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heletz

WO Silber
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  1. Ja, sicher. Aber das hier wäre da auch nicht aufgedeckt worden (leider wohl ein LWB). https://cityreport.pnr24-online.de/riesiges-waffenarsenal-entdeckt/
  2. Frage: 1. Was geht das den ORH an? 2. Der Bayerische Innenminister hat immer wieder betont, man werde LWB nur dann kontrollieren, wenn es dazu Anlaß gebe. Das bewegt sich doch innerhalb der rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten?
  3. Wer sich den Datensatz der sicher hochwissenschaftlichen Arbeit dieser Studenten antun möchte, wird hier fündig: https://docs.google.com/spreadsheets/d/1wmiZJ8Akc9nUC8x6QL_AX0PnEYcPAjtMh9sFsyL3Fxs/edit#gid=0 Viel Vergnügen!
  4. Offensichtlich nicht! Gerhard Furnier ist Referent Körperbehinderte. 1. Landessportleiter ist Karl-Heinz Gegner. 1. Landesschützenmeister und somit Vorstand ist Christian Kühn (der sich übrigens bemüht, den Unsinn hinsichtlich GK möglichst einzudämmen).
  5. Werte Foristen! Unter https://bildungsportal.sachsen.de/umfragen/limesurvey/index.php/134777?lang=de&fbclid=IwAR334J8SfeW-KiFJdp2o69Ba26u73j0lXAEPtTymheHvbMQJLONG77_RhlE wird zur Anfertigung einer Master-Abschlussarbeit an der TU Dresden über das Bild der Jäger und Jägerinnen in Deutschland unsere Meinung erbeten. Offenbar haben Jagdgegner und Idealisten bereits großflächig mobil gemacht, um zu voten. Nachdem ich eben die Fragen beantwortet habe, möchte ich doch die Gelegenheit zur Beantwortung weiterreichen. Schließlich sollte die Auswertende (wir sollen ja jetzt gendern!) doch über genügend Material verfügen?
  6. Nur Schauspieler stellen etwas dar. Also etwas, das sie eigentlich nicht sind. Solange also jemand einen Blockwart nur darstellt, ist alles In Ordnung. Solange er also kein Blockwart ist.
  7. Ob sich das wirklich so zugetragen hat? https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.polizeieinsatz-in-stuttgart-vaihingen-jaeger-droht-14-jaehrigen-nach-streich-mit-waffe.54a21694-523c-4242-bb28-94f7f6aa4aa0.html Das wäre schon sehr ungeschickt für einen LWB. Gut, wenn man keine Waffen mehr will ...
  8. Die kurze Ära Kujat ist auch vorbei. https://www.n-tv.de/wirtschaft/General-Kujat-verliert-Machtkampf-article21999876.html
  9. Da ist es mir ein vollkommenes Rätsel, warum Jacinda enttäuscht ist! https://www.rnz.co.nz/news/national/405596/gun-buyback-two-thirds-of-banned-firearms-still-circulating-gun-advocates 🤷‍♂️
  10. Woraus liest Du den ?
  11. Das stimmt. Sie berichten alle brav. Bei "Schussverletzung" wird der Journalist hellhörig ...
  12. Da hat sich offenbar jemand selbst ins Bein geschossen. https://www.swp.de/panorama/haftbefehl-schuss-verletzung-schussverletzung-rapper-offenbar-in-klinik-in-darmstadt-hat-er-sich-im-alkohol-und-drogen-rausch-selbst-ins-bein-geschossen-47928336.html Interessant sind die Phantasien in den asozialen Medien. Da wird behauptet, das Klinkpersonal sei zur Meldung einer Schußverletzung an die Polizei "grundsätzlich" verpflichtet, weil "jemand mit einer Waffe grundsätzlich eine Gefährdung für sich und andere ist". Und natürlich ist er zur Aussage verpflichtet ... angeblich. Ist es nicht erschreckend, wie wenig Ahnung die Menschen von ihren eigenen Rechten haben? Seit wann ist jemand zur Aussage verpflichtet, wenn er sich selbst belasten könnte? Seit wann ist jemand sofort vernehmungsfähig nach einer schweren Verletzung? Zu viele Vorabendkrimis?
  13. Eher nicht! Das Zauberwort lautet eher „Kommunikation“, denn die Untere Waffenbehörde hätte ja nichts davon erfahren, wenn sie nicht von der Polizei davon informiert worden wäre (also so ungefähr das, was der Generalbundesanwalt im Falle des Attentäters von Hanau nicht gemacht hat). Man hat also nach dem Vorfall wohl ins NWR geschaut und nach positivem Eintrag die Waffenbehörde des LRA informiert („Mit Schreiben vom 13. Mai 2019 teilte die zuständige Kriminalpolizeiinspektion dem Landratsamt mit ...“). Man sollte halt nicht mit erhobener Faust auf einen PVB zustürmen.
  14. Nein, darum geht's hier nicht! Der Augenmerk liegt auf der Frage, ob man auch mit weniger als 60 TS waffenrechtlich unzuverlässig sein kann. Für einen Jäger wurde das ja bereits positiv beantwortet.
  15. Zwar ist man mit 60 Tagessätzen nach § 5 WaffG „regelunzuverlässig“, aber auch mit weniger ist man eventuell schon unzuverlässig - dann sind die Waffen auch weg. Aggressives Auftraten gegenüber PVB ist ganz schlecht. Vor allem in Bayern. Die Behörden teilen sich Vorfälle nämlich gegenseitig mit. Die Entscheidung des VG Regensburg und des VGH München sprechen eigentlich für sich, hier nur die entscheidenden Auszüge: VG Regensburg, Beschluss vom 01.04.2020 – RO 4 K 19.2651 VGH München, Beschluss v. 17.06.2020 – 24 C 20.1089 Legalwaffenbesitzer sind friedliche Menschen und damit das auch so bleibt, werden alle anderen aussortiert.
  16. Hat er nicht gesagt. Schmidt war 1972 BMVg sowie Wirtschafts- und Finanzminister. Warum hätte er auf diesen Posten sich zum WaffG äußern sollen? Schon erstaunlich, was ihm so alles zugeschrieben wird ...
  17. Da es "drüben" höllisch kompliziert ist und für einen Nichtjuristen wie mich schwer durchschaubar (schon wegen des völlig anderen Verfahrens im Common Law), die Frage an die Wissenden: Sehe ich das richtig? Die Waffenbesitzgesetze von New York City, die den Transport einer lizenzierten Feuerwaffe aus der eigenen Wohnung einschränken, verstießen zwar gegen das 2nd Amendment, die Handelsklauseln und das Reiserecht, der Fall ist aber abgewiesen, die Bestimmungen sind nämlich inzwischen geändert. Judge Alito verfasste eine abweichende Meinung, in der sich Richter Neil Gorsuch vollständig und Richter Clarence Thomas teilweise anschlossen, nach der hätte entscheiden werden müssen? https://en.wikipedia.org/wiki/New_York_State_Rifle_%26_Pistol_Association_Inc._v._City_of_New_York https://www.scotusblog.com/case-files/cases/new-york-state-rifle-pistol-association-inc-v-city-of-new-york-new-york/ https://www.oyez.org/cases/2019/18-280 https://www.supremecourt.gov/opinions/19pdf/18-280_ba7d.pdf Wer weiß es besser als ich? Mit fiel nichts besseres ein als das hier einzustellen, es gibt ja viele Interessierte, auch für Diskussionen auf anderen Plattformen, aber das Thema kann von einem Mod natürlich jederzeit an einen anderen Platz verschoben werden. Ein allgemeines Interesse sehe ich durchaus.
  18. Welche Sturrmgewehre eigentlich? Die sind doch schon seit den 70ern verboten?
  19. In einer kleinen Anzahl von Fällen kommt es offenbar zu diesen Fehlfunktionen. Aber ich habe keine Ahnung, woher das kommt. Bei mir funzt es sowohl mit Mozilla als auch mit Chrome und das auf allen Rechnern. Nur 44,6% Nein-Stimmen? 😳
  20. Beim Donaukurier war der Anfang auch etwas holprig, spiegelte aber zu Schluß dann doch die Meinung des Volkes wieder. Das wird hier doch hoffentlich auch so sein!
  21. Warum? Weil der Generalbundesanwalt das irre Schreiben nicht an die zuständige Untere Waffenbehörde weitergeleitet hat?
  22. Es gibt wieder - nach langer Zeit - eine Umfrage. Fragestellung siehe Titel Bisher 58,1% Pro. Aber ich denke, das gibt noch nicht die wahre Stimmung in der Bevölkerung wieder ... https://civey.com/umfragen/8116/sollten-waffenbesitzer-zukunftig-psychologische-tests-ablegen-mussen-wie-es-die-grunen-bundestagsfraktion-fordert Also: haut rein ...!
  23. Er geht in Revision: https://www.tag24.de/nachrichten/zwickau-sportschuetze-stalker-hardy-g-prozess-revision-oberlandesgericht-dresden-1355920
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