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  1. USPSA Carry Optics braucht nicht so leicht zu sein - 1672 Gramm mit Optik und Magazin. Das Magazin darf inzwischen voll sein nachdem anfänglich eine Begrenzung auf die zehn Schuss, die auch Production in USPSA hat, vorhanden war, aber allgemein als nervend empfunden wurde. Die Magazine dürfen 141.25 mm lang sein. Einen wirklich eindeutigen Vorteil durch besonders schwere Waffen gibt es eher nicht, jedenfalls wenn man nicht eh schon im oberen Segment ist, wo man eh eine spezialisierte Waffe für eine Disziplin hat. Eine P320 in der beschwerten Variante, eine Walther Steel Frame, oder eine CZ ist keine doofe Idee, aber wenn es nichts wird, dann liegt das nicht daran, dass man eine Glock hat.
  2. Um einmal weiter im Sinne der Forenkultur Dich ernstzunehmen und in der Hoffnung, dass das eine nicht so gemeinte Entgleisung war (und der Adressat auf eine durchaus verständliche Anzeige verzichten möge): Praktisch alle derartigen Morde mit Feuerwaffen überhaupt, insbesondere aber mit Langwaffen und insbesondere in der deutschen Geschichte, waren staatliche oder staatlich organisierte Veranstaltungen. Sollte irgendjemand und seine Familie mit einer Langwaffe, ob - um das Unsinnswort weiter zu verwenden- im "Sturmstil" oder nicht, abgemetzelt werden, dann ist sehr wahrscheinlich, dass der Täter Uniform trägt oder jedenfalls einen Dienstausweis besitzt. Alleine in meiner Biographie finden sich Dinge, für die man von 1933 bis 1989 jedenfalls in Teilen Deutschlands genau damit rechnen konnte. Einmal abgesehen davon, dass die "Sturmstilwaffen" in der Tat extrem vergnügliche Spiel- und Spaßgeräte sind, ergibt sich daraus doch eher die Frage, ob es weise ist, dass ausgerechnet die Bevölkerungsgruppe, die historisch praktisch alle Morde mit Langwaffen begangen hat, nämlich Leute in Uniform, ein Monopol darauf haben sollte. (Bevor ich falsch verstanden werde: Das heißt überhaupt nicht, dass ich Leute in Uniform prinzipiell für krimineller oder amoralischer hielte als andere Leute, aber mit einer etablierten Kommandohierarchie, der Peitsche der Bestrafung für Ungehorsam und dem Zuckerbrot von Fronturlaub und Auszeichnungen lassen sie sich ganz offensichtlich viel leichter zu Morden anstiften als einzelne Bürger, die nicht in eine solche Hierarchie eingebunden sind.) Um nur einmal das augenfälligste Beispiel aus der deutschen Geschichte zu nehmen: Im Geschichtsunterricht kommen erstaunlicherweise trotz aller auf das Thema Nazideutschland verwandten Zeit Details zum Holocaust erstaunlich wenig vor. Man denkt an Auschwitz und man denkt an Gaskammern. Das liegt aber daran, dass es bei Auschwitz wenigstens eine nennenswerte Zahl Überlebender gab, und ein Lager, das auch nach dem Krieg noch stand. Die deutschen Einsatzgruppen haben aber schon vorher ähnliche Opferzahlen erreicht, bei denen die Opfer erschossen wurden. Die Zahlen sind mangels Dokumentation nicht ganz klar, gehen aber wohl mindestens ins Siebenstellige. Dann nehmen wir einmal die amerikanischen Zahlen zu Tötungsdelikten mit Gewehren (also die Zahlen zu meinen Ungunsten aus einem Land, wo die Waffen viel leichter zu erwerben sind als in Deutschland, mit der Grenze zu Mexiko und ihren Problemen, nicht auf legal besessene Waffen beschränkt, und auch nicht auf "Sturmstil") - das sind so 300 im Jahr, wären in Deutschland also auf die Bevölkerung umgelegt rund 75. Selbst bei "amerikanischen Verhältnissen" bräuchten Zivilisten deutlich mehr als zehntausend (!!) Jahre, um auf ähnliche Anzahlen von Tötungsdelikten mit Gewehren zu kommen wie die Einsatzgruppen - im Wesentlichen Polizisten, die zu alt für die Front waren, usw. - in runden zwei Jahren. Damit ist die Frage doch eher, wie man es rechtfertigen kann, dass Zivilisten keine brauchbaren Langwaffen haben, nicht, wie man es rechtfertigen kann, dass sie welche haben. Noch mehr zuungunsten des "Gewaltmonopols" würden die Zahlen, würde man auch die Morde hineinrechnen, bei denen die Opfer mit Langwaffen zu einer anderen Tötungsart getrieben wurden - dazu sind die Nazi dann übergegangen, weil es den Mördern psychologisch zu viel wurde und auch die Beseitigung derartiger Zahlen von Leichen schwierig wurde. Für diese Morde gab es dann später für einige der Beteiligten Freiheitsstrafen im Bereich von einigen abgesessenen Jahren, was sich auf bestenfalls einige Stunden Haft pro Mord umrechnet. Das "Gewaltmonopol" sühnt also selbst nach Wiederherstellung des Rechtstaats solche Morde nicht, sondern verhöhnt eher noch die Opfer. Dieses Beispiel ist das augenfälligste aber keineswegs das einzige: Allein in der jüngsten europäischen Geschichte braucht man nur an die Mauer zu denken, oder daran, dass im ehemaligen Jugoslawien Gruppen, die ihre Waffen im Rahmen von "Friedensplänen" abgegeben hatten, dann erfuhren, dass es im Gegenzug dafür keineswegs einen Schutz vor Ausmordung gab sondern deren einseitige und nicht mehr auf Widerstand treffende Durchführung. Von den Vorgängen in Russland, China, Kambodscha usw. will ich gar nicht anfangen. Und da soll der brave Bürger, der ein Gewehr zum Spaß und/oder zum Heimschutz hat, das Problem sein?
  3. Aus eigener Sicht dauert der Fall da rein aber unendlich lange und mithin länger als die eigene Lebensdauer -- wenn einen der Gradient im Schwerefeld nicht vorher zerreißt, versteht sich. Insofern kann bei dieser Metapher die Party weitergehen.
  4. Darf ich mal ganz blöde und ketzerisch fragen: wozu? Ich bin der Letzte, der etwas dagegen hätte, dass sich jemand eine Waffe aus Spaß, aus Sammlerinteresse, aus spontaner Kauflaune, oder sonst aus irgendeinem guten oder schlechten Grund kauft. Ginge es nach mir, könnte sich das jeder unbescholtene Bürger original oder als Nachbau in Vollauto kaufen. Aber wenn man den Bedürfnisunsinn einmal akzeptiert: Will einem wirklich jemand erklären, dass eine Konstruktion, deren grundlegendes Konstruktionsprinzip schlichtweg nicht funktioniert, die sich im Zivilmarkt praktisch nicht verkauft hat, und im zweiten Weltkrieg aus der Not in Masse trotz veralteten Design der Verfügbarkeit wegen geordert wurde, der waidmännischen Jagdausübung oder der sportlichen Leistungssteigerung diene?
  5. Erster Beitrag? Troll oder lediglich in Unkenntnis? Ich will der Forenkultur wegen einmal annehmen, dass letzteres der Fall ist, und Dich aufklären: Sturmgewehre sind in Kanada eh schon verboten, und der Titel des Threads ist diesbezüglich eine Fehlübersetzung. Im englischen Original ist von "assault-style weapons" die Rede, was man mit "Sturmstilwaffen" übersetzen könnte, also Waffen, die nur an Sturmgewehre erinnern, aber keine sind. Sie haben auch kein "maximales Wundprofil", sondern die meisten der damit gemeinten Waffen verschießen im Gegenteil Patronen, welche die kleinsten überhaupt gängigen Gewehrpatronen sind (KK mal ausgenommen), und für die von Dir genannte Wildschweinjagd je nach Land entweder verboten oder in Verruf sind, weil sie nicht hinreichend wahrscheinlich hinreichend schnell töten. Es scheint mir auch die Annahme, dass Waffen, die sich zum Kampf gegen Menschen eignen, böse seien, mehr als fragwürdig. Dazu braucht man nur die Anzahl der von Menschen ermordeten unschuldigen Opfer mit der Anzahl der von anderen Spezies der Makrofauna getöteten Menschen der letzten hundert Jahre zu vergleichen.
  6. Du setzt voraus, dass diese Regeln von der blöden EU gegen das liebe Deutschland erlassen wurden. Ich denke, es ist eher realistisch, anzunehmen, dass sie von der deutschen Regierung bei der EU bestellt wurden. Gerade das in der EU mächtige Deutschland braucht sich um EU Regeln eigentlich keine Sorgen zu machen. Es bricht ja die wirklich für das gedeihliche Zusammenleben wichtigen Regeln wie den Stabilitätspakt (schon ganz zu Anfang, als bei den Italienern noch ein gewisses ernstes Bemühen erkennbar war) und die Regeln bezüglich Einwanderung vollkommen selbstverständlich und ohne direkte Konsequenzen.
  7. Schon. Aber von der normalen Regel im amerikanischen Recht, dass der Verlierer nicht für die Kosten des Gewinners aufzukommen braucht, gibt es eine Ausnahme bei böswillig eingereichten Prozessen. Eine Schadenersatzklage gegen einen Hersteller von Waffen, der die dann in den legalen Markt gebracht hat, ist durch ein Bundesgesetz ausgeschlossen, dem sogar Bernie Sanders damals zugestimmt hat. Dieses Bundesgesetz ist jedem nur entfernt qualifizierten Anwalt bekannt, und wenn nicht, dann erfährt er bei der ersten Reaktion auf eine Klage davon. Damit kommt man mit solchen Klagen leicht in den Bereich der Böswilligkeit. Der vergleichbare Prozess gegen Lucky Gunner (wegen des Angriffs auf ein Kino in Aurora, Colorado) führte so dann dazu, dass eine Familie eines Angehörigen zur Zahlung von zweihunderttausend Dollar an den Munitionshändler verurteilt wurde, die sie nicht hatte. Die haben sich ohnehin schon in die Sache völlig hineingesteigert, ihr Haus und ihre Karriere aufgegeben um dem Prozess gegen den Angreifer zuzuschauen und in Vollzeit Waffenrechtsverschärfungen zu verlangen, währenddessen in einem Wohnwagen gewohnt, und die Rechnung von zweihunderttausend war's dann völlig für ihre Finanzen. Interessanterweise scheint sich nirgendwo zu finden, ob Lucky Gunner, ein kleinerer Händler, der den Betrag nicht so leicht wegen PR abschreiben kann, das Geld gesehen hat, ob sie versucht haben das einzutreiben, ob es da war, und ob die Brady Campaign, die die Klage unterstützt hatte, sich auch am Ergebnis beteiligt.
  8. Man sollte dabei nicht vergessen, dass insbesondere "NGOs" und Kanzleien, die solche Blödsinnsprozesse finanzieren, nach dem bösen Ende nichts mehr damit zu tun haben wollen. Da steht dann der Waffenhersteller vor dem Dilemma, dass er zwar ein Urteil gegen die Kläger, also die betroffenen Familien, haben kann, in dem die zu Schadenersatz verpflichtet werden, aber wer will schon ernsthaft einer Familie, der mit einem Gewehr, das man hergestellt hat, das Kind ermordet wurde, vom Gerichtsvollzieher aus ihrem Haus jagen lassen? Das wäre zwar berechtigt, würde aber allgemein als eher unfein aufgenommen werden. Den Leute, die verzweifelte Familien, die natürlich gerne einen Schuldigen und einen tieferen Sinn in ihrem Verlust hätten, zu solchen Klagen getrieben und sie finanziert haben, kommt man leider schlecht bei. Anwälte können sich auf ihr Berufsgeheimnis berufen und NGOs sagen halt, sie hätten lediglich Opfer unterstützt und keineswegs Rechtsberatung betrieben und zu einer Klage geraten.
  9. Ich glaube, die diesem Satz zugrundeliegende Annahme, dass man sich über Ziele einig sei, und es lediglich an Information über die Erreichung dieser Ziele fehle, ist fehlerhaft. Wenn alle unsere Politiker in der Lage wären, ein AR-15 in fünf Minuten mit verbundenen Augen zu zerlegen, sauber zu reinigen, und wieder zusammenzubauen, wenn sie die Kriminalitätsstatistiken auswendig rezitieren könnten, würde sich dadurch auch nichts ändern. Das Ziel sowohl des deutschen Waffenrechts spätestens seit dem Bedürfnisprinzip und der EU-Richtlinien ist grundsätzlich schikanös: Den Bürgern soll der Zugang zu Waffen verwehrt werden. Weil sich das so nicht sehr gut mit der FDGO verträgt, werden andere Ziele vorgeschoben, die Bekämpfung von Kriminalität oder im Fall der EU gar die Vereinfachung des innereuropäischen Handeltreibens und Reisens mit Waffen. Im letzteren Fall wurde das in Präambel genannte Ziel aber noch nicht einmal im Ansatz irgendwie verfolgt, noch nicht einmal mit etwas so Kleinem wie dem Recht, auf der Reise durch EU-Drittländer ohne Weiteres seine verschlossenen Waffen auf dem Weg von einem EU-Land in ein anderes mitzunehmen, wenn man sie an Start und Ziel der Reise legal besitzen darf. Wenn das Ziel in der Schikane an sich liegt, dann bringt es wenig, darauf hinzuweisen, dass sie nicht sachgerecht sei, denn das ist ja gerade das Wesen der Schikane. Da kannst Du genauso gut zu einem Vermieter gehen, der zwecks Entmietung die Heizung abgestellt hat, und ihm im Detail die Serviceprozeduren für seine Heizung erklären. Sachkenntnis mag zwar fehlen, ist aber nicht das grundsätzliche Problem. Verschärft wird das noch dadurch, dass die Schützenverbände mit der Betonung auf das ausschließliche "Sportgerät" sich so verhalten wie in meinem Beispiel ein Mieter, der die ganze Zeit zum Ver-/Entmieter sagt, er wolle ja schnell ausziehen. Ich bin kein Experte im EU-Recht, aber am ehesten könnte noch helfen, dem Laden vor Gericht die eigene Verlogenheit vorzuhalten. Die EU-Richtlinie soll europäischen Handel und das Reisen mit Waffen erleichtern, laut ihrer eigenen Worte und entsprechend den vier Freiheiten. Um das den Nationalstaaten zumutbar zu machen sollen besonders fiese Sachen verboten werden, eben damit freier Verkehr mit den anderen herrschen kann, wieder laut ihrer eigenen Worte. Nun gut, daraus folgt dann doch wohl, dass man als deutscher EU-Bürger das Recht hat, sich aus einen anderen europäischen Land ein noch zugelassenes, also bereits kapazitätskastriertes Magazin mitzubringen oder zu bestellen, unabhängig von deutschen Vorstellungen über "Magazinkörper", und dass ein Händler in einem anderen EU-Land das Recht hat, einem ein solches Magazin zu verkaufen und zuzuschicken.
  10. Also wenn die Unterhebler und Geradezugrepetierer auf bessere Zeiten kommen als der Halbautomat, dann braucht man kein Verbot mehr. Das regelt sich selber. Natürlich wird man auch die als Umgehung des Halbautomatenverbots einschränken oder verbieten wollen.
  11. Die werden normal neutraler als "bring back" bezeichnet. Bei "booty" würde man heutezutage eher an Damenhintern denken, vielleicht noch an Piratenschatzkisten, auch wenn es etymologisch mit "Beute" verwandt ist.
  12. Ist im Endeffekt auch nicht viel anders als in die Tonne. Angeblich soll es in Deutschland ja zig Millionen nicht angemeldete Feuerwaffen geben, was auch stimmen mag. Aber wenn mit denen nicht geübt wird, sie nicht in Schuss gehalten werden, dann sind sie nutzlos. Spätestens nach dem Übergang auf die nächste Generation, die nie damit geübt hat, sind sie im Grunde nichts anders als ein ererbter Briefbeschwerer, ein Erinnerungsstück, selbst wenn ein Päckchen Munition dabeiliegt.
  13. Das aber in Amerika eben Bankrott heißt. Damit ist das eine Frage, ob man eher wörtlich oder eher der Bedeutung in Deutschland nach übersetzen will. Falsch ist es nicht.
  14. Da könnte man sich bei sportlicher Verwendung vielleicht darüber streiten, insbesondere durch die Formulierung "ähnlich wirkendes Zubehör", die ja gerade auch Zeug ausschließen will, das aus irgendeinem Grunde nicht unter die normale Definition einer Bremse fällt. Es ist natürlich als Definition schwammig gemacht, und bei manchen MFD wird man sich sicher auch streiten können, ob die noch ein reiner MFD oder schon eine Bremse sind.
  15. Gibt es eigentlich inzwischen eine Antwort auf meine frühere Frage, was passieren soll, wenn sowohl vor als auch nach dem Stichtag ansonsten identische Magazine erworben und dann vermischt wurden? Darf man die Anzahl behalten, die vor dem Stichtag erworben wurde, auch wenn man nicht nachweisen kann, welches Magazin welches ist? Bei mir jedenfalls habe ich auf ein paar regelmäßig genutzten Wettbewerbsmagazinen auf die Verlängerungen Nummern eingeschlagen, aber die meisten meiner Magazine sind nicht markiert.
  16. Die Lösung dürfte auch nicht besonders nützlich sein. Sagen wir, jemand macht sich die Mühe eine FEM-Simulation für das Auftreffen von Geschossen zu schreiben, deren Ergebnisse auch noch gut mit der Praxis übereinstimmten. (Oder vielleicht gibt es schon eine, die er frech aus dem Schrank der Wehrindustrie stibizen kann.) Welchen Nutzen sollte die gegenüber den ja grob bekannten empirischen Verhältnissen haben? Die Bedingungen in der Praxis, z.B. der Winkel, in dem ein Ziel aufgehängt ist, ändern sich ja ohnehin dauernd. Wenn jemand allerdings diese FEM-Simulation erstellen und dann Zeitlupenvideos daraus erstellen würde, dann würde ich mir die mit Freude anschauen.
  17. Na ja, wie ich ja oben geschrieben habe, gibt es da wohl zwei Übergänge, die bei geeignetem Stahl, insbesondere AR 500 und 550, bei Gewehrkalibern mit mehr als Mach 2 oder so übrig relevant werden. Der erste ist, wenn die Oberfläche beschädigt wird und Kräterchen entstehen. Hält immer noch ewig, sollte man aber wohl nicht mehr für Pistole auf viel kürzere Entfernungen nehmen, weil die Oberflächengeometrie und damit der Flug der Splitter undefiniert wird. Der zweite ist, wenn bei Treffern direkt am Rand das Material aus offensichtlichen Gründen nicht so unterstützt wird wie bei zentralen Treffern, und deswegen ganze Stücke rausgeschlagen oder gar sauber ausgestanzt werden, wo bei einem Treffer weg vom Rand nur ein kleines Kräterchen entstehen würde. Bei .223 auf kürzere Entfernungen (sagen wir 100 bis 200 Meter) ist das anscheinend auch beim besten Stahl unvermiedbar.
  18. Im College hatten wie einen sehr nützlichen Kurs, Schnelldurchgang Law School für Leute, die keine Juristen werden wollen, als einen Kurs in einem Semester. Jedesmal, aber wirklich jedesmal, wenn ein Student einen Satz anfing "A kann gegen B klagen...." hat der Prof ihn unterbrochen und erwidert "Jeder kann gegen jeden wegen allem klagen." Bisweilen hat er noch von Beispielen erzählt, wo Leute Klagen z.B. gegen den Teufel eingereicht haben. Man kann über wenig aussichtsreiche Klagen nachdenken, aber zu viel Angst bringt auch nichts. Es kann ein Schütze ja nicht nur wegen kaputter Munition klagen (was sich sehr wahrscheinlich über den Hersteller regeln wird - der hat einerseits ein Interesse, zu beweisen, dass die Munition OK war, andererseits tiefere Taschen als ein Verein und eine Versicherung mit hoher Deckung), sondern auch weil die Aufsicht ihn nicht daran gehindert hat, sich ins Bein zu schießen, weil er auf den schlecht gekehrten Hülsen ausgerutscht ist, und aus tausend anderen Gründen, bei denen die Aussichten der Klage jedenfalls besser wären als bei der Munition.
  19. Die Ausgangsfrage war gewerbe- nicht haftungsrechtlich. Das sind zwei Paar Stiefel. Für die Haftung wird man sich normal wohl eher an den Hersteller halten, schon deshalb, weil der eher Geld und eine gut dimensionierte Versicherung hat. Wie es aussieht, sollte der Hersteller mittlerweile pleite sein, mögen sich andere überlegen.
  20. Die Frage dürfte sein, ab wann der "wirtschaftliche Zweck" im Vordergrund steht. Ohne mit der Materie Erfahrung zu haben, würde ich einmal sagen, dass wenn offenkundig der verfolgte Zweck die Ausübung des Schießsports durch die Mitglieder ist, eben kein wirtschaftlicher sondern ein sportlicher Zweck im Vordergrund steht. Grenzwertig könnte es irgendwann mal werden, wenn ein erheblicher Teil der Standbenutzer Gäste sind, und denen dafür Gebühren abgenommen werden, die dann Vereinsmitgliedern zugute kommen (sagen wir mit einer unüblich hohen Aufwandsentschädigung für einen Übungsleiter, der den Gästen hilft). Auch wenn sich Gewerberecht und bürgerliches Reicht in der Definition des wirtschaftlichen Zwecks nicht unbedingt exakt gleichen müssen, sollte man doch annahmen, dass ein Idealverein im Sinne des bürgerlichen Rechts, was bei nahezu allen Schützenvereinen gegeben sein sollte, egal ob gemeinnützig oder nicht, auch keinen wirtschaftlichen Zweck im Sinne des Gewerberechts verfolgt.
  21. Machst Dir Dir jetzt eine Spaß oder ist das ernst gemeint? 😄 Die Newton'sche Physik ändert sich nicht, auch nicht unter der Gallilei-Transformation. Man kann die Vorgänge auch in jedem beliebigen Intertial-, oder mit etwas mehr Arbeit auch Nichtintertialsystem aufschreiben, und sie ändern sich nicht. So geil, dass das nicht mehr ausreichen würde und eine relativistische Betrachtung nötig würde, sind selbst Deine Handladungen nicht. Recht hast Du natürlich insofern, als dass die Vorgänge beim Auftreffen komplex sind, und deshalb, wie ich ja oben schon geraten hatte, die Aufstellung eines theoretischen Modells eher schwierig werden dürfte. Daher ja mein Vorschlag, einfach die Dinge, die interessieren, empirisch zu ermitteln. Dazwischen dann für andere Kaliber zu interpolieren sollte schon grob hinkommen.
  22. Schwierig, aus den angesprochenen Gründen. Eine Literatur dazu ist mir nicht bekannt, so dass es für theoretische Modelle wohl zu früh ist. Am erfolgversprechendsten wäre wohl eine empirische Überprüfung mit verschiedenen Kalibern, Geschossen, Distanzen und Zielen, und dann daraus Näherungsformeln abzuleiten. Mein Tipp wäre, dass da die Geschossgeschwindigkeit in so rund in dritter Potenz mit eingehen wird, die Geschosshärte ebenfalls im Quadrat oder dritter Potenz, und dass die damit den Rest dominieren.
  23. Das mit Abstand fieseste Szenario, das bei mir vorkommt, ist die Übung auf ein kleines Ziel in 100 Yard, aus dem Stehen, von Barrikaden, usw., normal mit .223 in 55 gr., was durch das Tempo der leichten Geschosse extra gemein für den Stahl ist. Gegen den Schaden dabei sind die Schäden einerseits mit Pistolenkalibern und andererseits mit Gewehrkalibern auf größere Entfernungen (Präzision auf Distanz übe ich normal auf 600 Yard) vernachlässigbar. Gelegentlich mache ich das auch mit .308 oder 6.5. Meine Ziele haben Befestigungen, bei denen im Ziel ein Loch ist, durch das eine Schraube (mit flach-rundem Kopf und gehärtet) das Ziel hält. Die Schraube ist nach ein paar Gewehrtreffern logischerweise hinüber und das Ziel fällt runter, aber das passiert nicht besonders häufig, denn ihre Fläche ist im Vergleich zur Fläche des Ziels gering und sie ist eher gegen Rand angebraucht, während die meisten Treffer hoffentlich in die Mitte gehen. Ich führe nicht Buch, aber mehrere hundert Schuss pro Schraube kriege ich im Schnitt schon. Die Ziele halten viele Schraubenleben lang, so dass 2 x 2500 mir ein brauchbarer Schätzwert erscheint. Lebensdauerbegrenzend bei den Zielen ist bei dieser Anwendung, dass der Rand der Ziele irgendwann mal aussieht wie ein Schweizer Käse. Treffer mehr gegen Mitte, nicht direkt am Rand des Ziels, hinterlassen Kräterchen, die aber für diesen Zweck nichts ausmachen. (Ich würde ein derart malträtiertes Ziel aber nicht mehr für Pistolenkaliber auf kurze Entfernungen nehmen.) Raus kommt ein Ziel, wenn der Rand zu sehr aussieht wie ein Schnitt durch besagten Schweizer Käse und deswegen größere Oberflächen in undefinierten Winkeln entstehen. Dabei ist bei den recht kleinen Zielen, die ich für diesen Zweck verwende, logischerweise ein deutlich größerer Anteil der Treffer im Randbereich als es bei größeren Zielen der Fall wäre. All meine Stahlziele sind AR 500 oder AR 550.
  24. Aus einem Buchführungssystem "verschwunden" und "gestohlen" sind zwei durchaus unterschiedliche Dinge.
  25. Aber umso mehr, wenn man bei seiner eigenen Beschreibung so wirkt, als ob die Beschreibung der Polizisten noch milde sein könnte... Ich weiß nicht, was in diesem Fall vorgefallen ist, aber es gab ja genügend Fälle von Reichis, die erstmal schreiend ans Richterpult vorstürmen und vom Richter seine Geburtsurkunde oder was auch immer verlangen. Das wirkt sicher weniger günstig, als wenn man mit freundlicher und leicht betroffener Mine von seinem Platz aus erklärt, man sei auf die Polizisten lediglich zugerannt, weil man befürchtet habe, ein abwesender Angehöriger sei bei einem Unfall zu Schaden gekommen, und man bedauere zutiefst, dass die das als Bedrohung aufgefasst hätten, usw. Die Reichis sind im Grunde ein masochistischer Verein. Selbst wenn man for argument's sake einmal unterstellte, an ihren staatspolitischen Thesen wäre etwas dran, dann würden sie sich und ihrer Sache immer noch keinen Gefallen tun, wenn sie mit allen Krawall suchen. Extremfall dieses Verhaltens sind Leute wie Mahler, die eine Holocaustleugnung in einer Situation äußern, wo ihnen vollkommen klar ist, dass sie absolut niemanden überzeugen werden, so sie überhaupt selber daran glauben -- die Verfolgung wegen ihrer Aussagen ist der eigentliche Zweck der Aussagen.
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