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heletz

WO Silber
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  1. Die Forderung ist ja ganz nett - aber utopisch.
  2. Und an der Nächsten Autobahnbrücke hieß es dann Was ich nicht mehr weiß: Kam da noch ein Name dahinter?
  3. 1. Falsch 2. Auch falsch
  4. vorwerk hat recht! Was war das für ein merkwürdiger Dozent?
  5. Nicht ganz, da es zunächst offenbar zu Gerichtsverfahren kam. Die Gerichte erkannten das aber als Enteignung nicht an. Dies ist jedoch der einzige Fall, den man in meinen Augen dennoch als Enteignung ansehen kann. Wenn man schon in einem Faden über ein Urteil - also einen juristischen Vorgnag - postet, dann sollten auch die Begriffsbestimmungen und -definitionen stimmen. Enteignung ist nunmal definiert. Und in allen anderen Fällen wurden die Besitzer angeschrieben und ihnen Zeit zum Umbau gegeben. Reicht die Zeit nicht (Lieferschwierigkeiten etc), kann Fristverlängerung beantragt werden.
  6. Es ist, wie ich schon sagte: Wir wissen es nicht.
  7. Da der Vorsitzende in zwei Jahren in den Ruhestand geht, eher nicht.
  8. Für Enteignung der LWB gibt es eigentlich nur ein Beispiel. Ein einziges. Und das nur indirekt.
  9. Und deshalb erhellt aus Deinen wie aus meinen Worten, daß die Formulierung "der Richter" einfach nicht stimmt. Von "der Vorsitzende hat seine Kammer im Griff" bis "jeder Richter mischt bei waffenrechtlichen Sachen ein bißchen mit" ist alles drin. Keiner von uns weiß, wie es da läuft. Und deshalb ist es besser zu sagen "die Kammer" oder "das Gericht". Die Kammer ist u.a. für dieses Urteil verantwortlich: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=111115U6C67.14.0 Auf FB machen schon die ersten Verschwörungstheorien die Runde ...
  10. In Berlin finden jeden Tag so ca. 10 bis 15 demos statt.
  11. Schon klar, weil der Innenausschuß nicht für die Jagd zuständig ist. "Unter den Innenausschüssen" hätte ich schreiben sollen. War wohl zu verkürzt. Keine Ahnung, ob es stimmt, aber im Allgemeinen vermute ich, daß mehr MdB der CSU und CDU Jäger sind als bei der Linken. Wobei die SPD guten Argumenten durchaus aufgeschlossen gegenübersteht. Die sollte man also nicht übersehen. Informell geht ja auch viel. Und wenn der Fürst zu Löwenstein seine Interessen gefährdet sieht ...
  12. Das ist schon mal gut. Noch wichtiger ist natürlich der Innenausschuß des Bundestages. Aber die MdL sagen es den MdB ...
  13. Es ist sicher nicht falsch, soviele Multiplikatoren anzusprechen wie nur möglich. Keine Ahnung, wieviele Jäger es unter der CSU-Fraktion gibt. Wenn er nicht selbst betroffen ist, dann Fraktionskollegen. Und deutsche Gesetze sind leichter zu beeinflussen als europäische.
  14. Nur zur Erinnerung: Die ganze Kammer stimmt hier ab!
  15. Du bist noch nicht aufgeklärt ...?
  16. Dein Wissen um die Prozeßordnung ist ja phänomenal!
  17. Ist es denn so schwer zu verstehen, daß die Klage vor dem BVerfG eher keinen Aussicht auf Erfolg hat?
  18. Siehe Beispiel Niedersachsen.
  19. Der gleiche Senat hat auch schon dieses Urteil gefällt: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=111115U6C67.14.0 Diskussion: http://forum.waffen-online.de/topic/443495-bverwg-kein-globaler-waffenschein-fur-bewachungsunternehmen/
  20. Man könnte es anders programmieren, wenn man es denn wollte und beherrschte ...
  21. Auch im SPD-geführten Niedersachsen waltet also einigermaßen Vernunft. Allein das "künftig" kann heißen "Altbesitzregelung", kann aber auch heißen "Abänderungsmöglichkeit". Abwarten. Kaufen ist durchaus sinnvoll, denn je mehr SL es unter der Jägerschaft gibt, desto mehr waltet "die Macht des Faktischen".
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