaten Verleger richten. Es ist ja eine Sache, teilweise oder ganz die Urheberrechte zu verlieren, aber daraus kann man doch keinen Anspruch konstruieren, dass eine private Partei daraus noch verpflichtet wäre, sicher ihrerseits um die Bereitstellung von Gratisexemplaren zu kümmern. Heute ist Derby-Tag. Kann ja sein, dass mein Spezialrezept für Benedictine (mit einigen Sonderzutaten, Mozzarella statt Fabrikfrischkäse, und grün ohne die im traditionellen Rezept verwendete Lebensmittelfarbe) anderen Leuten nicht verwehren darf, so gut ist es. Aber daraus eine Verpflichtung zu folgern, ich müsste allen, die das wollen, auf meine Kosten Benedictine-Sandwiches servieren, das wäre etwas viel verlangt.
-
Wieso soll der Verlag dafür zuständig sein? Ist doch der Gesetzgeber, der die Norm referenziert hat. Logisch stimmiger wäre es, der Waffenbehörde zu sagen, Du würdest Dich gerne um eine normgerechte Aufbewahrung kümmern, nachdem sie Dir ein Exemplar der Norm schicken. Für eine Vorschrift, die Du nicht lesen darfst/sollst/kannst, kannst Du leider nicht einstehen.
-
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
Proud NRA Member antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Sind sie denn mit den offenen Strafverfahren in Waffensachen derzeit Waffenbesitzende (da ja beim Partizip Präsens gerade gesagt wird, dann man das jetzt, in diesem Augenblick tut oder ist)? Es gäbe natürlich auch noch die Möglichkeit des Partizip Perfekt, also "Waffenbesessene"... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Proud NRA Member antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wobei der Umfang dieser Pflichten so eine Sache ist und Anlass zu Fangfragen weit über die Verwahrung des Schlüssels zum Tresor, in dem der Schlüssel zum Tresor, in dem der Schlüssel zum Tresor aufbewahrt wird. Fragt der Amtsschimmel, wenn von ein paar Sportwaffen wirklich so eine Gefahr für die Rechtsordnung oder gar die Bundesrepublik ausgeht, den Karteninhaber: "Würden Sie bei einem Überfall den Schlüssel herausgeben oder in nötigenfalls auch mit Gewalt, bis hin zur tödlichen, verteidigen?" Catch 22.... -
Messerverbote in Österreich
Proud NRA Member antwortete auf Switchblade's Thema in Kaffeehaus Österreich
Also der Verzehr von Speisen mit Messer und Gabel soll auch innerhalb des Ortsgebiets legal bleiben? Mei, sind die großzügig! Aber was ist mit dem Problem der Schein-Esser? Muss man mindestens mit einem gewissen Tempo verzehren? Und darf man nur noch auf direktem Weg von zuhause z.B. zum Grillplatz, oder darf man vorher auch wandern? Oder gälte dieses Wandern auch als Transport wenn es keineswegs ein rationeller Weg von A nach B ist? Aber andererseits soll's dann doch wieder erlaubt sein, wo sich viele Leute drängeln... Wie man sich das wohl vorstellen muss? Jemand verzehrt z.B. Apfelschnitze, die frisch geschnitten aussehen? Könnte natürlich auch sein, dass er sie zuhause geschnitten und mit Ascorbinsäure vor dem Braunwerden geschützt hat. -
Im Rahmen einer Ausarbeitung mit Quellenangabe zitieren darfst Du es aber schon. Eine fixe Grenze, wieviel Du zitieren darfst, gibt es dabei nicht, sondern es findet eine Interessenabwägung statt. Je mehr Du Dich mit dem zitierten Werk auseinandersetzt, anstatt es nur zu zitieren, desto umfangreichere Zitate sind zu diesem Zweck normal auch okay. Es gibt übrigens auch eine besondere Schranke des Urheberrechts zur Verwendung vor Gerichten oder Behörden -- dafür kann also eine Kopie auch dann zulässig sein, wenn sie es sonst nicht wäre. Noch lustiger sind dann die Ausnahmen vom Urheberrecht bei Kopien für den Privatgebrauch. Da ist einiges erlaubt, allerdings nicht, sich gleich ganze Bücher so zu ziehen, Teile davon aber schon. Davon gibt's dann wieder eine Ausnahme, denn wenn man es handschriftlich tut, dann ist es auch für das ganze Werk wieder erlaubt. So oder so (und ohne Rechtsberatung zu geben, versteht sich): Wenn Du für die ja durchaus erhebliche Frage, ob eine bestimmte Klasse von Tresoren für Sportschützen zulässig sei, einige Sätze aus einer Norm zitierst und das im Zusammenhang mit einer Erörterung eben diese Frage tust, dann bist wohl auf der ziemlich sicheren Seite.
-
Oder grundsätzlicher, dass da die Antwort auf die gestellte Frage gar nicht drinsteht. Im konkreten Fall soll ein Schrank für die Anforderungen des WaffG ja eine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle haben, eben über Grad 0. Selbst wenn in der Norm Stand des Herstellungsjahrs drinstünde, dass VdS N voraussetzt, dass 1143-1 Grad 0 eingehalten wird, und selbst wenn der Tresor einwandfrei dieser Norm entspricht, dann bringt einem das ja immer noch keine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle oder einen Nachweis über diese ein.
-
Ein Widerstandsgrad N wird wohl vom VdS benutzt. Das WaffG bezieht sich aber auf EN 1143-1. Damit wäre dann wohl zu eruieren, ob eine Zertifizierung nach VdS im Jahr 2002 zwingend mit einer bestimmten Einstufung nach 1143-1 einherging. Kann Dir vielleicht der VdS über die "Anerkennungsnummer" helfen? Die macht ja eigentlich nur einen Sinn, wenn sie zu Angaben bezüglich Hersteller und Zertifizierung führt.
-
Hessischer Innenminister (CDU) will Waffenrecht verschärfen
Proud NRA Member antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Waffenlobby
Es soll tatsächlich die Anzahl der in Deutschland verkauften Baseballschläger in einem krassen Missverhältnis zur Anzahl der verkauften Baseballhandschuhe und -helme stehen. Eigentlich sind diese Handschuhe ja eine Wissenschaft für sich, mit verschiedenen Formen für verschiedenen Spielpositionen usw. Einen Schläger kann man sich ausleihen, Stollenschuhe aus anderen Sportarten improvisieren, aber passende Handschuhe und Helme für die entsprechenden Spielpositionen sind ziemlich unverzichtbar. Oder man spielt eben, mit weniger Aufwand, Brennball. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das ist sogar unvermeidlich. Die meisten Abgeordneten, genauso wie die meisten Forenteilnehmer hier, sind wohl auch keine Experten zum Gegenstand des Gesetzes zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas. Eine mögliche Antwort auf dieses Problem wäre, dass man eben nicht alles im Detail zu regulieren braucht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Fragst Du Google, z.B. hier bei der Süddeutschen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit scheint mit fragwürdig. Es ist ja wohl kaum so, dass zur Aufklärung des Diebstahls höchst sensible Einsatztaktiken offenbart werden müssten. Dass der Diebstahl nicht akzeptabel ist, ist wohl auch klar. Andererseits ist es bei mir auch so, dass die eine oder andere Polizeidienststelle ihre Leute mit dienstlichem Zeug an Wettbewerben teilnehmen lässt und sich freut, dass überhaupt jemand übt. -
Blick über die Grenze: Waffenlobby und Waffenrecht im Ausland
Proud NRA Member antwortete auf Elo's Thema in Waffenlobby
Nix das erste seiner Art. Gibt's schon ewig. Zum großen Teil kommt da wohl absoluter Schrott, schussfähig oder auch nicht, rein, vielleicht hier und da auch ganz frech eine heiße Kanone aus einer Gang. Mich juckt es immer ein wenig in den Fingern, da die bekannte Konstruktion aus zwei Wasserrohren und einer Endkappe in zwanzigfacher Ausführung abzugeben. Allerdings haben Waffengrapscher ja überhaupt keinen Sinn für Humor, und ich traue dem Versprechen, von Strafverfolgung abzusehen, nicht so recht, ob es auch gilt, wenn man die Typen offensichtlich verar***t. Herstellung und Besitz dieser Wasserrohrflinte sind zwar nicht verboten, die Herstellung mit der Absicht, sie an andere weiterzugeben, allerdings schon, jedenfalls ohne passende Herstellungslizenz.