Aus der Praxis für die Praxis:
Waffe online bestellt. Ewig lange Lieferzeit trotz "Lagerbestand". Vom Kaufvertrag zurückgetreten (Fernabsatzgesetz). Händler verschickt trotzdem und meldet "Erwerb" über das NWR. Bote klingelt und will mir das Paket übergeben. Annahme verweigert. Paket geht zurück und der Kaufpreis wird anstandslos zurück überwiesen. Soweit so gut.
Und jezt kommt der spaßige Teil: Aufforderung vom Fräu vom Amt meine WBK zwecks Ein- und Austragung vorzulegen (zweimal Gebühr) ! Nach einigen Telefonaten zum Amt gedackelt, und dann haben wir gemeinsam im WaffG und der Kommentierung gelesen was "Erwerb" bedeutet: Erlangung der tatsächlichen Gewalt. Somit die Kuh vom Eis. Hab ich im Anschluss auch schriftlich bekommen.
Im Umkehrschluss für mich in deinem Fall: Erwerb! Egal was der Waffenhöker gemeldet oder nicht gemeldet hat. Jetzt hast du alle Informationen, mach was draus.......
Grutz
Rennleitung
P.S.: Vieleicht hat er sie dir ja auch auf Leihschein zur Ansicht überlassen können...... (Was weiß ich schon...)