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Proud NRA Member

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  1. Bei den Amerikanern jedenfalls ist es üblich, als Gesellschaftszweck für eine zu formende Personen- oder Kapitalgesellschaft anzugeben: "alle legalen Geschäfte". Dementsprechend, warum denn nicht "alle vom Bedürfnis umfassten Zwecke"?
  2. Was ist das fieseste marktgängige Randfeuerkaliber? 😄 .22 Win Mag?
  3. Justine Williams, 16, hat den neunten Platz in den USPSA-Meisterschaften in PCC belegt, mit knapp sechzehn, und da geht noch was. Demnächst: Athletische männliche Wettbewerbssportler in den Zwanzigern und vielleicht auch Soldaten im Kurs mit einer Dreizehnjährigen: "Schießen wie ein Mädchen".
  4. Es ist eine Randsportart, selbst bei den Amis, wo man deutlich photo- und telegenere Sachen machen kann, und auch wenn junge Damen oder athletische junge Herren gewinnen, die deutlich photo- und telegener sind als der deutsche Durchschnittsmeister. Das Interesse an verquasten verwaltungsrechtlichen Problemen dieses Sports dürfte ungefähr so groß sein, wie das an für Langstreckenkanuten schikanösen Regelungen im Binnenschiffahrtsrecht (keine Ahnung, ob es solche Probleme gibt, nur ein erdachtes Beispiel).
  5. Ein fairerer Vergleich wären vielleicht SAF oder GOA, oder auch, mit dem Lautstärkeregler etwas aufgedreht, JPFO. (Ich bin selbstredend bei allen.) Das sind relativ kleine Klitschen, mit Mitgliederzahlen von den Tausenden bis zu den Hunderttausenden, was im Vergleich zur Bevölkerung in Deutschland nochmal herunterzuskalieren wäre, und Budgets im Bereich von Hunderttausenden bis Millionen. Sie wirken aber!
  6. Wobei da allerdings ein großer Teil der Begrenzung wohl dem Gesetzgebungsprozess, immerhin mit gewählten Vertreten, zukommt, und nicht den Richtern. Art. 2 (1) GG ist ja für sich schon vieldeutig. Man könnte ihn im einen Extrem so lesen, dass bei jedem Gesetz den Gesetzgeber die Beweislast trifft, dass eine Freiheitseinschränkung notwendig ist. Andererseits könnte man auch die dööfste und kleinlichste Anordnung des gefrusteten Mitarbeiters des Ordnungsamts als Teil der "verfassungsmäßigen Ordnung" betrachten. In dem Fall würde der Artikel gar nichts bedeuten, jedenfalls nichts Einklagbares, außer dass rechtswidrige Akte des Staates rechtswidrig sind. Das Verfassungsgericht macht es dann in der Praxis so, dass es sich für keine dieser immerhin sprachlich logischen Auslegungen entscheidet, sondern die "Verhältnismäßigkeit" eines Eingriffs beurteilt, was böse Zungen natürlich als das Gutdünken der Richter lesen können. In der Praxis sieht's dementsprechend so aus, dass Klagen, die auf die allgemeine Handlungsfreiheit gestützt werden, mit der Radio-Eriwan-Antwort "Im Prinzip ja..." beschieden werden. Es gibt ein höchstrichterlich anerkanntes "Recht auf Rausch" genauso wie eines zum "Reiten im Walde" (zwei bekannte Entscheidungen). Allerdings darf der Gesetzgeber beide sehr weitgehend regulieren, ohne dass es dagegen eine rechtliche Handhabe gäbe, so dass man vor Gericht nicht mehr bekommt als einen Zettel, auf dem steht, dass z.B. das Verbot von Cannabis einen in der Tat in seiner Freiheit einschränkt. Das wusste man allerdings schon vorher, denn sonst hätte man ja nicht geklagt. Man dürfte sich also bekiffen wenn's nicht verboten wäre. Ich denke deshalb nicht, dass ein auf Art. 2 (GG) gestütztes Verfahren gegen das Magazinverbot Aussicht auf Erfolg hätte. Vielleicht ist das auch gut so, denn wenn die Richter jedes Gesetz darauf prüfen würden, ob es sinnvoll ist, dann hätten wir die nach Proporzverfahren bestellten und nicht abwählbaren Richter zum Gesetzgeber gemacht. Liberaler würde die Sache damit vermutlich nicht. Eher angreifbar scheint mir, dass mit der Stichtagsregelung zum Besitz eines Gegenstandes, den man normalerweise mehrfach besitzt und der normalerweise keine Seriennummern hat, die nötige Bestimmtheit unmöglich ist. Wenn ich zehn Magazine habe, fünf vor und fünf nach dem Stichtag gekauft, technisch gleich, alle ohne Herstellungsdatum oder mit Datum vor dem Stichtag, wie soll ich da wissen, welche fünf noch erlaubt sind? Es gab auch keine Verpflichtung, in Vorbereitung auf dieses Gesetz alle Magazine beim Kauf zu nummerieren. Wie soll ich auch nur wissen, dass ich beim Reinigen nicht einmal versehentlich die Teile vermischt habe? Damit ist unbestimmbar, welche Magazine angemeldet oder weggeschmissen werden sollen. Das könnte ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz sein.
  7. Er hat ja nicht gesagt, wo.
  8. Du verstehst das falsch. Export schwerer Waffen in Länder, bei denen Null Demokratie und Menschenrechte offensichtlich sind, Terrorismusunterstützung mindestens plausibel, und wo man nicht wissen kann, welcher Radikaliski da in zehn Jahren an der Macht ist, oder ob dieser Staat dann überhaupt noch einer sein wird, ist unser Beitrag zum Frieden. Wenn Otto Steuervieh, dessen größte aktenkundige Verfehlung einmal verbotenes Abbiegen vor fünfzehn Jahren ist, sich eine Sport-, Habenwill- oder auch Selbstschutzwaffe kaufen will, dann muss ihm das hingegen streng untersagt werden. Messt ihre moralischen Maßstäbe an ihrem Tun!
  9. Steigt das Bedürfnis wenn man glaubhaft machen kann, dass man besonders schlecht segelt? (Bei uns ist das übrigens überhaupt keine Waffe. Zahlen und mitnehmen. Feuerwerk innerhalb geschlossener Ortschaften ist allerdings sehr reglementiert.)
  10. Dakota Overland hat die Damenwertung der USPSA Multigun Nationals gewonnen, mit 16 Jahren! Diese hier: Wenn sie nicht ballert geht sie auf eine Schule mit Intensivprogramm in Fremdsprachen. Oh wären doch mein Alter und meine Zeiten die Hälfte dessen, was sie sind. Davon abgesehen: Was mit dem Sport passiert, wenn so jemand unter 18 gar nicht anfangen darf, ist klar. Dann hat man möglicherweise als Studi erstmal kein Geld, kein Auto, andere Dinge am Wochenende vor, usw. Wenn man als Erwachsener anfängt, sobald man wieder an einem Punkt mit mehr Zeit und Geld ist, macht's zwar immer noch Spaß (ich muss es wissen!), aber das ist so, als ob man im Fußball in Deutschland nur ab 18 anfangen dürfte und sich dann über die Ergebnisse in den Länderspielen wunderte.
  11. Ohne überhaupt die Regeln nachzusehen: In dem Land kriegt Du schonmal Besuch von der Polizei für die öffentlich geäußerte Ansicht, dass jemand, der ein X- und Y-Chromosom hat, mit einem Penis und zwei Hoden geboren ist und Bartwuchs hat, für Dich ein Mann sei. Die Antwort auf Deine Frage kann man sich damit wohl denken, wie auch @trecker ja schon gemutmaßt hat.
  12. Ein Waffenladen in meiner Nähe, der eine wunderbare Sammlung von exotischem Zeug hat, hatte bei meinem letzten Besuch eine RGA-86 im Regal:
  13. Wasser kommt auch von oben. Ein Gartenteich ist ja auch nicht mit dem Grundwasser verbunden. Hängt natürlich vom Boden ab. In Karstlandschaft sicher anders als in Sumpflandschaft.
  14. Vermeide die homöpathischen Patronen mit Globulifüllung...
  15. Je nach Gegebenheiten hast Du dann einen See...
  16. Dass man sich um den Endverbleib kümmern muss, ist dabei üblich. Du darfst auch nicht umgekehrt aus den USA deutschen "Sportlern" verkaufen, die dann umgehend an den IS weiterliefern.
  17. Der gibt Dir die Antwort auf Deine Frage, wer ein Problem verhindern oder lösen kann, schon seit einem Dreivierteljahrhundert. (Ursprünglich war der Spruch "Only You Can Prevent Forest Fires", aber Smokey ist so bekannt, dass man das nicht mehr ausbuchstabieren muss. Er steht öfter als lebensgroße Darstellung an Straßen, die in gefährdete Waldgebiete führen usw., oft kombiniert mit einem Schild für die derzeitige Warnstufe.)
  18. Dann frage Dich einmal, woran das liegen kann. Offenbar wird dabei ja auch tatsächlich etwas gefunden. Das müssen gar nicht unbedingt vollständig bewusste Vorgänge sein, aber offenbar haben die Cops ja den richtigen Riecher gehabt.
  19. Kennst Du Smokey Bear?
  20. Vermutlich schon. Die Mäuserevolver gab es ja schon vorher, und dann kam die Striker/Plastikkanonen-Revolution halt miniaturisiert etwas zeitverzögert gegenüber den vollen Größen. Mit der steigenden Beliebtheit des verdeckten Tragens hat Clinton wohl eher wenig zu tun.
  21. Auch kein Fehler, wenn man eine nicht-lächerliche Zahl Unterzeichner zusammenkriegt. Auch da: Das ist keine Transaktion, wo man ein sofortiges Ergebnis im Austausch für seinen Einsatz erwarten kann, aber der stete Tropfen hat durchaus eine Wirkung. Bei uns ist es zum Beispiel völlig üblich, dass wir uns (geht mittlerweile elektronisch) als "Zeugen", wie das hier heißt, der Ausschüsse zu Gesetzesvorlagen eintragen, auch wenn klar ist, dass die keine Chance haben. Es ist ein gutes Signal, wenn sich dabei jedesmal zeigt, dass die Anzahl, der Menschen, die sich hinreichend um ein liberales Waffenrecht kümmern, um sich diesen Aufwand zu machen, weit größer ist als die derer, die das Gegenteil wollen.
  22. Bei denen lag der Umstand, dass es vorher nicht ging, aber nicht an der Eigenverblödung.
  23. Es kann auch jeder, der mit der Sauberkeit einer Waffe ein Problem hat, sie putzen, gerne auch mit Alk ordentlich abwischen und hinterher nochmal mit einem leicht öligen Tuch drüber. Wer gerne ganz taktisch drauf sein will kann natürlich auch mit Handschuhen ballern. (Für Autoreparaturen usw. vermarktete funktionieren ganz OK wenn sie exakt passen.) Möglicherweise wird damit auch die Übertragung einer Darmerkrankung o.Ä. verhindert. Man weiß ja nie, was die Leute im Häuschen machen und waschen. Bezüglich der 'Rona dürfte der Effekt gleich Null sein.
  24. Ich denke, es ist eine falsche Erwartung, politisches Engagement als Transaktion zu betrachten, bei der man einmal den Wert von zwei Schachteln Munition abdrückt und dafür dann eine Gesetzesänderung erwartet. So betrachtet wären die Erfolgsaussichten natürlich gering. Selbst die Amis mussten jahrzehntelang bohren, bis z.B. in den den meisten Staaten Waffenscheine als Recht für alle statt als Privileg für Wahlkampfspender und Bonzen gekommen sind, und die haben Waffenbesitz in der Verfassung geschützt. In den fünfzig Jahren, in denen (bei gar nicht so unähnlicher rechtlicher Ausgangslage) die Amis Dinge zum Guten verändert haben, haben die Deutschen sich das Gehirn waschen lassen bis zu dem Punkt, wo die Karteninhaber auf ihr Privileg stolz sind und die Nichtkarteninhaber selbst dann nur mit Ekel von Waffen sprechen, wenn ein Schmetterlingsmesser und ein nicht angemeldeter alter Repetierer unter ihrem eigenen Bett liegen. Das kriegt man nicht auf einmal umgedreht, sondern da kann nur steter Tropfen den Stein höhlen. Das funktioniert aber nicht, wenn man die ersten Tropfen schon wegen Aussichtslosigkeit für Wasserverschwendung hält.
  25. Wobei Ihr Euch ja andererseits wegen Schengen und des damit verbundenen freien Verkehrs von Personen und Waren die Gesetze diktieren lasst. Irgendwie schon lustig, wie das Argument mit den vier Freiheiten bevorzugt dann zum Tragen kommt, wenn's gegen den Bürger geht...
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