Zum Inhalt springen

heletz

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    27.625
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von heletz

  1. In der französischen Fassung von Rotkäppchen (das Märchen wurde den Brüdern Grimm von Johanna und Marie Hassenpflug als Gewährsleute erzählt und geht auf Perraults Le Petit Chaperon rouge zurück) steigt Rotkäppchen auf das Vordach des Hauses und pinkelt auf den Wolf herab, da is nix mit Bauchaufschlitzn und Wolfversenken. Noch ein paar Angaben für unseren Spezialisten hier: Helge Gerndt habe ich bei den Literturangaben vergessen, der sprach letztes Jahr auf diesem Symposion. Hier eine Leseprobe aus Inzest in Literatur und Film der Gegenwart von Dagmar von Hoff, sie erwähnt noch "Brüderchen und Schwesterchen" als Inzestgeschichte und noch ein paar andere. Die hätte ich fast vergessen.
  2. Oh, ist das jetzt schon bei Reclam angekommen? Früher wurde das mal bei 2001 vertrieben, als richtiges Buch. Und ganz früher wurde die Entdeckung bei der ZEIT besprochen.
  3. Sicher, die sinnvollste Möglichkeit, wenn einem etwas nicht in den Kram oder ins Weltbild paßt, ist ein persönlicher Angriff. Zu mehr reicht's offenbar nicht. Lies zum Thema die Bücher von Heinz Rölleke, Rolf Brednich, Max Lüthi oder Bruno Bettelheim. Dann bist Du beschäftigt und trollst nicht herum.
  4. Offenbar wird jetzt auch Verfassungsbeschwerde eingelegt.
  5. focus und ZEIT regen sich heute ebenfalls auf. Ob sich Hänsel und Gretel so dafür eignet, umgeschrieben zu werden? Das ist nämlich eine klassische Inzestgeschichte, die da thematisiert wird. Gretel bringt in ihrer Eifersucht die konkurrierende "Hexe" um. Die Brüder Grimm mußten sich nach der Erstauflage von 1812 viele Vorwürfe machen lassen, weil soviel Schweinkram in den Märchen drin ist. Also etwas, das den meisten hier in WO so gar nicht gefällt. Und den Mitgliedern der NRA wahrscheinlich noch weniger.
  6. Vorsitzender des für Waffenrechtssachen am BVerwG zuständigen 6.Senats ist übrigens Werner Neumann, der auch schon mal gerne scherzt, und bei Gesetzeskommentaren mitschreibt. Ob der genannte Jan Hecker stets als Berichterstatter bei Waffenrechtssachen fungiert oder ob der Vorsitzende das selbst macht, vermag ich nicht zu sagen. Tatsache ist, daß wir diesem Senat einige restriktive Urteile zu verdanken haben. Gegen die auch schonmal vor dem BVerfG geklagt wird. Ach, so, Edith sagt: Da Neumann jetzt 63 ist, geht er voraussichtlich in 2 Jahren in den Ruhestand.
  7. "Die Laache war noch nie so ernst!" (Konrad Adenauer, einmal im Monat)
  8. Es ist wirklich intreressant zu sehen, wie man sich bei WO über einen nicht bekannten Text gegenseitig die Köpfe einschlagen kann. *kopfschüttel*
  9. Einen Sinn des Fadens suche ich bisher vergebens.
  10. Was willst du uns sagen?
  11. Die Eigendarstellung des Betroffenen (genauer: eines der Betroffenen) war offenbar korrekt. Die Ermittlungen sind eingestellt:
  12. Die Mehrheit der Bevölkerung hat sich bestimmt noch nie mit dem Thema "Selbstverteidigung" auseinandergesetzt. Die Sendung zeigte, daß man davor keine Angste haben muß.
  13. Ausgewogene Statements wie das von Herrn Albert, vermögen bestimmt so einige unter der Bevölkerung anzusprechen.
  14. heletz

    Waffenrecht 1969

    Da hat es dann seit 1969 dann doch einige Erleichterungen gegeben.
  15. Also insgesamt kann ich mich über die Sendung nicht groß beschweren. Allein, daß das Thema zur Sprache kommt, ist schopn was.
  16. Bisher zitiert der TE vorwiegend Gewerbetreibende, die die potentiellen Kunden in Panik versetzen wollen, um möglichst noch vor dem Datum verkaufen zu können. Das ist aus Sicht des Gewerbes zwar verständlich, muß aber nicht unbedingt in WO.
  17. ... und das kann hier keiner beantworten, weil nix verabschiedet ist.
  18. Außerdem gibt es bereits einen thread, bei dem der TE das Datum 8.4. thematisiert hat. Man hätte den post also da dranhängen können.
  19. Mußt Du eigentlich zu jeden Thema, das Du irgendwo liest, hier einen eigenen thread aufmachen? Es gibt doch diesen hier, da wird regelmäßig informiert: http://forum.waffen-online.de/topic/444703-newsticker-eu-waffenrechtsverschaerfung/
  20. Gibt's jetzt auch in der Mediathek, neuerdings offenbar auch zum Download: http://www.ardmediathek.de/tv/Jetzt-mal-ehrlich-Bayerisches-Fernsehe/Selbstverteidigung-Wie-gef%C3%A4hrlich-ist-/Bayerisches-Fernsehen/Video-Podcast?bcastId=28619768&documentId=34264618 Die Sendung richtet sich natürlich nicht an die Spezialisten hier im forum!
  21. Nein, das ist richtig! Das Legalisieren war früher mal.
  22. Das ist natürlich richtig! Jemand fragen, der sich auskennt.
  23. Eine Waffe, die der Opa 1973 nicht angemeldet hatte, ist schon ein Problem. Die kann nicht legalisiert werden.
  24. Eine bei der Renovierung des Dachstuhls gefundene 08 muß kein Problem sein. Hat man das Haus zuvor gekauft, so kann man die Waffe ganaz normal anmelden auf Grün. Allerdings wird man wahrscheinlich zum Blockieren verpflichtet wie die Erben auch. Schußwaffen als Fundobjekte gehen in den Besitz des Finders nach einem halben Jahr über, wenn sich niemand als recfhtmäßiger Besitzer meldet und wenn die Waffe nicht als bei einem Verbrechen verwendet registriert ist.
  25. Es ist meist die Kurzbezeichnung für eine "illegal besessene" Waffe.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.